Hallo eatupyourgreens,
"Damals fragte ich, in welchen Farben ich die Wohnung streichen darf, damit ich sie NICHT wieder in weiß streichen muss. Als Antwort wurde mir gegeben: ..."
- Darum merke: Mündliche Abreden sind nix wert.
"Ich habe noch mal im Mietvertrag geschaut, da steht, dass ich die Wohnung im renovierten Zustand verlassen soll."
- "Soll"... bedeutet garnichts. "Renoviert" bedeutet ebenfalls nichts, da dieser Ausdruck in keiner Gesetzesvorschrift definiert ist.
"d.h. wenn ich die Wohnung ordentlich verlasse, das Grün schön neu gemacht habe, dann muss ich die doch nicht zwingend weiß machen, oder?"
- M.E. schon, denn farbig ist allgemein nicht zumutbar. Und wenn Dir jemand von der Vermietergesellschaft irgendwas erzählt, ist das nicht vertragsrelewant, sondern...: "Was kümmert mich das dumme Zeugs, was ich gestern sagte".
"Nun ist es aber auch so, dass bei meinen Einzug der PVC Boden einen riesigen Riss in der Mitte hatte, weswegen ich einen kleinen Teppich darüberlegen musste."
- Du "musstest" garnicht, denn Du hast die Mietsache so, wie sie war, akzeptiert. Wenn Du (entschuldige!) eine Bruchbude anmietst, ist das Deine Angelegenheit...:eek: