Beiträge von Berny

    Hallo, um es kurz zu machen...wir wohnen seit 4 Jahren in einer Wohnung in der fast an jeder Wand Wasserflecken sind ( Dach undicht) uns Schimmel an einigen stellen (fehlende Dämmung). Seit 4 Jahren haben wir deshalb die Miete gemindert. Nun haben wir gekündigt. Soweit wir informiert sind ( Internet) müssen wir deshalb gar nicht renovieren aufgrund der Schäden. Die Hausverwaltung meint aber wir müssen die Wände, die keinen Wasserschaden haben streichen?????
    Sie wollen einen Maler schicken, den wir dann anteilsmäßig bezahlen sollen. Ist das rechtens?
    Vielen Dank im Voraus...


    Um es kurz zu machen: Hier müssten zunächst Mietvertrag und Übergabeprotokoll gesichtet werden.

    Danke für die Antwort, Berny
    an alle: Was genau kann ich denn vom Vermieter fordern? Dass er den Anschluss erneuert oder dat Dingen lediglich "sichert" (demontiert, Stopfen drauf...)?


    Joo, am besten einen Sektkorken...
    Der Wandanschluss ist vorschriftsgemäss herzustellen: Entweder Stopfen drauf und möglichst Leitung totlegen oder ordnungsgemässer Geräteanschluss.
    Vielleicht wird Dir hier weitergehelft: https://www.google.de/#q=dvgw+gas+wandanschluss

    Hallo Souseh,

    nachfolgend meine Meinung, KEINE(!) Beratung, da das den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten ist:

    "Sie hat mich letztes Jahr gekündigt, weil sie der meinung war, ich hätte zu viele besucher,
    - dann wollte sie verkaufen,
    - dann wollte sie es wegen eigenbedarf,
    - dann wieder verkaufen
    - und jetzt kündigt sie mir wegen eigenbedarf, da ihre gesundheit gefährdet ist und sie in dieser wohnung leben will."
    ------ Bei dieser Herumhampelei ist m.E. deutlich zu erkennen, dass ihr Vorhaben willkürlich ist und jeder rechtlichen Grundlage entbehrt. Ich würde o.a. Punkte mal in einer Liste tabellarisch mit Daten aufführen.

    "gesundheit gefährdet heisst , sie hat diabetes, und wohnt im ersten stock in ihrer jetzigen wohnung, und will in ihre wohnung jetzt rein, die im 3. stock ist ohne aufzug und noch mal eine wendeltreppe drin ist hier."
    - Da würde ich die Vorlage eines ärztlichen Attestes, worin die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt sind, verlangen.

    "Ich kündige hiermit namens und kraft der mir erteilten Vollmacht das zwischen Ihnen und Frau ... gemäß Mietvertrag vom 28.06.11 geschlossene Mietverhältnis ordentlich zum 31.10.13. Ich spreche daher die Kündigung des Mietvertrages aus auf den 31.10.2013. Als Kündigungsgrund mache ich Eigenbedarf meiner Mandantin geltend. Der Eigenbedarf resultiert daraus, dass meine Mandantin krank ist und nach Kündigung ihres Mietverhältnisses gezwungen ist, das in Ihrem Eigentum stehende Mietobjekt nunmehr selbst zu nutzen."
    - Da würde ich die Vorlage eines ärztlichen Attestes, worin die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt sind, verlangen. Ausserdem Nennung der gesetzliche Rechtsgrundlage verlangen. Ausserdem würde ich bestreiten, dass sich das Mietobjekt in meinem Eigentum befindet. (Über den Unterschied zw. Eigentum und Besitz muss ich einen RA nicht aufklären ;) .)
    Das Argument "dass meine Mandantin krank ist und nach Kündigung ihres Mietverhältnisses gezwungen ist, das Mietobjekt nunmehr selbst zu nutzen" erscheint mir wenig stichhaltig und dürfte einer rechtlichen Überprüfung wohl kaum standhalten.
    Beendigung der Mietzeit - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz Fünft- und viert-letzte Absätze.
    K
    Ich würde auf die Forderung einer definitiven Räumungs-Zu- oder Absage nicht eingehen, da sie m.E. nur dazu dient, im Falle einer Absage bereits jetzt schon eine Räumungsklage anzustrengen zwecks Zeitgewinn. Der Kdg. würde ich widersprechen mit den in den Links zur Auswahl stehenden Argumenten.
    Fach-Anwaltliche Hilfe würde ich spätestens dann empfehlen, wenn mir eine Klageschrift vom Gericht zugestellt würde.

    Dieser Satz ist meines erachtens zu beanstanden "Die Kosten der Renovierung werden im Zweifel nach einem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter benannten Malerfachgeschäfts ermittelt." S.h. BGH-Urteil (Az: VIII ZR 285/129) vom 12.07.2013


    Quintessenz ist m.E., dass der Mieter die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen zurückzugeben hat.

    Wenn der Bürge die Bürgschaft unaufgefordet als Mietsicherheit stellt und er dadurch nicht unverhältnismäßig belastet wird, kann die Bürgschaft auch entgegen dem § 551 BGB drei Monatsmieten übersteigen, zumindest so der BGH.


    Eine Bürgschaft ist eine Bürgschaft.
    Eine Mietsicherheit bzw. Kaution ist eine ...:o

    Hallo chrisssi87,

    ganz besonders wichtig ist, dass Du Buch führst, was sich wann zugetragen hat und vor allem, welcher LEG-Mitarbeiter wann worüber informiert wurde. Du merkst, worauf ich aus bin?
    Ich würde der LEG ein Einwurfeinschreiben schicken und sie auffordern, die Mängel zeitnah und nachhaltig zu beseitigen, um weitere Schäden am Gebäude und der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.

    crow17:

    "möchte vielleicht meinen Unmut kundtun, weil ich arbeite ja zu Hause. Bei dem Lärm unmöglich... muss ja
    auch viel telefonieren.... und mein Bankkonto leidet...."
    - Ist das auch unter Deinem Dach?

    "Ich weiß auch nicht, ob eine Mietminderung aufgrund dieser verzwickten Situation möglich ist....?"
    - Stell' Dich nicht so mimosenhaft an! Es gibt eben keine Wohlfühlflatrate.

    Hallo Student2,

    auch von mir einige Anmerkungen:
    1. Der Vermieter bestimmt die Kriterien.
    2. Die (Miet-)Bürgschaft Deiner Eltern ist - egal, wie sie formuliert wird - lediglich drei Netto-Monatsmieten wert (sog. Kaution). Jemand kann erst dann für Dich bürgen, falls ein Verfahren anhängig ist mit dem Ziel, Dich aus der Mietsache zwangs-zu-entfernen im Falle einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückständen.
    Ich als VM würde in einem Fall wie bei Dir Vater (bzw. den/die breadwinner) und Sohn in den MV aufnehmen, um meine Sicherheit zu erhöhen. Gevatter MUSS ja nicht mit einziehgen.
    Noch Fragen?

    Also kann man da nix machen?!


    Natürlich kannst Du sonderkündigen...
    Nur, es nützt Dir garnichts, denn die Miet- und Nebenkostenzahlungpflicht geht bis zum 31.12.2013. Kannst auch schon vorher ausziehen, nützt Euch jedoch finanziell ebenso nichts.
    Mangelndes Heiz- und Lüftungsverhalten ist nicht nur ein von Vermietern oft und gern gebrauchtes Schlagwort, sondern da ist auch sehhr viel dran.

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