Das möchte ich ergänzen, da es missverstanden werden könnte:
Damit beginnt die Frist erst nach Beendigung der Arbeiten, und zwar mit Zugang des Mieterhöhungsschreiben, zu laufen.
Um es etwas genauer auszudrücken: Mieterhöhungsbegehren.:)
Das möchte ich ergänzen, da es missverstanden werden könnte:
Damit beginnt die Frist erst nach Beendigung der Arbeiten, und zwar mit Zugang des Mieterhöhungsschreiben, zu laufen.
Um es etwas genauer auszudrücken: Mieterhöhungsbegehren.:)
Vorher war meine Vermieterin da. Sie will nächste Woche mit einem potenziellen Nachmieter die Wohnung besichtigen. Muss ich das zulassen?
Nein, ich würde es jedenfalls nicht. Wenn die Leute vor der Tür stehen, wäre meine Reaktion bzw. kurze Stellungnahme deutlich... peinlich für die VMn.![]()
Bitte informiere uns weiterhin.
... so besteht doch ein "neues" Mietverhältnis mit neuem Vertrag zwischen Dir und dem Vermieter. Der Vermieter hat Dir also einen Fußboden aus Sperrholz vermietet. Mehr müsstest Du dann auch nicht wiederherstellen, wenn Du irgendwann ausziehst.
Wichtig ist die Beweisbarkeit des Zustands bei Übernahme der Mietsache. Eine Verbesserung kann der VM nicht verlangen, auch nicht per Individualvereinbarung.
Dann stell deine Fragen auch so, dass man sie problemlos lesen und verstehen kann. Dein wirres Geschreibsel tut nämlich weh und verusacht Augenkrebs. Sprichts du auch so, wie du schreibst, ohne eine kleine Pause?
Als JC-Kunde/ALG-Empfänger hat er eben nicht soo viel Zeit, da sich wohl im Mittelpunkt stehend fühlt...
Okay, ich habe nachgedacht. Sagst Du es mir jetzt?
Klar, denn Du sollst nich unwissend in die zweite Wochenhälfte gehen: Diese kWh-(be-)rechnerei ist Käse und nicht anwendbar (bestenfalls bei Gewerbe-MVn). Der VM kann regelmässig auf den M nur die (Betriebs-)Kosten umlegen, welche dem VM selbst ggü den Versorgern etc. entstehen.
Hallo kaiser87,
wenn der VM die Verspätung nicht zu verantworten hat (trifft in seltensten Fällen zu), hast Du gute Karten, d.h., dass Du nichts mehr nachzuzahlen hast, jedoch Anspruch auf etwaige Erstattungen.
Wenn der VM trotz nachweislicher Aufforderungen eine Betriebskostenabrechnung verweigert, obwohl er lt. MV eine zu erstellen hätte, kannste die monatlichen BK-Vorauszahlungen einstellen.
hallo123,
das ist doch lachhaft:
"Wir wohnen in der Wohnung seid 01.01.2004"
- Wenn Ihr seit zehn Jahren dort wohnt, beträgt die KüFrist VM-seits neun Monate.
"Er hat uns mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum 01.09.13"
- Mit diesem Satz kann ich nichts anfangen. WANN hat er Euch zu welchem Termin gekündigt?
"Zum Kündigungsgrund: Die Wohnung ist nicht in einen zumutbaren Zustand. Er sagte, dass er die Wohnung lieber leerstehen lassen würde als in dem Alter nochmal Geld rein zu stecken."
- Lachhaft.
"dadurch das die Kündigungsfrist jetzt abläuft machen wir uns sorgen wie es Rechtlich aussieht, ob er uns raus schmeißen kann oder nicht ?"
- Wird er nicht geRECHTfertigt schaffen.
"Und ob wir eventuell ein Recht drauf haben die Frist nochmal um drei Monate zu verlängern ?"
- Eine rechtsunwirksame Kündigungsfrist kann man nicht verlängern.
Auf diesen dsisch bin ich garnicht erst aufgesprungen
Du hast mich nicht verstanden.
pandamona:
"also ich glaub ihr rallt das alle nicht."
- Ich ralle das auch nicht.
"wenn man seine miete incl. heizkosten an den vermieter zahlt kann man von der kompletten miete 20% kürzen."
- Nein, 21%.
"wenn so wie wir allerdings nur kaltmiete+nk fürs haus an den vermieter zahlen ist es uns nicht gestattet von den 100 euro gaskosten 20% auf den vermieter umzulegen?"
- Ja.
"denn ist es ja als Vermieter nur besser wenn man die leute direkt mit den stadtwerken abrechnen lässt da spart man sich die 20% Kürzung. ..."
- Jein.
Sollte es sich hier um die Heizkostenabrechnung innerhalb der Betriebskostenabrechnung handeln, solltet Ihr mal nachdenken, auf welchem Holzweg wir uns diesbzgl. befinden...
der Vermieter sendet dem Mieter eine Mieterhöhung und nennt als Grund "Anpassung an ortsübliche Vergleichsmiete". Gleichzeitig würde er auf Anfrage auch 3 Vergleichwohungen (welche auch ihm gehören) auf Anfrage zu nennen.
Grundsätzlich: der Vermieter verlangt ca 40% mehr (nein keine Moderniserung), ist das Erhöhungsverlangen damit eh hinfällig und müsste er ein neues mit 20% senden?
