Beiträge von Berny

    So in etwa wie meine Vorrednerin würde ich es ebenso machen: Dem VM die Mängel schriftlich nachweislich auflisten (auch, seit wann sie ihm bekannt sind, kann nicht schaden) und ihn auffordern, sie zeitnah zu beheben, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.
    Dass die Heizungsanlage wegen Falschinstallation seit Jahrzehnten schlecht funktioniert, kann nicht mit Gewohnheitsrecht gerechtfertigt werden.

    Wildcat:

    "Hallo Berny, ich kann leider auf meinen anderen Beitrag nicht antworten, deshalb versuche ich dir hier nochmal zu antworten."
    - OK, machen wir hier weiter.

    "Der Vermieter hatte uns versprochen als wir den Mietvertrag abgeschlossen hatten das Haus mit isolierung zu versehen.
    Da er die Kosten gering halten wollte hatte er uns gefragt ob wir ihm dabei helfen, er würde den Arbeitsaufwand mit der Miete verrechnen. Doch bis heute hat sich nicht s getan. Leider hatten wir das nicht schriftlich festgehalten."
    - Tja, dann war's das wohl...

    "Jetzt will er nur den Dachboden dämmen und hatte uns ein paar Leisten und Latten gebracht um den Boden erstmal fertig zustellen. Mit der Hausisolierung ist er auf einmal nicht mehr einverstanden und will nur den Dachboden dämmen. Das wäre ausreichend findet er. Aber er bringt keinerlei Materialien mehr vorbei sodass wir weitermachen könnten."
    - Ich weiss nun auch nicht, was Ihr unternehmen könnt, damit er aus den Puschen kommt. Anwalt oder Rechtsweg einschalten...?:mad: Halte ich für wenig erfolgversprechend. Vielleicht hat ihn die neue Heizungsanlage finanziell zu sehr gebeutelt.

    "Ich habe ihm bereits letztes Jahr schon 3 Monate die Miete einbehalten, da die Heizung kaputt war und wir von Dezember 2012 bis Februar 2013 im kalten saßen und auch kein heisses Wasser hatten. Ich finde das berechtigt, denn der Vermieter reagierte gar nicht drauf das ich ihm mehrmals aufforderte die Heizung reparieren zu lassen."
    - Wurde bereits kommentiert.

    "Erst im Februar hatte er dann eine neue Heizung einbauen lassen, da die andere zu alt und nicht mehr reparabel war."
    - Damit ist klar, dass ihn alleine die Kosten des Heizungsaustauschs treffen.

    "Die Mieterhöhung begründete er damit, das er eine neue Heizung einbauen lassen musste die ihn 8000,. € kostet und legt die Kosten auf uns als Mieter um. Darf er das denn?"
    - Nein.

    "Wir haben eine Klausel im Vertrag stehen, das wir bei reparaturen einen einmaligen Anteil von 250 .-€ bezahlen müssen. Soweit ich weiss sind Reparaturen im ersten Mietjahr noch Vermietersache, stimmt das? Gilt denn diese 250 .-€ im Jahr oder im einzelnen Fall?"
    - Jein. Üblich sind 80€ pro Einzelreparatur, max. jedoch 8% der Jahresnettomiete pro Jahr.

    "Ab wann darf denn der Vermieter die Miete erhöhen? Denn wir haben ja noch nicht mal ein Jahr gemietet und er kommt mit 35.- € Mieterhöhung. Das ist doch nicht rechtens, oder?"
    - ab 15 Monate nach Mietbeginn. Die Begründung(en) wären auch interessant zu wissen.

    Hallo und_nun?,

    ich verstehe nicht, was dieses Herumgehampele soll:
    1. Die Anzahl fehlender und von Dir deshalb zu ersetzender Schlüssel lässt sich kurzerhand mathematisch ermitteln (Übernahmeprotokoll minus Übergabeprotokoll).
    2. Wenn Du das Gefühl oder auch Beweise hast, dass Dritte in Deine Mieträume gelang(t)en, machste schriftliche Meldung bei Deinem VM (ER ist Dein Vertragspartner!) mit der Massgabe, für Unterlassung zu sorgen und tauschst den Schliesszylinder Deiner Wohnung aus. Bei MV-Beendigung wieder rücktauschen.
    3. Was Rechnungen von vom HM beauftragten Handwerkern an Dich betrifft, so sei Dir der Spruch in's Gedächtnis gerufen: "Wer die Musik bestellt, hat sie auch zu bezahlen".

    es soll saniert werden, Wasser,Abwasser,Elektrik und das Bad neu gefliesst werden.Es sollen auch die Decken geschlitzt werden. Meine Frage jetzt, habe alle Zimmerdecken mit Styroporplatten beklebt, ( Decken sind gerissen) habe aber keine Platten zum austauschen? wer kommt dafür auf? Wer trägt die Kosten für eine Widerherstellung der Decken?


