Werde versuchen die beiden Abrechnungen entweder Morgen (wenn ich es schaffe ) einzustellen. Ansonsten Anfang nächster Woche.
... incl. dem Betriebskostenabschnitt des Mietvertrags.
Werde versuchen die beiden Abrechnungen entweder Morgen (wenn ich es schaffe ) einzustellen. Ansonsten Anfang nächster Woche.
... incl. dem Betriebskostenabschnitt des Mietvertrags.
Wir haben unsere Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 erhalten.
Hallo Andy, wann?
Meine Meinung weicht hier ausnahmsweise von Bernys etwas ab. ![]()
Das wäre eine Differenzmessung und meiner Ansicht nach nicht erlaubt.
Eine Schande...
In meinem MFH weicht die Summe der Einzelzähler natürlich vom Stand des Sammelzählers ab. Lässt sich aufgrund der Toleranzen und der unterschiedlichen Ablesetermine auch garnicht vermeiden. Durch mein selbstentwickeltes Excelprogramm wird das automatisch ausgeglichen, sodass prozentual auf die einzelnen Nutzer die Gesamtkosten des EVU centgenau verteilt werden.
Den Mieter haben übrigens nicht die Verbräuche, sondern die (Betriebs-)Kosten zu interessieren.
Ich war schon mal beim Mieterschutzbund, ist aber auch schon 2 Jahre her die damalige Aussage war das ich eigentlich laut meines Mietvertrages keine Nebenkosten zahlen muss,
Das ist m.E. dringend zuerst zu klären. Übrigens steht Dir zu, beim VM die der BK-Abr. zugrunde liegenden Originalbelege und Berechnungen einzusehen.
Hallo misterkay,
richtig, dass Du die Restmiete ausgeglichen hast. Androhungen von Kündigungen ist der übliche Pillepalletheaterdonner...
Der strafrechtliche Teil wird nach der Anzeige sicherlich seinen Lauf nehmen. Den finanziellen Verlust wirst Du durch Kaufquittung oder Gutachten sicherlich belegen können.
Hallo kueppe,
vorab: Manches scheinst Du nicht begreifen zu wollen; dies ist übrigens ein Mietrecht-Hilfeforum...
"Laut meines Wissensstandes, gehört dass Haus beiden Eheleuten zu gleichen Teilen. Der Mietvertrag wurde jedoch NUR von ihm unterschrieben."
- ER ist also Dein VM.
"Ist das rechtens, oder müsste der Mietvertrag von beiden unterschrieben werden?"
- Der Hauseigentümer kann jeden x-beliebigen Menchen als Vermieter einsetzen. Eigentums- oder andere Verhältnisse gehen Dich nix an.
"Kann man den Mietvertrag anfechten oder bietet er andere "Angriffspunkte" dadurch das er nur von ihm unterschrieben wurde?"
- Nöö.
"Nun hab ich das nächste Problem, dass er das Mietkonto geändert hat."
- Das kann er machen; warum, ist egal. Hauptsache, er hat Dir/Euch die neue Bankverbindung schriftlich mitgeteilt.
"Damit seine Frau kein Geld mehr bekommt.
- Interessiert Dich nicht.
"Allerdings, so wie ich das interpretier, wird Gas und Wasser über das alte Konto bezahlt."
- WER zahlt G+W an Wen?
"Er hat mir bereits ganz klar gesagt,: Ich werde im Winter einen kalten Arsch kriegen."
- Falls dem so ist, steht Dir bis zu 100% Mietminderung zu. Google hilft.
"Er wird da nix mehr bezahlen, dass müsste seine Frau machen weil er ja keine laufenden Kosten mehr in einem Haus hat welches er nicht betreten darf."
- Interessiert Dich nicht.
"Habe ich eine Wahl, als in Zukunft das Geld aufs neue Konto zu überweisen und hoffen, dass das ich weiterhin Wasser und Gas hab?"
- Ich sehe zwei Möglichkeiten: DU zahlst an das EVU und kürzt die Mietezahlungen entsprechend ODER Du beantragst eine Einstweilige Verfügung... Weiteres kennste ja bereits.
"Darüber hinaus, versucht er fast jeden Tag mich anzurufen. Ich hab ihm bereits mehrfach zu verstehen gegeben, dass ich das nicht will. Ich sehe es doch richtig, dass ich nicht verpflichtet bin ans Telefon zu gehen wenn mein Vermieter anruft."
- Wenn Du mit ihm keine vertragliche Vereinbarung darüber hast, brauchst auch nicht, logo.
"Meistens ruft er mit unterdrückter Nummer an. Dies habe ich per App bereits geblockt."
- Dieser pillepalle hat mit Mietrecht nix zu tun. In solchen Fällen würde ich bei einem bereits angenommen Gespräch den Hörer unter ein Kissen legen...
"3.1 Frage: Kann man dagegen irgendwas unternehmen?
- Antwort wie vor.
"Einen Umzug habe ich bereits in Betracht gezogen, allerdings muss man dafür erstmal ne neue Wohnung finden, aber dass ist glaube ich erstmal das beste."
