Ist denn alles korrekt, damit ich bezahlen soll?
Siehe Beitrag #2.
Ist denn alles korrekt, damit ich bezahlen soll?
Siehe Beitrag #2.
Nach 12 Jahren Mietzeit und dem Alter des Waschbeckens (20 Jahre), möchte ich dieses, ebenso wie das Toilettenbecken, erneuern lassen, weil beide nicht mehr ansehnlich sind und sich jedes noch so geringe Schmutzteil darin festsetzt.
Meine Frage: Kann ich den Vermieter auffordern, die Kosten zu übernehmen?
Ja, auffordern kannst Du ihn schon (sogar den Papst...) - nur: müssen muss er nicht.
Und wenn ich meinen Teil der Miete nicht mehr zahle?
Dann müssen die verbleibenden Mieter "für Dich" mitzahlen und werden Dich dann privatrechtlich in Anspruch nehmen.
Mitgegangen, mitgehangen.
ich habe die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 erhalten und glaube dass sie fehlerhaft ist, weil ich 295€ nachzahlen muss.
Im Jahr 2011 musste ich 220€ nachzahlen.
Und im Jahr 2010 musste ich nur 20€ nachzahlen
Du hast völlig recht: Alle Betriebskostenabrechnungen, welche Preissteigerungen aufweisen, sind fehlerhaft.![]()
Alte einglasige Fenster gegen neue wärme-und schallisolierte schon.
Sicherlich schon, jedoch müsste m.E. der Energiespareffekt weit überwiegen - und auch mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten angekündigt und dem Mieter erläutert werden.
Als VM hätte ich zuletzt kein mentales Problem damit, einige alte Fenster auf meine Kosten (Stückpreis 290€) auszuwechseln.
Hi mrgroove,
wenn die Fenster aufgrund ihrer Zustände ohnehin ersetzt werden müssen, kann von einer Modernisierung nicht mehr die Rede sein.
Privatinteressehalber: Wie gross sind die Fenster? Mit oder ohne Rolläden?
Hallo ferdi22,
gibt es denn schriftliche Vereinbarungen?
Hallo schimmelpilzwischer,
hast Du das Fenster jetzt mal besichtigen können; ist Dir der Fehler der Mechanik bekannt?
Was kann ich da tun.
Uns mitteilen, welche Funktion DU in diesem Spielchen hast.
Wie ist denn die Rückgabe der Fewo verlaufen?
Ich habe 3 Jahre in der Wohnung gelebt , seitdem ging das Küchenfenster nicht auf kippe und ich dachte das dies von der Bauart her so sei !
Das ist nachvollziehbar. Bei der Rückgabe der Mietsache hätte dies dem VM auffallen müssen. Nachträgliche Reklamation halte ich hier für nicht berechtigt. Weiter. ==>> Mainschwimmer (nach vergeblicher Aufforderung Mahnbescheid).
Ja, mit einem Anwalt bis du definitiv auf der sicheren Seite. Gerade bei solchen Streitfällen, wo einen der Vermieter schnell über den Tisch ziehen kann und es dannn auch sehr schnell teuer wird. Alterantiv kannst du nach deinem speziellen Fall auch noch mal hier drüber schauen: Mietvertrag | Recht24-7
Dort sind auch sehr gute Informationen, Ratgeber und Tipps zu finden!
... von der Werbung ganz zu schweigen...![]()
Hallo cineraria:
"Hm, abgesehen von meinem Bett habe ich nichts mitgebracht. Habe allerdings auch ein eigenes Bad. Zählt das dann als möbliertes Zimmer? Ich habe quasi ein möbliertes Zimmer (mit Bad) mit eigenem Zugang gemietet."
- Ich habe mal unseren Freund aus Oregon bemüht: [url=http://www.google.de/#bav=on.2,or.&…bliertes+zimmer]Google[/url]
"Wie wird ein "möbliertes Zimmer" definiert? Gibt es dazu was im BGB?"
- Auch hier hat unser Freund weitergehelft:Info 91, Kündigungsfristen
Mal gaanz bis unten lesen...![]()
Eine Frage hab ich noch.
Hierzu müsste man die Abrechnungen einsehen. Wie Du schriebst, haste kommende Woche ja einen Termin beim Mieterverein...
Hallo cineraria,
da Ihr einen mündlchen MV habt, hast Du alle Rechte und Pflichten, siehe hierzu BGB ab §§ 535.
"Ich würde gerne mit einer Freundin eine WG gründen, so schnell es geht."
- In der jetzigen Wohnung? Das bedürfte dann einer einvernehmlichen Regelung mit dem VM.
"Wie sieht es also aus, welche Rechte habe ich überhaupt ohne Mietvertrag?"
- Siehe oben.
"Muss ich auch die 3-Monatige Kündigungsfrist einhalten?"
- Ja, es sei denn, dass Du ein möbliertes Zimmer gemietet hast. Dann verkürzt sich die Frist auf 15 Tage zum jeweiligen Monatsende.
"Könnten sie mich einfach auf die Straße setzen?"
- Nein.
"Welche Rechte habe ich generell ohne Mietvertrag?"
- Siehe oben.
"Welchen Grund könnten meine Vermieter gehabt haben keinen zu machen?"
- Zu versteuernde Mieteinnahmen "am Finanzamt vorbei"?
Hallo Nessie:
"Schade, ich dachte du bist nett, stattdessen legst du jedes meiner Worte auf die Goldwaage"
- Richtig, denn beim (Miet-)Recht kommt es oftmals darauf an.
Grundsätzlich ist der VM zur Wirtschaftlichkeit (seinen Mietern gegenüber!!) verpflichtet. Wenn daran etwas faul sein sollte, musst Du das schon selbst herausfinden. Bitte auch nicht Grund- und Verbrauchs- und evtl. Zusatzkosten vergessen.
"Wir leisten also eine "vorauszahlung""
- Richtig, sozusagen monatlich eine à Kontozahlung auf die gesamten Betriebskosten, welche zum Endes des Abrechnungzeitraums abzurechnen sind.
"Außerdem berechnet der Vermieter die Kosten für Niederschlagswasser und zwar uns Mietern"
- Richtig, dem Papst wohl nicht... Du solltest mal in Deinem MV nachsehen, WELCHE Kosten er Euch berechnen darf.
Oh.....pardon....um einen Tag versehen.....zum 31.8....
Aber das war nicht meine Frage..... gibt es eine Möglichkeit schon zum 1.8 zu kuendigen?
Auch wenn es noch soo schwer sein sollte Erster 8. ist nicht.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!