Nach ihrer unpassenden patzigen Meldung #6 hat die kämpfende "Lady" sich sowieso seit drei Tagen hier nicht mehr gemeldet...
Beiträge von Berny
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Man kann z.B. eine Pauschale für die Erstellung des MV vereinbaren,
wobei mir gerade aufgefallen ist das dies wohl auf max. 75 € begrenzt ist.
Stimme zu. Bei 400 Euronen ist das für mich aber ganz einfach eine zusätzliche (womöglich auch nicht versteuerte) Gier-frisst-Hirn-Einnahmequelle, denn allgemeine Bürokosten sind üblicherweise in der Nettomiete enthalten. Fehlt nur, dass der VM den M auch noch seine Rechtsschutz-Vers. bezahlen lässt... -
... ist mir aufgefallen, dass die Wohngebäudeversicherung drastisch angestiegen ist. Und zwar war der Betrag im Jahr 2011 625,25 Euro. In dieser Nebenkostenabrrechnung beträgt der Beitrag für die Wohngebäudeversicherung 1103,04 Euro.
Der VM ist verpflichtet, Dir auf Verlangen Einsicht in die Originalunterlagen zu gewähren.
Die WG- und Vermieter-Haftpflichtvers. für mein Objekt entwickelte sich von 561€ (1997) nach 458€ (2013). Grund, Versichererwechsel, Leistungsanpassungen. Wir sind daran interessiert, die Kosten niedrig zu halten. Die Zahlen klingen irgendwie nicht plausibel, sind aber so.
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Hallo BoBa,
"Die Verbraucherstelle meiner Adresse hat 115 Kubikmeter Wasser verbraucht.
Die Vermieterin hat dann die 411,47 Euro durch die Anzahl der gemeldeten Personen geteilt. Ich frage mich jetzt ob das so in Ordnung ist."
- Das fragst Du doch sicherlich uns..."Denn ich weiß überhaupt nicht , wieviel Wasser ich verbraucht habe."
- Brauchst Du auch nicht. Wenn keine geeigneten Zähleinrichtungen bzw. anderslautende mietvertragliche Vereinbarungen vorhanden sind, ist nutzflächenanteilig (%) abzurechnen. Wegen der Geschäfte müsste auch geklärt werden, welcher Art sie sind."Die Vermieterin schreibt das 6 Personen gemeldet waren. Ich komme jedoch auf 7 Personen. 2 Mieter Geschäfte + 1 Student+ Wir (2Personen)+ Vermieterin + leer stehende Wohnung. sEHE ICH DAS RICHTIG?"
- Ja. Leerstände sind mit einer Person zu berechnen."Die Vermieterin stellt die Privatmieter mit den Geschäftsmietern gleich. Es gibt überhaupt keinen Unterschied. Ist das richtig.Ich zahle anteilig genauso viel Grundsteuer B wie die Geschäftsmieter. Ist das so richtig?"
- Hierzu solltest Du die Gemeinde bzw. das Finanzamt befragen. -
Hallo,
Ihr habt ja sicherlich mit der HV schon mal einen Ortstermin gehabt. Wie sieht die Stellungnahme aus? -
Im Mietvertrag ist vereinbart, dass er eine 3-monatige Kündigungsfrist hat.
Einen Monat Frist für den VM, drei für den M halte ich für eine unzulässige Benachteiligung des M.
Im BGB sind einige §§, die damit enden, dass eine Benachteiligung des M unzulässig ist. Das wäre m.E. hier der Fall. -
Mit ihm wurde ein Mietvertrag schriftlich abgeschlossen, in dem uns Hauptmietern das Recht eingeräumt wurde, dass wir lediglich eine einmonatige Kündigungsfrist haben.
Ich halte diese Individualvereinbarung für gültig.
PS: Und der Mieter, welche Frist hat er? -
Hola gomez,
auch wenn diese Art und Weise kritikwürdig ist, so würde ich das Verlangen der HV akzeptieren.
Üblich ist, dass die Höhe der zukünftigen Vorauszahlungen mit den BK_Abrechnungen mitgeteilt werden, aber manchen Pappnasen sind solche effektiven Lösungen wohl zu einfach...
Wichtig ist für Dich jedenfalls, dass Du bei jeder BK_Abr. überprüfst, der Höhe nach die richtigen Vorauszahlungen geleistet zu haben. -
Hallo ridgemont,
falls weiterhin Zweifel existieren, empfehle ich Dir, einen erfahrenen Fachanwalt zu konsultieren. -
Seit dem Tag warte ich auf den Maler das ich endlich mein Zimmer nutzen kann.
Steht mir eine Mietminderung zu und wenn ja, weiß jemand wie hoch diese wäre?!
Was hat denn Dein Vermieter gesagt, als Du anmahntest, dass der Maler noch nicht gekommen ist?
Bei Reparaturen sind gewisse Beeinträchtigungen unvermeidbar, das ist allgemeines Lebensrisiko.
Also meine Meinung: Keine Mietminderung. -
Off Topic manuel:
Hallo, es gibt übrigens keine Unkosten, sondern ausschliesslich Kosten.
Ob sich diese negativ oder positiv auswirken, ist eine andere Sache...
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Soll ich einen Brief verfassen, mit der Bitte einen Teil der Kaution bereits zu überweisen, bis die Abrechnung vorliegt?
Das kannst natürlich machen. Der VM darf soviel zurückbehalten, wie evtl. max. noch nachzuzahlen wäre. -
Ok Satz war unverständlich wegen der automatischen Korrektur. Als die Wohnung verkauft wurde, wurde ich von unserer immobilien Firma mit 300 Euro beteiligt. Ist das denn normal?
Nichts ist normal, auch gibt es diesbezgl. kein Gewohnheitsrecht. -
Immer wieder die gleiche Leier...
Tipp: Die Wohnung erst dann übernehmen (mit Kautions- und erster Miete Zahlung), wenn sie dem vertragsgemässen Zustand entspricht."Mit dem Vermieter wurde vereinbart, dass ..."
"Es hieß vom Vermieter ..."
- Wenn ich das schon höre... dieses Forum ist voll davon...
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Was spricht gegen den Mietvertrag mit Kündigungsausschluss? LG
Ich kann dieses Wort in Eurer Individualvereinbarung nicht finden. -
Das mit den 55€ kommt mir zwar auch recht "preiswert" vor, aber Euer VM hat tatsächlich recht. Wenn die Waschraumnutzung im MV vereinbart ist, genügt ein Schlüssel vollkommen. Sinnvollerweise wird dieser ja sowieso in der Wohnung aufbewahrt, nicht am Schlüsselbund. Sollte der andere Mieter (auch) meinen, ihn ständig bei sich tragen zu müssen, so soll er auch zahlen.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses wäre der zweite Schlüssel übrigens kostenlos an den VM auszuhändigen oder in seinem Beisein unbrauchbar zu machen.
Überhöte Preise in dieser Protzerstadt kann man durch Preisvergleiche umgehen. -
no85x:
"Werde aufjedenfall die Abrechnung überprüfen lassen."
- Nimm' noch andere Abrechnungen mit."War gestern bei meinem Nachbar Abrechnung identisch, nur das er ein Zimmer ab und zu geheizt hat, also fast garnicht."
- Eben, drum."Er selbst muss ca. 300 € Nachzahlen, obwohl er schon 200€ an Nebenkosten monatl. abgibt."
- Solche "Vergleiche" sind völlig ungeeignet, interessant sind die tatsächlichen Kosten ungeachtet der evtl. unterschiedlichen Vorauszahlungen."Wobei er uns noch mitteilte das er garnicht versucht zu heizen, da die Zimmern nicht genug geheizt werden da kann man noch so viel aufdrehen wie man möchte."
- Verstehe, ist aber subjektiv."Kann es sein, dass das Gebäude nicht isoliert ist?"
- Könnte ja, ist aber jetzt unerheblich."Wir sind auch der Meinung, dass der Vermieter absichtl. die Nk niedrig setzt damit er Mieter anlockt."
- Das ist zwar nicht nett, er darf es jedoch m.W. Mietinteressenten sollten sich den Energiepass zeigen lassen."Vor uns stand die Wohnung schon 3 Jahre leer. Mieter kommen und gehen hier."
- No comment..."Mit der Nk-Vorrauszahlung wird nicht einmal ein teil der Heizkosten gedeckt."
- Tja... -
Sollte er euch die Wohnung nicht anbieten und sie, während eure Kündigung läuft, anderweitig weitervermieten, dann könnte deshalb auch eine neue wirksame Kündigung gekippt werden.
... und ihm womöglich noch eine Schadenersatzklage blühen... -
Onkelchen:
"dann schlage ich denen eine Mietkürzung von 55 Euro vor
, wenn die Tür nicht in Ordnung gebracht wird."
- Too late. Solche Mängel sollten beim Einzug protokolliert werden mit Angabe, wer sie innerhalb welcher Frist auf wessen Kosten behebt."ich denke nicht das ich das jetzt schon gut 6 Jahre dulden muss"
- Ähem, jein. ("Gewohnheitsrecht")..."und immer drauf warte bis mir das teil mal entgegen kommt."
- Da Du das bereits sechs(!) Jahre so akzeptierst (ich weiss, ist etwas übertrieben), nimmst Du das womöglich billigend inkauf."geschweige den das ich sie nicht richtig zu bekomme und somit die wärme im winter nicht im Wohnzimmer halten kann."
- Dito. -
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