Danke, Danke
Gerne, gerne.
Danke, Danke
Gerne, gerne.
Meiner Meinung nach hast Du die Mietsache zur Beendigung des Mietverhältnisses in sauberem Zustand, einschl. gereinigter Fensterscheiben und -rahmen, vollständig zurückzugeben, ohne Beschädigungen. Vlt. kannste die Laminatlöcher mit einer Paste schliessen?
Das war wohl sicherlich auch kein versteckter Schaden, den der VM nachweislich/schriftlich innerhalb 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache hätte reklamieren müssen. Auch ich halte den Drops für gelutscht und würde nach ergebnisloser schriftlicher Mahnung einen MB anleiern.
vielleicht kann mir hier jemand zu folgendem Sachverhalt weiterhelfen :
Ja, ich: Sowas macht man schriftlich - soo einfach ist es.:p
was würde das bei z.B. einer Kündigung ( fristlos sowie fristgerecht ) durch den Vermieter bedeuten?
Unwirksam.
umo:
"wir haben heute einen Brief von der Hausverwaltung bekommen,"
- Grundsätzlich werden/wurden wohl alle Mieter angeschrieben.
"muss mir der Vermieter den Namen mitteilen?"
- Nein.
"Weil ich möchte das nicht auf mich sitzen lassen und eine Anzeige wegen Verleumdung erstatten."
- Mach' Dich nicht lächerlich!
"Weil die einzigen die sich hier an die Ruhezeiten halten sind wir"
- Das behauptet jader.
Teile doch einfach dem Absender mit, aus welchen Gründen Sich Deine Familie nicht angesprochen fühlt.
angelus,
soll ich Dir dreissig Euronen pumpen, damit Du noch rechtzeitig zahlen kannst?
Aleinad:
"wir haben auf unserer Abrechnung drei neue Posten, welche die letzten Jahre nicht vorhanden waren.
Es handelt sich dabei um die Grundsteuer, Haftpflichtversicherung und die Gebäudeversicherung.
Soweit ich das nun schon erfahren habe, darf er diese Posten über die Mieter abrechnen."
- Aber nur, fall im MV explizit vereinbart ODER auf die BetrkVO verwiesen wird.
"Nun würde ich aber gerne wissen wollen, die letzten 10 Jahre war dies nicht auf unseren Abrechnung und wir wussten auch nicht davon."
- Schön für Euch...
"Hätte er uns nicht wenigstens vorher imformieren müssen, das dieses nun auf der Abrechnung mit drauf ist, zumal es ja feste Beträge sind und nicht verbrauchsabhängig,"
- Nöö.
"nun haben wir allein an diesen drei Posten 400 Euro zum nachzahlen."
- Hoppla, soo einfach geht das nun mal nicht. - Erstmal Absatz 1 beantworten.
Der von Dachdeckerin zitierte Fall ist immerhin ein genannter Grund ("Eigenbedarf"). Hier war es also "nur" die Auslegung, was alles Eigenbedarf ist. Glaube also, das ist nicht vergleichbar.
Bedarf oder Wunsch...?
Wieso doppelt...?
Gelbe Seiten? Mal nach der letzten Eichung der Wasserzähler schauen? Wenn jede Wohnung einen eigenen Zähler hat, kann es praktisch nur am Zähler liegen, denn ein Wasseraustritt in derartig hohen Maß innerhalb des Hauses würde sich garantiert anderweitig bemerkbar machen.
Insbesonders Letzteres meine ich auch.
Bei elektronischen Zählern sind mir Striche fremd.
Mir auch, dort sind es eben VE (Verbrauchseinheiten).
Der Mietvertrag läuft auf uns Beide, wenn ich ihn rausnehme, womit muß ich rechnen?
"ihn" - wen bitte...? Du kannst aus einem MV überhaupt nichts "herausnehmen".
Ernsthaft: Eine Änderung eines bestehenden Vertrags kann nur unter Mitwirkung ALLER Vertragsparteien geschehen.
Hallo umpalumpa73,
leider muss ich Dich enttäuschen, denn dies ist kein Mietrecht.
Ahso, Du meinst im Vergleich zu einem gesonderten Vertrag. Ja, richtig.
Zumal er in einem gesonderten Vertrag vermutlich auch ganz offiziell Kaution für den Stellplatz hätte nehmen können ...
Letzters doch. Ein Garagen- oder SP-MV unterliegt nicht dem Wohnrecht.
Warum?............
Der SP ist allein (nicht so leicht) nicht kündbar.
Aber nicht wenn der Vertrag unbefristet und ohne noch laufenden Kündigungsverzicht ist. Sprich vom Mieter ganz normal mit der 3monatigen Frist gekündigt werden kann.
Die ist bei Euch ja wohl so.
Der Vermieter muß keinen einzigen vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren und auch nicht begründen warum er Interessenten ablehnt.
Leidergottseidank hat der VM recht. Die meisten Mieter büssen beim Umzug mindestens eine MM ein.
Ja man muss aber nicht jeden gleich vor Gericht zerren, vllt. ne grobe Einschätzung, ne Meinung wie ihr das seht etc. Würde mir schon reichen. Erstmal hatte ich vor ganz vernünftig mit der Verwaltung zu sprechen
Gruß
Da die Meinungen konträr sind, wird dies letztlich auf eine gerichtliche Einzelentscheidung hinauslaufen.
... die 120 Euro zu viel.
Darüber würde ich kein Bohei machen, schliesslich sind ja auch zu verzinsen.
Der VM hat sich durch Einbeziehung des SP in den MV sowieso schon in's eigene Knie geschossen...:p
heldderarbeit:
"ich bin seit 8 Uhr ca. ein bisschen am renovieren, ich hämmere und bohre und gebe gerne zu, dass es ein bisschen lauter wird."
- "ein bisschen..."![]()
"rumgemeckert, Olle, ...dass ich Krach mache wann und wie viel ich will und sie sich darüber gerne schwarz ärgern kann."
- Deine Ausdrucksweise spricht für sich (genauer: gegen Dich).
"Sie meinte dann sie ruft die Polizei."
- Das ist ihr unbenommen.
"Frage: Die Polizei rufen wegen Baugeräuschen geht nicht, oder?"
- Geht (grundsätzlich) wohl.
"Sie hat auch gefragt wie lange das Renovieren noch anhalten wird, also wie viele Tage. Bin ich verpflichtet darüber Auskunft zu erstatten?"
- Nein.
"..., dass es ein bisschen lauter ist und das nervig sein kann, aber sie kann doch eh nichts dagegen unternehmen, oder?"
- Doch, wie bereits angedeutet.
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