    Schon mit dem VM gesprochen?
    Vernünftige Mieter und Vermieter können m.E. immer eine gemeinsame Lösung finden.

    Ich gestehe meinen Fehler ein. Wir haben eine Hausrat mit integrierter Haftpflichtversicherung, und über die ist das Ganze auch gerade in Bearbeitung. Schreibfehler meinerseits, Entschuldigung. :)


    Macht nichts, kann passieren.
    Übrigens, nichts ist "integriert". Beide sind verschiedene Versicherungen, auch wenn sie auf einem Schein stehen, wie bspw. auch KFZ-Haftpflicht, -Kasko, -Unfallvers. oder Schutzbrief.

    Wildcat:

    "Ich bewohne das Haus seit März 2012. Im Februar 2013 wurde eine neue Ölzentralheizung eingebaut, da die alte Bj 88 nicht mehr funktionierte. Der Heizungsmonteur hatte gesagt, das die Heizung im Winter einen Verbrauch von ca 8 l hat, wenn eine Isolierung vorhanden ist."
    - OK.

    "Da die Heizung neu ist wussten wir den Verbrauch nicht und müssen den Winter abwarten. Ich habe im Oktober 2013 1000 l getankt und habe jetzt noch knapp 400 l im Tank. Das sind innerhalb von 38 Tagen 600 l!. Das sind 16 Liter am Tag."
    - Halte ich nicht für beanstanderswert, denn die 8L sind keine zugesicherte Eigenschaft der Mietsache vom VM.

    "Ich bewohne das Haus seit März 2012. Schon bei der Besichtigung hatten wir die fehlende Isolierung und alte Heizung bemängelt. Der Vermieter hatte uns zugesagt, das er das Haus isolieren wollte und wir nahmen dann das Haus zur Miete."
    - Euer Risiko, denn die mdl. Zusagen sind - wie so oft im Leben - nix wert.

    "Als wir den Vermieter informierten, ..."
    - Hier hätte eine nachweislich schriftliche Mängelrüge mit Aufforderung der zeitnahen Mängelbeseitigung gemacht werden müssen.

    "Wir behielten dann 2 mal die Miete ein, denn wir hatten ja keine Heizung und kein warmes Wasser."
    - Euer Risiko, in eine bei Mietbeginn schon zu erkennende desolate Mietsache einzuziehen.

    "Jetzt kommt noch hinzu das der Sicherungskasten im Haus einen defekt hat, da andauernt die Sicherung für Wohnzimmer und Bad rausfliegt. Auch hier hatte ich den Vermieter informiert, aber bis heute ist nichts passiert."
    - Hier hätte eine nachweislich schriftliche Mängelrüge mit Aufforderung der zeitnahen Mängelbeseitigung gemacht werden müssen.

    "Es sind noch weitere kleine Mängel am Haus die der Vermieter zwar weiss, aber nichts dagegen unternimmt."
    - Dito.

    "Wieviel Miete darf ich ihm denn vorab kürzen???"
    - Vorab eher nichts. Erst muss der VM aufgefordert werden, ... Ich empfehle fachanwaltliche Beratung.

    "Was kann ich rechtlich gegen ihn machen??? Welche Paragraphen greifen? Denn er macht wohl erst etwas wenn ich ihm die Miete kürze oder ganz einbehalte."
    - Dito.

    "Darf er einfach die Miete erhöhen, weil er eine neue Heizung eingebaut hat?"
    - Nein. Der Heizungstausch müsste schon vorher mit einer ungefähren Berechnung der Mieterhöhung dem Mieter zugegangen sein.

    whateverhelps:

    "Wir haben Ende August nach 2 Jahren unsere Kündigung an den Vermieter (ist eine Wohnungsbaugesellschaft) geschickt"
    - Zu wann?

    "Mitte September war die Erstbesichtigung. Dabei wurden Schäden im Boden bemängelt und wir wurden gebeten, Abhilfe zu schaffen."
    - Was besagt das Übergabeprotokoll vom Beginn des Mietverhältnisses?
    - Wie war damals der Zustand des Bodens?
    - Welche Art Boden?
    - Wie alt damals schätzungsweise?

