Ich würde die anderen ehemaligen Mit-Mieter mal nach dem Abrechnungszeitraum dieser Immobilie befragen.
Beiträge von Berny
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Das forum spinnt auf meinem androiden
Nimm' einen Windoofs und drücke e.F. F5. -
Ich habe inzwischen eine Auskunft von einer Hausverwaltung bekommen. Von Ihr wurde mir gesagt da nix im Mietvertrag zu Kosten der Gartenpflege und Einfahrt steht, geht mich die Sache nichts an.
... womit meine Meinung bestätigt wurde. -
Hat der Vermieter gegenüber Mietern eine Informationspflicht bzgl eines festgestellten erhöhten Legionellenwertes, welcher durch die Hausverwaltung schriftlich an die Eigentümer bekannt gemacht wurde? Wenn der Vermieter dieser möglichen Pflicht nicht nachkommt und für den Mieter nicht erreichbar ist, was kann ein Mieter tun? Lohnt sich der Gang zum Anwalt, obwohl noch kein gesundheitlicher Schaden festgestellt wurde?
Natürlich lohnt sich ein Gang zum Anwalt, denn davon lebt er recht gut...
Ob der von Dir geschilderte Sachverhalt ein mietrechtliches Problem ist, kann ich nicht beurteilen. -
War die Fristsetzung ausreichend?
Dir steht es nicht zu, Fristen zu setzen. Es obliegt dem Vermieter, sich an der Heizkostenverordnung zu orientieren. -
SebastianM:
"Zum Garten steht im Mietvertrag.
"Der Mieter darf den Garten nutzen"
"Die Pflege des Gartens übernimmt der Vermieter"
Heißt das jetzt das er den Garten selbst Pflegen muss"
- Ja."und auch für die Kosten aufkommt."
- Ja, falls im MV nchts Gegenteiliges vereinbart ist. -
Das mit der Provision habe ich nicht verstanden.
Macht nichts...: Er ärgert sich über die gezahlte Provision für eine mangelbehaftete Mietsache. -
Hallo Kalli123,
möchtest Du von uns Schul- oder Studienaufgaben gelöst haben?
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[quote='1']Es kommt mir so komisch vor, dass ich fuer den einen Monat -> Juni nur 3,58 fuer die Heizkosten zahlen musste. Die naechste Abrechnung (Zeitraum 01.07. bis 31.12.2012, also 6 Monate) betrugen die Heizkosten schon 248,33. Hat das was mit der Jahreszeit zu tun?:oQUOTE]
Genau so ist es, Ann. In der 1000er Heizgradtabelle schlägt der Juni mit 15/1000 zu Buche, während bspw. der Dezember mit 160/1000 mit von der Partie ist. -
Hallo regestrierer,
falls der Personenschlüssel nicht explizit VOR bzw. BEI Abschluss der Mietvertrags / der Mietverträge vereinbart wurde, ist m.E. mietflächenanteilmässug abzurechnen.
"es wurden alle aufgeführten Posten (Heizung, sämtliche Versicherungen etc.) durch 3 Köpfe geteilt und mal 2 Köpfe (Mutter und ich) multipliziert, so daß ich für 9 Monate EUR 1900,- bezahlen soll bzw. meine Mutter

Die Nachbarin soll nur EUR 468,- bezahlen."
- Kann ja bei personenanteilmässiger Berechnung wohl kaum stimmen...: Bei 2368€ und 33 Personenmonaten müssten bei der Nachbarin und Deiner Mutter je 861,09€ - und für Dich 645,82€ zu Buche schlagen. -
Wie ist denn die Rechtslage? Kann die Vermieterin uns verklagen, bzw. kommt Sie damit durch?
Spekulativ wissen dies Fachanwälte, definitiv jedoch Richter. -
Außerdem dürfen nur Posten auftauchen, die in diesem Zeitraum angefallen [und im MV vereinbart] sind. Um das zu überprüfen, hat man als Mieter auch das Recht auf Belegeinsicht.
