Hallo Bernd27,
ich verstehe die Problematik sehr gut. Vielleicht gelingt es Euch in Kooperation mit der VM die noch verbleibende Zeit wenigstens um einen Monat zu verkürzen.
Beiträge von Berny
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laura_tr: Dein Vertrags- und Ansprechpartner ist einzig und allein Dein Vermieter.
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Hallo Tinki,
ist der Haus-und Grundverein Dein Vermieter?
Ist der übliche Betriebskosten-Abrechnungszeitraum für das von Dir bewohnte Haus evtl. gleich dem Kalenderjahr? -
Um es mal noch komplizierter zu machen: unsere Tonne ist gar nicht in die Umlage eingegangen, sondern nur Tonne 1 und die des Nachbarhauses (gleicher VM). Der Nachbar zahlt unsere Tonne
Wie schön, dass ich das nicht unbedingt nachvollziehen können muss. -
Hallo Laura,
auch ich muss Dich enttäuschen: Dieses Hin und Her ist Privatrecht, kein Mietrecht. -
Was sagt denn der Vermieter,
wenn man eine sofortige Zahlung vorschlägt?
Frag' uns nicht, was Dein VM sagt!Nicht vorschlagen, sondern sofort zahlen, dann ist die Kündigung "geheilt".
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Hallo MaKe,
wenn das so klar geregelt ist:
"Wir sind (waren) im Haus 2 Parteien, jeder hat seine eigene Mülltonne.
Wohnung 1: 5 Personen, 240liter-Tonne.
Wohnung 2 (wir): 2 Personen, 120liter-Tonne."
Dann hättet Ihr schon längst auf eine korrekte Abrechnung bestehen sollen.
Einspruchfrist für die vorletzte BK_Abr. wie Kolinum bereits sagte. -
Hallo busi2hard,
leider - 4U - haben meine Vorredner recht, denn die Wohnung wurde seinerzeit im sog. Ist-Zustand von Dir so angemietet. Da hilft auch nichts vonwegen Ex-DDR-Standard...:eek:
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Ok dann werde ich mal ein schriftstück verfassen, mal sehen was bei rum kommt. schon mal vielen vielen dank an euch:-)
Please keep us informed. -
Hallo Sandra,
anitari hat es Dir jetzt dreimal deutlich erklärt: "Ab dem 01.07.2015 zum 31.12.2015."
Was ist daran soo schwer? -
Quintessenz ist m.M. (bitte berichtigt mich): Der VM kann die Nettokaltmiete (versuchen zu) erhöhen, jedoch die BK-Vorauszahlungen erst nach einer Jahresabrechnung anpassen.
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Hallo Heiko,
ich würde der Kündigung mit Verweis auf die Gesetzeslage widersprechen und als Termin demzufolge den 31.12.2013 angeben. Falls ich eine adäquate Wohnung früher finden würde, würde ich entgegenkommenderweise auch früher ausziehen.
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Hallo Pierre1977,
kann es sein, dass Ihr seit 2 1/2 Jahren versäumt, aus dieser Dauerbaustelle wieder auszuziehen??
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Hallo Dante,
ich würde alles, was Du hier geschrieben hast, mit einem Zeugen und Fotoapparat dokumentieren und zusammen mit dem offiziellen Übergabeprotokolö einen Fachanwalt aufsuchen.
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MissCeleste:
"ich stehe 4 Mieten im Rückstand,"
- Das hätte zu einer fristlosen Kündigung gereicht, wie wir ja alle wissen. Aaber: Bis heute liegt Dir noch keine rechtswirksame Kündigung (schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift der VM!!) vor..."Rest ist alles, was sie extra verlangt, darunter sind u.a. die Kosten für den Polizeieinsatz sowie das Wechseln der Schlösser, obwohl ich damit nichts zu tun habe."
- Sehe ich auch so. Apropos: Den Polizeiensatz ... Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch.
Und was das Wechseln der Schlösser (Plural??) betrifft, so hat sie Dir die Mietsache rechtswidrig genommen, und ich würde seitdem keine Miete und Betriebskosten dafür bezahlen.
Wenn Du nun selbst wieder ein Schloss (genauer: einen Schliesszylinder) einbaust, sollteste die Schlüssel dafür nicht weggeben und den ausgebauten VM-eigenen SZ ihr bei Beendigung des Mietverhältnisses zurückgeben.
Was den strafrechlichen Aspekt dieser Angelegenheit betrifft, so wären hier Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), evtl. auch Sachbeschädigung und Einbruchdiebstahl (hast Du geprüft, ob noch alle Bleistifte vorhanden sind?) bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Der RA wird Dir womöglich dabei weiterhelfen."Anstatt hier den Mieter (mich) als den alleinigen Schuldigen zu betrachten, sollte man auch mal auf die Vermieterin achten. usw..."
Verstehe schon, nur... Moral und Sentimentalitäten findet man in Gesetzen nicht..."Dass die Vermieterin erst knapp 3300€ verlangt (im Kündigungsschreiben) und dann plötzlich nur noch 2700€ zeigt doch,
das irgendwas an der Sache, die Sie abzieht, nicht stimmt."
- Bitte mal schriftlich festhalten, falls möglich."PS: Nicht alle (nichtzahlenden) Mieter sind schlecht, nicht alle Vermieter gut."
- Da sollteste mich mal kennenlernen...

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Hallo MissCeleste,
bei soo vielen Fragen und Ungereimtheiten kann auch ich Dir nur empfehlen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Der möchte auch mal den Sachverhalt dahingehend überprüfen, ob sich Deine VM nicht strafbar gemacht hat.
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imho in aktuellen privaten Mietverträgen sowas von unzulässig
... und sowieso seit 2007 kein Thema mehr ist - *gähn*. -
auf jeden Fall; es lohnt sich ja gar nicht, da nur noch einen Nagel in die Wand zu schlagen.
... und insofern weichen @Kolinum's und @Berny's und auch @Syker's Antworten garnicht so sehr voneinander ab.
Schon mal daran gedacht, dass es auch Lockvogelangebote, nicht nur auf dem Wohnungsmarkt, gibt? Und das sogar sehhhr viele...?
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Vielleicht solltest du aber auch mal in Foren zum Thema Erzeihung und Umgang mit anderen rumstöbern, würde sicher nicht schaden.
War bisher vergeblich...:D -
Gibt es nichts wo man sinnloses ausblenden kann?
Doch, Du kannst mich auf Deine Ignor-Liste setzen (es würde mir das Herz brechen).
Könnte ich ja auch mit Dir machen, dann bräuchte ich Deine mehrfach gebrauchten Sch... - Ausdrücke nicht zu lesen.:o
Ach ja, bzgl. der evtl. Rückbaupflicht von von Dir eingebrachten Änderungen schliesse ich mich Kolinum an. Aber, Du hast ja sicherlich fünfstellige Rücklagen...
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