    "schlussendlich habe ich auch meine Hausratversicherung eingeschaltet. Unsere Verwalterin hat von der Versicherung einen Fragebogen und eine Anforderung der Quittungskopie der letzten Bodenverlegung erhalten."
    - Ist normale Prozedur.

    "Als auch auf die zweite Anforderung keine Reaktion kam, teilte mir dies die Versicherungsangestellte mit und ich rief die Verwalterin an. Diese sagte, sie habe damit überhaupt nichts zu tun, werde den Versicherungsbescheid nicht ausfüllen und zum Thema Quittung hieß es "Das ist unrelevant, wir wissen beide, dass der Boden neu war, als Sie eingezogen sind! Sagen Sie der Versicherung, dass Sie nagelneuen Boden zerstört haben!"."
    - Klingt nach Anstiftung zum Betrugsversuch, strafbar nach § 243 StGB.

    "Aber natürlich will die Versicherung das haben, um den Anspruch zu prüfen."
    - Klar, muss sie.

    "Zusätzlich wurde mir aber noch gedroht, dass bei Nicht-Reparatur bis zum Auszug ich alle Folgekosten tragen müsse. Welcher Schritt wäre jetzt der beste, den ich machen kann?"
    - Machen solltest...: Einen Fachanwalt beauftragen, denn diese Angelegenheit kann recht teuer werden... (sorry)

    pawned:

    "Circa 3 Tage später kam dann der passende Brief mit Sanierung ab Januar von Fenstern, Dämmung, Bäder usw."
    - Sicherlich kam die Ankündigung der Sanierung?

    "Ist es in ordnung die miete um schätzungsweise circa 70€ im Monat zu erhöhen wobei wir dann erst 1 Jahr hier wohnen."
    - War der Sanierungsankündigung eine Berechnung der voraussichtlichen MEH beigefügt?
    Eure bisherige Wohndauer ist irrelevant, denn dann könnte ja wegen unkalkulierbaren Mieterwechseln ja nie mit der Gebäudesanierung begonnen werden.

    "Wir haben 2 Balkone, einer soll entfernt werden, somit müsste ja die Miete auch angepasst werden bzw die Qm Anzahl oder ?"
    - Ja. Gibt es zwingende Gründe dafür, den Umfang der Mietsache zu ändern? Stehen die zwei Balkone im Mietvertrag?

    "falls ich als Leistungsbezieher die miete nich zahlen kann also die miete zu hoch ist muss der umzug vermutlich vom amt bezahlt werden und soweit ich weiss auch das umzugsunternehmen bzw die maklerkosten. - falls man sich damit hier auch auskennt -"
    - Das "Amt dürfte sich diesbzgl. auskennen.

    Miss J:

    "Um Streiterein mit meinen Vermieter zu vermeiden habe ich die Nebenkosten diese Woche bezahlt."
    - Ich hoffe "unter Vorbehalt".

    "ob es gesetzliche Widerspruchsfristen bei Techem gibt"
    - Sicherlich kann der Vertragspartner von Techem (der Du nicht bist) einer erfolgten Abrechnung widersprechen.

    "ob es ggf. im Dezember zu spät wäre, die Abrechnung zu reklamieren?"
    - Du kannst der Betriebskostenabrechnung bzw. Heizkostenabrechnung bei Deiner Vermieterin i.d.R. ein Jahr lang widersprechen.

    "Oder sollte ich parallel meine Vermieterin informieren, dass ich diesen Termin habe"
    - Das wird sie herzlich wenig interessieren.

    Safremoke:

    "Nein das Streichen der Türen und Leisten ist nicht ihr bzw. unser Privatvergnügen sondern war vom Vermieter (mit dem sie den Mietvertrag hat) so festgehalten worden."
    - Mit dem VM Eures VM habt Ihr keinen Vertrag.

    "Wir haben uns dann bereiterklärt in unseren Räumen dies selbst vor zu nehmen."
    - Es bleibt dabei: Euer "Privatvergnügen".

    "Aber deine Antwort war nicht sehr hilfreich. Viele gleiche Antworten, immer wieder kopiert, ein wenig schreibfaul von daher warte ich die anderen Antworten noch ab. Vielleicht sind die etwas schreibfreudiger."
    - Ich habe GARNICHTS kopiert.
    "Danke", ich bin dann 'raus (auch wenn ich verstehe, dass Du ob Deiner Situation sauer bist).