[und im MV vereinbart] -
SebastianM:
"Das Ding ist auch, Sie hat bei der Reinigungsaktion auch die Terrasse von der anderen Mieterin und Ihren Gartenweg + ihre Terrasse mit reinigen lassen. Und mir sagen alle bekannten jetzt das ich mit der Reinigung der Einfahrt nix zutun habe."
- So wird es wohl sein, falls nich ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde."Ich für mein Teil denke, Sie muss mir doch wenn ich rechtlich dazu verpflichtet bin paar tage vorher bescheid sagen, damit ich mich auf entstehende kosten vorbereiten kann."
- Wäre eine Anstandssache."Ich wohne da jetzt seid fast 5 Jahren. Sowas kam bisher noch nicht, also wäre da auch nicht von regelmäßigen Kosten zu sprechen oder?"
- Richtig."Sie meinte zu meiner Freundin, das Sie uns ja dafür, für die Gartenpflege schon nichts berechnet. Wir haben aber garkeine Gartennutzung. Also die gesamte Grünfläche ist für mich als Mieter Tabu. Da dürfen noch nicht mal Kinder die zu besuch sind drauf :-/"
- Das sollte sie doch eher DIR erklären."Also noch eine Frage dazu, muss ich für Gartenpflege (rasenmähen, Hecke schneiden etc.) bezahlen? Sie wohnt ja in dem Haus mit und hat eigentlich den Garten für sich."
- Kommt auf die Vereinbarung(en) im MV an. -
Haltet ihr es für realistisch, dass eine energetische Dachsanierung durchgeführt werden kann, so dass eine wie oben beschriebene Wohnung in dieser Zeit bewohnbar bleibt?
Janz klare Anrwort: Jein.
Ansonsten kostenpflichtig einen Bausachverständigen engagieren. -
BobMarleysbest:
"Wir (Unsere 4 Personen WG) hatten vor 1 Monat einen Wasserrohrbruch der durch einen kaputten Gummi unter der Badewanne verursacht wurde. Als ich bemerkt habe das der Fußboden nass ist habe ich die Verkleidung der Badewanne abgerissen"
- Toll.... hier hättet Ihr den VM benachrichtigen müssen m.d.B. den Schaden zeitnah zu beheben. -
Für mich als Laien klingt das so einfach. 6 Monate vorbei und verjährt.
Für mich ebenfalls: Sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache. Diesen lapidaren Satz würde ich dem früheren VM zukommen lassen.
... und der Malermeister ist bestimmt ein gute Bekannter von ihm...
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Sie könnten mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Meine ich auch. Und die Klausel mit den jeweiligen vierteljährlichen Verlängerungen gibt es höchstens im Gewerberecht. -
Hallo Nuree,
wenn ich Makler höre oder lese, gehen bei mir sämtliche Alarmglocken an.
"Makler wie auch Wohnungsverwalterin sind Kollegen, arbeiten beide bei der Deutschen Vermögensberatung"
- Tolle Vernunftehe...
Dein alleiniger Anbrechpartner ist Dein Vermieter, es sei denn, eine Drittperson kommt mit schriftlicher Vollmacht. -
Am 05.02 zum 01.03
Selten so gelacht.
Brauchste noch nicht mal (wegen Unwirksamkeit) drauf zu reagieren. -
Wichtig für den Mieter ist, von seinem Widerspruchsrecht innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten vor der Beendigung des Mietverhältnisses Gebrauch zu machen. Spätestens dann muss dem Vermieter ein entsprechendes Widerspruchsschreiben zugegangen sein. Hat jedoch der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben nicht auf dieses Widerspruchsrecht hingewiesen, kann der Mieter noch bis zum Schluss des ersten Termins eines Räumungsrechtsstreits eine entsprechende Erklärung abgeben.
(K)
Verstehe, also vorsichtshalber sollte dann doch widersprochen werden, egal, ob die Kündigung zurecht oder wirksam ausgesprochen wurde. Danke für die Info.
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