Beiträge von Berny

    Hallo Napfkuchen,

    "Ich bin vor einem Jahr (31.04.2013) [meinst wohl den 30.04.2013?] nach fast drei Jahren (Einzug 01.06.2010) aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Im Januar 2013 ist in meiner Wohnung der Durchlauferhitzer (400V Drehstrom, zentral für Küche und Bad) kaputt gegangen, was im Winter doch recht unerfreulich ist. Ich habe daraufhin meinen Vermieter angerufen, der sich damals für längere Zeit im Ausland aufhielt. Seine Aussage war: "Ist kein Problem, lassen Sie es einfach reparieren und geben Sie mir die Rechnung, wenn ich wieder da bin." Der Handwerker hat sich den DLE nur angeschaut, gelacht und mir empfohlen, den an ein Industriemuseum zu verkaufen. Er meinte, eine Reparatur würde sich nicht lohnen und es gäbe inzwischen wesentlich bessere Geräte (dem konnte ich nur zustimmen, das Ding war eine Katastrophe). Ich habe Rücksprache mit dem Vermieter gehalten und der meinte, ich solle es halt ersetzen lassen, wenn sich eine Reparatur nicht lohnt. Habe ich dann getan, Rechnungsbetrag war 687,15 Euro inkl. Märchensteuer"
    - Und es hat bei Dir nicht geklingelt??

    "Wie ihr euch schon denken könnt, warte ich bis heute auf das Geld. Vermieter stellt sich dumm - was ich auf meine Kosten reparieren oder ersetzen lasse, wäre mein Problem."
    - Usw. usw, und wie willst Du das beweisen? Wenn Du das nicht kannst, würde ich es als Lehrgeld betrachten.

    "(Spätestens jetzt sitzen die meisten von euch vermutlich so da:

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    Ich vertraue tatsächlich noch gelegentlich darauf, dass Leute ihr Wort halten, wenn sie es geben. Bin aber bemüht, mir das abzugewöhnen.)"
    - Das hilft auch nicht weiter.

    "ich habe in den fast drei Jahren, in denen ich in dieser Wohnung war, niemals eine formal richtige Nebenkostenabrechnung bekommen. Ich hatte allerdings in dieser Zeit insgesamt etwa 2400 Euro an Nebenkosten-Nachzahlungen."
    - Mache daraus bitte ein neues Thema.

    Ich bezweifele, dass dieser "Unter"mietvertrag überhaupt gültig ist, denn:
    Die Rechtsprechung kennt keine UnterMV, und demzufolger auch keine HauptMV. Somit dürfte der Passus im UMV, wo auf einen Passus im HMV Bezug genommen wird, gegenstandslos sein.
    Das Gesetz kennt nur Mietverträge.

    KaRe:

    "Werde mir das mit dem Anwalt überlegen."
    - Das solltest Du wohl...

    "Diese Rennoviererei finde ich überflüssig weil bis auf die Bohrlöcher und die orange Küche die Wohnung wirkich top ist."
    - Wie Du es (emp)findest, who cares?

    "... wenn ich verliere. Muss ich dann auch den Anwalt vom Vermieter zahlen?"
    - Ja.

    "Ist es vielleicht günstiger wenn ich den Vermieter verklage wenn der meine Kaution einbehält?"
    - Dies sollte eher ein Fachanwalt einschätzen.

    fzecuas:

    "wir haben von September 13 bis Januar 14 eine Wohnung in einem Untermietverhältnis bewohnt. Da wir höhere Verbrauchswerte als die Hauptmieter hatten, haben wir basierend auf der letzten Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung berechnet."
    - M.W. nach macht sowas der VM, nicht der M.

    "Uns geht es nun darum, dass wir den Rest unserer Kaution zurückbekommen."
    - Endlich eine klare Aussage.

    "Obwohl im Untermietvertrag nichts von dem Recht der Einbehaltung der Kaution seitens der Hauptmieter zum Zweck der Betriebskosten festgehalten ist, wollen wir nun schon eine erste Zahlung leisten."
    - Hast Du Dich eigentlich schon mal über den Sinn einer Kaution (richtig: "Mietsicherheit") informiert?

    "Aus Erfahrung zeigt sich, dass die Einheiten für die Verbrauchswerte jährlich steigen, deshalb wollen wir nun eine Zusatzvereinbarung zu dieser Berechnung hinzufügen, in der wir festhalten, dass die Berechnung anhand der BKA vom Juni 2014 und Juni 2015 nachberechnet wird, falls die Kosten für Wasser und Heizung gestiegen sind."
    - Das zu berechnen ist alles VM-Angelegenheit.

