Also wir haben eine Wohnung gefunden die wir beziehen möchten.
Wurde bereits im anderen Thread negativ beantwortet.
Also wir haben eine Wohnung gefunden die wir beziehen möchten.
Wurde bereits im anderen Thread negativ beantwortet.
Wie ist das wenn mein Freund diese Wohnung allein anmietet und wir dann einfach dazu ziehen.
Würde es da irgendwelche Komplikationen geben?
Jaa, falls Ihr auffliegt, denn Ihr wohnt dann dort illegal.
Von wem und was sprichst Du?
Recht krass von den RAe der Mieterbünde. War aber nicht völlig aus der Luft gegriffen, denn soo viele - bspw. Vermieter aus dem VM-Forum - können eigentlich nicht irren...
Wenn man den Vermieter nach einem Termin fragt wann er denn denkt fertig zu sein kommt immer nur "kann ich Dir nicht sagen".
Ich würde ihm auf die Sprünge helfen, indem ich ihm per Einwurfeinschreiben den Mangel beschreibe und ihn auffordere, ihn zeitnah zu beheben, um Mietminderungen zu vermeiden. Aud § 535 BGB hinweisen.
Hallo Sebastian,
was hältst Du davon, das LNB auszutauschen? Hatten wir vor zwei Jahren selbst gemacht, Kosten 19€99.
Fordere die Dir zustehende Belegeinsicht. Du willst ALLE Belege sehen, die mit der Betriebskostenabrechnung zu tun haben. Wenn es für eine Position keine Belege gibt, kann der Vermieter die auch nicht vom Mieter fordern.
Und wichtig: ALLES schriftlich machen. KEINE Sms oder Emails, sondern schön per Brief. Und wenn der Vermieter etwas per sms oder mündlich macht, darauf verweisen, dass Du das bitte ORDENTLICH schriftlich haben möchtest.
Zweimal richtig.
Falls eine Zahlung nicht über's Konto ging, dann muss es eine Quittung sein, wo auch Name und Adresse des Emfängers vermerkt sind.
... Link. Da steht es ja alles ziemlich deutlich.
Dann könnte ich ihn also theoretisch aufnehmen und paar Monate später umziehen, den Mietvertrag aber unverändert auf mich und meine Ehefrau weiter laufen lassen. Oder gäbe es da Probleme?
Soo einfach stelle ich mir den Mechanismus nicht vor. Über allem sollte jedoch ein vorheriges Gespräch mit dem Vermieter stehen! Eine vorübergehende Aufnahme - auch länger als ein Besuch bleiben würde - sehe ich als unproblematisch an. Aber ein (im Endresultat) Mieterwechsel durch die Hintertür ist keine gute Sache. Habt Ihr schon mal beim VM vorgefühlt?
Hallo PsychoMantis,
Mietrecht: Die Aufnahme von Familienangeh
"Blöderweise ist mein Vater Harz4-Empfänger und folglich will mein Vermieter nur ungern mit ihm was zu tun haben"
- Dein VM ist nicht verpflichtet, mit ihm einen MV abzuschliessen, wenn Du und Deine Frau gekündigt habt.
"Kann ich meinen Vater mit in den Mietvertrag einbeziehen"
- Nein, Ihr könnt ihn aber aufnehmen, siehe Link.
"Kann ich mit Ehefrau dann später aus dem Mietvertrag raus und meinen Vater alleine dort lassen? Muss das der Vermieter akzeptieren?"
- Nein, siehe meine erste Antwort.
elena1982:
"am meisten regt mich die üble Nachrede auf. Wie kommt er dazu zu behaupten das ich in der Wohnung der Prostitution nachgehe"
- Ich würde Beweise (bspw. Aussagen von Zeugen) sammeln für die Staatsanwaltschaft. Der RA wird Dich informieren.
Eine deiner Meisterleistungen ist erst ein paar Tage alt.
... und heisst Berny2.:o
Werde abwarten wie der Vermieter sich dazu weiterhin äußern wird, da ich der Überzeugung bin, dass er weiß, dass er nicht im Recht ist.
... und uns bitte auf dem Laufenden halten.
wie meinst du das 'Ich vermute etwas ganz anderes...?
Der VM hat entgegen der gesetzlichen Vorschrift die Kaution NICHT von seinem eigenen Vermögen angelegt. Frage ihn doch mal.
Mietkaution - Wie mu der Vermieter sie anlegen?
Sollte Ihre HV weiterhin ihren eigenen Gesetzen frönen, wäre eine Information beim Finanzamt nicht ausgeschlossen.
Streiche "nicht ausgeschlossen", setze "empfehlenswert".
Der Vermieter hat mir aber bereits unterschrieben das er keine Ansprüche mir gegenüber mehr hat.
Und im Februar habe ich eine Mail von ihm bekommen das er das Sparbuch jetzt kündigt ...
... und morgen kann er das Sparbuch schadlos auflösen. (Ich vermute etwas ganz anderes...)
Hallo Lukas,
Du hast mit Deiner Meinung völlig recht und auch richtig gehandelt.
"Ist es rechtlich in Ordnung, dass mein Vermieter uns Mietern die Kosten für einen Hausmeister umlegen darf, der weder einen schriftlichen Vertrag hat (abgesehen davon, dass ich mir nicht sicher bin, ob das nicht Schwarzarbeit ist) noch irgendwelche Nachweise vorlegen kann, welche Tätigkeiten er ausübt bzw. er sozusagen in Rechnung stellt?"
- Die HM-Tätigkeiten können nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn sie im MV als solche aufgeführt sind ODER wenn auf die Betriebskostenverordnung Bezug genommen wird. Ausserdem hat der VM auf Verlangen dem M Einsicht in die Originalunterkagen (mindestens die Überweisungsbelege) zu gewähren.
Gott lass Hirn regnen.
... auf die in der Nase bohrende Dachdeckerin. (Naja, solange der Finger in der Nase bleibt...:o )
Das sollte so jetzt schon mehrfach aus unseren Antworten hervorgegangen sein ...
Gib' Dir nur weiterhin Mühe...![]()
Dann kündige ihm doch, noch im Mai, eine Mieterhöhung um 20 % ab 1. August an:p
Oder ein Brieflein: "Lieber Untermieter, leider muss ich durch Dein Verhalten feststellen, dass es Dir hier nicht gefällt. Ich schlage vor, dass wir das Mietverhältnis beenden und erwarte diesbezüglich gerne Deinen Vorschlag."
Sollte der UM möbliert wohnen, könnte antilope sogar noch bis zum 15.05. fristgerecht zum 31.05. kündigen...
...Unterlagen nicht auf!
... lässt sie uns zukommen!
... da wir ja keine als Beweis haben!
... nach qm einlassen würde!
... weiter berichten!
Hast Du Minderwertigkeitskomplexe !!!???
Hallo Stern95,
ich würde die Beanstandungen tabellarisch auflisten, also: Datum, Art, seit wann dem VM bekannt, bisherige Massnahmen. Diese Liste dann per Einwurfeinschreiben an den VM schicken und ihn auffordern, unter Verweis auf § 535 BGB die Schäden zeitnah zu beheben.
Zu beachten wäre jedoch, falls Schäden bereits bei Übergabe der Mietsache an Dich vorhanden waren UND über deren Behebung nichts vereinbart wurde, diese kein Grund für weitere Beanstandungen sind, da ja offensichtlich von Dir akzeptiert.
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