Hallo parlsyl,
es war Deine Sache, diese Mietsache überhaupt zu übernehmen...
Ich empfehle, einen Fachanwalt zu konsultieren oder direkt fristgerecht zu kündigen.
Hallo parlsyl,
es war Deine Sache, diese Mietsache überhaupt zu übernehmen...
Ich empfehle, einen Fachanwalt zu konsultieren oder direkt fristgerecht zu kündigen.
Ob ich im Laufe der 10 Jahre in denen ich dafür 1680€ zahle diese jemals einsparen werde glaube ich kaum.
Glauben ist nicht Wissen. Was Du aber wissen solltest, ist die Tatsache, dass der VM wohl kaum nach 9 oder 10 Jahren die "vorübergehende" MEH zurücknehmen wird.
Hallo berlinerMiete,
da das im Frühjahr keine MEH war dürfte die vom Herbst m.E. nicht innerhalb der Sperrfrist gewesen sein.
Raffi:
"Zum 1. September hatte ich eine Wohnung angemietet.
Bei der Wohnungsübergabe am 26.08.2013 hat sich allerdings herausgestellt, dass für diese Wohnung weder ein Gas-, noch ein Stromzähler vorhanden war."
- Gehört aber dazu. Hast wohl hofftl. noch nicht die Septembermiete gezahlt?!
"Der Makler versicherte mir, dass ..."
- Makler...![]()
"hat man mir kurzer Hand eine möblierte Wohnung am anderen Ende der Stadt zur Verfügung gestellt. Wie lange muss ich das eigentlich dulden?"
- Hierzu kann Dir ein Fachanwalt eher Auskunft erteilen.
"Kann ich den Aufwand, den ich allein wegen der hin- und herfahrerei geltend machen? Wie sieht es aus mit Wäsche Waschen usw.?"
- Zusätzliche Aufwände müssten Dir ersetzt werden.
Sprechen Sie Ihren Vermieter auf die Problematik an, dass wäre aus meiner Sicht der nächste Schritt.
... und ihn fragen, ob er gerne für einen Monat Hotelkosten übernimmt. Denn Vertrag ist Vertrag.
Hallo Jürgen,
ohne den Mietvertrag UND die NK-Abrechnungen gesehen zu haben, kann Dir niemand etwas weiter Zielführendes sagen.
juliusclaudius:
"Die Kaution habe ich uberwiesen nach eines Pfandkonto das noch nicht durch der Vermieter unterschrieben ist."
- Die kaution ist auf das Konto zu überweisen, welches im MV vereinbart wurde.
"Darf ich meine Bank die Auftrag geben die Kaution zu blockieren wie lange die defekten nicht repsriert sind ?"
- Mit vorhandenen Defekten hat die Verpflichtung zur Kautionszahlung nichts zu tun.
- Nein. Auch ein unterlassener Widerspruch macht eine unwirksame Kündigung nicht rechtswirksam.
heißt das wir müssten gar nicht widersprechen?
Ich sehe das jedenfalls so.
Für Miethäuser gibt es Auflagen für Fluchtwege, z.B. dass diese hindernisfrei sein müssen.
... und bei im Wege stehenden Fahrzeugen von Passanten die Aussenspiegel nicht verstellt werden dürfen...![]()
Schriftlich gekündigt habe ich nicht, nur mündlich. Es bestand ein sehr gutes Verhältnis zum Vermieter, wie bei uns im Dorf so üblich war man schnell per du. Deshalb wurde der Auszug mal eben vor der Tür im Hof besprochen und es gab auch keine Aufforderung zur schriftlichen Kündigung vom Vermieter dazu.
Ich war alleiniger Mieter.
Ein MV (auch ein mündlicher!) MUSS schriftlich gekündigt werden.
Mahonie81:
"Vor 3 Jahren bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen und meine damalige Freundin blieb dort wohnen."
- Du warst alleiniger Mieter lt. MV?
- Hattest Du den MV schriftlich nachweislich gekündigt?
"Meine Ex-Freundin habe ich kontaktiert und die versicherte mir, dass sie 2010 einen neuen Mietvertrag von ihm bekommen hat."
- Sicherlich wird Sie Dir wohl eine Kopie davon zukommen lassen?
"Ich würde einen erneuten Brief verfassen und beide "Mängel" nochmals anzeigen und dem Hinweis auf, Mietminderungsrecht gemäß §536 oder?"
- Wichtiger erscheint mir, darauf hinzuweisen, wie lange dem VM die Mängel schon bekannt sind.
"Angenommen die 10% wären doch nicht gerechtfertig, könnte sie uns fristlos kündigen?"
- Das wäre kein Kündigungsgrund, eher einer für einen Mahnbescheid. - Es sei denn, die Summe der unberechtigten Mietminderungen übersteigt zwei Bruttomonatsmieten.
leupi:
"In unserem Mietvertrag steht, dass die Wohnung bei Auszug durch eine Fachfirma mit spezieller Farbe weiß gestrichen werden muss."
