Beiträge von Berny

    Ob der Mangel schon bei Einzug da war und bei Besichtigung hätte erkannt werden müssen, steht vielleicht auf einem anderen Blatt, erscheint mir aber nicht so selbstverständlich wie es Bernys Posting vermuten lassen könnte.


    Du wirst es nicht für möglich halten...: Es soll in der Tat Mietinteressenten geben, welche bei Objektbesichtigung nach der Heizenergieart fragen.

    Ja - ein Auszug ist immer eine Möglichkeit, doch gibt es wesentliche Gründe, die diesen als letzten Ausweg offen lassen.


    Du sagst es. Niemand hat Euch gezwungen, dort einzuziehen. Und Gelegenheiten zur Besichtigung vor MV-Abschluss werdet Ihr wohl auch gehabt haben.

    ... muss das Holzbalkon-Geländer gestrichen werden.
    Wer bestellt den Anstreicher, und wer trägt die Kosten ?


    Aussenarbeiten sind nach meinen Erfahrungen VM-Angelegenheit, falls nicht explizit anders vereinbart.

    Hallo Jan Klieber,

    Du kannst hier von den Helfern nicht erwarten, dass sie bzw. wir hier Stellungnahmen zu Deinem Roman abgeben. Daher der Rat, Dich weiterhin der Anwältin anzuvertrauen. Bedenke auch bitte, dass sie bestimmt nicht für umsonst arbeitet. Zuätzliche Ortstermine und Sachverständigengutachten dürften die Kosten gaaanz schnell und sicher in den vierstelligen Eurobereich treiben. Das JC wird Dir garantiert keinen Cent davon ersetzen.

    Velcra:

    "Nun bringt es nicht fertig ist hier tatsächlich vorzufinden."
    - Kann dies nicht verstehen. Tipp: Schule besuchen.

    "Mutter halt eher Kategorie Pflegefall und Tochter naja, schwer zu sagen."
    - Ist zwar traurig, jedoch kein Mietrecht.

    "Außerdem geht es ja nicht nur um Schönheit, sondern um wie erwähnt Grundlegendes."
    - Kann ich nicht erkennen.

    "Wenn ich im Bad Licht einschalte und quer durch die Bude zieht sich en Flackern oder ne Schwankung, von der Heizungstechnik ganz abgesehen."
    - Da also nicht?

    "Einfach so "drüberstreichen" ist glaub in niemandes Sinne oder?"
    - Wo drüber streichen, über das Flackern?

    "5 stellig?"
    - Nein, 5x drüberstreichen.

    "^^ Pro Jahr en gewisser Betrag höher x 30."
    - jaa nee is klar.

    "Also ich sag ma für Normalogegend wird's da nich auf 5 Stellen kommen, wie dem auch sei."
    - Meine ich auch.

    "Es geht ja nicht um das Geld sparen, lieber angemessen zahlen wenn dafür ein anderer Standard geboten werden kann."
    - Also: Umziehen.

    "In einem der Zimmer gibt es eine Art Holzgerüst, quasi ein Zaun aus Rundhölzern vom Boden bis zur Decke. Nix wildes an sich, nur super hässlich und absolut im Weg. Um sowas ändern zu dürfen brauch ich wohl auf jeden Fall eine Mieterbestätigung? Auch wenn es nichts wert ist und seit damals schon vorhanden?"
    - Ja, eine Bescheinigung des Vermieters benötigst Du.

    Ich würde sinngemäss antworten, dass ich der Kündigung widerspreche. Schwere Vertragspflichtverletzungen meinerseits gem.§543 Abs 1,Abs 3 S.2 Ziff.2 BGB i.V.§569 Abs.2BGB vermag ich nicht zu erkennen. Es bleibt lediglich festzustellen, dass Verwandte von Ihnen, mit denen Sie sich nicht gut verstehen, mich 'reingelegt haben. Ihren Familienzwist mögen Sie bitte intern austragen.
    Soweit meine Überlegung.

    wenn ein Vermieter eine Kündigung nicht aktzeptiert ist man gezwungen da wohnen zu bleiben.


