Beiträge von Berny

    lieberunbekannt:

    "Reden wir aneinander vorbei?"
    - Ja, solange Du Deine irrtümliche Rechtsauffassung beibehältst.

    "Der Vermieter hätte doch erst einmal das Recht mich darauf hinzuweisen, dass es unsachgemäß ist und könnte mich abmahnen etc."
    - Genauer: Nicht unsachgemäss, sondern sogar dass nicht statthaft ist.

    "Mein Auftrag an den Vermieter war, den Fehler an der Steckdose im WZ/KZ zu finden, und nicht, im Bad die Lampe und die Steckdose zu entfernen."
    - Wie bereits gesagt, DU hast niemanden zu beauftragen.

    "Nach einem Hinweis, dass das ganze unsachgemäß ist, muss man mir doch das Recht geben, die Sache selbst wieder auf Originalzustand zu bringen und von mir aus eine Abmahnung zu schicken!"
    - Alles falsch. Du willst anscheinend nicht(s) begreifen.

    tiggi:

    "im Mietvertag steht nichts von diesen Sachen, der kam erst im Januar und ich habe gar kein Übergabeprotokoll"
    - aber wwahrscheinlich mangels Beweisbarkeit die A-Karte...

    "der Bauleiter machte heute auch eine Andeutung, das der Vermieter die Wohnung auch Modernisieren muss."
    - Modernisieren muss ein VM überhaupt und nie und nimmer nicht - lediglich die Mietsache gem. § 535 BGB (technisch) i.O. halten.

    Nochmal: die entfernte Elektronik im Bad hat rein gar nichts mit dem Fehler im Kinderzimmer zu tun.
    Wieso muss ich für diese Arbeiten aufkommen ?! Wie gesagt, mit einer Abmahnung oder gar Kündigung habe ich gerechnet, nicht damit dass ich dafür zahlen muss.


    1. Habe ich etwas überlesen? Ich dachte, es handele sich um eine elektrische Leitung.
    2. Du wirst die Rechnung bezahlen müssen, falls Du die Dienstleistung der Firma selbst beauftragt ODER duch fehlerhafte Eigenleistung den Defekt verursacht hattest.

    Hallo tiggi,

    es kommt drauf an, was damals im Übergabeprotokoll beschrieben und vereinbart war und was im Mietvertrag steht.

    "diese Wohnung eingezogen, die aussah wie ein Schlachtfeld!"
    - Ist subjektiv.

    "Die Böden lösten sich in allen Räumen auf, die Fliesen in Küche und Bad waren durchsäht mit Löchern. Man kann sagen diese Wohnung war zum Zeitpunkt der Übergabe unbewohnbar! Wir vereinbarten bei der Übergabe, das wir alles renovieren, bis auf die Decken"
    - Schriftlich nachweisbar?

    "die Wohnungsbaugesellschaft schickte uns den Gestattungsvertrag erst am 10.11.97 wo dann drin stand bei nicht gefallen müssen wir alles wieder entfernen."
    - Ist üblich: Eingebrachte Gegenstände sind bei Auszug wieder mitzunehmen.

    "Wir haben alles in Weiß gemacht! Heute waren zwei Leute zur Vorabnahme hier und meinten wir müssten alle Decken und Böden rausreißen falls wir keinen Nachmieter finden der das übernehmen will!"
    - Siehe Antwort vorher.

    "Wir haben damals von der Gesellschaft 750 DM bekommen um diese Renovierung zu machen. Meine Frage: Was muss ich machen und was nicht!"
    - Siehe ganz oben.

    Nun ich habe den Elektriker beim Vermieter angefordert, nicht selbst Kontakt zum Elektriker unternommen.
    Mir wäre neu, dass Mieter selbst mit den Handwerkern Kontakt aufnehmen müssen....... Ausfallend musst du trotzdem nicht werden.