- Fachfirma is nich. Ihr könnt es auch fachgerecht selbst machen.
"Da werden uns nun 450.-€ von der Kaution für abgezogen (die Malerarbeiten hat unser Vermieter selbst übernommen - die haben ne Trockenbaufirma und seine Maler haben die Wohnung gestrichen)."
- Zuerst(!) müsst Ihr selbst die Gelegenheit dazu bekommen.
"Da ich die Fensterstöcke, die Fliesen im Bad und die Fächer in der Küche nicht zu ihrer zufriedenheit geputzt habe, werden nochmal 30 Euro für eine Putzfrau abgezogen."
- Zuerst(!) müsst Ihr selbst die Gelegenheit dazu bekommen.
"Ich dachte immer "Besenrein" reicht aus..."
- Eigentlich ja, wenn nicht explizit andere Vereinbarungen getroffen wurden.
"Beim Umzug ist uns unten im Flur leider ein Schrank gegen eine Wand gerutscht - diese wird uns nun ebenfalls in Rechnung gestellt da sie komplett neu gestrichen werden muss."
- Zuerst(!) müsst Ihr selbst die Gelegenheit dazu bekommen.
"Das einzige was mir nicht komisch vorkommt ist ein kleiner Sprung in der Haustür wo der Lack abgeplatzt ist - das sehe ich am ehesten ein zu bezahlen."
- Wenn Ihr das verursacht habt, bitte.
"Die Küche haben wir damals unserem Vormieter für 1000€ abgekauft, diese wollen die Vermieter nun haben und zahlen uns 950€ (da wir vor ein paar Monaten erst einen neuen Geschirrspüler gekauft hatten)."
- Das ist Euer Privatgeschäft. Ihr könnt die Kücheneinrichtung aber auch mitnehmen, müsstet dann aber einen akzeptablen Zustand herstellen.
"Wie verhält sich das rechtlich?"
- Siehe mein Satz unten.
"Was muss ich bei der Wohnungsübergabe beachten damit nicht im nachhinein noch was dazu kommt."
- Das Protokoll exakt 2-fach ausfüllen mit beider Seiten Unterschriften.
Wir sind letztes Jahr in unsere Wohnung eingezogen und haben im Nachhinein erhebliche Mängel im Anbau festgestell.
Gehört der Anbau zu Eurer Mietsache (nachweislich im MV aufgeführt)?
Die Dusche war schon von anfang an so
Dann hättest Du sie sogleich im Rahmen des (hfftl. vorh.) Übernahmeprotokolls beanstanden müssen mit der Vereinbarung, wie mit diesem Mangel zu verfahren ist.
Während der Mietzeit entstehende (echte) Mängel sollten dem VM nachweislich schriftlich angezeigt werden mit Aufforderung, sie zeitnah zu entfernen, um Schäden am Gebäude und der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. Auch wäre ein Hinweis auf § 535 BGB sinnvoll.
"Der Widerspruch muss bis 30.09 bei der Vermieterin eingehen, oder?"
- Nein. Auch ein unterlassener Widerspruch macht eine unwirksame Kündigung nicht rechtswirksam.
""Sehr geehrte...
hiermit widersprechen wir Ihrer Kündigung vom 20.08, da diese nicht den gesetzlichen Anforderungen entspicht.
MfG"
Wäre die Formulierung in Ordnung?"
- Ich halte sie für i.O.
"Wir würden den Widerspruch persönlich einwerfen"
- Reicht aus.
"Trotzdem alles sehr schade..."
- Sehe ich auch so. Aber tröste Dich: Je höher jemand steigt (oder steigen will), desto tiefer wird der Fall sein...![]()
Hallo tschuk123,
über Benehmen gibt es in Gesetzen keine Definitionen...
Vielen Danke für die Antwort!!!!!
Dein Freund in Oregon hilft....: https://www.google.de/#q=mietrecht+r%C3%BCckzahlung+kaution ![]()
Hallo agonites,
gerne nehme ich Dir die Angst:
"Kündigung
Sehr geehrte ....
hiermit kündige ich das Mietverhältnis fristgerecht zum 30.11.2013.
MFG"
- Ist wirkungslos, da ohne Begründung.
Ich würde widersprechen, da sie den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht.
"Wir wohnen jetzt knapp zwei Jahre in der Wohnung und warten schon ziehmlich lange das diverse Mängel behoben werden. Darauf hin WOLLTEN wir die Miete kürzen, was wir aber nur schriftlich "angedroht" haben."
- Wenn die Mietsache (echte) Mängel hat, würde ich diese tabellarisch aufzählen und mit Verweis auf § 535 BGB den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, diese zeitnah zu beheben, auch, um die Substanz der Mietsache zu erhalten und Mietminderungen zu vermeiden.
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