Laut § 551 BGB darf nur eine Mietsicherheit von 3 Monatskaltmieten hinterlegt werden. 2 Monatskaltmieten hinterlegen wir als Kaution. Darf demzufolge auch nur noch 1 Monatsmiete als Bürgschaft verlangt werden, die wir uns durch 2, da 2 Bürgen, teilen können?
Richtig.
Erst wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist, kann sich ein Bürge für zukünftige Mietzahlungen melden.
Btw, der VM ist selbst "schuld", wenn er als Mietsicherheit ("Kaution") weniger als 3 MKM verlangt...