Beiträge von Berny

    Hallo moncherri74,

    ich würde die Ereignisse chronologisch notieren: Was war Wann gewesen, Wie wirkte es sich aus, Wer ist Zeuge.
    Beweise sichern durch Fotos und Zeugenaussagen.
    Dann dies dem VM per Einwurfeinschreiben mitteilen mit der Aufforderung mit Verweis auf § 535 BGB den vertragsgerechten Zustand der Mietsache umgehend herzustellen um weitere Mietminderungen bzw. Ersatzvornahmen zu vermeiden.
    Ausserdem würde ich das Gesundheitsamt benachrichtigen. Wenn der Amtsarzt die Unbewohnbarkeit bescheinigt, könntet Ihr fristlos kündigen und/oder evtl. die Miete drastish kürzen.
    Hier kannste mal suchen:
    Mietminderungstabelle
    Kanzlei Feser - Mietrecht
    RA Thomas M. R. Disque

    Hallo Fabian,

    in meiner Wohnung werkelt eine Junkers-Therme von 1986 zur WW-Bereitung und Heizung. Bei ihr wurde mal vor ~20 Jahren die Platine ausgetauscht.
    Unsere Dusche hat seit ~Ende 80er eine Grohe Thermostatarmatur (auf eigene Kosten), da uns die Temperaturwechsel (auch) nicht gefielen.
    Bei Dir scheinen jedoch gravierendere Fehler vorzuliegen. Ich würde die Mängel nach Datum tabellarisch aufzählen, e.F. auch wie sie sich auswirk(t)en und den VM schriftlich nachweislich aufforden, sie zeitnah und nachhaltig zu beheben, um Mietminderungen bzw. Ersatzvornahmen zu vermeiden. Ein Hinweis auf § 535 BGB, wonach der VM für die ordnungsgemässe Funktion allein zuständig ist, wäre sinnvoll.

    Archi:

    "Was meinst du mit OMG :("
    - Oh my God (deutschkrass: *kopfklatsch*)

    "Im Mietvertrag steht [das übliche]:
    Der Mieter verpflichtet sich Schönheitsreparaturen fachmännisch auszuführen oder auszuführen zu lassen:
    Küche, Bad, Duschraum alle 3 Jahre
    Wohn-, Schlafraum, Flur, Diele, Toilette alle 5 Jahre,
    sonstige Räume alle 7 Jahre"
    - Fristenpläne hat der BGH gekippt.

    "Endet das Mietverhältnis vor Ablauf der vorbenannten Zeiträume und hat der Mieter im letzten Jahr vor Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, ist er verpflichtet einen prozentualen Anteil an den Kosten der fälligen Schönheitsreparaturen zu tragen. Dieser Anteil bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraums seit Durchführung der letzen Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zum gesamten Zeitraum der in der Regel durchzuführenden Schönheitsreparaturen. Die Kosten werden grundsätzlich aufgrund eines Kostenvoranschlags eine Malerfachgeschäfts ermittelt. Das Recht des Mieters, durch Einholung eines eigenen Kostenvoranschlags wesentlich geringere Kosten nachzuweisen, bleibt unberührt"
    - Altes Streitthema. Lies' mal hier: Sch
    Bzgl. der komischen Wand kann ich Dir leider nichts zielführendes sagen. Vielleicht wissen andere User mehr.

    Die Wand besteht aus Beton, welcher direkt gestrichen wurde.

    Ich habe eine Farbe gewählt bei der folgende Eigenschaften vorliegen:
    Untergrund:
    Raufaser-, Vlies-, Papier- und Vinyltapeten
    Putz, Beton und Gipskartonplatten (nach Grundierung)
    alte Farbanstriche auf Dispersionsbasis
    Kunststoffputze

    Eigenschaften:
    überragende Deckkraft
    sehr leicht zu streichen
    besonders geringe Spritzneigung
    strahlend weiße Wände ohne Ansätze, besonders auf schwierigen Untergründen
    weiß - matt
    geruchsarm


    OMG..., wie sieht überhaupt die Renovierungsklausel im MV aus???

    Hallo Manuel,

    "In unserem Badezimmer haben sich Wasserränder an der Decke gebildet."
    - Deutet auf einen Mangel hin. Lt. § 535 BGB hat der VM die Mietsache i.O. zu halten.

    "Unser "Vermieter" sagt: Das Haus gehört nicht mir, sondern der Bank. usw."
    - Das ist unerheblich, der VM steht in der Verantwortung.

