Ich glaub, dieses komische Etwas bewegt sich fort... hillffeee!!!
Sag' ich doch... Alfred...![]()
Ich glaub, dieses komische Etwas bewegt sich fort... hillffeee!!!
Sag' ich doch... Alfred...![]()
Meine 4 Kinder und ich haben jetzt einen neuen Wohnraum gefunden:) darf ich nun fristlos aus dem Mietvertrag?
Ob Ihr eine neue Wohnung gefunden habt oder nicht, ist egal.
'Raus dürft Ihr sofort, müsst aber, wenn Ihr jetzt zum nächstmöglichen Termin (nachweislich+schriftlich) kündigt, bis zum 30.11.2013 noch die vollen Mieten zahlen.
Nicht mal die Fensterbank außen gehört dazu, wenn nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart.
Dann darf ich ja meiner Nachbarin ein paar Blumen drauf stellen?![]()
Ne, leider nicht. Aber ich dachte irgendwo gehört zu haben dass sowas dazugehört ![]()
Nur was Du schwarz auf weiss besitzt, kannst Du getrost nach Hause tragen...![]()
Wie sieht das aus mit dem gepflasterten Bereich? Der Bereich vor meiner Bodenfensterfront, vorm Schlafzimmer, vorm Badezimmer und vor der hinteren Eingangstür ist gepflastert.
Gehört das dann nicht evtl. zu meinem angemieteten Bereich?
Ist dieser Bereich explizit im MV als von Dir angemietet bezeichnet?
Na, also...:(
Ja Problem ist ich hab keine Rechtschutz für Mietrecht =(...
Ich habe das Abnahme Protokoll vorliegen, auch unterschrieben hoffe das macht kein Problem, um im Nachhinein zu Klagen...
DU musst ja nicht klagen.
Öööh, diese Heizung unterliegt mit Sicherheit nicht der Heizkostenverordnung, denn
... die läuft wohl über den Wohnungszähler, und der Vermieter ist da fein 'raus.:p
anitari:
"Es gibt jetzt 3 Möglichkeiten:
1. Vermieter wegen Hausfriedensbruch anzeigen und fristlos kündigen."
- Anzeigen, naja, er kann dann aber -zig Zeugen bringen, dass Du ihm für den Notfall einen Schlüssel gegeben hattest. Ob eine Fristlose gerechtfertigt ist, falls eine Wiedeholung ausgeschlossen ist...?
"2. Den Vermieter auffordern alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel herauszugeben."
- Viel zu unsicher.
Also dürfen die da nun permanent aufkreuzen?
So sieht es m.E. aus.
Naja lange Rede, kurzer Sinn: ...
Kurze Rede, kurze Frage: Hast Du den Garten lt. MV mitgemietet?
1. Es wird eine monatlich Miete von 153,00€ und eine monatliche Betriebskostenpauschale von 96,00€ vereinbart.
In der Betriebskostenpauschale sind enthalten: Heizung, Wasser, Abwasser, Regenwasser, Grundbesitzabgaben, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Satellitenantenne, Allgemeinstrom, Treppenhausreinigung, Hausmeister, Gebäudeversicherung, Gartenpflege.
insgesamt beträgt die Miete z. Zeit monatlich: 249,00€
2. Sollten sich die Betriebskosten im lfd. Kalenderjahr um mindestens € 2,00 pro Wohneinheit erhöht haben, kann die Betriebskostenpauschale entsprechend angepasst werden.
Hallo Sebastian,
solch einen Text habe ich bisher wohl noch nicht gelesen. Mangels ausreichender Sach- bzw. Rechts-Kenntnis kann ich dazu nichts sagen. Sorry.
"Ließt aber hoffentlich noch mit."
- Ja, Berny liest noch mit.
"So "Lehrunterweisungen" für Vermieter einer "WG" können sehr lehrreich und lustig sein.;)"
- Neil Fullard - Britain's Got Talent 2010 - Semi-final 2 - YouTube
"Wie hieß der Film mit James Dean? Ach ja, Denn sie wissen nicht, was sie tun"
- Yes, war das mit den Autos an den Abgrund fahren...?
"Jetzt ist eine Kündigung, aus wichtigem Grund, frühestens zum 31.11.2013 möglich."
- Genau.... zum 30.11.2013... ![]()
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Hallo Blubby,
als Mieter würde ich meinem VM schriftlich mitteilen, dass meine Verlobte Frau Tatjana Blubby, zu mir gezogen ist und b.a.w. nicht ausziehen wird.
müsste dann Kopien anfordern, da zu weit weg.
Kopien erbitten gegen Kostenerstattung.
Ich "liebe" WGs und solche u.ä. Konstellationen und klinke mich mal aus. Tut mir leid.
PS: Kündigung jetzt nur erst bis zum 30.11. möglich.
Eine Betriebskostenpauschale, die vom VM angeglichen werden kann wenn sich die Betriebskosten in einem Jahr um mehr als 2€ erhöht haben. Also keine Vorrauszahlungen.
Du hast das Recht, beim VM die Originalbelege einzusehen.
Also in meinem Mietvertrag steht nichts von Untermietern. Da steht nur, dass ich Mieter bin. Oder was genau aus dem Mietvertrag wolltest du wissen?
Du schriebst aber: "Ich bin gerade in eine Wohnung gezogen mit insgesamt 3 Parteien. Ich bin neuer Hauptmieter ab diesem Monat."
Damit komme ich nicht klar.
Ob jemand schmutzig ist und nach Bremen zieht, wen intersssiert's?
Danke. Also sie hat ein unmöbliertes Zimmer für sich allein. Welche Kündigungsfrist muss ich denn da einhalten?
Dei Monate.
Wichtig wäre jedoch zu wissen, was in Deinem MV steht.
Ich lese immer Betriebskostenpauschale. Was genau ist denn im MV vereinbart?
"Im MV sind sie nach Einheiten vereinbart."
- Dann isses wohl (erstmal) so. Nach Mietanteilen hättest Du 30/600, also nur 1/20...
"Mein Grund ist mit dem Widerspruchschreiben wegen den hohen Hausmeisterkosten und Treppenhausreinigung, die Aufteilung mit den nicht umlagefähigen Hm-K zu fordern. Da müsste nämlich auch Endreinigung von 3 sanierten Wohnungen drinstehen und etliches mehr.
Kann ich die Aufteilung verlangen?"
- Du hast das Recht, Originalunterlagen einzusehen und Dir davon Notizen zu machen.
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