Gestern ist unsere NKA gekommen. Wir sollen 1040€ nachzahlen!!
Auch wenn's hoch erscheint, so ist das zunächst erst mal relatief.
Schliesse mich anitari an.
Gestern ist unsere NKA gekommen. Wir sollen 1040€ nachzahlen!!
Auch wenn's hoch erscheint, so ist das zunächst erst mal relatief.
Schliesse mich anitari an.
Wonni:
"ich habe die Nebenkostenabrechnung für 2013 erhalten und soll Euro 97,98 für die Instandsetzung der verzogenen Tür zahlen."
- Das sind zweierlei Baustellen...
"Weiß jemand ob das Richten der Tür ebenfalls selbst zu zahlen ist??"
- Kommt drauf an, weshalb sie zu richten/instandzusetzen war.
Zebi:
"im Mietspiegel meiner Stadt sind große Preisspannen angegeben.
z.B. Baujahr 1992 - 2000 4,60 € bis 6,60 € / m².
Des Weiteren wird geschrieben, dass für Wohnungen in guter Wohnlage Zuschläge von bis zu 10 % verlangt werden dürfen.
Wie ist das zu verstehen?"
- Na, wie wohl?
"Darf bei Wohnungen in guter Wohnlage die Miete einfach auf 7,26 € / m² erhöht werden?"
- Innerhalb der maximal zulässigen Daten Ja.
"Bezieht sich die Spanne auf "einfachste" bis "bestmögliche" Ausstattung/Beschaffenheit oder wie ist sie zu verstehen?"
- Tja, wie denn sonst wohl?
Zusätzlich auch noch die Lage.
Es gibt hier keine gesetzliche Frist oder Sonstiges. Ihr hättet aber im Laufe des Mietverhältnisses die VZ einstellen können, bis der Widerspruch bearbeitet ist. Jetzt müsstest ihr den gerichtlichen Weg einschlagen und zunächst einen Mahnbescheid über eure geforderten Betrag beantragen,
Würde ich auch empfehlen.
Manche Vermieter bzw. Verwaltungen in ihrer selbsternannten Herrlichkeit "brauchen" sowas...
Doppelposting, weiter geht es im anderen Thread.
Ich untervermietete ein Teil meiner Wohnung (ein möbiliertes untervermieten).
Am 19.08 habe ich meinen Untermietvertrag mit meiner Untermieterin gekundigt zum 30.09.
Da Dir die Mietsache seit dem 01.10. nicht zur Verfügung steht, schuldet sie Dir weiterhin eine Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Bruttomiete.
War dieser Zustand bei Besichtigung der Wohnung bereits so?
Ich würde mich wahrscheinlich nach einer neuen Bleibe umsehen.
Wie mein Vorbeter bereits schrieb, so würde ich dem VM die Schäden per Einwurfeinschreiben mitteilen und um zeitnahe Behebung bitten, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.
Pb00:
"Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen des Hauptmietvertrags, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter.
Die Abrechnung der nebenkostenvorauszahlung richtet ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages."
- Ich bin mir nicht sicher, ob die Verquickung von zwei Verträgen überhaupt rechtlich zulässig ist.
"Nun droht die hauptmieterin mir am kommenden Samstag in meine Wohnung zu gehen. Wie soll ich mich hier Verhalten?"
- Bei Hausfriedensbruch würde ich die Polizei rufen.
Ich habe zwischenzeitlich die Firma, die die Stände abliest, angerufen und hier ist man sich keines Fehler bewusst.
Ist normal. Und Plausibilitätsprüfungen machen diese Firmen nicht...
Er meinte, wenn die Gewerbeeinheit einen Anschluss an die Heizungsanlage hat, zählt sie als weitere Einheit.
... also ist sie sozusagen bzgl. der HeizkVO nicht existend.
Sternschnuppe:
"Den Austausch der Schließzylinder hatte ich auch schon ins Auge gefasst. Ich habe aber keine Lust, mich vor dem Vermieter diesbezüglich zu rechtfertigen."
- Brauchte auch nicht.
"... redet mit seinen Arbeitern (das sind alles Schwarzarbeiter, da bin ich mir sicher)."
- Ich würde mal das Gewerbeaufsichtsamt oder den ZUll anrufen.
"Mittlerweile ist mir aufgefallen, dass unsere Keller gar nicht mehr wirklich existieren. Mein Vermieter hat sämtliche Gegenstände (bei mir u. a. eine Orgel und ein altes Fahrrad) herausgenommen..."
- Sich die Keller lt. MV mitgemietet?
nun ist es so, dass der Mietvertrag von beiden Ehepartnern unterschrieben wurde und die Besitzanteile (jedem gehört die Wohnung zur Hälfte) klar sind. Es wurde auch geschrieben, dass an den sonstigen Vereinbarungen des Mietvertrages keine Änderung erfolgt, lediglich an der je hältigen Überweisungsform. Wie sieht es denn mit diesem Sachverhalt aus.
Danke für Eure Antworten
Wie bereits mehrfach geschrieben, hast Du mit deren Interna nichts zu tun.
du solltest zumindest die Kaltmiete zahlen, sprich die reine Miete ohne VZ.
Wäre auch eine Möglichkeit(?)...
es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten
Was hat es damit auf sich??
Eigentlich nur dann, falls er die Abrechnung/en des EVU verspätet bekommt.
In der Heizkostenverordnung ist eine Ausnahme beschrieben, bei der die Heizkostenverordnung nicht gilt:
"Eine Ausnahme gibt es nur für Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten, von der eine vom Eigentümer selbst bewohnt wird."
In unserem Fall gibt es zwei Wohneinheiten, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt. Zusätzlich gibt es noch eine Gewerbeeinheit, die allerdings nicht beheizt wird.
Die Frage jetzt: Muss nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden oder nicht?
Meiner Meinung nach Nein.
Ich verstehe das so: Der Abrechnungszeitraum muß ein Jahr betragen. Also vom 16.9.13 - 15.9.14.
Das ist die Abrechnungsbasis.
Ihr Nutzungszeitraum war vom 16.9.2013 - 31.5.2014. 8,5 Monate.
Richtig, abgesehen davon, dass Du bereits ein Jahr weiter bist.:o
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