Hallo daunen84,
eine so beschriebene Wohnung würde ich nicht anmieten.
Um (evtl. absehbare) Probleme von vornherein zu vermeiden, werden in vielen Mietvertragsvorlagen die Grössen der Wohnungen mit xx m² vereinbart. (xx steht für eine Zahl.)
Beiträge von Berny
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Fotos am Tag der Übergabe oder geht auch 1 Tag vorher? Wegen der dafür benötigten Zeit und Ruhe.Und noch die Frage, wenn der HV mit dem Argument kommt,das Hausmeister Ehepaar seien seine Zeugen,kann ich denen den Zutritt verbieten? Hausrecht?
Das wirst Du wohl wenig erfolgreich verbieten können. Bedenke aber, dass die drei Partei(isch) sind und auf der Gehaltsliste des VM stehen, daher solltest Du tunlichst einen neutralen Zeugen haben.
Ein Tag mit eingeblendetem Datum vorher reicht wohl. -
Ich weiß, das könnte ich sehr wohl. Mich würde aber mehr interessieren, wie mein Zeuge und ich mich verhalten sollten.
Also an dem Tag noch mal eigenes Protokoll mit Fotos erstellen oder reicht das vom Vortag. Mängel nicht unterschreiben laut RA.
Schlüssel nur gegen Quittung und dann tschüß sagen???
Ich würde Mängel der Ordnung halber schon quittieren sofern sie einwandfrei zuzuordnen sind. Solltest Du sie nicht unterschreiben, riskierst Du, dass der VM auf stur schaltet... welches letztendlich niemandem was nützt.
Fotos mit eingeblendetem Datum drin, von Schlüsseln vorher Fotokopie/n machen. -
Ostereier im Rollladen, der ist gut

Also vom RA wurde mir gesagt überhaupt nichts zu unterschreiben, außer es steht drin, dass die Wohnung mängelfrei übernommen wurde, womit ja bei der aufgeheizten Situation nicht zu rechnen ist.
Berny: der HV hat eine Vollmacht des Vermieters, weil der Vermieter= Eigentümer wieder in einem anderen Bundesland wohnt.
Und das Hausmeisterehepaar hält sich für so einen Art Ersatz HV und mischt sich überall mit ein.
Letzteren könntest Du evtl. den Zutritt verwehren... -
Ich lese hier Hausverwalter, Hausmeister... - Dein Vertragspartner ist doch Dein Vermieter...

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die Belege für die Nebenkostenabrechnung kann er nett vorzeigen,
Werte darf er ja eh nett verwenden
Ist Dein Vermieter wirklich so nett...? -
Hallo katii82,
sprechen wir hier von Zwischenzählern? Diese sind für Warmwasser nach 5 Jahren, für Kaltwaser nach 6 Jahren auszuwechseln (nennt sich Eichtausch, da niemand diese sehr kostenaufwändig eichen lässt).
"Auch hieß es das er die Werte nicht nutzen darf da die Wasseruren weder erneuert bsw Geeicht wurden ..."
- Meine unbestätigte(!) Info ist die, dass toleriert würde, wenn die Werte in sich stimmig sind und von früheren Werten nicht sonderlich abweichen (Die Zwischenzähler durfen sogar m.W. um bis zu +/-20% abweichen)."DIe wasseruhren hat er mitlerweile entsorgt...."
- Wie "clever"..."und die Belege für die Nebenkostenabrechnung kann er nett vorzeigen, wie jedensjahr da die beim FInanzamt sind...."
- Beim Finanzamt bzw. beim Steuerberater - diese Ausreden kenne ich...
Frag' ihn doch mal, ob er zu verbergen hat.;)
Der VM ist übrigens verpflichtet, dem M alle der Heiz- bzw. Betriebskostenabrechnung zugrunde liegende Belege vorzuweisen."wie Verhalte ich mich jetz? Muss ich die Werte der Wasserzähler akzeptieren?????"
- Tipp: Vergleiche mal Deine und von anderen Mietern jetzige und frühere Abrechnungen..... -
Damit hast du eigentlich alles gesagt und richtig erkannt:
Der Mieter zahlt monatlich einen Betrag für Heizoksten voraus.
Der Vermieter "sammelt" dies einige Monate und kann dann davon die nächste Tankfüllung bezahlen.
So könnte man es nämlich auch sehen, gell?
Ja, könnte... - Und, ausserdem entbindet es den VM nicht von seinen Pflichten, auch, wenn er finanziell schwach auf der Brust, äh, auf dem Konto, ist. -
Im EFH könntest du dem VM eine Vertragsänderung vorschlagen, dass du dich in Zukunft selber um den Ölnachschub kümmerst.
Im Gegenzug entfallen die Vorrauszahlungen (bis auf Wartung, Schornsteinfeger etc..)
Das sollte aber alles
wohlüberlegt sein... -
Hallo dödel,
prima, freut mich.;) [Kasten Bier...!]
