Beiträge von Berny

    Hallo Amerlander,

    "Aus der Wohnung will ich aus verschiedenen Gründen raus:
    - Vor einem Jahr habe ich ein Studium begonnen, zur Uni fahre ich etwas über eine Stunde.
    - Die letzten 2 Jahre habe ich in der nähe meiner Wohnung gearbeitet, auch neben dem Studium. Den Job habe ich jetzt aber verloren. Ich habe also keinen Grund mehr so weit von der Uni weg zu wohnen.
    - Ich habe ein Haus geerbt (zusammen mit meinen Geschwistern), 30 Minuten von der Uni, aber quasi auf der "anderen" Seite.
    (Meine Wohnung - Uni - mein Haus). Dort könnte ich Wohnen und dort in der nähe könnte ich auch einen Studentenjob bekommen (zusage habe ich). Ich hätte also auch berufliche Gründe dort hin zu ziehen. Von meiner Wohnung zu dem Studentenjob wäre der Fahrtweg etwas über 1,5 Stunden."
    - Das alles sind keine rechtlich relevanten Gründe, sondern lediglich Sentimentalitäten.

    "Zum Untervermieten der gesamten Wohnung brauche ich das Einverständnis des Vermieters."
    - Richtig, sogar zwingend.

    "Um ein Untermietverhältnis zu Beantragen gibt es Musterbriefe."
    - Dein VM ist keine Behörde, wo etwas beantragt wird. Du kannst ihn schriftlich um sein Einverständlich BITTEN.

    "stellen sie ein gerechtfertigtes Interesse an einer Untervermietung dar?"
    - Juristisch Nein.

    "Wenn der Vermieter mir das Untervermieten verweigert könnte ich in dem Fall dann ja Kündigen."
    - Satz mit "X".

    "Habe ich aber kein gerechtfertigtes Interesse, dann kann er es mir verweigern, ohne das ich Kündigen darf?"
    - Legal und wirksam wirst Du nicht vor Ablauf kündigen können.

    "Wenn ich dann trotzdem Untervermiete habe ich oft gelesen, das die Schlimmste folge eine Fristlose Kündigung ist. Aber wenn ich die Kündigung doch gerade will wäre das für mich ja gar nicht schlimm! Gibt es da nicht auch andere Konsequenzen?"
    - Darüber mag Dich ein Fachanwalt aufklären. Es war Deine Schuld und Risiko, für vier Jahre abzuschliessen.

    Hallo Berny,
    vielen Dank erstmal. Unser Mietvertrag ist in einem Vordruck von "Haus und Grund" festgehalten.
    Dort ist unter dem Punkt "Vermietet wird zu Wohnzwecken die Wohnung" in dem Feld "Wohnfläche ca." die m² Anzahl angegeben (die - wie gesagt - faktisch nach WoFlV um etwa 25% geringer ist).
    ...gern Meinungen hören, wie man da Eurer Meinung nach vorgehen würde: Mieterschutz? Direkt zum Anwalt? Erst mit dem VM reden? Oder Pech gehabt?


    Ich würde erst den VM fragen, ob ich hier im falschen Theater bin.
    Dann, wie er sich an meiner Stelle verhalten würde.
    Je nachdem, wie er sich verhält, vom Vertrag wegen arglistischer Täuschung zurücktreten und evtl. eine rechtliche Überprüfung androhen. Schadenersatzforderungen vorbehalten.
    Ausreden vonwegen Architektenfehler, falsche Bauzeichnung o.ä. sind etwas für Leute, die sich die Hosen mit der Kneifzange zubinden...

    Hallo LisaRicarda,

    "Von September bis Dezember 2013 habe ich zusammen mit einer weiteren Person zur Untermiete gewohnt."
    - Falsch, sondern zur Miete. "Untermiete" gibt es rechtlich nicht.

    "Die Hauptmieter haben sich jetzt im Januar mit dem Vermieter nun geeinigt, die Nebekostenpauschale in der Miete rückwirkend zu erhöhen und zahlen nun 140€ monatlich mehr."
    - Das tangiert Euch -eigentlich- nicht.
    Es müsste erst mal geklärt werden, wie im MV die Vereinbarungen bzgl. der Betriebskosten lautet. Bitte wörtlich...

    In den Nebenkosten sind erhalten Wasser,Abwasser,Müllabfuhr,Hausmeister,Strom und Gas (60€)alles zusammen 220€.
    Mehr steht da nicht nur das Strom extra mit angegeben ist.