    "Auf die Frage, warum ich ihm denn jeden Monat Miete überweise, aber er mit dem Haus und Reperaturen angeblich nichts zu tun hat, konnte er mir nur die Antwort geben, dass das ganze Geld der Mieter für Wasser etc. und die Abzahlung der Hausschulden drauf geht."
    - So traurig, wie das klingen mag, ABER: Mit den persönlichen Verhältnissen Deines VM hast Du nichts zu tun.

    "Was kann ich tun :D ?"
    -Ich würde dem VM den Schaden/Mietsachenmangel schriftlich nachweislich anzeigen und ihn auffordern, ihn zeitnah zu beheben um eine Mietminderung zu vermeiden.
    Zur Info für Dich:
    Mietminderungstabelle
    Kanzlei Feser - Mietrecht
    RA Thomas M. R. Disque
    Du wirst uns sicherlich auf dem Laufenden halten...

    Hallo Tom,

    1. Bevor Du zum RA gehst: Die RSV übernimmt i.d.R. nur Fälle, die (bereits durch die Gegenseite) gerichtshängig sind, oder wenn Du bzw. Dein RA Klage einreichst.
    2. Ich vermisse tabellarische Daten, bspw.:
    Mietbeginn 1.4.12, abgelesener Wert 4711,
    Funkablesung Provider per 31.12.12, abgelesener Wert 8613.
    3. Und das alles für jeden Heizkörper bitte.

    Hallo dennis77,

    fast hätte ich Deinen Roman RTL und dem Goldenen Blatt angeboten...

    "neue Wohnung gemietet, weil Familienplanung!"
    - ok.

    "Zusage das ist naher und ferner Zukunft kein Eigenbedarf gestellt wird!"
    - Zusage ist bla bla, da unverbindlich. Oder doch zuverlässig beweisbar?

    "Wohnung sollte gekündigt werden, weil Kinder unterwegs sind und die Wohnung dafür nicht ausgelegt ist!"
    - Ist kein Kündigungsgrund.

    "Vermieterin hat aber selbst über Jahre mit den eigenen 3.Kindern in dieser Wohnung gewohnt! Kündigung würde aber wieder zurück genommen, weil wir unsere Kinder verloren haben im 5 Monat!"
    - Ist unerheblich.

    "Wohnung würde dann einige Monate später doch gekündigt, wegen Eigenbedarf! Soll jetzt als Büro und Lagerraum genutzt werden, Vermieter verfügt aber noch über weiteren Wohnraum der vermietet ist, welcher sich eindeutig besser als Büro und Lagerraum eignen würde, da diese sich im EG befinden!"
    - Auch, wenn jeder Deiner Sätze mit "!" endet, werden sie nicht wirkungsvoller.
    Ob dieses neuerliche Eigenbedarfargument "zieht", sollte ein Fach-Anwalt überprüfen.

    burki:

    "Bin arbeitslos, 49 Jahre. Die elterliche Wohnung wird frei. Eltern kommen ins selbe Heim."
    - Was für ein "Wohnheim" ist das?

    "Vater ist angeschlagen, aber wohnt noch."
    - Was bedeutet das?

    "Mein Bruder will mit mir zusammenziehen. Amt will Mietausgleich bezahlen, wenn ich Untermieter bin und Bruder Hauptmieter ist und und und..."
    - Mit diesen Verhältnissen ist hier niemand vertraut. Deine Ansprechparner sind Vermieter/Heimleitung und das JC.

    Natürlich habe ich mich auf ihre Aussage verlassen und nichts schriftlich, hatte ich bislang bei keiner Frau nötig.


    Dann hast Du bei den bisherigen Frauen/Damen wohl etwas falsch gemacht - kein guter Geschäftsmann...:mad:
    Übung sollte eigentlich den Meister machen...:)

    Dann sollten wir natürlich nochmal klären wer mit wem einen neuen Vertrag geschlossen hat.


    Nicht wir, sondern der Fragesteller sollte sich zu diesen Basargeschäften äussern.
    Eine Kaution ist grundsätzlich an die Mietsache gebunden.
    Ob der Neumieter überhaupt an den bisherigen Mieter/Fragesteller Ansprüche stellen kann, wage ich zu bezweifeln. Wäre aber sowieso Privatrecht, kein Mietrecht.

    Vielen Dank zuallererst für Ihre Antwort. Sprich Sie empfehlen es selber zu erledigen, bevor man sich wegen so etwas mit dem Vermieter herumstreitet? Dann werde ich mich am Wochenende mal informieren gehen wie ich das am besten anstellen werden.


    Altes Silikon gründlich entfernen, Untergrund reinigen, knochentrocken, Spezialsilikon nehmen.

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