Beiträge von Berny

    In dem Mietvertrag steht, dass Schönheitsreparaturen in Küche, Bad und Dusche üblicherweise alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafzimmer... alle fünf Jahre vorgenommen werden müssen.


    Ihr habt Glück. Der BGH hat Fristenpläne gekippt, somit habt Ihr bei dieser Formulierung im MV die Wohnung nur ohne Beschädigungen und besenrein zu verlassen. https://www.google.de/#bav=on.2,or.&fp=96a87e6c4e8ca9a5&q=bgh+kippt+fristenpl%C3%A4ne

    Hallo axelku,

    "Ich habe auch ein paar Fehler gefunden und daraufhin fristgerecht (per Einschreiben) Wiederspruch eingelegt mit der Bitte einige Punkte zu erläutern.
    Aber es kam nicht eine Erklärung und auf telefonische Nachfrage bei dem komischen Hausverwalter,sagte der mir nur auf so etwas antwortet er nicht."
    - Bei wem hat Du der Abrechnung widersprochen, beim VM oder HV?

    "Das komische,es steht ja in der Nebenkostenabrechnung das der Betrag der nachgezahlt werden solle mit der nächsten Miete überwiesen werden soll"
    - Ist eigentlich unüblich, aber was soll's Hast Du denn die Nachzahlung geleiste?

    "Meine Frage,da ich auch weiss das Nebenkostenabrechnungen ungültig sein können wenn sie nicht im darauf folgendem Jahr bis 31.12. zugestellt sind,:"
    - Falsch. Wenn sie später als ein Jahr nach Abrechnungsschluss dem Mieter zugehen, können keine Penunzen mehr nachgefordert werden.

    "kann auch die für [das Kalenderjahr] 2011 ungültig sein,wenn ..."
    - Njet. Du hast die Abrechnung ja in 2012 erhalten.

    eine meiner drei Mitbewohnerinnen hat seit Monaten einen Dauergast, der die WG ziemlich nervt: Zahlt keine Nebenkosten (von Miete ganz zu schweigen), putzt nicht, und rastet manchmal komplett aus. Katastrophe. Die Mitbewohnering reagiert nicht auf unsere Beschwerden
    Wir stehen alle vier als Hauptmieter im Mietvertrag. Weil der Vermieter dem Dauergast logischerweise auch nicht zugestimmt hat, laufen wir alle Gefahr, nach einer Abmahnung rausgeschmissen zu werden. -- Sagt zumindest der Vermieter.
    Was würdet ihr machen?


    Der VM hat recht. Tipp: Lasst Euch alle 4 kündigen, und Ihr 3 schliesst einen neuen MV ab.

    Void:

    "mir wurde die Nebenkostenabrechnung von 2011 am 10.1.2013 zugeschickt..."
    - Das bedeutet, dass wegen Fristüberschreitung nicht mehr nachgefordert werden kann, jedoch Erstattungen vorzunehmen sind. War ja auch so gewesen.

    "In dieser Nebenkostenabrechnung ist auch von "Kleinreperaturen" die rede, die mir mit 40€ angerechnet wurden, ist das zulässig?"
    - Nein.

    Void:

    "Das wurde jetzt seit 3 Jahren am 3. bzw. 4. abgebucht"
    - Du hast dafür Sorge zu tragen, dass die Miete spätestens am dritten Bankenarbeitstag dem Vermieterkonto gutgeschrieben wird! Das ist Das Mietrecht im BGB - Mietgesetze im amtlichen Text hier klar geregelt.

    "Der Vermieter selbst hat mir die Nebenkostenabrechnung für 2011 erst Ende 2012 zukommen lassen, also reichlich verspätet,"
    - Gibt es nicht. Entweder fristgerecht oder nicht fristgerecht. Hier war es fristgerecht. Ab dem 01.01.2013 wäre nicht mehr fristgerecht.

    Hallo Void,
    bei Deiner Einstellung zu den täglichen Dingen darfst Du Dich nicht wundern, wenn es knüppelhart kommt:

    "Ich war in finanziellen Schwierigkeiten, deswegen habe ich die miete für zwei Monate nicht überweißen können."
    - Es wäre eigentlich selbstverständlich gewesen, den VM hierüber zu informieren und um Verständnis zu bitten.

    "Weiterhin steht noch ein Restbetrag von 200€ aus von dem ich aber nicht denke dass ich ihn zu bezahlen habe weil das so nicht im Mietvertrag geregelt ist. Es geht dabei um eine Nebenkosten Abrechnung (Reperaturen im Haus) die ich nicht bezahlen müsste. Ein Bekannter lebt im gleichen wohnhaus und er hat diese Rechnung nicht bekommen, deswegen habe ich mich bis jetzt geweigert den Betrag zu bezahlen."
    - Aber, wie zu erwarten, mit dem VM auch nicht besprochen...