    Hallo Safremoke,

    meine Antwort wird Dich sicherlich wenig gefallen...

    "Nun sind wir fleisig am renovieren bzw. zum Teil auch am sanieren."
    - Wurde dies mietvertraglich vereinbart?

    "Nun ist eins von zwei Zimmer zu 90% fertig gestellt allerdings befinden sich trotz abdecken und abkleben ein paar Farbflecken auf dem Fußboden (Dielenboden)."
    - Diese wären von Euch spätestens bei Rückgabe der Mietsache an den Vermieter bei Mietende zu beseitigen.

    "Nun möchte unsere Vermieterin (Hauptmieterin) das die Flecken bis morgen entfernt werden ..."
    - Mögen kann sie viel, jedoch frühestens bei Beendigung des Mietverhältnisses.

    "Nun verlangt sie das all das bis morgen entfernt wird und möchte andernfalls Fotos von den Flecken usw. machen. Darf sie das?"
    - Wie sagte Bohlen?: Zweimal nein.

    "wir haben die Zimmer dadurch sehr aufgewertet."
    - Wen interessiert's? Das ist Privatvergnügen. Die VM kann bei Mietende sogar Rückbau auf Eure Kosten verlangen.

    "Wir haben Balken frei gelegt & geölt, einen Einbauschrank frei gelegt (Tapete entfernt, abgeschliffen & gestrichen in weiß), Leisten; Wandkasetten & Rolladenkasten frisch gestrichen (weiß) und die Wände sowie die Decke frisch gestrichen."
    - Wen interessiert's? Das ist Privatvergnügen. Die VM kann bei Mietende sogar Rückbau auf Eure Kosten verlangen.

    "Es sind nur ein paar wenige Lackflecken vom Streichen der Leisten auf dem Dielenboden und beim streichen der einen Wand (Goldrausch Königsblau) ist mir leider passiert das die benachbarte Wand etwas blaue Farbe abbekommen hat. All dies möchte sie das diese Dinge entfernt werden bis morgen."
    - Diese wären von Euch spätestens bei Rückgabe der Mietsache an den Vermieter bei Mietende zu beseitigen.

    "Ich muss dazu sagen sie ist Selbstständig, ihre Firma läuft überhaupt nicht, sitzt den ganzen Tag daheim und arbeitet nichts aber bekommt es seit dem sie eingezogen ist (März 2013) nicht hin ihre Räume fertig zu streichen geschweige dem die Türen und Leisten zu streichen,"
    - Das ist ihr Privatvergnügen, geht Euch nichts an.

    "wirft uns aber vor wir würden nicht fertig werden."
    - Das geht sie nichts an, --->> erst bei Mietende, wie bereits gesagt.

    "Wir zogen am 1. August 2013 ein, wovon wir bzw. ich erst im September mit der Renovierung beginnen konnte da ich von der Leiter viel, mir ein Wirbel rausgesprungen ist und eine Rippe angebrochen war. Ich könnte euch da einen riesen Beitrag dazu schreiben."
    - das tut mir leid für Dich, ich wünsche gute Besserung - und überanstrenge Dich nicht, hast ja keinerlei Termindruck!!

    "Was meint ihr kann sie uns dazu verpflichten?"
    - Nein, falls es wider Erwarten nicht doch diesbezgl. Individualvereinbarungen im MV gibt. Den sollteste Dir mal durchlesen.

    "darf sie einfach in unsere Räume gehen und Fotos machen bzw. unsere Unterlagen durchschnüffeln?"
    - Keinesfalls!!! Das wäre Hausfriedensbruch, strafbar nach § 123 StGB.
    Um nicht weiter "am Rad zu drehen" bzw. Begehrlichkeiten zu unterbinden, würde ich den Türschliesszylinder austauschen, bei Mietende wieder rücktauschen.

    Hallo Arcturus,

    unter "Wasserzähler" kann ich mir hier nichts vorstellen, was das bedeuten soll. Diesen Posten würde ich mir nachvollziehbar erklären lassen, ansonsten die Kostenübernahme ablehnen.

    "Außerdem verlangen die Vermieter jetzt von mir die monatliche Miete auf 415 € zu erhöhen."
    - Eine Anpsssung der BK-Vorauszahlungen ist nach erfolgter BK-Abrechnung üblich. Aber erst müssten mal die vergoldeten Wasserzähler geklärt werden...
    An den Heizkosten würde ich erst mal nichts machen.

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