Beiträge von Berny

    Hallo Verbena,

    ich bin der Meinung, dass Du die Mietsache sauber, besenrein und ohne Beschädigungen zurückzugeben hast bzw. solltest, Dübellöcher natürlich verschlossen. Bei Al*i gibt es öfters Tuben mit weisser Spachtelmasse.
    Fristenpläne wurden vom BGH gekippt. Es ist normal, dass Schönheitsreparaturen vom Mieter zu erledigen sind. Der Ausdruck "renovieren" taucht in keinem Gesetz auf, denn er ist nirgendwo näher definiert.
    Dein Mietverhältnis endet übrigens nicht am 01.11.2013, sondern am 31.10.2013.

    lavieestbelle:

    "Diese Wohnung habe ich vor Abschluss des Mietvertrags nicht persönlich besichtigt und mich auf Bilder und Gespräche mit dem Hauptmieter verlassen."
    - Selbst schuld (wer sonst bei vorheriger Nichtbesichtigung?), lautet die arrogant klingende Antwort. Dafür gibt es keine Entschuldigungen.

    "Mit den Nebenkosten gleiche ich anteilig Internet und Telefongebühren aus. Das vom Hauptmieter mit vermietete Festnetztelefon ist aus Altersgründen jedoch nicht mehr funktionstüchtig."
    - Ist kein Mietrecht.

    "Die Wohnung hat keine Klingel"
    - Antwort wie die oberste.

    "Es wurde kein Schlüssel für den Briefkasten hinterlassen, sodass ich diesen jedes Mal vom Nachbarn ausleihen muss"
    - Antwort wie die oberste.

    "Das Wohnzimmer ist als solches nicht nutzbar, da dies voller Gartenmöbel und Kisten zugestellt ist."
    - Antwort wie die oberste.

    "Lärmbelästigung durch Gaststätte über der Wohnung"
    - Kein Reklamationsgrund, da die Gaststätte bei Mietbeginn wohl auch schon dort war.

    "Stellt einer dieser Gründe Anspruch auf Mietminderung dar?"
    - Nein.
    La vie toujours n'est pas belle...:(

    Kann der Vater mich überhaupt ordentlich kündigen? Oder braucht er einen Grund?
    Und wie lange ist die Kündigungsfrist? 3 Monate?


    Ja, der VM muss eine Kündigung begründen, der M nicht. Frist: Bis zum 3. Werktag d.M. zum Ende des übernächsten Monats.

    BitteHelftMir:

    Latürnich wird Dir hier gehelft...:

    "Ich wohne in einer Mietwohnung mit einem "Kumpel" zusammen. Der Mietvertrag der Wohnung läuft allerdings noch über den Vater meines "Kumpels", da dieser früher mit ihm dort gewohnt hat. Diese Wohnung ist nicht im Eigentum des Vaters (=Mietwohnung). Zwischen dem Vater und mir haben wir eine schriftliche Vereinbarung getroffen, in der kein Kündigungsende angegeben wurde"
    - Du hast also mit dem Vater einen mündlichen Unter-MV abgeschlossen.

    "Ich habe ein unmöbliertes Zimmer bekommen, dass ich mir eingerichtet habe."
    - Bedeutet gesetzliche Kündigungsfristen.

    "Mein Kumpel hat mir am Sonntag MÜNDLICH gesagt, dass ich eigentlich am Ende diesen Monats ausziehen müsste, aber er mir eine Frist von einem weiteren Monat einräumt (= Ende November)."
    - Dein Kumpel hat Dir garnichts zu sagen. Dein VM ist dessen Vater, welcher den bestehenden Mietvertrag nur schriftlich mit gesetzlicher Frist und Begründing kündigen kann.

    "Ich bin mir sicher, dass er schon einen neuen Untermieter gefunden hat und mich aus der Wohnung haben möchte!"
    - Mag sein, jedoch Du solltest etwas Schriftliches abwarten.

    lavieestbelle:

    "ich bin Anfang Oktober in ein möbliertes WG-Zimmer eingezogen, der Untermietvertrag wurde für 5 Monate geschlossen."
    - Das gilt.

    "Da die Wohnung zahlreiche Mängel hat und für den Zustand unangemessen teuer ist (im Vgl. zum Mietspiegel / vergleichbare WG-Zimmer in dieser Stadt), möchte ich als Untermieter dem Hauptmieter so schnell wie möglich kündigen und ausziehen."
    - Die Mängel waren bei Mietbeginn bereits vorhanden und bekannt. Ausziehen kannste latürnich sofort, aber Miete musste weiterhin zahlen.

    "Welche Kündigungsfrist gilt für mich?"
    - Schau' auf den Kalender...

    "(Im Standard-Formularvertrag sind ordentlich 3 Monate vermerkt, laut Google stolperte ich aber über eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen / bis 15. eines Monats zum selben Monatsende. Grund: möbliert und nur vorübergehende Mietdauer)"
    - Deine Gugelinfo stimmt.

    Hallo eatupyourgreens,

    "Damals fragte ich, in welchen Farben ich die Wohnung streichen darf, damit ich sie NICHT wieder in weiß streichen muss. Als Antwort wurde mir gegeben: ..."
    - Darum merke: Mündliche Abreden sind nix wert.

    "Ich habe noch mal im Mietvertrag geschaut, da steht, dass ich die Wohnung im renovierten Zustand verlassen soll."
    - "Soll"... bedeutet garnichts. "Renoviert" bedeutet ebenfalls nichts, da dieser Ausdruck in keiner Gesetzesvorschrift definiert ist.

    "d.h. wenn ich die Wohnung ordentlich verlasse, das Grün schön neu gemacht habe, dann muss ich die doch nicht zwingend weiß machen, oder?"
    - M.E. schon, denn farbig ist allgemein nicht zumutbar. Und wenn Dir jemand von der Vermietergesellschaft irgendwas erzählt, ist das nicht vertragsrelewant, sondern...: "Was kümmert mich das dumme Zeugs, was ich gestern sagte".

    "Nun ist es aber auch so, dass bei meinen Einzug der PVC Boden einen riesigen Riss in der Mitte hatte, weswegen ich einen kleinen Teppich darüberlegen musste."
    - Du "musstest" garnicht, denn Du hast die Mietsache so, wie sie war, akzeptiert. Wenn Du (entschuldige!) eine Bruchbude anmietst, ist das Deine Angelegenheit...:eek:

    Hallo Lilly76,

    es ist völlig schnuppe, woher Du Dein Einkommen beziehst.
    Ich würde die (echten) Mängel tabellarisch aufzählen, ebenso seit wann sie dem VM bekannt sind, und ihn schriftlich nachweislich auffordern, diese zeitnah abzustellen um evtl. Schadenersatzforderungen und Mietminderungen zu vermeiden.
    Je nach Reaktion Deines VM dann Punkt 4 meines Vorposters ausführen.

    Er kam nicht während der Öffnungszeiten sonder als die Gaststätte geschlossen war und ich nicht anwesend war! Und was heißt bitte TE?


    Das bist Du. (TE= ThreadEröffner/in). Thread= Faden, also dieses Thema.
    Btw (by the way, nebenbei bemerkt): Du solltest Dir unbedingt einen Profi an Deine Seite holen!!! Mehr sage ich jetzt mal noch nicht.

    Die Frage ist also eigentlich nur: Willst du deinen Vermieter darauf aufmerksam machen, damit er nicht so viel Zeit verliert und dir schnell eine korrekte Kündigung schreiben kann, oder wird er schon merken, wenn du nicht ausziehst und soll sich dann blamieren, wenn er damit Räumungsklage einreichen will?


    Du sagst es. Manche Zeitgenossen sollte man wirklich voll gegen die Wand laufen lassen...:mad::p

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