Wenn man nachweisen kann, dass der Eigenbedarf bereits vor Einzugstermin angekündigt wird / ggf. schon zum Zeitpunkt der Vermittlung bekannt war, sprich z.B. schriftlich erklärt wurde, würde ich eine andere Wohnung suchen und den Makler und den Vermieter sowas von auf Schadensersatz verklagen, dass Ihnen hören und sehen vergeht.
Ggf. liegt hier sogar ein Betrug vor. Aber dazu ist auf jeden Fall fachanwaltliche Beratung notwendig um alle Eventualitäten abzuwägen.
... und der Anwalt wird Dir sagen: Selbst schuld. Hättest ja dann noch rechtzeitig einen Rückzieher machen können.