    Dann sollteste die Erhöhung akzeptieren um zu vermeiden, dass Du Dich bei Erhalt der jährlichen Betriebskostenabrechnung auf den Hintern setzt...

    Hallo Frau Holle,

    "Ein Mieter möchte renovieren und rückt dafür die Möbel von den Wänden ab. Hinter den Möbeln entdeckt er große Schimmelflecken. Er informiert seinen Vermieter, dieser beauftragt einen befreundeten Handwerker, sich dieser Sache anzunehmen. Eine Beurteilung steht noch aus. Da es schon öfter Probleme mit Schimmel in diesem Zimmer gab und der Vermieter permanent auf falsches Lüftungsverhalten pocht,"
    - Falsches Heizen und Lüften ist in der Tat häufig Ursache.

    "möchte der Vermieter nun eine Begutachtung durch einen Sachverständigen vornehmen lassen. Was sollte / dürfte solch ein Gutachten kosten?"
    - Auftraggeber sollte vorher nachfragen.

    "Wie muss der Mieter vorgehen, um im Falle eines Ergebnisses zu seinen Gunsten nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben?"
    - Den rechtskräftigen Titel des Amtsgerichts abwarten... Wer die Musik bestellt, der hat sie auch (vorerst) zu bezahlen.

    "Im Badezimmer gibt es ein jahrzehntealtes Holzfenster. Eine Dichtung ist quasi nicht mehr vorhanden, es schlägt „Holz auf Holz“. Auf der Seite der Fensteröffnung kommt es im Badezimmer immer wieder zu Schimmelbildung. Zudem tritt Wasser in das Fenster ein. Der Vermieter macht per Ferndiagnose am Telefon dafür ein angebrachtes Fliegengitter verantwortlich, welches die Ablaufvorrichtung des Fensters verstopft. Da der Mieter selbst in Sachen Fenster kein Experte ist, möchte er auch hier von einem Fachmann klären lassen, ob die Anschuldigungen zutreffen."
    - Der Mieter sollte sich zusammen mit dem VM die Schadenstelle ansehen.

    Hallo Sabrina1992,

    Du kannst m.W. die Miete (angemessen) mindern mit dem Eintritt des Ereignisses.
    Dass einige (Forumserfahrung...) VM nichts wissen wollen, ist nichts Neues.
    Ich würde nicht mit SMS oder Mail o.ä. herumhampeln, sondern ihm ein Einwurfeinschreiben schicken mit den berühmten W's:
    Was ist wann passiert, seit wann ist dem VM dies bekannt, wie wirkt es sich aus, wer ist Zeuge?
    Dann ihn auffordern, zeitnah den vertragsgerechten Zustand der Mietsache wiederherzustellen, um die Gebäudesubstanz zu erhalten und Mietminderungen zu vermeiden.

    Mir geht es primär darum, ob der Vermieter mir die Rückgabe der Kaution wegen eines gerade zu bearbeitenden Widerspruches verweigern kann.
    Auf der Mahnung waren alle seine Forderungen aufgelistet. Die habe ich nun unter Vorbehalt bezahlt und Widerspruch gestellt.
    Nun dachte ich, dasz er das Geld hat und mir ja die Kaution zurückgeben kann. Der Widerspruch kann ja nur noch die Forderungen senken und er müsste mir das eventuell zuviel bezahlte zurücküberweisen.


    Tangiert Mietrecht (so heisst dieses Forum) nur am Rande. Da Du Dich hier sperrst, ==>> Rechtsanwalt.:o

    Das würde ich doch gerne mal erläutert kriegen denn ich bezweifle das das Kautionsgeld für Pfannen und Duschvorhänge gedacht ist. Mir war immer so das die Kaution für ausstehende Mietzahlungen/Betriebskosten oder Schönheitsreparaturen an der Wohnung gedacht ist.


    Auch überlassene Küchenutensilien sind Resultate bzw. Überbleibsel aus dem Mietverhältnis.

    Der Vertrag läuft auf meinen Namen. Den Zählerstand bei Auszug meiner Eltern interessiert den Vermieter nicht. Da will er nichts von wissen. Ja 2 Wohnungen, eine ich die andere jemand anders.


    Recht seltsam, dass der Gasliefervertrag auf einen Mieter, nicht auf den Hauseigentümer läuft...
    Ooder war der HE mal insolvent und einer der Mieter hat den Vertrag weitergeführt?

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