Ja und?
Das kann ausreichen oder nicht.
Richtig. Es gibt immer zwei Möglichkeiten...:o
Ja und?
Das kann ausreichen oder nicht.
Richtig. Es gibt immer zwei Möglichkeiten...:o
Wären Etagenheizungen (Gas-Kombitherme) dann nach 30 Jahren auszutauschen (Raumfühler)?
Gute Frage. In meiner Mietwohnung ist eine solche (Junkers), ~30 Jahre alt (wie mein PKW, fällt mir da gerade ein:)).
Der Kd-Techniker sagte mir zuletzt bei der jährlichen Inspektion, dass die Thermen so allmählich ausgetauscht werden müssen bzw. sollen. Ob es da gesetzliche Vorschriften diesbzgl. gibt, weiss ich jedoch nicht.
Um beim Thema zu bleiben: Richtig. Nicht Schönheitsreparatur, sondern Kleinreperaturklausel.
An meiner Einschätzung ändert das aber trotzdem nichts. Ein abgebrochener Griff liegt meiner Meinung nach im direkten Zugriff des Mieters und fällt insofern unter die Kleinreparatur. Die Höchstgrenze dafür liegt aber grob bei 80-100€ pro Fall.
Beim Fall hier geht es aber immer noch um den Mechanismus. Dieser ist m. E. nicht im direkten Zugriff des Mieters und daher nicht von der Klausel (falls sie denn überhaupt im Mietvertrag steht) abgedeckt.
Der hinter dem Griff befindliche Mechanismus fällt m.E. nicht unter die Kleinreperaturklausel.
Ja normaler Wohnraum.
Also fällte die Nummer mit dem Semester auch flach.
Hallo BastiA,
"Befristeter Untermietvertrag auf 3 Jahre für ein unmöbliertes Zimmer."
- ok.
"1) Man nehme an, es liegt ein Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter vor."
- Mietrechtlich Vermieter und Mieter.
"In diesem Vertrag wird die Kündigungsfrist für beide Parteien folglich geregelt:
A: Kündigungsfrist von 3 Monaten, allerdings nur wenn ein Nachmieter gefunden wird
B: Kündigungsfrist von 6 Monaten ohne Nachmieter, aber nur zum "Semesteranfang""
- Halte ich, da sie dem § 573 BGB widerspricht, für unwirksam.
"Sind diese Fisten für den Untermieter bindend, oder sind diese nicht rechtskräftig?"
- Antwort wie vor.
"2) Man nehme an, die Nachmietersuche wird von den verbleibenden Parteien auf unterschiedlichste Weise boykottiert (z.B wird auf Anfragen nicht eingegangen) daher kann kein Nachmieter gefunden werden."
- Nachmietersuche ist im Mietrecht unbekannt.
"Hat das Auswirkungen auf die Kündigungsfristen, oder ist das das gute Recht der verbleibenden Parteien?"
- Antwort wie vor.
Hallo amavel,
Wohnraummietverträge enden grundsätzlich zum Monatsablauf. Mit dem potentiellen Nachmieter hast Du keinen Vertrag.
Der Vertrag hat ein festes Enddatum und verlängert sich bis zu diesem immer um ein halbes Jahr und er wurde zum Ende einer dieser Perioden gekündigt. Die Kündigung ist soweit ok.
Der "alte" wurde gekündigt zum 31.3. und das Verlängerungsangebot war ab dem 1.10.
Es geht nur darum, ob der Verweis auf einen bestehenden Vertrag bis zum 30.9. im Verlängerungsangebot vom 1.1., also mehrere Monate nach Erhalt der Kündigung, positiv für den Mieter im Sinne dessen ist, dass er nicht zum 31.3. ausziehen muss, auch wenn der Vermieter das unterschriebene Angebot ab dem 1.10. nicht erhalten hat.
Solchen Stuss "kenne" ich nur aus Gewerberaum-Mietverträgen.
Hast du dein Google abgeschaltet?
In der EnEV 2014. Dort stehen die Bedingungenunter denen Heizungen getauscht werden müssen. U.a. älter und 30 Jahre und Konstanttemperaturkessel.
