Beiträge von Berny

    "Er weigert sich Heizungszähler einzubauen,da dies zu teuer ist."
    - Spielt überhaupt keine Rolle. Er ist verpflichtet, nach der HeizkostenVerordnung abzurechnen.

    "Es gibt nur den Öltank wo man sehr ungenau ablesen kann wieviel drinn ist."
    - Muss man auch nicht, sondern rechnen: Anfangsbestand plus Nachtankungen minus Endbestand.

    "wenn ich es mit einem Anwalt schaffe hol ich mir natürlich einen,"
    Empfehle einen mit "Tätigkeitsschwerpunkt" Mietrecht.

    Tanja171:

    "Weidspruch gegen die Abrechnung haben wir schon eingelegt, hat leider bis jetzt nichts gebracht. Die Fehler waren falsche Quadratmeter und ein Rechenfehler, und die Heizkosten wurden nach qm abgerechnet. er weigert sich weiterhin zähler einzubauen. Er hat seine eigene Wohnung nicht mitgerechnet. Da er ja eh fast nie da ist. Ist aber hier gemeldet."
    - Wieviele Wohnungen hat das Haus?
    - Welche Art von Zähler weigert er sich einzubauen?

    "Ich habe jetzt schon mal gelesen das man deswegen schon fristlos kündigen kann."
    - Wo gelesen?

    "Die Abstellkammer ist im Schuppen gewesen! Und jetzt mussten wir sie leer Räumen obwohl diese im vertag steht."
    - Dann müsstet Ihr diese ungestört nutzen können.

    "Ich will ja hier nicht weg, weil ich grad Lust dazu hab, der Grund sind diese Fehler!"
    - Die "Fehler" sind zu beheben, notfalls auf dem Rechtsweg mithilfe eines FACH-Anwalts.

    "Ich hatte ihn nachdem er mich gefragt hat wann wir endlich ausziehen gefragt ob er mit der Kündigungsfrist runter geht, er hat nein gesagt!"
    - Das ist rechtlich ok.

    "Gibt es da wirklich keine Möglichkeit?"
    - Natürlich gibt es Möglichkeiten, dafür sollte der Anwalt konsultiert werden.

    Tanja171:

    "Ich würde meine Wohnung gerne fristlos Kündigen, wäre mir aber gerne sicher ob diese so auch rechtens ist."
    - Deine Unsicherheit täuscht Dch nicht.

    "1. Falsche Nebenkostenabrechnung"
    - Der würde ich schriftlich widersprechen mit Begründung.

    "mit Drohung die Miete zu erhöhen, wenn wir auf die richtigkeit bestehen."
    - Halte ich für dummes Gerede.

    "2. Vermieter steht vor der Türe und Verbietet Auto im Hof zu Parken, (war nur eine Mündliche vereinbarung)"
    - Darf er.

    "3. steht vor der Tür und befielhlt abstellkammer leer zu Räumen, (hier ist eine im Vertag, hatten jedoch einen falschen Vertrag von der oberen Wohnung bekommen wo eine Abstellkammer in der Wohnung ist, bei uns ist keine, hatten aber im Schuppen eine Abstellkammer.)"
    - Muss ich das jetzt verstehen?? - Wo befindet sich denn jetzt die Abstellkammer? Ist sie in Eurem MV aufgeführt?

    "4. in unserem Vertrag ist auch ein Gäste WC, wir haben aber keins."
    - Bei Übernahme der Mietsache fiel Euch das nicht auf?

    "5. steht wieder vor der Tür und beschimpft mich der Üblen Nachrede, (wegen der Nebenkostenabrechnung) und fragt nach wann wir endlich ausziehen."
    - Tür schliessen.

    "6. steht mal wieder vor der Tür und befiehlt jetzt auch Fahrräder aus dem Allgeminschuppen zu räumen, dieser ist zwar nicht im Vertrag,
    aber alle Parteien im Haus haben Ihre Fahrräder da stehen, und nur wir müssen unsere rausräumen.
    - Halte seine Forderung für legal.

    "7. wir haben einen Großen garten ohne Zaun wovon ein Teil uns gehört, Laut Vertrag (Gartenanteil),"
    - Soweit klar.

    "durch diesen Garten spaziert er und seine zwei großen Wach- Schäferhunde, wir werden von den Hunden in unserem eigenen Garten angebellt und auch angesprungen (Riesenhunde)"
    - Falls er nicht ausdrücklich Wegerecht lt. MV hat, darf er das nicht. Halte ich für Besitzstörung, evtl. strafbar.

    "8. Bauarbeiter stehen bei uns im Garten und Rauchen."
    - Dito.

    "Ach ja ich hab jetzt mit meinen Fahrrädern einen Gartenzaun gebaut."
    - Hmm...

