Beiträge von Berny

    Hallo Daniel,

    "... seit einigen Monaten extrem viel Kondenswasser an den Fenster bildet und zwar in allen Räumen.
    ...
    Die Fenster sind selbst kurze Zeit nach dem Abwischen wieder sehr nass, so dass Wasser an der Scheibe herunterläuft und sich auf dem Fensterbrett sammelt."
    - Einscheiben-Glas?

    "Stellenweise ist bereits Schimmel aufgetreten, den wir eigenständig entfernt haben."
    - Das Problem wird hier im Forum wohl nicht zu lösen sein.

    "Natürlich haben wir den Vermieter über die Zustände informiert, dieser reagierte jedoch äußerst gelangweilt und schmetterte unsere Bedenken mit einem Hinweis auf Heizen und Lüften ab."
    - Ist normal, üblich - aber oftmals auch zutreffend.

    "Darüber hinaus wurde uns verboten, Wäsche in der Wohnung aufzuhängen - ist das überhaupt rechtens?"
    - Nein, aber ihr müsst selbst abwägen.

    "In meinen Augen spielt der Vermieter hier nich mit seiner Einnahmequelle, sondern auch mit unserer Gesundheit. Können wir irgendetwas tun, wenn wir derart dreist abgewimmelt werden?"
    - Letzten Endes ausziehen...

    "Ich kann immer noch nicht glauben, wie leichtfertig mit Schimmel umgegangen wird."
    - Google versorgt Dich mit Lesestoff bis nach Ostern...

    "Hat jemand eine Idee?"
    - Bausachverständiger (auf Deine Kosten).[/QUOTE]

    Hallo Lisbeth,

    ich halte diese Klausel insgesamt für unwiksam:

    "1. Endet das Mietverhältnis, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsrep. (Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, der Innentüren samt
    Rahmen, der Einbauschränke, Fenster und Außentüren von innen. Lasieren v. Naturholztüren und -fenstern) aufgrund des Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen"
    - Zuerst müsste der Mieter Gelegenheit bekommen, die Mietsache selbst herzurichten. Das wäre sonst m.E. eine unangemessene Benachteiligung.

    "wobei die nachstehend genannten Fristen im Allgem. zur Anwendung kommen:
    a) Liegen die letzten Schönheitsrep. während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 25 % der Kosten aufgrund eines Voranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter.......usw."
    - Antwort wie vor. Ich bin mir auch nicht sicher, ob diese Formulierung unter die vom BGH gekippte Fristenregelung fällt. Bestimmt werden da noch andere Antworten kommen.

    "Ich wohne aber erst seit 01.07.2013 hier und ziehe zum 31.03.2014 aus. Also 9 Monate."
    - M.E. genügen sauber, besenrein und ohne Beschädigungen.

    Meinem schmalen Wissen nach, müssen unter bestimmten Umständen sehr wohl Kopien der Rechnungen verschickt werden, falls es dem Mieter nicht zuzumuten ist (z.B. wegen zu großer Entfernung), den Vermieter aufzusuchen. Die Kosten der Kopien trägt dabei der Mieter.


    Und auch die Portoübernahme signalisieren würde ich. Grossbrief bis 500g bleibt bei 1€45.

    Wenn man - da, wo möglich - freundlicherweise mithilft, was ich ja in der Regel auch immer empfehlen würde, so kann man damit auch auf die Nase fallen. Einmal ist es ja nun schon schiefgegangen. Von daher würde ich mich als Mieter mit weiteren Maßangaben des fehlenden Gerätes zurückhalten.


    Richtig. Vor Neubestellung sollte er sich an Ort und Stelle selbst informieren.
    Bevor dann das Altgerät abgeholt wird, würde ich dessen Glühlampe ausbauen, als Reserve sozusagen.

    Hallo paperboy,

    ich würde dem Vermieter per Einwurfeinschreiben das Problem mitteilen, Hersteller, Modell und Masse (BxHxT) mitteilen, ferner ob Einzel- oder Einbaugerät, evtl. Farbe, und ihn auffordern, auch m Hinblick auf § 535 BGB, den Missstand zeitnah in Ordnung zu bringen, um Schadenersatzforderungen und Mietminderungen zu vermeiden.

    Eindeutig nein! Hab jetzt 2 Schreiben gemacht, einmal Einsicht NK-Abrechnung und einmal dass wir diesen Vertrag so nicht akzeptieren, inklusive Begründung.