    Ich werde nie ausfallend.
    Dir als Mieter steht es überhaupt nicht zu, bzgl. Deiner Wohnung einen Elektriker anzufordern.
    Merke: Du hast ein Vertragsverhältnis mit Deinem Vermieter. Diesem hast Du Reklamationen vorzutragen. Er ist für die Instandhaltung der Mietsache gem. § 535 BGB zuständig.

    @lieberunbekannt,

    einmal schreibst Du so: "Ja, aber ich habe den Elektriker gerufen, um den Fehler an den Steckdosen zu beheben"

    Und dann wiederum so: "Also nochmal:
    Es ist so, ich habe mich darüber beim Vermieter beklagt und um Überprüfung und Ausbesserung gebeten, weil unser Kind heftig einen gewischt bekam. Daraufhin hat die Vermietergesellschaft den Elektriker beauftragt. So stimmt die Reihenfolge."

    Verarschen kann ich mich selbst.

    schlappner:

    "habe von meines vermieter rechtsanwalt nun nochmal eine 2 wochenfrist bekommen,wenn ich nicht ausziehe reicht er bei gericht eine räumungsklage ein."
    - Das ist ihm überlassen.

    "privatklage hat er nicht gemacht."
    - Das war eine "Privat"klage.

    "ich war doch nur einige male auf seinem dämlichen speicher,"
    - Wer dämlich war, sollteste selbst entscheiden...

    "der kann mich doch nicht deshalb rauswerfen?"
    - Wenn er den Prozess gewinnt, letztendlich der Gerichtsvollzieher, notfalls mit Hilfe der Polizei.

    "was kann ich tun,reden geht überhaupt nicht mit ihm."
    Wenn es Dir das wert ist, konsultiere einen Fachanwalt.

    PatriziaDaniel:

    "1. Der PVC Boden hat im Bereich, in dem die Spüle stand, einen Schade abbekommen. Ist der PVC Boden zu ersetzen, wenn er Abnutzungsspuren hat?"
    - Wenn die Abnutzungen durch normale Benutzung entstanden, nein.

    "2. Durch Katzenurin ist eine Laminatplatte aufgequollen.
    Beim Auszug wurde ein Protokoll ausgefüllt. Der Vermieter vermerkt, dass der Boden beschädigt ist und der Mieter ist bereit die eine Laminatplatte selbst zu ersetzen."
    - Auch im ÜP vermerkt?

    "1 Woche später erhält der ausgezogene Mieter einen Brief des ehem. Vermieters mit der Aufforderung, den gesamten Flurlaminatboden zu ersetzen (statt der kaputten Platte)."
    - Zunächst einmal muss der Mieter Zeit und Gelegenheit zur Schadenbeseitigung selbst haben.

    "Er sagte, dass die ehem. Laminatplatten im Handel nicht mehr zu finden sind und das der Preis pro qm² bei 45€ (!!!!) liegen würde. Der Mieter lebte seit 6 Jahren in dieser Wohnung und weiss, dass der Boden bei seinem Einzug nicht neu verlegt wurde."
    - Dann soll der VM doch mal Belege zeigen...

    "Darf der Mieter einen ähnlichen Laminatboden selbst aussuchen und verlegen, der dem alten ähnelt?
    MUSS er tatsächlich den ganzen Laminatfußboden ersetzen?"
    - Das entscheidet letztendlich bei Bedarf ein Gericht aufgrund von Sachverständigengutachten. Vierstellige Eurobeträge "locken"...:mad:

    Bisher habe ich nur eine mündliche Kündigung bekommen, da hiess es ,sie müssen ein Haus räumen und brauchen die Wohnung ,mehr Erklärung gab es nicht.


    War also nicht mal annäherungsweise eine (rechtmässige) Kündigung. Leg' Dich wieder hin.

    ...meinem Vermieter gefragt und der erzählte mir von diesem Stift den man etwas raus ziehen muss und dann geht die Heizung wieder.
    Hat auch super funktioniert. ;)


    Hätte auch dauerhafter funktioniert, wenn Du einen Tropfen Öl drangetan hättest. Und dann einige Male 'reindrücken. Der gezeigte Thermostatkopf ist der "übliche".

