Hallo Void,
bei Deiner Einstellung zu den täglichen Dingen darfst Du Dich nicht wundern, wenn es knüppelhart kommt:
"Ich war in finanziellen Schwierigkeiten, deswegen habe ich die miete für zwei Monate nicht überweißen können."
- Es wäre eigentlich selbstverständlich gewesen, den VM hierüber zu informieren und um Verständnis zu bitten.
"Weiterhin steht noch ein Restbetrag von 200€ aus von dem ich aber nicht denke dass ich ihn zu bezahlen habe weil das so nicht im Mietvertrag geregelt ist. Es geht dabei um eine Nebenkosten Abrechnung (Reperaturen im Haus) die ich nicht bezahlen müsste. Ein Bekannter lebt im gleichen wohnhaus und er hat diese Rechnung nicht bekommen, deswegen habe ich mich bis jetzt geweigert den Betrag zu bezahlen."
- Aber, wie zu erwarten, mit dem VM auch nicht besprochen...
"Seit Juni konnte ich keine Miete mehr bezahlen, allerdings habe ich das dann Anfang August erledigt, ich habe also die drei Monatsmieten in voller Höhe überwiesen"
- Aber den VM nicht einmal zwischendurch kontaktiert. Toll 
"Bis jetzt habe ich nur Briefe vom Vermieter erhalten in denen es um die 200€ ging und einen ende Juni wo ich darauf hingewiesen wurde die 200€ + die Monatsmiete vom Juni zu überweisen."
- Hat Dich aber offensichtlich nicht interessiert... Soll der Blödmann doch weiterhin rätseln.
"Heute schaue ich in meinen Briefkasten und räume diesen komplett aus (viel Werbung wurde eingeschmissen trotz Hinweisschild), unter den flyern entdecke ich einen Packet/Einschriebeschein dass ich bei der Post einen Einschreibebrief abholen soll (datiert vom 1.August)."
- Toll, alle zwei Wochen leerst Du Deinen Briefkasten...
"Sehr geehrter Herr xy, leider haben sie die rückständigen Mieten und die Nebenkosten immer noch nicht bezahlt.
Wie ihnen bereits mitgeteilt, kündige ich ihen das bestehende Mietverhältnis fristlos, weil sie an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Entrichtung der Miete in Verzug sind.
Ich fordere sie auf die Wohnung bis spätestens 15.05.2013 zu räumen."
- 05. oder 08.? Bei 08. halte ich die Kündigung für korrekt.
Ob die Zahlung der Rückstände die Fristlose "heilen" kann, kann ich nicht rechtssicher beurteilen. Wurde denn auch hilfsweise mit gesetzlicher Frist gekündigt?