    Nöö, wohnen bleiben musst Du dort nicht, sondern lediglich die Miete bis zur rechtmässigen Beendigung des Mietverhältnisses weiterzahlen....:mad: - und zwar solange, bis der VM von Dir eine ORDNUNGSGEMÄSSE Kündigung erhält ODER bspw. von sich aus einfach weitervermietet.

    ... würde ich aber jetzt den Vermieter deutlich auffordern, die Stromverteilung ändern zu lassen. Falls ein Umschwenken der Installation auf einen Gemeinschaftsanschluss nicht möglich oder partout nicht gewollt ist, würde ich ihm den Vorschlag machen und gleichzeitig mein Einverständnis dafür erklären, in die Zuführung(en) zu den Räumen geeichte Zwischenzähler installieren zu lassen, deren Werte Dir in der Nebenkostenabrechnung gutgeschrieben und als Allgemeinstrom für Alle abgerechnet werden.


    Oh Mann, komplizierter geht es nicht...? Der Mieter hat den VM mit Fristsetzung aufzufordern, ordnungsgemässe Zustände herzustellen. Wie er das macht, ist seine Sache.

    ich wohne derzeit in einer großen Wohngemeinschaft (10 Personen), natürlich gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern, doch jetzt möchte einer der Mitbewohner eine rückwirkende Mietminderung aufgrund von permanenter zu Lauter Musik am Wochende. Meine Frage an euch ist nun inwiefern ist eine rückwirkende Mietminderung in diesem Fall möglich und ist überhaupt eine Mietminderung in einer großen Wohngemscheinschaft möglich ?


    Kommt drauf an, wie laut Euer Vermieter ist.

    Hallo blauäugiger Mario1977,

    "Ich habe eine Wohnung gemietet und habe bei der Erstrenovieung einen Wasserschaden samt Schimmel festgestellt."
    - Das ist nichts Aussergewöhnliches.

    "Daraufhin habe ich das Mietverhältnis fristlos gekündigt."
    - ... welches rechtlich unwirksam war.

    "Der Vermieter hat die Kündigung angenommen und wollte die letzte Miete in Bar."
    - Hast Du das schriftlich?

    "Gesamtlaufzeit des Mietverhältnisses betrug 2 Monate. Ich bin aber nie eingezogen."
    - Spielt keine Rolle.

    "ich habe das Erstellungsdatum der Datei in der die Kündigung geschrieben wurde."
    - Haha. Eine Kündigung hat schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift zu erfolgen.

    "Jetzt nach 2 Jahren habe ich eine Mahnung erhalten über 6 Monatsmieten. Eine davon wurde ja sogar in Bar bezahlt !!"
    - Der Zeitraum wird sicher auch angegeben sein...?

    "Was kann ich jetzt tun ? Bringt es etwas wenn ich Strafanzeige stelle wegen Betrugs."
    - Mach' Dich nicht lächerlich. Du wirst Dich bei einer Gegenanzeige eines Profis wegen des Verdachts der wissentlich falschen Verdächtigung nicht mehr wohl fühlen.

    "... für die schnelle Antwort aber viel Wissenswertes war nun nicht dabei."
    - Dito.

    "Ich stehe im Mietvertrag der jetzigen Wohnung und die Genossenschaft wollte ihre Daten und hat dann eine Mieterhöhung in Höhe von 10 Euro erhoben weil wir nun zu zweit hier wohnen also müsste dies irgendwo niedergeschrieben stehen!:-)"
    - Das interessiert doch garnicht und hat mit Deinem Anliegen doch garnichts zu tun. Meine Frage "Steht die Ex noch zusammen mit Dir im MV?" haste nicht beantwortet.

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