- Eine weise Erkenntnis.
"Wobei ich dann halt auch wieder das Problem mit der Kündigungsfrist habe ..."
- Wenn der VM an seine Euch nachweislich bekannte letzte Andresse bis morgen Nachmittag die schriftliche Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" bekommt, wäre das dann zum 31.03.2014.
"Ich habe verzweifelt versucht meinem Vermieter klar zu machen, dass ich mit seinen Ehe- und Familienproblemen nichts zu tun haben will und habe ihn inständig gebeten mich da raus zu halten!"
- Da bittet man nicht, sondern fordert auf - oder hält die Klappe.
"Kürzlich erzählte er mir, ich hätte ihm gegenüber eine "Auskunftspflicht". Laut seiner Definition müsste ich ihm Fragen wahrheitsgemäß beantworten, welche seine Wohnung betreffen. Wohlbemerkt seine, und nicht meine Wohnung."
- Dummes Zeugs, selten so ge...lacht oder ... weint.
"Hinzu kommt, dass er seine Mutter zum Haus schicken will, damit sie iwelche Sachen aus der WOhnung holt.
Kann er mich dazu verpflichten, seine Mutter ins Haus zu lassen (da er ja keinen Haustürschlüssel hat und seine Mutter wohl auch nicht) damit sie dann "seine" Wohnung betreten kann?"
- Antwort wie vor.
Ist denn auch wirklich sicher, dass der alte Mietvertrag ungültig geworden ist
Nicht ungültig, sondern er wurde beendet. Jetzt haben sie wohl einen mündlichen Ruinennutzungsvertrag...
Meine Frage steht dort unten doch.. Ich habe die Situation geschildert und gefragt, was wir nun ohne Mietvertrag für Möglichkeiten haben..
Siehe Tipp in #3.
Ich vermisse Fragen.
Bei uns z.B.: Grundgebühr nach Personen und Leerung je Tonne. Bei Gemeinschaftstonne wäre auch hier die jeweilige Leerung nach Personenzahl vorzunehmen.
Bei uns (Siedlungsgesellschaft mit >1000 Wohnungen) werden nach WEs lediglich die Kabelanschlüsse berechnet.
Hallo Gerd,
"Kurz vorm Jahreswechsel haben wir ... einen Vertrag für die Bereitstellung eines Rundfunk- und Fernsehsignals erhalten"
- Meinst wohl einen Vertragsentwurf?
"(im Mietvertrag steht: die Nebenkosten sind nach dem Verhältnis der Wohnfläche gemäß der Wohnflächenverordnung festgelegt)"
- OK.
"die Abfallgrundgebühren wurden nach Personen/Monat berechnet
die Entsorgungskosten wurden nur nach Personen berechnet"
- Halte ich für widersprüchlich und rechtsunwirksam, da die Wohnflächennummer ausserdem durch das BGB gestützt wird.
"- die Pflege Innen und Außen wurde ab 01.07. berechnet, jedoch wurde das Haus erst ab Ende des Jahres (Nov.) gereinigt
=> wie reagiert man hier am besten? Akteneinsicht/Widerspruch?"
- Beides.
"Nun zum 2. Thema, dem separaten Vertrag zur Bereitstellung eines Rundfunk- und Fernsehsignals."
- Wie gesagt, ich verstehe das als Angebot bzw. Vertragsentwurf.
1. a) War bei Mietbeginn die Sat-Versorgung bereits vorhanden? b) Im Mietvertrag aufgeführt?
2. Bedeutet die "qualitätsgerechte" Belieferung des UKW/TV-Signals für Euch eine Wohnwertverbesserung?
"für 2013 werden uns nur anteilige Kosten berechnet, da diese nicht mit den Nebenkosten abgerechnet werden können.
- Richtig.
"weiter steht, diese Nutzung muss vertraglich geregelt werden, weshalb der Vertrag beiliegt und für die Nutzung in 2014 zu vereinbaren ist"
- Werden Konsequenzen angedroht, falls keine Zustimmung?
"für 2013 sind die anteiligen Kosten 60€.
diese 60€ sind als Rechnung beigefügt und werden mit unserem Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung verrechnet"
- Halte ich für nicht statthaft, da unerlaubte Selbstbedienung.
"... kann ich den Vetrag auch noch einscannen"
- Just do it...
Hallo herzle77,
"Mein Verbrauch wird folgendermaßen ermittelt: Sammelzähler minus dem Zählerstand des Nachbarn."
- OK.
"Ich habe nun 2x mal mein Vermieter gebeten mir vorab mittzuteilen wie mein derzeitiger Gasverbrauch ist um einfach meine Kosten kalkulieren zu können. Bei der ersten Anfrage wurde mir gesagt dass es nicht möglich wäre mir diese Auskunft zu geben. Meine zweite Anfrage wurde einfach ignoriert."
- Es mag "blöd" klingen, aber Du hast mit dem VM keine beweisbare Vereinbarung getroffen über zu erteilende Auskünfte.