    Ich wiederhole mich nicht gerne, aber für Dich ein letztes Mal: Es handelt sich um einen VertragsENTWURF (sog. Wunschdenken:o). Wenn Du nämlich einen Vertrag diskutierst, dann dürfte es sich ja wohl um etwas (fast:confused:) Bestehendes handeln...
    ... und begründen musst Du Deine Ablehnung schon mal garnicht; zumindest würde ich es nicht angesichts der SB-Mentalität des VM. Ich würde die BK-Rückerstattung kurzfristig einfordern und dabei keinesfalls auf die erfolgte Zweckentfremdung durch den VM eingehen. Da soll er sich schon selbst versuchen herauszureden...:rolleyes:

    mein Vermieter hat im Mietvertrag einen Zusatz hinzugefügt, in dem steht:
    "Malerarbeiten dürfen nicht vom Mieter vorgenommen werden, sondern nur
    von einem Maler, der auch nur vom Vermieter beauftragt wird."
    Das ist doch nicht zulässig, auch wenn ich den Mietvertrag unterschrieben habe, oder?


    Du hast recht, denn das ist eine unangemessene Benachteiligung und damit rechtsunwirksam.
    Was steht sonst noch (wörtlich) in der Renovierungsklausel?

    So kommt es, dass für 2013 alleine die Brennstoffkosten (also das Heizöl) um 1355,--€ höher liegen als 2012.


    In meiner Immobilie stiegen im vergangenen Zeitraum die Kosten für den Gasbezug um 36% ggü. dem Zeitraum davor, da Mehrverbrauch und Preiserhöhung. Gottseidank haben wir kein Öl.

    Hallo Topolina ("Mäuschen"),

    hier im Forum kommen immer wieder Klagen über Heizkostenabrechnungen bei Immobilien, welche als Energieträger Heizöl haben.
    Wenn ich es richtig erkenne, sind hier immer nur gerundete Literzahlen abgelesen worden, während nachgetankte Mengen ja litergenau zu beziffern sind.
    Es ist ja wohl (mglw.) wahrscheinlich immer zu Zeiten von günstigen Ölpreisen getankt worden, welches bedeutet, dass NICHT jeweils zu den Enden der Abrechnungperioden vollgetankt wurde, sodass genaue Ölverbräuche auch nicht zu ermitteln sind.
    Wenn also im Mai 2013 mehr im Tank war als Mai 2012, so könnte sich das im kommenden Jahr für Euch wieder positv aus wirken.
    Ansonsten sehe ich keine Beanstandungsfaktoren.

    Hallo Frosch,

    hierbei wird es sich wohl nicht um Mietrecht im landläufigen Sinne handeln, m.E.
    Ich würde sowas nicht an die grosse Glocke hängen, um Eskalationen zu vermeiden, sondern aus dem ? eine 8 machen und einen Smiley dazu UND in Zukunft meinen Pflichten nachkommen.

    Hallo Sonnenschein100,

    "Wohnung kündigen, muss ich ausziehen?"
    - WER kündigt?

    "Für den Fall das ich nicht ausziehen muss, was darf der neue Haus Eigentümer und was nicht?"
    - Wieso neuer Hauseigentümer?

    "Darf der neue Haus Eigentümer die Mieter z.B. erhöhen?"
    - Wieso neuer Hauseigentümer?
    - Wie sollte er die Mieter erhöhen, höhere Absätze bspw.?

    "Wann darf der neue Haus Eigentümer kündigen?"
    - Wieso neuer Hauseigentümer?

    "Usw."
    - Das ist latürnich eine entscheidende Frage...

    "Danke für eure Bemühungen?"
    - Biste also nicht so ganz sicher?

    Sonnenschein100,
    Du solltest Dir bei Deinen Fragen viel mehr Mühe geben bzw. Infos liefern!

    joda:

    "Die Regelung über den Umgang mit der Mietkaution. Gibt's Alternativen"

    - Grundsätzlich dient die MK dazu, (berechtigte) Forderungen des VM NACH Beendigung des Mietverhältnisses zu befriedigen.

    "ist das immer so, dass der Vermieter Zugriff darauf hat,"
    - Ja, während des Mietverhältnisses und i.d.R. 6 Monate danach.

    "solange ich nicht innerhalb 1 Woche in Widerspruch gehe?
    - Der Widerspruch würde eine Rechtslage nicht ändern.

    Hallo sgrund,

    m.E. ist es doch wohl selbstverständlich, dass die üblichen Geräte in den dazugehörigen Räumen zu betreiben sind.
    Ich würde den Mangel dem VM mitteilen und mit ihm Lösungsmöglichkeiten besprechen.
    Dabei auch bedenken, dass trotz im Bad geöffneter Wasserhähne auch dann noch in der Küche genügend Wasser fliessen kann.

    Hallo Liberte,

    das Thema ist hier doch nur der Haushaltsstrom, den die VMn ausserhalb der Betriebskostenabrechnung separat mit Dir abbrechnen möchte.
    Dann lass' Dir doch von ihr eine Rechnung vorlegen: Verhältnis Gesamtverbrauch zu Eurem Verbrauch gleich Verhältnis Gesamtkosten (von Ihr zu beweisen) zu Euren (zu zahlenden) Kosten.

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