@Henny:
Lass' Dich mal nicht verrückt machen, sondern beachte/beantworte bitte mein Posting #13.
Beiträge von Berny
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Hallo keineAhnung,
es kommt hier - wie immer - darauf an, was explizit im Mietvertrag vereinbart wurde.
Was andere Mieter betrifft, ist nicht Eure Angelegenheit.
Was den Zugang zu Eurem Elektrozähler betrifft, so wäre etwas Phantasie gefragt... (mehr sage ich mal nicht). -
wenn die Biotonne nicht genutzt wird und Kosten in den NK aufgeführt sind, brauchen diese nicht gezahlt zu werden.....
Falsch. Letzteres trifft nur zu, wenn die Nutzung der Biotonne verweigert wird. -
"Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d. Betriebskostenverordung
Hallo Willi,
das ist ausreichend deutlich, und das anschliessende Gesülze (pardon!) nicht zielführend.
Hier - Google ist Dein Freund - kannste nachlesen, was alles auf den Mieter umlegbar ist, sofern vereinbart. Eine zusätzliche Nennung der Einzelpositionen ist nicht erforderlich.
Betriebskosten, Nebenkosten, Betriebskostenverordnung
Halb herunterscrollen bis: § 2 Aufstellung der Betriebskosten -
für alle zum Verständnis:)
In welchem Zusammenhang darf der geneigte Leser diese tiefgründige Aussage sehen/verstehen?
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Dem Vermieter schriftlich und per Einwurfeinschreiben auffordern diese binnen x Tagen/Wochen zu beheben und Mietminderung, für den Fall das nichts geschieht, androhen.
Nicht androhen, Anita, sondern anbieten zwecks Beschleunigung der Schadensbehebung...
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wieso schreibst du jetzt in blauer Schrift?
... und dann noch nicht mal königsblau...:( -
an gar keinen wieso auch? weil die Rechnungen direkt nach Öllieferung bezahlt werden.:)
Aha, also an den Standortpfarrer? -
Wir haben im April 2012 die Nebenkostenabrechnung für 2011 von dem für uns zuständigen Immobilienverwalter erhalten.
Dort war die Position Gartenanlagen (durch eine Baumbeschneidung, die durch die versäumte Pflege der letzten Jahre nur mit einem Kran durchzuführen war) mit einem Betrag von 250 Euro aufgelistet.
Hallo,
habt Ihr beim Verwalter die Originalrechnung eingesehen? -
extremer Schimmel in der Wohnung der schon öfter gemeldet aber nicht behoben wurde
ich bin ausgezogen habs wieder gemeldet aber nicht behoben
kann der Vermieter jetzt die komplette Wohnung streichen lassen und auch den Schimmel beseitigen lassen und mir in Rechnung stellen oder darf er wenn überhaupt nur die braunen Wände überstreichen lassen?
... und was besagt der Mietvertrag und evtl. das Übergabeprotokoll?? -
Muss ich damit rechnen dass er damit durchkommt?
Gegenfrage: Was steht denn im Mietvertrag? -
Viel Spaß beim weiteren Zwiegespräch mit Rudolpho.
Ich dachte, Du wärest 'raus... oder betraf das einen anderen (unsäglichen) GefangenenThread...? -
Meines Wissens wird doch DVB-T in Kürze eingestellt, wissen Sie das?
Ich denke nicht, dass der Einfluss eines Kabelnetzbetreibers (über dessen Geschäftsgebaren ich mich nicht äussern möchte) soo gross sein kann.
Ich würde bzgl. der geplanten mietvertraglich nicht vereinbarten Preiserhöhung Widerspruch einlegen. -
Kann man den Vermieter zwingen den richtigen zu kaufen und einzusetzen?
Nein, aber wohl dazu, die bei Mietbeginn vorhandene Funktion wieder herzustellen (§535 BGB). -
susanne:
"Manchmal wird auch 3mal im jahr getankt. Dann haben wir derei mal eine Rechnung. Die Heizkosten werden nicht vorweg an den Vermieter gezahlt."
- Sondern an wen?"Kann ich die 15% auch rückwirkend abziehen?"
- Das sollte Dir besser ein Fachanwalt beantworten. Es handelt sich übrigens um den §12, nicht 15, der HeizkVO. -
Bitte keine Falschinformationen, worauf sich womöglich jemand stützen könnte:
"wie bereits geschrieben: Hast du oder deine Eltern eine Privathaftpflichtversicherung ?"
- Es wäre zu prüfen, 1. ob Henny (noch) zu dem versicherbaren Personenkreis zählt, und 2. ob auch Mietschäden mit eingeschlossen sind."Wenn eine Forderung eintrudelt, dann dort den Vorfall melden, denn die:
prüfen, ob du den Schaden verschuldet hast,"
- Das macht ein Versicherer gaaanz bestimmt nicht."setzen sich mit dem Anspruchsteller außeinander
wenn Versicherungsschutz besteht leisten die für dich Schadenersatz
und wehren, sogar auch vor Gericht, unbegründete Ansprüche ab"
- Da stimme ich zu. -
Könnt ihr mir einen Tipp geben an wen ich mich wenden kann um Hilfe zu bekommen? Einen Anwalt werde ich mir nicht oft leisten können

Sehr ihr überhaupt realistische Chancen, dass sich da noch was machen lässt für mich?
Nur keine Panik auf der Titanik, Henny!
Warte erst mal ab, bis Du eine schriftliche Forderung (mit Begründung und Rechnung) bekommen hast. -
Die janze Eierei vons den Sträfling macht ma janz kirre.
... und Berny ist dann mal 'raus... -
Eine andere Wohnung suchen, in der der Vermieter nicht mit im Haus wohnt.....und gut ist.
Schliesse mich an. Die Erfahrung lehrt, dass sich solche Leute nie ändern werden.
Letzteres würde ich für Euch dann auch hoffen. -
Die Reperatur ging nicht vom Vermieter aus, sondern von den restlichen Hausbewohnern, deren Sprechanlage auch nicht ging.
Liegt die Rechnung vor?
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