"Habe ich das Recht mein Gasverbrauch sporadisch bei meinem Vermieter anzufragen bzw. hat er eine Mitteilungspflicht?"
- Wie ich schon sagte... - Ich würde den VM fragen, weshalb er die Auskunft verweigert. Je nach Antwort bzw. Nichtantwort würde ich ausziehen.
- Wie lange wohnst Du bereits dort?
- Gab es inzwischen schon eine Abrechnung?
- Falls ja, hast Du die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege (steht Dir zu!) schon mal eingesehen?
Er möchte doch auch so gerne in den Club der Mietminderer aufgenommen werden. Und dazu braucht es nun mal eine Mietminderung.
Ähem..., keine Mietminderung, sondern eine Ausrede...
baracus:
"gibt es eine standarteinschätzung für mietminderung wegen lärmbelästigung zb der heizanlage? seit herbst röhrt es 1x die stunde für einige minuten das man tagsüber davon genervt ist und nachts oft geweckt wird"
- Ja, eine Mietminderung steht Dir natürlich zu, und zwar in Höhe von exakt Null Euronen.
"mit schätzung meine ich wie hoch kann ich da etwa eine mietminderung deswegen machen ? denn nach 3 monaten würde ich das nun absolut machen"
- Eben, nach drei(!) Monaten Untätigkeit, Null.
Bitte um ernsthafte Hilfe die mich vielleicht zum positivem Effekt bringt.
Weshalb, siehe Posting #7, sollen wir uns hier weiter im Kreise drehen?
§20 Weitere Vereinbarungen: Die Wohnung wird renoviert übernommen ( Wände und Decken weiß) und muß bei Auszug ebenso verlassen werden.
Hallo,
diese Klausel halte ich mangels detaillierter Beschreibung für wirkungslos. Ergo genügt es, beim Verlassen die Wohnung ohne Beschädigungen, sauber und besenrein zurückzugeben.
Jessy:
"das Geld ist auf einem seperaten Konto, ich will es nicht behalten, sondern einfach nur, das er sich meldet und kümmert."
- Wenn die Mieten auf einem separatem Konto sind, interessiert dies den VM lediglich insofern, dass Du Mietschulden bei IHM hast, und damit die fristlose Kündigung bekommen könntest.
"... anderen Mietern, das sind eigentlich Eigentümer (etwas kompliziert). Und die sind für die Berechnung von Wasser und Heizung zuständig."
- Vorsicht! Wer auch immer die Berechnungen macht, tangiert Dich nicht: Du hast die Betriebskosten ebenso wie die Nettomiete an Deinen VM zu zahlen - es sei denn, im MV ist ausdrücklich etwas anderes Vereinbart worden, oder Dein VM hat Dich (nachweislich!) gebeten, die NK-Vz. an einen Dritten zu zahlen.
"nur die Berechnung des Niederschlagswasser ist in meinen Augen fehlerhaft und daher habe ich diese nicht bezahlt"
- Falsch. Du hättest gegen diesen Berechnungsposten bei Deinem VM Widerspruch einlegen sollen.
danisound:
""Wer muss jetzt nachweisen wessen schuld es ist?"
- Derjenige, der Forderungen stellt.
"Heißt das, dass weil ich um meine Kaution bange, ich nachweisen muss dass der Schaden nicht durch falsches Lüften oder Heizen entstanden ist?"
- Du musst nachweisen, dass der Schaden nicht Dir zuzurechnen ist.
"Ich bin mir sicher dass es mit dem Lüften und Heizen nicht viel zu tun hat, nur habe ich keine Ahnung wie ich das nachweisen soll."
- Die Antwort gibst Du ja selbst:
"Soll ich einen Sachverständigen holen?"
- Falls sinnvoll, ja.
"Und wer bezahlt den am Ende?"
- Der Prozessverlierer.
Hallo fasa,
"Hallo, wir haben vor 2 Monaten die erste Kündigung erhalten mit der Begründung das unsere 80qm (3zkb) Wohnung zu klein für uns ( 2 erwachsen, 2 jährige Zwillinge und unseren im Januar erwarteten Nachwuchs ist). Dieser haben wir wiedersprochen,"
- Richtig, dass Ihr widersprochen habt, denn die "Begründung" ist lächerlich. Eigentlich hättet Ihr m.E. noch nicht mal dieser Kdg. widersprechen müssen. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
"vor 5 min kamm dann dir 2. Kündigung zum 31.3.14 an mit der Begründung das ihre Tochter die Wohnung beziehen soll. Also auf Eigenbedarf."
- Soo einfach geht das schon mal garnicht. Auch ich würde vorerst nicht reagieren und sie in dem Glauben lassen (ich weiss, ich bin ein ganz Böser...).
War das die komplette Begründung?
Wie lange wohnt Ihr denn schon dort?
"Ist das so rechtens oder kann man dagegen etwas machen. Da sie ja innerhalb von 2 Monaten 2 Kündigungen mit verschiedenen Begründungen erbracht haben."
- M.E. können sie das machen, nur...: die Glaubwürdigkeit der VM wird dadurch bestimmt nicht besser...:eek:
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