Hallo Klärchen,
kannste so losschicken, (nachdem einige Rechtschreibfehler korrigiert wurden.:o)
- Hier wäre es sinnvoll gewesen, Dein Posting an den alten Thread anzuhängen.
Hallo Klärchen,
kannste so losschicken, (nachdem einige Rechtschreibfehler korrigiert wurden.:o)
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Hallo Charlyfreund,
es ist immer wieder dasselbe: Gerade die Leute, die ja nie so richtig geheizt hatten, bekommen viel zu hohe Rechnungen...
Um hier etwas Zielführendes sagen zu können, müsste man die Heizkostenrechnung einsehen können.
Hallo Defacto,
was, bitte, ist nun Deine Frage?
Niemand hier kann in die Gehirnwindungen Deines VM hineinblicken.
Richtig, wenn Du jetzt kündigst, könnte sie zum 31.10.2013 gelten.
Die wird aber mit Sicherheit kommen. Und zwar 11% der Rechnung für den Aufwand, der für deine Wohnung betrieben wurde.
... und die Gutachter reiben sich bereits jetzt die Hände in Anbetracht der lockenden vierstelligen Honorare...![]()
er meinte, dass das ganz einfach sei. kaution + zinsen - umzugspauschale. 25 eur beim einzug, 25 eur beim auszug. er müsse diese pauschale an die hausverwaltung zahlen, weil beim ein und auszug immer schäden entstehen würden. und er wälzt diese einfach auf die mieter um. das mache er immer schon so. steht leider auch so im vertrag.
Yoo, steht in seinem Vertrag mit der HV, aber nicht in Eurem MV?!
Also, das war's dann, die 50€ kann er abschreiben.
mitdennervenamende:
"die vom Anwalt verfasste, inhaltlich absolut korrekte Kündigung."
- welches noch zu "prüfen" wäre.
"Sie ist also Formell korrekt"
- dito.
"wenn ich sie hier dennoch abtippen soll sag bescheid."
- bescheid.
Hallo mitdennervenamende,
mit Deiner Unterwerfungsverweigerung hast Du anscheinend Deinen VM arsch arg getroffen...
Das Thema Betriebskosten scheint ja momentan nicht das wichtigste zu sein, vielleicht hilft Dir der Mieterbund weiter.
Den Text der Eigenbedarfskündigung sollteste mal hier abtippen, damit wir weiterkommen.
also auch so das ich es verstehen, wer hat mehr chansen durch zu kommen ich oder mein vermiter
Du. Infos haste ja nun genug bekommen.
Ersteres genügt m.E., wenn es in beiden Vertragsausfertigungern gleich ist.
Habe meine unmassgebliche Meinung geändert: Richtig rechtssicher würde es nur dann, wenn es als individuelle Vereinbarung gilt, also handschriftlich mit Unterschriften, evtl. auch noch, dass der § 573c BGB hier keine Anwendung findet.
Das beste ich ja ich bin ja nu auch nich ganz doof, der Mietvertrag ist aus den netz (Herausgeber DMB-Verlag) da stehen 3 Monate Küdigungsfrist drin, also hat sie ihn selber geändert.
Aha - also "bleibt" es bei drei Monaten. Das würde ich dem VM schriftlich mitteilen und termingerecht ausziehen.
gilt das mit der unterschrieft unter gen gesammten Mietvertrag oder muss die längere kündigungsfrist extra unterschrieben werden!!!????
Ersteres genügt m.E., wenn es in beiden Vertragsausfertigungern gleich ist.
mmmhhhhh einsatz verstehe ich da nicht ganz
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine längere Kündigungsfrist nachweisbar individuell zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt und diese Vereinbarung handschriftlich im Vertrag festgehalten wurde.
WAS, bitte, verstehst Du daran nicht??
Das heißt, es ist richtig, dass ich bis 2014 warten muss, bis ich meine 120 Euro wieder bekomme, nur weil ich zwei Monate im Jahr 2013 in der Wohnung gewohnt habe?
Was heisst "2014"?
PS: OK, erledigt, also bis zum 31.12.2014 spätestens.
Ich möchte mich hier nicht über Anwälte auslassen...
Die User hier könnten aber gerne mal den Kalender kennenlernen und würden dann feststellen, dass Mietverhältnisse nicht am 01.12. enden, bspw. auch, dass der November neuerdings
nur noch dreissig Tage hat..
Es fehlt die Endabrechnung vom 01.06.-31.07.2012............dafür hat der Vermieter ein Jahr Zeit sprich ab 31.07.2012 bis 31.07.2013 .............noch zwei Wochen dann ist die Frist abgelaufen
Falsch.
Der infrage kommende Abrechnungszeitraum endete am 31.05.2013. Also müsste der M die BK-Abr. bis zum 31.05.2014 bekommen haben, falls der VM noch Nachforderungen geltend machen will.
Für eine größere Mülltonne will der Vermieter nun von jedem Mieter ~5€ haben. Aber dieses Geld ist ja (weil Warmiete) schon in der Miete enthalten, oder?
Moin Hans,
das sehe ich auch so. Der VM ist ja nach der Gemeindesatzung verpflichtet, der Mieteranzahl angepasste Behältergrössen zur Verfügung zu stellen. Die Mieter interessiert das eigentlich weniger.
Übrigens sind nicht alle Arbeiten des Hausmeisters umlagefähig. Man kann davon ausgehen, dass er auch nicht umlagefähige Reparaturarbeiten durchführt, hier wäre ggf. noch ein prozentualer Abzug auf diese Kosten möglich.
Vielleicht sollte man den Eigentümer darauf mal hinweisen und eine genauere Prüfung der Abrechnung androhen wenn er auf den Steuerberatungskosten besteht.
Eine gute Idee, den Krieg-den Hals-nicht-voll-VM mal in die eigenen Schranken zu verweisen...
Hallo Danny123,
ich würde die ungerechtfertigten Kosten nicht zahlen und dies dem VM schriftlich mit der b.b. Begründung mitteilen. Dann wäre er wieder "dran".
Hallo xfay,
leider scheint Ihr Euch die Wohnung bzw. das Haus vor der Anmietung nicht gründlich genug angesehen zu haben. Beim nächsten Mal wird es sicherlich besser.
Wenn Ihr jetzt schriftlich nachweislich "zum nächstmöglichen Termin" kündigt, wäre das dann zum 31.10.2013.
Was die Stromrechnungen betrifft, so ist dies Privatvertragsrecht, nicht Mietrecht.
Tut mir leid...
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