dann mache ich bei 20 Wohnungen seit 15 Jahren etwas falsch
Nein, falsch nicht.
dann mache ich bei 20 Wohnungen seit 15 Jahren etwas falsch
Nein, falsch nicht.
Hallo Hanna,
da bereits (D)ein Anwalt tätig ist, werde ich mich zum Thema enthalten.
Ich hoffe, dass Dein RA ein Fachanwalt für Mietrecht ist.
"Ausserdem" hast Du ja schon selbst festgestellt, dass es unterschiedliche Einschätzungen der Gerichte gibt, Stichwort: Individualentscheidungen und: Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand...
besteht die Möglichkeit den Mietvertrag mit einer Sonderkündigung aufzulösen wegen der Gesundheitsbeeinträchtigung bzw wegen "Mobbing" ?
Ich glaube eher: Nein. Diese Zustände sind ja nicht erst seit gestern so, und wohnen kann er ja auch weiterhin, auch, wenn es weniger angenehm sein soltte.
Wenn er jetzt nachweislich schriftlich "zum nächstmöglichen Termin" (diese Formulierung reicht aus) kündigt, wäre das der 31.10.2013.
bevor ich die Größe monieren würde, würde ich die Wohnungsgröße nachrechnen.............Balkone/Terassen sind nicht immer in der m²-Zahl enthalten und somit auch nicht im Mietpreis berechnet...............
Mietpreise werden zwangsweise bzw. grundsätzlich nicht aufgrund der Grösse der Mietflächen errechnet.
Hallo schmaiki,
Du hattest die Wohnung bzw. die Küche seinerzeit im Ist-Zustand angemietet. Für evtl. Eventualitäten hätteste Dich damals schon erkundigen sollen bzw. müssen.
Hallo djanski,
da Du bereits diesbzgl. einen RA konsultiert hast, besteht m.E. - zumindest für mich - kein Grund, hier noch meine laienhafte Meinung kundzutun.
"abzgl. umzugspausch".
Abgesehen davon, dass Du meine Frage bzgl. der Zinsen noch nicht beantwortet hast, erlaube ich mir die Bemerkung, dass ich obiges Wort in unserem Sprachraum nicht kenne.
Auch wenn der MV keine Regelung bezüglich der Küche enthält, sie aber bei der Besichtigung sowie bei der Übergabe vorhanden war, ist Sie Gegenstand des MV.
Des Mietvertrags nicht. Ob Bestandteil der Mietsache, steht auf (k)einem anderen Blatt...
Ich möchte eine Forumsumbenennung vorschlagen:
klugscheissende-vermieter.de wäre passender.
Solche Klugscheisser-Postings haben wir hier durchschnittlich alle 3-4 Wochen, damit kann man locker leben...:D:D
Der Ex-VM hat Dir auf Verlangen nicht nur die Originalrechnung zu zeigen, sondern auch die Rechtsgrundlage für sein Begehren.
Wurden Zinsen auf die Kaution berücksichtigt?
Ich glaube ich habs in der falschen Abteilung gepostet
weiß nicht wie ich es ändere...![]()
Das macht doch nichts, Rosa. Wetten, dass Du kaum eine andere Antwort bzw. Vorschlag hören wirst, als Dir eine andere Wohnung zu suchen...
Wenn er sich (wenn er morgen erreichbar ist) weigern sollte, kann ich theoretisch einen Entrümpelungsdienst beauftragen und ihm die Rechnung zukommen lassen?
"Toll", wie Du ein neues Mietverhältnis beginnst...
Gott beschütze mich vor solchen Zeitgenossen.
Zu die Betriebskosten gehören nur "regelmäßig wiederkehrende Kosten". Die Installation bzw. der Erwerb einer Sat-Anlage gehört demnach nicht dazu.
Lediglich regelmäßige Kosten, wie [Betriebs-]Strom, Wartung, Gerätemiete etc. könnten über die BK umgelegt werden.
So isses.....
Siehste, hat also geklappt.
... und wieder wird die Tradition (wöchentlich einen solchen Zeitgenossen) fortgesetzt...;)
Wenn schon eine FachanwältIn !
SchlaumeierIn...:(
derchris:
"@ Motzi Nein !"
- Du hast recht. Der als Wohltäter agierende VM hat seinen Mieter schon richtig aufgeklärt. Ich würde ihm noch 'n Euro mehr überweisen...![]()
Hi Batchy,
ist Gartennutzung im Mietvertragt vereinbart?
Frage 1: Wenn der befristete Mietvertrag ausläuft und der Mieter nicht ausziehen möchte, welche Mittel stehen mir zur Verfügung, um den Mieter aus meiner Wohnung zu bekommen und sie an einen anderen Mieter zu vermieten (kein Eigenbedarf).
Frage 2: Wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt, welche Mittel stehen mir zur Verfügung, den Mieter vorzeitig aus meiner Wohnung zu bekommen.
Beide Male: Fristlose Kündigungen, Räumungsklagen - oder was dachtest Du?
Das heißt für mich, ich muss ihm jetzt 2 x 35,35 € überweisen und gleichzeitig beiden Mahnbescheiden widersprechen.....
Ob DU BEIDEN MBs widersprechen musst bzw. solltest, da bin ich mir nicht so sicher.
Frage doch mal Euren Gier-frisst-Hirn-VM, ober jedem Monat den dritten Arbeitstag 18:00 mit Hoffen oder Bangen entgegen sieht...
Ist dies so normal? ![]()
Diese Frage stellste besser Deiner Vermieterin.
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