Ergänzend zu dem von meiner Vorbeterin Gesagtem: Ich würde dem Untermieter auch sagen, dass der Hauseigentümer die Sanierung (wovon wir alle profitieren) auf seine eigenen Kosten macht und uns Mieter höchstwahrscheinlich nicht daran beteiligen wird. Auch deshalb würde ich die Miete nicht mindern wollen.
Beiträge von Berny
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finnbob:
"... das Angebot unterbreitet, dass wir uns einigen. Ich hätte also sogar das eine oder andere gemacht.... Leider will man das nicht, sondern stellt die Maximalforderung das Haus komplett zu renovieren."
- Berufsausübungsbedingte Arroganz - solange, bis sie ihren Meister finden...
"Entweder bluffen die, oder aber man ist dort von der Richtigkeit der Rechtsauffasung so sehr überzeugt, als dass man es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen will."
- Die machen es mglw. grundsätzlich so - auch wohl, um ihren Kunden-VM zu imponieren."Auch okay, könnte ja sogar ein wenig Spannung bringen."
- Jau, und Du wirst uns sicherlich auf dem Laufenden halten."Bedauerlicher Weise müsss ich dann aber wohl auch bis zur Klärung auf die Rückzahlung der Kaution warten, bzw. ist ja zu befürchten, dass die Hausverwaltung die Kosten für die aus ihrer Sicht notwendige Renovierung mit der Kaution zu verrechnen gedenkt. Und das stört mich wirklich sehr."
- Verstehe, aber da wirst Du wohl oder übel durch müssen... -
Kallermann!
Ich habe ein Problem!
Deine Beiträge zu lesen!
Kannst Du mir dabei helfen?! -
Lycaner85:
"nachdem ich mich meiner Ex Vermieter entledigt habe ..."
- Nix verstehe."Meine Eltern bekamen heute eine Abmahnung ... der Keller ist echt voll gestellt und er hat ja da wohl auch Recht, aber das berechtigt nicht dazu eine Abmahnung zu Schreiben."
- Weshalb denn nicht? Dann schafft doch Ordnung und nehmt ihm den Wind aus den Segeln."Ich habe gesagt, erstmal Widerspruch einreichen an einen Anwalt wenden und Hilfe vom Mieterschutzbund einholen."
- Alle drei Aktionen auf einmal? -
malason:
"anstatt leuten hier einfach auf die gestellten fragen zu antworten, kommt man mit dummen kommentaren."
- Zu Dir scheint die Erkenntnis wohl immer noch nicht durchgedrungen zu sein, dass wir hier mglw. die eine oder andere Frage erst NACH einer Rückfrage beantworten können."im wahren leben sind sie dann kleinlaut wenn es hart auf hart kommt"
- Das wird auf Euch mit Sicherheit dann zutreffen, wenn Ihr Euch kostenpflichtige Auskünfte bei Rechtsanwälten holen werdet bzw. müsst.
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malason!
Du scheinst wohl nichts begreifen zu wollen:
"das ist die Frage... gilt ein handschriftlicher ausgeschriebener Name als Identifikation einer Person oder gilt es nicht?"
- Eine Unterschrift IST ein handschriftlicher ausgeschriebener Name!!"Evtl. bekommen wir den Vermieter noch dran, weil er sich erst 12 Tage nach Zugang (Einwurf in den Briefkasten) bei uns gemeldet hat"
- Ihr habt keinen Vertrag, DASS er sich ÜBERHAUPT zu melden hat."und somit die Anfechtung nicht unverzüglich erfolgte. Rechtlich gesehen, ....
- gilt eine nicht erfolgte Anfechtung als Anerkennung. Ihr seid keine Behörde, welche einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erlässt."Er hat sich aber erst gestern gemeldet, also 12 Tage später.
- Vielleicht war er gerade auf Hawaii, seine Mieteinnahmen zu verprassen."Hätte er unverzüglich angefochten, dann hätten ..."
- Hätte hätte Fahrradkette.""... wir seine Anfechtungsgründe noch im alten Kalendermonat verbessern können ..."
- Weshalb sollte er Euch denn entgegenkommen...?"Ich finde es schade, dass es Menschen gibt die einfach versuchen andere abzuziehen!"
- Willkommen im Leben!
Deine Dummheit oder Borniertheit hast Du erneut unter Beweis gestellt, da Du auf mein Posting #4 noch nicht eingegangen bist. Also: Bargeld lacht... für den Vermieter.:o -
Mr. President, zu Deinen Fragen:
"Grundsteuer bezahlt man doch nicht für eine Mietwohnung?"
- Doch, und zwar anteilmässig entsprechend Deiner Mietfläche."Ich habe kein Auto und soll Straßenreinigung bezahlen?"
- Ein Scherz...?"Sind Sachversicherungen und Haftpflichtversicherungen Vorschrift?"
- Jeder Vermieter hat sie."Ich hatte Schaden an der Küchentür, der müsste doch dann repariert werden. Wurde aber nicht. Es fehlt immer noch die Scheibe in der Küchentür, obwohl ich es gesagt habe."
- Schön, dass Du es "gesagt" hast. Wen Interessiert's? Fehlte die Scheibe bereits bei Mietbeginn?"Im Winter wurde auch schon einmal gar nicht geschaufelt. Ich glaube Winterdienst macht der erste, der aus dem Haus geht, damit er hinaus kommt."