Der Mieter weiss das er nicht zustimmen muss und sieht auch einen Prozess positiv entgegen weil die Wohnung viele Wohnwertmindernde Merkmale hat. Allerdings wäre er auch froh den ganzen Stress nicht! zu haben und würde dem Vermieter 10% mehr Kaltmiete anbieten.
Welche Formulierungen müssten in dem Schreiben mit dem Gegenangebot enthalten sein damit das auch Wasserdicht ist?
Ein "Gegenangebot" muss nicht wasserdicht sein (ich verstehe, wie Du das meinst).
Ich würde dem VM alle meine Gegenargumente schriftlich mitteilen und bitten, seine Forderung noch einmal in meinem Sinne zu überdenken und verbleibe mit freundlichen Güssen...
Hallo Haris A.,
Du solltest Dir dringend einen anderen Schreibstil angewöhnen, damit das Lesen und Verstehen leichter fällt.
"Ich wohne seid 01/10 in einer vier zimmer Wohnung."
- Bitte ein genaues Datum.
"Mein vermieter hat mir letztes jahr gekündigt"
- Wann genau?
"und die frist läuft jetzt ende des Monats aus."
- ... welches rechtlich noch zu prüfen wäre.
"Der Kündigungsgrund ist folgender seid einzug in der Wohnung ist schimmel vorhanden und wir haben den Vermieter schon seid jahren mehrmals darauf hingewiesen das er es reparieren soll weil Maßnahmen wie renovieren und verschiedene mittel zur erfernung von schimmel aus dem baumarkt und viel Lüfter nicht über lsnge dauer gewirkt haben. Der Vermieter ist Rentner und hat zu uns gesagt das die Reparatur der Außenwände mehre tausend euro kosten würde und er nicht in seinrn alter nicht Schulden aufnehmen will. Er hat in der Kündigung geschrieben zustand der Wohnung nicht zumutbar das wir hier wohnen."
- Das sind alles KEINE Kündigungsgründe.
"Mein vater hat vor 2 jahren ein schweren unfall gehabt weshalb wir in der Wohnungssuche eingeschränkt sind, da keine Wohnung ohne Fahrstuhl und hoher etage nicht meinen vater zumutbar sind da durch ein neues Hüftgelenk ziemlich eingeschränkt ist."
- Das ist zwar schade für Deinen Vater - ihm die besten Wünsche! - hat aber mit Mietrecht nichts zu tun.
"Die sache ist jetzt die wir wohnen schkon seid mehr als 10 Jahren in der Wohnung haben immer pünktlich die Miete bezahlt und nie Probleme mit dem Vermieter gehabt. Wir würden gerne die Kündigungsfrist um drei Monate verlängern."
- Abwarten, Tee trinken und meine vorherigen Fragen beantworten.
"Meine Frage jetzt kann der Vermieter ablehnen und uns zum ende des Monats raus schmeißen ?"
- Sowieso nicht.
Steht das so auch in denn Vertrag?
Beschäftigst Du Dich hier als Pausenclown?:(
Ich sehe da gar nicht schlecht, rechtlich oder sonstig...
Beschäftigst Du Dich hier als Pausenclown?:(
Leicht gesagt, nein, sie gehören euch nicht, leider...
Beschäftigst Du Dich hier als Pausenclown?:(
Tut mir wirklich leid.
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"Danke" für die Schleichwerbung. War aber nicht nötig.
Habe heute ein Schreiben bekommen in dem ich aufgefordert werde eine Nachzahlung der Nebenkosten zu leisten. 01.09.2012 - 31.05.2013 = 800 Euro
Gibt es da irgendwelche Sonderkünigungsrechte oder so?
800€ glatt? Tolle Betriebskostenabrechnung. Die müsste man sehen; was erwartest Du hier für eine Antwort??
Nein, gibbet nicht.
Auskennen nicht wirklich. Auch verstehe ich nicht, welches Schreiben da fehlen soll. Das klingt schon jetzt so kompliziert, dass man eigentlich nur guten Gewissens raten kann, zu einem Fachanwalt zu gehen. Vielleicht ist das und ein anwältliches Kündigungsschreiben (so rechtlich möglich) gar nicht soooo teuer ...
Hangel Dich ansonsten z.B. doch hier (klick) mal durch. Vielleicht kannst Du dort genauer ersehen, ob der Kündigungsverzicht überhaupt wirksam ist (wg. Dauer oder Einseitigkeit etc.)
Ich stimme da zu und neige dazu, dass die zehn Jahre Kündigungsausschluss unwirksam sind und somit mit drei Monaten gekündigt werden kann.
Zehn Jahre bei Gewerbemietverträgen sind jedoch garnicht so selten und auch statthaft.
Ich mag nicht so gern lesen dass ich ausziehen soll. Denn es gibt kaum bessere und günstigere Wohnungen wie diese und dass ich nicht ahnen konnte dass ein Kindergarten unten einzieht, wäre es vermessen zu sagen das ich ausziehen soll. Ich denke das es irgendwelche Lösungen gibt.
Hallo Michael,
rate mal, wessen Wohl bzw. Interessen höher anzusiedeln sind: Deine oder die von zahlreichen Kindern und deren Eltern?
Niemand hält Dich davon ab, auszuziehen - und bei der nächsten Wohnung rechtzeitig vorher zu recherchieren.
Hallo Vanessa,
wie begründet der VM seine ablehnende Haltung?
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