Beiträge von Berny

    allerdings die tür am speicher war auf und nicht verschlossen,gilt das dann auch?es ist doch nur der speicher oder eine baustelle(?)
    der wird wohl nun eine privatklage einreichen,soll ich es darauf ankommen lassen,das wird wenn ich verliere teuer?


    Rechtsberatung obliegt Rechtsanwälten...

    ausserdem hat er uns fristlos gekündigt ,wir habe aber widersprochen. was werden die machen,haben die denn überhaupt chancen uns rauszukriegen?wir wohnen 18 jahre im haus und haben nie etwas verbrochen.


    ... ausser den Hausfrieden gebrochen, § 123 StGB. Ich betrachte die Kündigung als gerechtfertigt.
    Wie lange Ihr dort wohnt, ist egal. Ihr habt das Vertrauen missbraucht.

    Der Hinweis zum Heizöl war darauf bezogen, dass Wasser- und Heizkosten durch die Personen im Haus geteilt werden, bezüglich der Nebenkostenabrechnung, was aber nicht im Vertrag aufgezählt wird.


    Von der HeizkVO darf nur abgewichen werden, wenn das Haus max. 1 Wohnung f.d.VM. plus max. 1 Wohnung f.d.M. hat. Ansonsten kann der M. die Heizkosten um 15% kürzen.

    Dann wäre allerdings nach der Heizkostenverordnung abzurechnen und bei fehlenden Verbrauchsmessgeräten die Heizkosten um 15 % mindern.
    Ich würde Ihnen zum fachanwalt empfehlen. Da scheint einiges faul zu sein.


    Richtig. Ausserdem sollte der Fragesteller mal im MV überprüfen, ob die in der BetrkAbrechnung aufgeführten Posten auch im MV als vom Mieter zu tragen stehen, und, ob die Verteilerschlüssel i.O. sind.

    Wenn Sie selbst die Ursache nicht finden, beauftragen Sie einen Kindendienst. Wäre peinlich, wenn dieser dann doch eine Verunreinigung finden würde, für welche Sie voll verantwortlich sind.


    Schliesse mich an.
    Zu- oder Ablaufschlauch verstopft? Wassereinlassventil funktioniert? Stromversorgung i.O.?

    Fordern Sie den Vermieter mit einer 2-Wochenfrist aus das Geld zu überweisen. Kündigen Sie im als Konsequenz die Einleitung eines gerichtloichen Mahnverfahrens an.


    Genauso würde ich es auch machen. Was habe ich mit anderen Vertragsverhältnissen zu tun?? Viele Zeitgenossen verstehen wohl nur diese Sprache.
    PS: Schriftliche letztmalige Aufforderung per Einwurfeinschreiben.

    Mein Vermieter betritt meine Wohnung. Jedenfalls bin ich der Meinung, er sagt es wären Gemeinschaftsräume und derzeit, weil der zweite Mieter vor kurzem ausgezogen ist und kein Nachmieter bisher eingezogen ist, sogar ihre Wohnung.
    Habe ich jetzt Hausrecht und darf meine Mieter ohne Angabe von Gründen bei unzureichender Voranmeldung aussperren oder nicht?


    Schon mal den Unterschied zw. Mieter und Vermieter studiert?

    Die Quelle nach der Form, wie eine Grundsteuererhöhung erläutert werden muss suche ich noch. Ich hatte dieses vor einigen Wochen über Google gefunden und es bisher nicht wieder gefunden...


    Frage doch die Behörde, die das verzapft hat.

    Kokolores:

    "Jetzt geht es in die zweite Runde:( wir haben gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt und jetzt einen Brief bekommen, in dem steht, dass sie den Widerspruch zur Kenntnis genommen haben, aber es bei der ausgesprochenen Kündigung bleibt! Der Vorstand der Genossenschaft ging mit keinem Wort auf unsere Argumente ein. Wir haben in unserem Widerspruch geschrieben, dass das in der Satzung unserer Genossenschaft vorgeschriebene Prozedere ( Gespräch, Abmahnung usw.) nicht eingehalten wurde, dass wir eine Kündigungsfrist von 9 Monaten haben und nicht nur 3 und dass wir außerdem aufgrund eines Urteils des BGH (Nutzungsrecht aber keine Nutzungspflicht für Wohnungen) der Meinung sind, dass die Kündigung nicht Rechtens ist."
    - Das ist völlig normal, dass die Leute "da oben" keine Ahnung haben. Die delegieren Problemfälle an die Hausjuristen.

    "Was meint ihr, sollten wir nun zu einem Anwalt gehen, oder einfach den Termin verstreichen lassen und abwarten was passiert."
    - ICH würde es so machen.

