Beiträge von Berny

    nilsk:

    "Heute erhielt ich sinngemäß folgende Antwort:
    "Sie fordern eine Verzinsung der Kaution. Dies wäre auch völlig legitim, wenn Sie uns damals eine Kopie Ihres
    Personalausweises ausgehändigt hätten. Dies ist trotz Erinnerung nicht erfolgt.
    Da man ein Kautionssparbuch bzw Kautionskonto nur mit Legitimation eröffnen kann, können wir Ihre Mietkaution
    auch nicht verzinst auszahlen.""
    - Haha, selten über solchen Dünnschixx gelacht. Frage doch mal, welche übernatürliche Macht sie von der Gesetzestreue abhält.
    Ich würde dies durchziehen...
    Es ist auch schon wegen 50Cent prozessiert worden.

    Das hatte die Mieterin genau so in ihrem Vertrag stehen.
    Das heisst ja der Beden gehoert nur mir??? Die Dame kam nach mir und ist vor mir ausgezogen. Der eue Mieter hat den Boden bisher nicht genutzt.:confused:


    Dann behalte doch den von Dir (mit-)gemieteten Dachboden für Dich (allein).

    Hier mal der Satz aus dem Mietvertrag.

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    Aha, Du hast also u.a. 1 Kellerraum und 1 Dachboden als Trockenraum mitgemietet. Von einem anderen Mieter ist hier nicht die Rede.

    Was Sie mit Ihrem Freund vereinbaren oder nicht hat mit Mietrecht so wenig zu tun wie Merkel mit Kaiser Wilhelm.
    Das ist ein Forum für Mietrecht und keines für allgemeine Probleme des Lebens.


    Naja, vielleicht als Besuch...?

    [Und, Anita, das M steht wohl auf dem Kopf...? (binschonwech)]

    Sophie501:

    "Das Haus wurde (laut Makler) komplett saniert."
    - Das sagen sie alle.

    "Bei der Besichtigung haben wir unseren Kellerraum nicht gesehen, da uns nur gesagt wurde, dass wir einen "von denen" kriegen."
    - Im Mietvertrag auch aufgeführt?

    Der Satz aus dem Post 6 und 7 ist direkt aus dem Mietvertrag abgeschrieben. Ich habe lediglich andere Räume weggelassen.


    Das war bspw. ein Zitat Deines Postings.

    Das, was Du geschrieben hast - und es kommt nun mal juristisch auf jedes Wort an - :
    "[Im Mietvertrag steht ...] Die Wohnung verfügt über folgende Anzahl von Räumen welche allein vom Mieter zu nutzen sind: 4 Zimmer usw ... 1 Kellerraum und 1Dachboden als Trockenraum. Der Dachboden wurde noch von einer anderen Mieterin mitbenutzt."
    kann so nicht wörtlich im MV stehen.

    Schneiderlein,

    "ich habe ebenfalls einen 120l Boiler in meinem Bad"
    - Was für einer?

    "Ist mein Vermieter dazu verpflichtet den Boiler regelmäßig prüfen zu lassen?"
    - Erst müsste man wissen, was das für einer ist...

    "Der Mieter ist verpflichtet, Reparaturen für Installationsgegenstände, die seinem direkten und häufigen Zugriff ausgesetzt sind, wie die Installationen für Wasser und Gas, Elektrizität, heiz-und kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüsse sowie rollläden zu tragen,soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 100euro nicht übersteigen und der jährliche Reparaturaufwand nicht mehr als Eine monatsmiete beträgt."
    - Das ist die sog. Kleinreparaturklausel, hat nicht direkt was mit dem Boiler zu tun.

    "wenn da der Boiler platzt bin nicht jut ich betroffen, haftet in so einem Fall die Versicherung des Vermieters?"
    - Kommt drauf an...

    Da du die Wohnung aber noch bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist (31.12.2014 wenn du bis 03.10 kündigst ...


    Die schriftliche Kündigung müsste bis morgen, 04.10., 18:00 dem VM möglichst nachweislich zugegangen sein.

    Wir haben im letzten Jahr auf der Abrechnung schon einen Betrag von 200€ abgerechnet bekommen. Jetzt kommt quasi eine Nachberehchnung für einen schon abgerechneten Betrag. Auch komisch, auf der aktuellen Abrehcnugn ist der Zeitraum ja nur 2013. Die Frage ist wirklich, ob ...


    ... ein weiterer Grund, alle Originalunterlagen einzusehen.

    Neueckumer:

    "Ich habe im Mietvertrag Dachbodennutzung zum Wäsche aufängen stehen. Diesen benutze ich auch täglich. In einem Beiblatt zu einer Nebenkostenabrechnung teilte mir mein Vermieter mit das ich nun die Pflicht hätte diesen 1X im Jahr zu reinigen."
    - Aber wohl nicht mietvertraglich vereinbart...

    "Nun habe ich mir ein Pappschild aus April 1955 mal genauer angesehen auf dem steht Holzwerk behandelt mit OSMOL WB4. Aus Google Recherche geht hervor das das Zeug heute als Umweltgift gilt und das bei Vergleichbaren Fällen wohl Firmen für die Reinigung und Entstaubung beauftragt wurden.
    Kann ich dort überhaupt Wäsche aufhängen?"
    - Kannste latürnich ja, ob aber noch Gesundheitsgefährdungen von einem ~60 Jahre alten Imprägniermittel ausgehen können, weiss ich nicht.

    "Was muss der Vermieter machen ?"
    - Dir u.U. die Nutzung untersagen...

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