    "Seit Juni konnte ich keine Miete mehr bezahlen, allerdings habe ich das dann Anfang August erledigt, ich habe also die drei Monatsmieten in voller Höhe überwiesen"
    - Aber den VM nicht einmal zwischendurch kontaktiert. Toll :(

    "Bis jetzt habe ich nur Briefe vom Vermieter erhalten in denen es um die 200€ ging und einen ende Juni wo ich darauf hingewiesen wurde die 200€ + die Monatsmiete vom Juni zu überweisen."
    - Hat Dich aber offensichtlich nicht interessiert... Soll der Blödmann doch weiterhin rätseln.

    "Heute schaue ich in meinen Briefkasten und räume diesen komplett aus (viel Werbung wurde eingeschmissen trotz Hinweisschild), unter den flyern entdecke ich einen Packet/Einschriebeschein dass ich bei der Post einen Einschreibebrief abholen soll (datiert vom 1.August)."
    - Toll, alle zwei Wochen leerst Du Deinen Briefkasten...

    "Sehr geehrter Herr xy, leider haben sie die rückständigen Mieten und die Nebenkosten immer noch nicht bezahlt.
    Wie ihnen bereits mitgeteilt, kündige ich ihen das bestehende Mietverhältnis fristlos, weil sie an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Entrichtung der Miete in Verzug sind.
    Ich fordere sie auf die Wohnung bis spätestens 15.05.2013 zu räumen."
    - 05. oder 08.? Bei 08. halte ich die Kündigung für korrekt.
    Ob die Zahlung der Rückstände die Fristlose "heilen" kann, kann ich nicht rechtssicher beurteilen. Wurde denn auch hilfsweise mit gesetzlicher Frist gekündigt?

    Berny: zwischenfrage: Könnte ich als VM jetzt nicht veranlassen, dass das Nutzungsrecht der großen Gartenfläche auf zwei Parteien aufgeteilt wird? Das hätte der jetzige Nutzer doch zu dulden oder?


    Nein, grundsätzlich (bestehender) Vertrach ist Vertrach...
    Was einer gütlichen (tunlichst schriftlichen) Einigung nicht im Wege stehen muss.

    Hallo Photohexe,

    so grausam es klingt, aber Ihr habt nur Anspruch auf das, was lt. MV gemietet wurde. Zwecks Nutzung eines anderen Grundstückes müsstet Ihr Euch mit dessen Besitzern/Mietern/Verfügungsberechtigten einigen. Die HV hat damit ohnehin überhaupt nichts zu tun.

    Larse:

    "Unter normalen Umständen könnte derjenige jetzt einfach zurücktreten"
    - Da bin ich nicht so sicher.

    "Leider hat der Betroffene vom Vormieter die Küche und einige anderen Gegenstände für ca. EUR 3200 übernommen (und bereits bezahlt) und auch sonst schon die restliche Wohnungsausstattung für ca. EUR 7000 zusätzlich erworben."
    - Risikoooo. Das ist Privatrecht und hat mit Mietrecht nichts zu tun.

    sollten wir einfach eine schriftliche mängelanzeige beim vermieter machen und gut ist? uns stören die wasserflecken so nicht, also weiß ich nicht ob es mit fristsetzung zur behebung sein muss.


    Du bist fast auf dem richtigen Weg, also nicht herumhampeln, sondern Nägel mit Köppen machen.
    Ich würde alle Mängel tabellarisch aufzählen nach Art, Entstehungsdatum, seit wann der VM es weiss, wie es sich auswirkt, wer Zeuge ist, und dann den VM auffordern diese zeitnah zu beseitigen um die Bausubstanz zu retten und Mietminderungen zu vermeiden.

    Ich denke nicht, dass Ista (eigentlich) Abrechnungsfehler unterlaufen.
    Falls etwas nicht stimmen sollte, kann es auch daran liegen, dass sie falsche Daten bekommen haben, bspw.
    Was Deine Milchmädchenrechnung bzgl der Nachzahlungsbeträge betrifft, so sind diese reine Mathematik und errechnen sich u.a. aus zu geringen Vorauszahlungen.
    Eine von mir vermietete Wohnung gleicher Grösse hatte in den vergangenen 10 Monaten Heizungs- und Warmwasserbereitungskosten von 650€.

    Eigentlich ist dies ein Mietrechtsforum..., und Schadensersatz ist Bürgerliches Recht. Deshalb meine unmassgebliche Meinung:

    "a) eine beschädigte Lampe; Neupreis vor mindestens 3 Jahren: rund 40€."
    - Aufgrund der noch zu erwartenden Lebensdauer und der hier nicht geschilderten Art der Beschädigung schlage ich vor, sich zu einigen.

    "b) eine (kleine) Delle in der Bettkante (Gestell, Holz); Mieterin meint, dieser Schaden koste mindestens 250€, da das Bett "teuer" gewesen sei und sie dadurch Sorge habe, überhaupt einen Käufer zu finden. Das Bett ist ebenfalls mindestens 3 Jahre alt."
    - Da hat sie aber hochtrabende Vorstellungen: 1. Ein gebrauchtes Bett ist nicht Jedermanns/-frau Sache; 2. Möbel verlieren erfahrungsgemäss sehr schnell viel an Wert. Als Entschädigung schlage ich 10% des Neupreises vor.

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