Hallo fear007angst,
"Muss der Vermieter einen 7 Jahre alten PVC - Boden bei einem Einzug erneuern wenn dieser in der gesamten Wohnung enorme optische Mängel vorweist."
- Nein, Du mietest wie besichtigt und im Übergabeprotokoll beschrieben bzw. vereinbart.
"Der Mietvertrag wurde vor Zwei Monaten unterschrieben (inkl. Maklergebühr)."
- Letzteres interssiert niemanden, ausserdem können Makler keine Gebühren, nur Entgelte oder Honorare, verlangen.
" Bei der Übergabe stellete sich herraus das in der gesamten Wohnung der Linoleum Boden Farbunterschiede aufweist. d.h der Boden hat überall gelblich spuren"
- Im Übergabeprotokoll festgehalten?
"Der Vermieter weigert sich jedoch den Boden zu erneuern oder die Kosten hierfür zu erstatten."
- Zurecht, Du hast die Wohnung ja SO angmeitet.
"Besteht hier für mich ein Rechtsanspruch auf einen neuen Bodenbelag oder eine Kostenerstattung. Wäre es andernfalls möglich noch vom Vertrag zurückzutreten ?
- Meint Bohlen: "Dreimal NEIN!"
"Die Recherche auf anderen Plattformen hat ergeben das die Chancen auf einen neuen Boden sehr schlecht stehen, da der Boden ja nicht defekt sondern nur optimsche Mängel aufweist."
- Korrekt.
"Gibt es evtl. Rechtssprechungen hierzu o. ä."
- Sicherlich...
"Wobei ich bei der zweiten Wohnungsbesichtigung die Wohung vermessen habe und selbst da ist es nicht aufgefallen. Beim erstenmal war es die Möbel die gestört hat und beim zweiten Mal waren es die Lichtverhältnisse die dazu geführt haben das ich diesen Mangel übersehen habe."
- PP...: Persönliches Pech.
"Kann ich den Boden auf eigene Kosten erneuern oder brauche ich hierfür eine Einwilligung ? Bzw. was ist wenn der Vermieter da keinen neuen Boden haben will ?"
- Du solltest Dich mit dem VM einigen.