Beiträge von Berny

    Hallo phnmu,

    "... im Dachgeschoss, möbliert und mit einer Miniküche. Letztere war bereits bei Einzug (wie eigentlich alles im Haus) älter und viel benutzt."
    - Aber funktionsfähig.

    "Einige Zeit später hat es jedoch beim Kochen einmal geknallt und die Herdplatten waren im Eimer."
    - Was ich bezweifele.

    "wir sind dann aber so verblieben, dass ich zwei separate Herdplatten beim Elektrohandel kaufe und die Sache damit einstweilig erledigt ist"
    - War doch prima, oder?

    "(er meinte damals sogar noch, dass er mir beim Auszug etwas dafür geben wird, wenn ich sie da lasse)."
    - Das übliche Blah blah.

    "Einem Mitbewohner wurde der Auszug vor Ablauf des Mietvertrags verweigert"
    - Tipp: Bei Freiheitsberaubung Tel. 110.

    "mir ein leicht verspäteter (was wohl auch legitim ist)."
    Falsch. Du hast spätestens bei Mietende die Mietsache in vertragsgemässem Zustand an den VM zurückzugeben.

    "Um einiges schlimmer ist jedoch, dass mitunter Kautionen einbehalten werden für Schäden die durch vernachlässigte Wartungsarbeiten seitens des Vermieters entstanden sind, einbehalten werden, wogegen gerade auch gerichtlich vorgegangen wird (1. Frage: Kann man sich hier anschließen?). Persönliche Diffamierungen auf der Basis erfundener Sachverhalte, sowohl gegen mich als auch besagten Mitbewohner spare ich jetzt mal aus, sind aber in rauen Mengen vorgekommen."
    - Bitte genaue Fakten und Fragen.

    "Als ich heute also die Übergabe hatte, wollte man mich nicht herauslassen, bevor ich nicht unterschreibe, dass die Miniküche von mir "beschädigt" wurde und, dass man auf meine Kosten, also von der Kaution (=3 Kaltmieten) eine neue kauft und einbauen lässt."
    - Das sollteste von einem RA auf strafrechtliche Bewandtnis (Nötigung) überprüfen lassen.

    "Es handelt sich bei dem Schaden um zwei kaputte Herdplatten (die wie bereits erwähnt mit "externen", welche genau darüber passen, ersetzt wurden und von mir auch kommentarlos da gelassen worden wären),"
    - Warum noch einmal? Ist doch erledigt, oder?

    "der Kühlschrank ist aber voll funktionsfähig ebenso wie die Spüle inklusive Wasserhahn und Abfluss. Daher zweite Frage: kann mein Vermieter das überhaupt rechtens einfordern?"
    - Was denn, wenn's i.O. ist???

    "Muss ich eine neue kaufen oder Ersatz im Höhe des Wertes der alten zahlen?"
    - Verstehe nur Bahnhof...

    "Kann man mich überhaupt dafür belangen, oder muss ein Gutachten in irgendeiner Form erstellt werden, das mir die Schuld nachweist? Dass die mündliche Zusage von vor anderthalb Jahren "nichts mehr wert" ist, ist mir klar, aber da ich mich in keinster Weise für den Schaden verantwortlich fühle und mich seitdem auch nicht mehr darum gekümmert habe, weil man mir ja gesagt hat, dass die Sache damit in Ordnung ist, würde ich gern alle meine Optionen kennen."
    - Weiss garnicht, welches Problem Du jetzt noch hast...

    "ich habe die Wohnung heute am 20. verlassen, der Mietvertrag läuft aber bis zum 30. - macht sich der Vermieter strafbar, wenn er jetzt am Montag schon wieder jemanden einziehen lässt?"
    - Nein. Er schuldet Dir ledig die Erstattung der bereits bezahlten anteiligen Restmiete.

    Kann mir jemand sagen ob ich wirklich verpflichtet bin erneut weiße Rauhfaser aufzubringen (und ggf nochmal zu streichen), oder ob die bestehende Tapete so legetim ist, dass ich notfalls den Rechtsweg beschreiten kann?


    Niemand hier wird Dich darin bestärken, den Rechtsweg zu beschreiten. Wir sind keine Sachverständigen.
    "Tipp": Lass' es doch drauf ankommen, riskiere Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten...:mad:

    Dann wäre der Mieter eh zahlungspflichtig, egal ob über oder unter dem Kleinstreparaturbetrag, denn dann hätte er ja den Schaden wegen unsachgemäßen Gebrauchs zu verantworten. :p


    Meine ich aber nicht. Es liegt am VM, das WC ordnungsgemäss mit Messingschrauben, welche mit Plastikkappen abgedeckt sind, auf dem Boden zu befestigen.

    welchen Grund könnte der VM denn deiner Meinung nach haben, dass er es euch verbietet und anderen nicht?


    Du sagst es...
    Da die TE wohl eine Antwort schuldig bleibt, denke ich mir meinen Teil...

    Ich habe festgestellt das bei meinem WC die Halteschrauben am Boden durch gerostet sind. Nun wackelt das hin und her und Abwasser tropft raus. Ich bin schon älter und Allein und kann so etwas nicht reparieren, vor allem weil die alten Schraubenteile ja noch in den Bohrlöchern stecken.
    Ist hier der Vermieter zuständig??


    Yes, he is.
    Gem. § 535 BGB hat der VM die Mietsache i.O. zu halten (also ordentliche Befestigung des WC und anschliessende Abdichtung der Wasserzu- und -abläufe.

    ...kann er einem (in unserem Fall Vielen!) Mietern das trotzdem genehmigen und mir und meiner Nachbarin nicht?


    Yes, he can. Ein MV hat mit anderen MVs nichts zu tun.
    PS: @Koli hat recht: Wenn die Schüssel so ohne weiteres nicht sichtbar ist, braucht der VM noch nicht mal gefragt zu werden.

    Hallo grusonii,

    "Es gibt keinen Mietspiegel in der Gemeinde. Es gibt 7 Ortsteile. Mir wurde jetzt gesagt, Vergleichsmiete darf der Vermieter nur von Wohnungen im gleichen Ortsteil vorlegen. Aber ist das denn wirklich so??"
    - Siehe bspw.: Mietrecht: Vergleichsmiete, Mieterh

    "Wie weiß ich denn, wie der Zustand der Vergleichswohnung ist und ob die Kaltmiete stimmt? Wie erfahre ich das?"
    - Wohnungen ansehen und Mieter befragen...

    "Irgendwie kann ich nur hier ein neues Thema erstellen und nicht im Forum: "Miete". Wieso??"
    - Weil die Forumssoftware seit längerem offensichtlich nicht gepflegt wird, leider. Deshalb gelegentlich F5 drücken.

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