Hallo Chiara,
ich teile Deine Bedenken und würde diese Wohnung nicht anmieten.
Hallo Chiara,
ich teile Deine Bedenken und würde diese Wohnung nicht anmieten.
Für die Berechnung der Betriebskosten werden ALLE infrage kommenden Rechnungen des Abrechnungszeitraums addiert. Da dein Mietvertrag im März *) auslief, bezahlst du auch nur anteilmäßig für diese 3 Monate diese und auch die anderen Kosten.
*) Für unseren Fragesteller: Das wäre dann der Nutzungszeitraum.
atbfan100:
"Wo sind den die Beträge für Nutzerwechsel und Zwischenablesegebühr aufgeführt? Ich habe beide Nebenkostenabrechnungen durchforstet, jedoch nicht entdeckt. Nutzwechsel kostet 23,31 aber die Ablesegebühr würde ich auch noch geren wissen."
- Ablesegebühr ist zwangsweise im Entgelt für diesen Provider enthalten.
"Muss den die Vereinbahrung expliziet im Mietvertrag festgehalten sein ala "der Mieter trägt die Kosten für......" oder kann das auch im kleingedrucktem stehen als Klausel versteckt?"
- ~Beides. Kleingedrucktem von was?
apilmaedel:
"Es ist nun so, dass ich denen gesagt habe, dass ich laut Mietrecht zwischen 8 bis 13Uhr und 15 bis 22Uhr normale Haushaltsgeräte wie Küchengeräte, Staubsauger und Waschmaschine und Fön anschalten darf."
- Und welcher § ?
"Ich bekomme die Hausordnung nicht. Im MV ist sie ja auch nicht drin. Morgen werde ich mit meinem Anwalt telefonieren und diesem Theater endlich ein Ende bereiten."
- Mach' das und halte uns bitte auf dem Laufenden.
Taylor87,
ich habe vollstes Verständnis für die Meinung Eures Vermieters und würde es genauso wie er machen.
Hallo... wir haben Februar 2007 bis Dezember 2013 in einem Mietshaus gewohnt. Der Auszug erfolgte aufgrund verschiedener Mängel am Haus (SCHIMMEL,FEUCHTIGKEIT)
Es wurde uns gesagt das wir ...
Bitte GENAUE Infos, bspw.:
Datum, wann Ihr ausgezogen seid.
Wortwörtliche Widergabe des von beiden Seiten unterschriebenen Abnahmeprotokolls.
auch ich werde mir Unbekanntes nicht downloaden.
Die 2x 143€ für völlig verschiedene Zeiträume geben auch Dir nicht zu denken? Keine Centbeträge angegeben?
Der eine oder andere muss ja in der Woche ein paar Stunden arbeiten.
Ach Gott, sowas gibt's auch noch...![]()
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Wieso den MV durchlesen, der enthält meistens ohnehin nur Verpflichtungen und diese haben die meisten M. nicht so gern.
Haste schon jemals einen MV durchgelesen?
Uff, das war die #45ste.
Der Rat der Stammesältesten der Hottentotten hätte seine helle Freude an dem 20-tägigen Palaver.
Besser Hottentotten als Hittenti.... ![]()
Hast du überhaupt gelesen, verstanden, worum es hier geht? Scheinbar nicht!
Banane hat eben Banane verstanden...
Weejas:
"Wie kann man eine Waschmaschine nicht ordnungsgemäß anschließen?"
Hast du Wasserschäden zu verzeichnen? Nein? Dann ist doch alles bestens."
- Haha.
"Obwohl ich mal sagen mag für 200 Euro bekommt man schon WM hinterher geschmissen wenn sie 2 Jahre halten ist doch alles Top"
- Haha.
Seien wir mal ehrlich bei einem Einzug in eine neue Wohnung.
Ist es nicht so das man seine Wände nach Einzug eh in einer persönlichen Farbe streicht oder tapeziert nach seinen eigenen Wünschen?
Nöö.........
Warum sollte TE zusätzlich zahlen? Der VM hat doch die Kaution. Die bzw. einen Teil davon kann er für eine evtl. Nachzahlung einbehalten.
Soo einfach... *Like*
TinaWilli:
"Ich bin zum 1. Mai 2014 ausgezogen."
- Meinst wohl den 30.4.?
"Nun soll ich die Betriebskosten-Nachzahlung für die ersten vier Monate dieses Jahres an meinen Vermieter überweisen."
- Selten so gelacht: Wenn der VM zu faul war, die BK-Vorauszahlungen gem. § 560 Abs. 4 BGB zu berechnen, kann er jetzt keine ausserordentllichen Zahlungen verlangen und darf bis zur nächsten BK-Abrechnung in 2015 warten.
Von der spätestens am 31.10.2014 zurückzuzahlenden Kaution darf der VM bestenfalls einen zur BK-Nachzahlung angemessenen Betrag zurückhalten,
"Wie kann der Mieter beweisen, dass das die rechtmäßige Miete ist?"
- oder meinste den VM?
"Er hat seine Pflichten nicht erfüllt und er kann auch nicht beweisen, dass nicht die halbe Miete ausgemacht wurde?"
Beweise...?
"Die ehemalige Wohnung war um einiges günstiger, dort hat der Vermieter mich auch 5 Monate ohne Badezimmer sitzen lassen, leider hatte ich da schon unterschrieben."
- Bei solchen ungeklärten Verhältnissen und daraus resultierenden Streitereien lachen sich die Anwälte kaputt und überlegen, wo sie nun ihr x-tes Ferienhaus errichten sollen...:o
Kann ich die Miete mindern? Habt ihr sonst eine Idee?
Mach' Dich nicht lächerlich vonwegen Mietminderung. Diebstahlsanzeige nehmen Polizei oder Staatsanwaltschaft entgegen (die sich zwar kaputtlachen, es sich jedoch nicht anmerken lassen werden).
Da Sie einen gesonderten Mietvertrag haben, ist das kein Wohnrecht, sind Zivilrecht.
Jein, sondern Mietrecht.![]()
Der VM ist nach § 535 BGB verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten. Ich würde dem VM per Einwurfeinschreiben die bisherige Geschichte schildern und ihn auffordern, den ordnungsgemässen Zustand der Mietsache herzustellen, um weitere Schäden, Mietminderungen und evtl. Schadenersatzforderungen zu vermeiden.
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