- Hierzu müsste es einen vom VM erstellten Plan geben."Weil sich meine Krankheit verschlimmert hat und man davon weiß, fährt seit Winter 2012 auf 2013 jemand mit einer Schneefräse kurz über die Auffahrt, damit ich nicht hinfalle. Das sind die, die auch die Straßen frei machen. Die in orangenen Klamotten. Dieser kurze Winterdienst kann doch keine 28 € von jedem Mieter kosten. ...
- Die Gebühren legt die Gemeinde fest im Grundabgabenbescheid. -
Sag mal, was soll das? Du hast eine Frage zu deinen (Neben)betriebskosten gestellt und die ist dir beantwortet worden. Das müsste doch reichen, vor allen Dingen, wenn du dich mit dem in der Antwort enthaltenen Link beschäftigt hättest.
Auch hier, Mr. President, muss ich meinem Vorredner zustimmen. Egal, wie hoch die von Dir gemachte Welle ist. -
Alle diese Kosten entsprechen dem § 2 der Betriebskostenverordnung Betriebskostenverordnung - dejure.org und sind umlegbar. Für die nächste Abrechnung aus 2013 hat der Vermieter Zeit bis zum 31.12.2014.
So it is, Mr. President. -
malason,
meine Einwände und Frage hast Du nicht beantwortet. -
Hallo malason,
dieser Fehlschriitt kann natürlich eine Monatsmiete kosten. Ich lasse den erhobenen Finger mal unten...
Hat sie wenigstens eine Fotokopie?
Anstatt jetzt zu streiten mit graphologische Gutachten, Rechtsanwälten und Gerichtskosten (Steigerungen sind ja bei manchen Leuten auch Lustgewinne) würde ich die Kündigung ordnungsgemäss wiederholen mit mietvertragsgetreuer Unterschrift und per Einwurfeinschreiben zuschicken. Den Termin braucht sie nicht anzugeben, sondern die Floskel "zum nächstmöglichen Termin" ist ausreichend und juristisch üblich.Zitat: "..., jedoch hat sie handschriftlich Ihren Namen geschrieben"
- Ähem, eine rechtsgültige Unterschrift kann NUR handschriftlich sein und keine Einzelbuchstaben haben. -
Elena,
ich empfehle Dir, nachdem Du einige Notizen (was passierte wann, wer war es, wie wirkte es sich aus, wer war Zeuge?) gemacht hast, eine anwaltliche Beratung, Stichworte: Abmahnung mit Unterlassungserklärung, ruhestörender Lärm, Hausfriedensbruch, Besitzstandsstörung, einstweilige Verfügung (falls Dir das nichts sagt: Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250t€, falls er das fortsetzt). -
Hallo Elena,
ich würde ihn ignorieren, bestenfalls laut und energisch Einmischung in mein Privatleben verbieten, da sich ansonsten die zuständige Staatsanwaltschaft für sein strafbares Verhalten interessieren dürfte.
"Falls Sie sich danach sehnen, Herr Vermieter, kann ich Ihnen auf Ihre alten Tage noch viel Freude bereiten." -
Julian0o,
Ihr habt die (Schlüssel der) Mietsache zum 01.05. bekommen und damit einen mdl. MV abgeschlossen. Alles andere müsst Ihr beweisen.
Die Erfahrung (in diesem Forum) zeigt, dass Mietverhältnisse unter Bekannten/Verwandten/WGs oftmals in die Hosen gehen. -
Ich würde die Bemerkungen der VM ignorieren und mal sehen, wie die sich noch 'reinsteigern. Vorerst nichts in die Wohnung investieren. Fragen der VM über das Noch-Vorhandensein der Katze nicht beantworten.
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Schlaflose: "wenn ich ihn richtig verstanden habe gilt der Brief als zugestellt wenn er in den machtbereich des Empfängers gerät,
Zustellung durch Postboten oder GV.
Zugang, wenn er - durch sonst wen auch immer - in dem Machtbereich des Empfängers gelangt. -
Schönheitsreparaturen, Renovierung und (vereinbarter) Zustand der Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses sind Dreierlei. Die HV scheint das wohl auch nicht zu wissen.
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In dem Mietvertrag steht, dass wir Haustiere haben dürfen, sobald der Vermieter nix dagegen hat und dass der Vermieter nur dann nein sagen darf, wenn es schwerwiegende Gründe gibt. Der Vermieter nennt uns als Grund – ihre Tochter darf keine Haustiere haben, wir also auch nicht. Ich das gerecht?
Das Gesetz fragt nicht nach Gerechtigkeit. Bzgl. Details würde ich einen Fachanwalt konsultieren. -
DasBinchen0112,
Versicherungsschutz kann m.W. nur in Gewerbe-MVs rechtssicher verlangt werden.
Ein Text "2 KFZ-Stellplätze im Innenhof". besagt garnichts. -
Widerspruch gegen die Kündigung habe ich gestern bereits abgeschickt (Einschreiben per Rückschein - zuvor per Fax).
Hallo,
Einschreiben mit Rückschein ist Ka*ke. Denk' nach: Der Empfänger ist nicht zuhause oder lässt sich verleugnen. Er wird benachrichtigt, holt das Einschr. aber nicht innerhalb von 8 Tagen von der Post ab. Es geht return to sender (war ein Titel von Elvis Presley), und somit hat der Adressat es nie bekommen.
Ein Einwurfeinschreiben wird vom Postboten in den BK "eingelegt", dies vermerkt er in seiner Liste. Damit ist der Brief(-umschlag!!!) in den Machtbereich des Empfängers gelangt und gilt als zugegangen.
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