    "Wie kann man sowas formulieren? Gibt es da bereits Vorlagen?"
    - Njet.

    Ciao Antonio,

    "Wir sind am 1.5.13 hier eingezogen und als ich die Tapeten entfernt habe,ist der meiste Putz mit runter gekommen
    Wir haben dann mit der Vermieterin vereinbart,das ich den Flur u Wohnzimmer neu verputze und wir das dann verrechenen.Die Kosten,habe ich Ihr per Kassenbeleg nachgewiesen.Nun sind noch etliche Mängel dazu gekommen,wie der Holzboden ist schwärzlich und splittert ab,es stinkt bei Regen nach Kloake und Waschmaschine und Spülmaschine sorgen für Stromausfall.Fliesenspiegel ist total zerlöchert,Duschtrasse ist der Sifon weggerostet,Türen undicht,Fenster Blind usw."
    - Bei Besichtigung und Anmietung waren die Mängel nicht erkennbar?

    "Jetzt nach dem wir das angemahnt haben,will Sie von all den Vereinbarungen nichts mehr wissen!!Hat aber schon Geld erstattet für das Material der Umbaumaterialien..Schriftlich wurde nichts vereinbart bis auf eben,das sie das Material erstattet bei Vorlage der Belege!!Sollte aber egal sein,den warum erstattet man Material,wenn man die Arbeiten dazu nicht vereinbart hat.."
    - Ehrlich- und Zuverlässigkeit sind Dinge, über die ich mich nicht äussern werde..., vor allem, wenn glasklare schriftliche Vereinbarungen fehlen.

    "Auch haben alle anderen Mieter keine Kaution gezahlt wir aber schon.."
    - Andere Mietverträge gehen Euch nichts an.

    "Die Mängel haben wir Anfang März 14 angemahnt und mit Einbehaltung der Miete gedroht bzw Zurückbehaltungsrecht,bis die Summe der Kosten für die Arbeiten erreicht ist,die ich geleistet habe.War mit 8 € die Std besprochen!Sollte bis dato nichts an den anderen Mängeln passiert sein,würde die Miete gekürzt um die hälfte.Die Kosten für Arzt,Schadensersatz usw würde ich event geltend machen,da jeder von uns schon Holzsplitter hatte von dem Boden.Besonders unsere Tochter mit 12 Mon kann man ja schlecht fesseln,da der Boden überall liegt bis auf Küche u Flur..Hoffe es gibt ein paar Erfahrungen hier wo ähnliche Dinge passiert sind oder welche sich mit der Gesetzeslage aus kennen."
    - Am besten können das FACH-Anwälte...

    KaRe:

    "das Problem mit meinem Vermieter geht leider weiter. Jetzt hat der mir einen Mahnbescheid geschickt!"
    - ist sein "gutes" Recht.

    "Der Mieterverein sagt ich soll mich nicht aufregen, ich sei im Recht und mir kann nichts passieren."
    - Sowas nennt man "stromlinienförmig bürsten", wobei ich immer ganz vorsichtig wäre. Wei ich bereitssagte, bei Ratschlägen dieses MV ist m.E. Vorsicht geboten.

    "wenn ich Mahnbescheid höre bin ich echt eingeschüchtert."
    - Das ist der Zweck eines MB...

    "Was wenn das ein Richter anders sieht. Fakt ist, die Heizostenabrechnung lag nicht bei."
    - Ich würde nur die rechtssicheren Forderungen begleichen, den anderen mit Begründung widersprechen.

    "Da kann der mir doch 100 Nebenkostenabrechnungen im Oktober geschickt haben, wenn ich behaupte das Ding war nicht dabei MUSS der mir doch das Gegenteil beweisen oder?? Es ist doch auch nicht meine Aufgabe die Fristen vom Vermieter einzuhalten. Dann besteht der auch darauf das ich unbedingt die NÖTIGEN rennovierungsarbeiten durchführe nur weil ne gültige Schönheitsreparaturklausel im MV steht. Ich habe nur 4 Jahre und acht Monate in der Wohnung gewohnt und bin immer gut mit allem umgegangen. Ein paar Bohrlöcher und ne oragne Küche ist ja wohl kein Grund die Bude zu rennovieren. Ich fühl mich da echt im Recht habe aber trotzdem Angst dass das Ding nach hinten los geht."
    Das wäre dann Prozessgegenstand. Ich würde jetzt einen FACH-Anwalt aufsuchen und erstmal sofort Rechtsmittel gegen den MB einlegen (lassen).

    darf meine Vermieterin (Haus mit 6 Wohneinheiten die ihr alle gehören) bei nur zwei Mietern die Miete erhöhen?