Aber was hat das mit einer Aussentemperatursteuerung zu tun?
Die Daten sind nur fiktiv zur Veranschaulichung der zeitlichen Zusammenhänge gewählt worden.
Eventuelle Anmerkungen zur Problematik?
Alternative Fakten...![]()
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Hallo fraio,
solche Szenarien dienen wohl vorwiegend der Honorarbeschaffung von Richtern und Anwälten...
Dies hier Geschilderte ist m.E. kein Mietrecht, sondern allg. Vertragsrecht.
Btw, Mietverträge über Wohnraum enden immer zum Monatsablauf.
Hallo jamal,
Dein Ansprechpartner ist m.E. Dein (derzeitiger) Vermieter.
Gibt es einen Weg, an diese Daten zu kommen?
Wofür? Der VM ist nach § 535 BGB verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten. Wer das für ihn macht, ist unerheblich.
Bitte gebt mir Rat, müssen wir das Zahlen?
Nur falls sowas nachweislich vereinbart wurde. Grundsätzlich ist der VM verpflichtet, die Mietsache im vertragsgerechten Zustand zu erhalten, § 535 BGB.
Ihr wurdet ja nicht gezwungen, diese "Wohnung" anzumieten. Wie ist denn die Kündigungsfrist?
Mein Vermieter hat einen Handwerker beauftragt, welcher in meiner Abwesenheit in meiner Wohnung tätig gewesen ist. Mir wurde, auch nach nachfragen, nicht der Name der beauftragten Firma genannt. Ist das rechtens?
Lg
Ebenfalls ohne Gruss:
War etwas vorgefallen?
Das stimmt nicht. Eine außentemperaturgesteuerte Heizung muss nicht erneuert werden, auch wenn sie weit älter, als 30 Jahre ist.
Gruß
H H
Wo kann man das nachlesen?
Aber was ist denn eigentlich der Unterschied, wenn ich nach einer erstmaligen Abrechnung frage oder nach einer Kopie einer schon vorhandenen Abrechnung. Da es ja fragen darüber gab und ich den Unterschied nicht ganz verstehe.
Es gibt eigentlich keine "erstmalige Abrechnung", sondern nur regelmässige vom VM zu erstellende jährliche Betriebskostenabrechnungen.
Du solltest IMMER berücksichtigen, WER mit WEM ein Vertragsverhältnis hat. Das JC kann von seinem Kunden (also Dir) Unterlagen verlangen, um Leistungen zu berechnen. Mit dem VM rechnet es jedoch nicht ab.
Hallo Thomas61,
"Unser Vermieter ist der Auffassung, dass er lediglich für die Instandhaltung zu sorgen hat. Eine neue, komplette Verkachelung ist nicht vorgesehen."
- Da ist er aber irriger Auffassung. Er hat die Ursprungszustand bei Mietbeginn wieder herzustellen (§ 535 BGB).
"Müssen meine Frau und ich hinnehmen, dass in Bad und Küche "Flickenteppich-Kachelwände" entstehen da der Vermieter (zum Glück) die Ursprünglichen Designs nicht mehr auf Lager hat, und diese auch seit langem nicht mehr verkauft werden?"
- Dann müsste er vergleichbare (Design und Qualität) Fliesen nehmen.
"Selbst wenn die Arbeiten nur auf das notwendigste beschränkt werden, würden Bad und Küche für mind. drei Tage nicht mehr nutzbar sein."
- Wäre ein Grund für eine angemessene Mietminderung. (Google hilft.)
"Sind wir für unsere Unterbringung und die daraus entstehenden Kosten in dieser Zeit verantwortlich?"
- Hmm, Hotel Ritz...?
Wie ist Ihre Meinung hierzu?
Das ist einfach schlechtes Benehmen, welches jedoch als solches rechtlich nicht sanktioniert wird.
monophonique,
könntest Duuns die Ausdrücke verschütt, verbaselt, fehlend-und -dann-doch-wieder-da mal näher erklären?
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