Wie soll ich vorgehen. Direkt zum Anwalt oder am 1.3. letztmalig unter Fristsetzung anmahnen, weil da die 6 Monate rum sind.
Nach dem 01.03. zum RA.
Wie soll ich vorgehen. Direkt zum Anwalt oder am 1.3. letztmalig unter Fristsetzung anmahnen, weil da die 6 Monate rum sind.
Nach dem 01.03. zum RA.
Hallo Meff,
wie sind denn diesbezüglich die Bedingungen im Mietvertrag?
Hallo Aleksej,
wenn der Vermieter während Deiner Abwesnheit in Deine Mietsache eindringt, wäre das Hausfriedensbruch. Ich empfehle Dir, den Schliesszylinder Deiner Tür auszuwechseln, um solche Vorkommnisse auszuschliessen.
So allmählich müsste es der Fragesteller doch begriffen haben...:o
Hallo ich habe vor einem halben jahr ein Haus gemietet, und unsere Terasse wird zu 50% zur Wohnfläche angerechnet.
Darf also mein vermieter die Terasse auf die Miete aufschlagen oder nicht?
Ich nehme an, dass der Mietzins bei Mietbeginn bereits vereinbart wurde, weshalb sich diese Frage m.E. gar nicht stellt.
Hallo BMF2209,
niemand ist gesetzlich verpflichtet, auf ein Schreiben zu antworten. Manchmal könnte es jedoch sinnvoll sein, kommt auf den Einzelfall an.
Also gibt es eurer Meinung nach keinen Weg für mich aus der Sache rauszukommen?
Unseriöse Ratschläge gibbet hier nicht.
Hallo,
Kurzfassung zu Deinem Roman:
Es gehört meines Erachtens nach zu den mietvertraglichen Nebenpflichten des Vermieters, dem Mieter den korrekten Stromzähler kenntlich zu machen.
Genauso, wie man von Dir eine Gegenkontrolle erwarten kann. Wofür gibt es Übergabeprotokolle bei Mietbeginn und Mietende?
Du vermietest nicht unter, sondern du überlässt die Wohung in gänze einem dritten. Demnach wäre das eine Gebrauchsüberlassung und dem muss der Vermieter nicht zustimmen.
So isses...
Hallo hudlbergaJoe,
"Das habe ich dem Vermieter Ende Januar mitgeteilt. Er sagte er wolle sich in der darauffolgenden Woche mit mir darüber unterhalten und ich soll ihn anfang der Woche anrufen. Ich habe ihn die ganze Woche nicht erreichen können.
Noch eine Woche später habe ich ihn dann am Festnetz "erwischt" und er verwies auf eine Erkältung ... usw"
- Allerspätestens hätteste hier merken müssen, wie der Hase läuft, äh, wie der VM tickt.
"Ich habe schon potentielle Untermieter gefunden, welche ab März bis September einziehen würden.
Mein Plan ist jetzt, den Vermieter schriftlich um Erlaubnis zur Untervermietung zu bitten.
Allerdings befürchte ich, dass mein Vermieter überhaupt nicht darauf reagiert.
Soll ich in dem Schreiben erwähnen, dass wenn ich innerhalb von 2 Wochen (wie lange?) keine Reaktion erhalte, davon ausgehe, dass...
Möglichkeit 1: er mir zustimmt und ich den Untermietvertrag abschließen kann
Möglichkeit 2: er mir nicht zustimmt und ich den Vertrag mit Kündigungsfrist von 3 Monaten kündige."
- Gib' Dir keine Mühe; er WILL nicht! Einer Untervermietung muss er nicht zustimmen. Du hast Deinen Vertrag bis zum Ende zu erfüllen.
Haben wir ein Recht/ gibt es eine gesetzliche Pflicht, dass er uns Einsichtnahme gewähren muss?
Was können wir tun, wenn er es verweigert?
Ich würde noch den 28.02.2017 (=6 Monate nach Rückgabe der Mietsache) abwarten. Dann meldeste Dich hier bitte wieder.
Hallo Christian,
Tipp: sofort wieder neu vermieten (kannste bspw. bei quoka.de, geht sehr schnell).
Ebenfalls ohne Gruss:
Der Mietvertrag besagt das die Nebenkosten mit im Mietzins enthalten sind und für einmal Nebenkosten sowie eine Heizkostenpauschale auf, allerdings enthält der Vertrag auch eine Klausel die besagt: "Die Kosten für die Straßenreinigung, Müllabfuhr, Schornsteinreinigung, Be- und Entwässerung - sind im Mietzins enthalten - kann der Vermieter im Verhältnis der vereinbarten Miete zur Gesamtmiete des Hauses umlegen.
Erhöhungen der vorbezeichneten Kosten sowie der Grundsteuer kann der Vermieter um Verhältnis der vereinbarten Miete zur Gesamtmiete des Hauses umlegen."
Ich würde diese Passage/n mal von einem Sachverständigen überprüfen lassen.
Vor einigen Tagen kam der Vermieter zu uns und meinte er müsste uns die Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen.
Wartet erst mal die schriftliche Kündigung MIT einer nachvollziehbaren Begründung ab.
Was sollte ich jetzt tun ? Akzeptieren?
Genau, denn Du hast gar keine andere Möglichkeit (ausser zu kündigen), denn der Vermieter bestimmt, wen er bei sich wohnen lässt - egal, wie er sich benimmt, das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten.
Hallo Icke3287,
wenn Ihr Zweifel an der Ehrlichkeit des ehem. VM habt, solltet Ihr ihn um Überlassung/Einsichtnahme in die Belege bitten.
Hallo Nenaja,
da es damals sogar eine zweite Instanz gab, nehme ich an, das Ihr anwaltlich vertreten wart.
Hast Du denn schon mal diese Frage an Euren damaligen RA gestellt?
ABSS9395,
das Tema scheint Dich wohl nicht (mehr) zu interessieren...?
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