    Genauer: Mieterhöhung begehren.
    Ja, darf sie. Ein MV hat mit andern MVs nichts zu tun.

    Endet das Mietverhältnis und sind zu diesem Zeitpunkt
    Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so ist der Mieter verpflichtet, die
    Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages
    eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter
    nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die letzten
    Schönheitsreparaturen seit Vertragsbeginn länger als 1 Jahr zurück, so zahlt
    der Mieter 20 % der Kosten aufgrund eines Kostenvoranschlages eines
    Malerfachgeschäftes an den Vermieter; liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40
    %, länger als 3 Jahre 60 %, länger als 4 Jahre 80 %; dem Mieter ist es
    unbenommen, nachzuweisen, daß die Kosten des Voranschlages höher sind
    als ortsüblich.

    Der Mieter ist berechtigt, seiner anteiligen Zahlungsverpflichtung dadurch zuvorzukommen, daß er vor dem Ende des
    Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen fachgerecht ausführt oder ausführen läßt, gegebenenfalls in kostensparender Eigenarbeit.


    Ich glaube (auch), dass die Quotenklausel nicht gilt, aber nur wegen des zweiten Abschnitts. Das wäre m.E. eine Art von doppelt gemoppelt. Lasse mich aber gerne belehren.

    SpeedDo:

    "ich hab vor 5 Jahren die Wohnung von meinem Vater übernommen"
    - Das bezweifele ich. Dein Vater ist nach wie vor der Mieter.

    "als er sich ein Haus gekauft hat,"
    - Er darf sich sovile Häuser kaufen wie er will oder kann... Das hat mit seinem Mietverhältnich garnichts zu tun. WO er wohnt, ist im Prinzip auch egal, Hauptsache, beim EMA ist er dort gemeldet, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat.

    "habe sie aber beim Vermieter (Wohngesellschaft) nie umgemeldet,"
    - Kannste ja auch garnicht, denn Du bist nicht Vertragspartner des VM.

    "nun hat der Vermieter geschrieben das bei der Volkszählung rauskam das mein Vater hier nicht Wohnt und ich nun zu dem Fall schriftlich Stellung beziehen muss."
    - Der VM möchte sich diesbezgl. an seinen Mieter wenden denn Du bist nicht Vertragspartner des VM.

    "Was sollte ich am besten schreiben"
    - Ich würde das Schreiben an den Vater weiterleiten.

    "kann dieses rechtliche Konsequenzen haben?"
    - Weiss ich nicht...
    Vielleicht hilft das Meldegesetz Deines Bundeslandes.

    Annelene:

    "Ich habe einen Vertrag mit Kündigungsauschluss für 3 Jahre, da danach eine Staffelmiete einsetzt."
    - Ist der Beginn der Staffelmiete der Grund für den dreijährigen Kündigungsausschluss?

    "Zum Juni diesen Jahres habe ich gekündigt, da mein Freund und ich uns getrennt haben und daher aus der Wohnung ziehen wollen."
    - Hast Du (alleine) gekündigt, oder lief der MV auf Euch beiden?

    "„Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 31.07.2013 erklären.“
    Gemeint war sicher der 31.07.2016, da auch im vertrag steht, dass es einen Kündigunsauschluss von 36 Monaten gibt."
    - Und von wann war der MV?

    "Es gibt nun für uns auch die Möglichkeit einen Nachmieter zu stellen, dies haben wir getan, dieser wurde aber abgelehnt, da er aufgrund seines Alters nicht zu den anderen Mieter im Haus passe."
    - Kurzsichtige VM finden immer eine Ausrede...

    "Nun sollen wir wenn wir keinen "akzeptablen" Nachmieter finden, laut Vertrag 3 Nettokaltmieten zahlen um aus dem Vertrag zu kommen.
    Sollen wir den Vermieter nun auf den Fehler im Vertrag hinweisen?"
    - Eine Antwort könnte hier unzulässige Rechtsberatung bedeuten.

    Mainschwimmer:

    "Ich würde die Wohnung besenrein verlassen und bei den Tapeten auf dieses Urteil des BGH verweisen: Urteil > VIII ZR 109/05 | BGH - BGH kippt so genannte "Tapetenklauseln" in Formularmietvertr "
    - Interessant, war mir bisher unbekannt. Danke f.d. Info.

    "Dann hat der Vermieter den unrenovierten Urzustand der Wohnung, aber das Entfernen der Tapeten kann er nicht von dir verlangen. Auch das Streichen der Wände mit weißer Farbe kann er sich von der Backe streichen."
    - Tja, was denn nun? Wände oder Backe streichen...?
    Ernsthaft: Besenrein und ohne Beschädigungen sollte die Mietsache auf jeden Fall zurückgegeben werden.

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