    Familienpapi:

    "Kann der Vermieter die Nebenkosten von 2012 auf 2013 überschreiben?"
    - Nein. Betriebskosten (korrekt) können nur in dem Jahr (besser: für das Jahr) an den Mieter weitergereicht werden, in welchem sie dem VM entstanden sind.

    "Wie ist es mit der Kaution bei Auszug, darf er die behalten, wenn er versäumt hat, die Nebenkosten für 2012 rechtzeitig zuzustellen?"
    - Nein.

    Hallo Deekay,

    "David) ist in ein möbiliertes Zimmer eingezogen.
    Das Haus hat 3 Stockwerke und auf jedem Stockwerk gibt es 9 Einzelzimmer, welche von unterschiedlichen Leuten bewohnt werden. (gilt das schon als Pension?). Dusche, WC und eine Kochnische werden gemeinschaftlich genutzt."
    - Welchen offiziellen Status hat das Haus, bspw. Studentenwohnheim, Werkswohnheim o.ä.?

    "1.Es besteht nur ein mündlicher Mietvertrag, mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen."
    - Lt. BGB § 573 sogar nur von bis zum 15.d.M. zum Monatsende.

    "2. Die Miete wird am Anfang des Monats in Bar bezahlt, dafür gibt es dann eine Quittung."
    - "prima"... und das Finanzamt wartet auf die Einnahmensangaben aus Vermietung und Verpachtung....?

    "2.1. Es gibt keine klare Kostenabrechnung über Kalt und Warmmiete. Es wird einfach pauschal XXX€ bezahlt."
    - Nicht zu beanstanden.

    "3. Die Hausverwalterin hat einen Generalschlüssel und verschafft sich damit unangekündigt regelmäßig Zugang zu den Zimmern. (um nachzusehen ob alles Ordentlich ist)"
    - Mangels schriftlichem MV enthalte ich mich der Stimme.

    "4. Zusätzlich dazu verschafft sie sich jeden Freitag Zugang um die Zimmer durchzusaugen."
    - Ist doch nett.

    "5.Nun macht die Verwalterin David Vorschriften wie er sein Bett zu machen hat, dass er in jedes Regal Papier zu legen hat etc. Sollte David diese Vorgaben nicht einhalten, würde er nach 30 Tagen sofort gekündigt."
    - Aber als Kündigungsbegründung ungeeignet (falls die Kdg überhaupt zu begründen wäre).

    "David hat drei Monate gesucht um endlich ein Zimmer in dieser Stadt zu finden, daher möchte er eigentlich nicht ausziehen."
    - Das Recht kennt keine Sentimentalitäten.

    "Hat die Hausverwalterin wirklich das Recht jederzeit unangekündigt in sein Zimmer zu gehen?"
    - Wie bereits gesagt...

    "Die Umschulung die David macht, ist an sich stressig genug, da möchte er nicht unbedingt noch Angst haben müssen jederzeit auf der Straße zu landen, wenn er etwas tut, was der Hausverwalterin nicht passt."
    - Sentimentalitäten...

    "Zu den Vermietern hat David keinen Zugang, aber nach dem was er gehört hat, sind die genauso drauf, wie die Hausverwalterin."
    - Ich muss da gerade an Hoeneß denken: Gier frisst Hirn...

    Nicht ganz, mein Freund. Ich zitierte:und es konkreten Renovierungsbedarf ......
    Das heißt: Beide Kriterien müssen gegeben sein. Fehlt eine, dann ist die gesamte Klausel ungültig. Wichtig und entscheidend ist hier der Zudammenhang, bestimmt durch das kleine Wörtchen UND.


    Hey Koli, Du hast Freunde...?
    Abba mal abgesehen davon, auch ich meine, dass der Fragesteller noch mal Glück gehabt hat...:o

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