Hallo Amerlander,
"Aus der Wohnung will ich aus verschiedenen Gründen raus:
- Vor einem Jahr habe ich ein Studium begonnen, zur Uni fahre ich etwas über eine Stunde.
- Die letzten 2 Jahre habe ich in der nähe meiner Wohnung gearbeitet, auch neben dem Studium. Den Job habe ich jetzt aber verloren. Ich habe also keinen Grund mehr so weit von der Uni weg zu wohnen.
- Ich habe ein Haus geerbt (zusammen mit meinen Geschwistern), 30 Minuten von der Uni, aber quasi auf der "anderen" Seite.
(Meine Wohnung - Uni - mein Haus). Dort könnte ich Wohnen und dort in der nähe könnte ich auch einen Studentenjob bekommen (zusage habe ich). Ich hätte also auch berufliche Gründe dort hin zu ziehen. Von meiner Wohnung zu dem Studentenjob wäre der Fahrtweg etwas über 1,5 Stunden."
- Das alles sind keine rechtlich relevanten Gründe, sondern lediglich Sentimentalitäten.
"Zum Untervermieten der gesamten Wohnung brauche ich das Einverständnis des Vermieters."
- Richtig, sogar zwingend.
"Um ein Untermietverhältnis zu Beantragen gibt es Musterbriefe."
- Dein VM ist keine Behörde, wo etwas beantragt wird. Du kannst ihn schriftlich um sein Einverständlich BITTEN.
"stellen sie ein gerechtfertigtes Interesse an einer Untervermietung dar?"
- Juristisch Nein.
"Wenn der Vermieter mir das Untervermieten verweigert könnte ich in dem Fall dann ja Kündigen."
- Satz mit "X".
"Habe ich aber kein gerechtfertigtes Interesse, dann kann er es mir verweigern, ohne das ich Kündigen darf?"
- Legal und wirksam wirst Du nicht vor Ablauf kündigen können.
"Wenn ich dann trotzdem Untervermiete habe ich oft gelesen, das die Schlimmste folge eine Fristlose Kündigung ist. Aber wenn ich die Kündigung doch gerade will wäre das für mich ja gar nicht schlimm! Gibt es da nicht auch andere Konsequenzen?"
- Darüber mag Dich ein Fachanwalt aufklären. Es war Deine Schuld und Risiko, für vier Jahre abzuschliessen.