Ihr habt das Relevante sicherlich schriftlich fixiert...? -
Doc_Schnaggls:
"Du erwartest ja auch von Deinem Vermieter, dass er den Geldbeutel aufmacht und für seine Mieter in Vorleistung geht obwohl er die Zahlungen von den Mietern erst im nachhinein über die NK VZ bekommt."
- VZ bdeutet i.d.R. Vorauszahlung, also ... Es liegt natürlich auch daran, wie es im MV vereinbart wurde."Ansonsten bleibt es wie es ist und der Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass immer ausreichend Öl da ist."
- Nicht Öl, sondern (Heiz-)wärme...:) -
Kiwi:
"So etwas habe ich mir schon gedacht."
- Und es wird evtl. noch schlimmer...:"Nun ist die Lage so dass ich nicht fristgerecht gekündigt habe,"
- Wie (genau!) hast Du denn gekündigt?"mir die Vermieterin jedoch mündlich zugesichert hat ..."
- Mündlich...
"schon vorher ausziehen zu können."
- Natürlich kannste jederzeit ausziehen.... nur: Miete hast Du bis zum Vertragsende zu zahlen."Da ich mich jedoch dagegen gewehrt habe Malerarbeiten von einer vom Vermieter beauftragen Firma zu übernehmen..."
- Das kann der VM nicht verlangen."muss ich weiterhin Miete zahlen obwohl ich schon ausgezogen bin."
- Wie bereits gesagt, Miete haste bis zum Vertragsende zu zahlen."Hätte sie mir nicht zugesichert früher ausziehen zu können,..."
- Fahrradkette... (sorry)."müsste ich jetzt keine doppelte Miete zahlen,"
- Wie ich bereits zweimal sagte, ..."die ich mir sowieso nicht leisten kann da ..."
- Danach fragt niemand, Rechtsprechung/Gesetz kennen keine Sentimentalitäten."Vertraglich darf ich mit Erlaubnis des Vermieters an dritte untervermieten sobald ein berechtigtes Interesse besteht."
- Mit schriftlicher Erlaubnis?"Mein Vermieter ist jedoch der Meinung dass dies rechtswidrig ist und mich verklagen kann wenn ich an dritte untervermiete weil ich die Miete nicht zahlen kann."
- Ob Dein "Unter"mieter Dir seine Miete zahlt oder nicht, hat Deinen VM nicht zu interessieren. -
Hallo,
In meinem Mietvertrag steht dass ich die Wohnung von meinem Exfreund im "renovierten" Zustand übernommen habe und diese auch im renovierten Zustand abzugeben habe.
M.E. gilt diese vetragliche Vereinbarung, wobei der Ausdruck "renoviert" jedoch nicht näher definiert ist bzw. wird.
Zumindest hast Du die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen an den Vermieter zurückzugeben. -
Hallo benman999,
der VM handelt wohl so wie ein Möchtegern-Gutsherr...
Ich würde auf jeden Fall Fotos machen und Protokolle mit Zeugenaussagen anfertigen. Halte ins bitte weiterhin informiert. -
Solche Mieter gibt es immer wieder mal. Vermutlich war die Wohnung über ihr für einen längeren Zeitraum leer.
Sorry, aber ich bezweifle, dass man das in einer darunterliegenden Wohnung nur ansatzweise hören kann.Das einzige, das Ihr machen könnt, ist die Dame zu ignorieren.
Oder ausziehen oder Psychiater oder Psychoforum...
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Hallo Sternenstaub,
welchen mietrechtlichen Rat suchst Du denn nun hier?
Ähem, kannst Du Deinen Stubentiger mal beschreiben...? Vom Vermieter genehmigt...? -
Hallo Ninifee84,
ich würde die Rechnung an den Absender zurückschicken mit der Bemerkung, sie an den Auftraggeber zu senden. -
@TE: Bevor sich das hier wieder “aufpumpt“. Du meinst eine Zirkulationspumpe und deren Problematik ist bekannt, hat aber nichts mit Mietrecht zu tun. Zu den Zirkulationspumpen und kalten Wasser findest Du unzählige Antworten in Haustechnik-Foren. Hier mal grundsätzlich wie alles funzt: https://www.easyheizung.de/ratgeber/techn…er-zirkulation/
@TE: Könnte es sein, dass die HV - aus welchen Gründen auch immer - die elektrische Heizungssteuerung nachts (überhaupt) ausschaltet? Hast Du mal Protokoll(e) geführt? -
Es ist die Umwälzpumpe für das Warmwasser gemeint,
Also die Zirkulationspumpe. (Oder liege ich jetzt "daneben"?) -
Da steht aber Umwälzpumpe, also Kreiselpumpe und nicht Zirkulationspumpe.
Und nach meinem Dafürhalten ist Erstere (f.d.Hzg.) gemeint
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