    "wir hätten zum 1.10. was neues können aber nur Umziehen wenn wir nicht zwei Monate doppelt Miete zahlen müssen."
    - Wenn Ihr jetzt kündigt, wäre der nächstmögliche Termin der 30.11., richtig. Vielleicht könnt Ihr Euch auf einen früheren Termin schriftlich einigen?

    Tierhaltung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des VM, wobei er kleine (die Grösse ist nicht gesetzlich definiert) ungefährliche Haustiere grundlos nicht verbieten kann.
    Wenn Du jedoch versuchst, Dein vermeintliches Recht mit Gewalt durchzudrücken, sollteste bereit sein vierstellige Eurobeträge verschmerzen zu können. Dein zukünftiger Hund wird es "danken"... Es haben schon öfters ungeliebte Hunde ein Würstchen mit Racutin gefunden...:mad:

    Der genaue Inhalt des Kündigungsschreiben wäre evtl. noch interessant. Denn wenn der Vermieter darin den Hausfriedensbruch praktisch zugibt, dann könntest du ihn anzeigen. Wie sonst sollte der Vermieter wissen, wie es zur Zeit in deiner Wohnung aussieht, wenn er vor 2 Jahren die Wohnung erlaubt das letzte Mal betreten hat.


    Eine guuute Idee!!:o

    FightForYourRight:

    "Mein Vermieter will mich aus der Wohnung haben weil es aus seiner Sicht in meinem Apartment angeblich zu unordentlich ist."
    - Wie es dort aussieht, geht ihn nicht an. Besteht Seuchengefahr? Wohl nicht, na also.

    "Ich war an diesem Tag kurz in der City unterwegs und wenn er zu diesem Zeitpunkt sich unberechtigter weise Zugang zur meiner Wohnung beschaft hat, hätter er somit ganz klar meine Privatssphäre verletzt."
    - Nicht nur das, sondern strafbarer Hausfriedensbruch, § 123 StGB. Niemand hält Dich davon ab, den Türschliesszylinder auszutauschen. Muss bei Mietende nur rückgetauscht werden.

    "Wie kann man gegen so einen Vermieter vorgehen der einem aus nichtigen Gründen aus der Wohnung haben will?"
    - Kündigung ignorieren bzw. widersprechen.

    "Der Grund das meine Eltern die Kündigung erhalten haben ist der, damit das Geld für die Miete von Ihrem Konto abgebucht wird."
    - WER Deine Miete bezahlt, ist völlig unerheblich. Er wird dadurch weder Ansprech- noch Vertragspartner.

    Treppenhaus Aussenfassade Hauswand
    Habe ich mietrechtlich gesehen irgendwelche Möglichkeiten?


    Nein, Susie, habt Ihr Mieter nicht. Die genannten Orte sind nicht Teile Eurer Mietsachen, und von den Funktionen bzw. der Sicherheit her nicht eingeschränkt.

    Was will man da spekulieren? Eine unwirksame Kündigung ist nie durchsetzbar.


    Hast recht. Ich meine nicht explizit diese, sondern überhaupt eine Kündigung bei der derzeitigen Konstellation.

    Übrigens, Sara, wäre Dein "Problem" in einem Vermieter-Forum eigentlich besser aufgehoben (auch, wenn es Dich dort wohl nicht weiterbringen würde als hier).

    Da die Ablesung bereits zum 31.11.2011 erfolgte, werden hier wohl 2 Monate berechnet. Demnach wird wohl das Guthaben der Nebenkostenabschlagszahlung vom Dezember als Guthaben behalten, der Januar dann eben mit Dezember und Januar kombiniert.


    Abgesehen davon, dass an diesem Datum keine Ablesung war, sollte auch berücksichtigt werden, dass eine Schätzung aufgrund der GradzahltageTabelle stattgefunden haben kann. Diese wird nicht jedes Jahr angepasst, auch nicht in der Nürnberger Gegend.

    Hallo Mensch,
    alte und neue Wohnung haben überhaupt nichts miteinander zu tun. Wenn Du jetzt kündigtst (beachte evtl. Einschränkungen!), wäre das zum 30.11. Du kannst die alte Wohnung jederzeit verlassen, aber wie bereits gesagt, bis 30.11. musste voll zahlen.
    In die neue Wohnung kannste ab 1.9. jederzeit einziehen...
    Also: Drei Monate "doppelte" Miete zahlen. Vielleicht kannste Dich mit dem bisherigen VM einigen, dass er Dich früher aus dem MV entlässt, bspw., er könnte ja schon früher einen neuen ihm genehmen Mieter finden.

    Wasserzähler zählen den Verbrauch. Das dieser evtl. ungewollt/nutzlos war ist dem Wasserzähler völlig wurscht.
    Ich hatte im letzten halben Jahr 2 Warmwasserrohrbrüche wo so einige m³ sinnlos durch die Gegend geflossen sind. Der Wasseruhr und den Wasserversorger interessiert das nicht das geringste.


    ... vom noch teureren Abwasser mal ganz zu schweigen...:mad:

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