    "Mein Mann hat mit einem der Vorstände telefoniert und die Kündigungsfrist angesprochen, worauf der gute Mann meinte, er sei kein Jurist und ob das ( die 9-montägige Frist) so stimmt wisse er nicht! Und diese Aussage kommt vom Vorstand einer Wohnungsbaugenossenschaft der mehrere 100 Wohnungen betreut!"
    - Auch das ist völlig normal, dass die Leute "da oben" keine Ahnung haben. Die delegieren Problemfälle an die Hausjuristen.

    Hallo Fallada,

    mit dieser Art von Problemen wirst Du nicht allein sein. Ich wünschte, ich könnte Dir eine zielführende Antwort geben...
    Wir hatten auch einmal eine bummsfidele schmarotzende Mieterin und "mussten" dann, im letztendlich die vernünftigen Mieter zu behalten, für gut 2000€ Wasser- und Wärmemengenzähler einbauen, um die Verbräuche gerechter zuordnen und berechnen zu können.

    Hallo fear007angst,

    "Muss der Vermieter einen 7 Jahre alten PVC - Boden bei einem Einzug erneuern wenn dieser in der gesamten Wohnung enorme optische Mängel vorweist."
    - Nein, Du mietest wie besichtigt und im Übergabeprotokoll beschrieben bzw. vereinbart.

    "Der Mietvertrag wurde vor Zwei Monaten unterschrieben (inkl. Maklergebühr)."
    - Letzteres interssiert niemanden, ausserdem können Makler keine Gebühren, nur Entgelte oder Honorare, verlangen.

    " Bei der Übergabe stellete sich herraus das in der gesamten Wohnung der Linoleum Boden Farbunterschiede aufweist. d.h der Boden hat überall gelblich spuren"
    - Im Übergabeprotokoll festgehalten?

    "Der Vermieter weigert sich jedoch den Boden zu erneuern oder die Kosten hierfür zu erstatten."
    - Zurecht, Du hast die Wohnung ja SO angmeitet.

    "Besteht hier für mich ein Rechtsanspruch auf einen neuen Bodenbelag oder eine Kostenerstattung. Wäre es andernfalls möglich noch vom Vertrag zurückzutreten ?
    - Meint Bohlen: "Dreimal NEIN!"

    "Die Recherche auf anderen Plattformen hat ergeben das die Chancen auf einen neuen Boden sehr schlecht stehen, da der Boden ja nicht defekt sondern nur optimsche Mängel aufweist."
    - Korrekt.

    "Gibt es evtl. Rechtssprechungen hierzu o. ä."
    - Sicherlich...

    "Wobei ich bei der zweiten Wohnungsbesichtigung die Wohung vermessen habe und selbst da ist es nicht aufgefallen. Beim erstenmal war es die Möbel die gestört hat und beim zweiten Mal waren es die Lichtverhältnisse die dazu geführt haben das ich diesen Mangel übersehen habe."
    - PP...: Persönliches Pech.

    "Kann ich den Boden auf eigene Kosten erneuern oder brauche ich hierfür eine Einwilligung ? Bzw. was ist wenn der Vermieter da keinen neuen Boden haben will ?"
    - Du solltest Dich mit dem VM einigen.

    Benni:

    "Ich habe meine Mietwohnung zum 01.11.2012 gekündigt."
    - Entweder 31.10. oder 30.11.2012?

    "Diese Woche hat der Vermieter nach mehrmaligem Auffordern, nun endlich die Nebenkostenabrechnung von 2012 erstellt und an mich versendet."
    - Für das Kalenderjahr?

    "In dieser ist ein Guthaben von ca. 300€ ausgewiesen.
    Der Vermieter hat mir Angeboten, auf die Auszahlung der Nebenkosten zu verzichten, und somit auch von den nicht gestrichenen Fenster abzusehen."
    - So ein Witzbold. Die hätte er spätestens einen Monat nach der NK-Abr. auszahlen müssen.

    "Ist diese Vorgehensweise vom Vermieter rechtens?"
    - Nein.

    "1. Im Übergabe Protokoll steht doch das alles in bester Ordnung ist."
    - Wie schön für Dich.

    "2. Ich hatte gar keine Zeit zur Nachbesserung."
    - Ist inzwischen OT.

    "3. Die Forderung des Vermieters kommt fast 1 1/2 Jahre später."
    - Ist gegenstandslos UND auch verfristet.

    "4. Es ist bereits eine Nachmieterin in der Wohnung."
    - Eben...

    "5. Ist für so etwas nicht das Mietkautionssparbuch da? Dieses habe ich bereits in voller Höhe zurück bekommen."
    - Eben. Der gute Mann will jetzt, wo alles zu spät ist, wohl noch Geld machen...

    "Wie kann ich mein Nebenkosten Guthaben zurückbekommen?"
    - Schriftlich auffordern mit Fristsetzung. Bei Erfolglosigkeit Mahnbescheid.

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