Tanja171:
"Ich würde meine Wohnung gerne fristlos Kündigen, wäre mir aber gerne sicher ob diese so auch rechtens ist."
- Deine Unsicherheit täuscht Dch nicht.
"1. Falsche Nebenkostenabrechnung"
- Der würde ich schriftlich widersprechen mit Begründung.
"mit Drohung die Miete zu erhöhen, wenn wir auf die richtigkeit bestehen."
- Halte ich für dummes Gerede.
"2. Vermieter steht vor der Türe und Verbietet Auto im Hof zu Parken, (war nur eine Mündliche vereinbarung)"
- Darf er.
"3. steht vor der Tür und befielhlt abstellkammer leer zu Räumen, (hier ist eine im Vertag, hatten jedoch einen falschen Vertrag von der oberen Wohnung bekommen wo eine Abstellkammer in der Wohnung ist, bei uns ist keine, hatten aber im Schuppen eine Abstellkammer.)"
- Muss ich das jetzt verstehen?? - Wo befindet sich denn jetzt die Abstellkammer? Ist sie in Eurem MV aufgeführt?
"4. in unserem Vertrag ist auch ein Gäste WC, wir haben aber keins."
- Bei Übernahme der Mietsache fiel Euch das nicht auf?
"5. steht wieder vor der Tür und beschimpft mich der Üblen Nachrede, (wegen der Nebenkostenabrechnung) und fragt nach wann wir endlich ausziehen."
- Tür schliessen.
"6. steht mal wieder vor der Tür und befiehlt jetzt auch Fahrräder aus dem Allgeminschuppen zu räumen, dieser ist zwar nicht im Vertrag,
aber alle Parteien im Haus haben Ihre Fahrräder da stehen, und nur wir müssen unsere rausräumen.
- Halte seine Forderung für legal.
"7. wir haben einen Großen garten ohne Zaun wovon ein Teil uns gehört, Laut Vertrag (Gartenanteil),"
- Soweit klar.
"durch diesen Garten spaziert er und seine zwei großen Wach- Schäferhunde, wir werden von den Hunden in unserem eigenen Garten angebellt und auch angesprungen (Riesenhunde)"
- Falls er nicht ausdrücklich Wegerecht lt. MV hat, darf er das nicht. Halte ich für Besitzstörung, evtl. strafbar.
"8. Bauarbeiter stehen bei uns im Garten und Rauchen."
- Dito.
"Ach ja ich hab jetzt mit meinen Fahrrädern einen Gartenzaun gebaut."
- Hmm...
"wir hätten zum 1.10. was neues können aber nur Umziehen wenn wir nicht zwei Monate doppelt Miete zahlen müssen."
- Wenn Ihr jetzt kündigt, wäre der nächstmögliche Termin der 30.11., richtig. Vielleicht könnt Ihr Euch auf einen früheren Termin schriftlich einigen?