Beiträge von Berny

    harry666:

    "ich weis das das Thema nicht hier reinkommt aber wenn ich auf Nebenkosten gehe kann ich da kein Thema erstellen ich weis nicht warum vielleicht weil ich neu bin."
    - Wegen eines SW-Problems, leider, drücke zwischenzeitlich immer mal F5.

    "... für das Jahr 2013 eine Rückzahlung von meiner Vermieterin bekomme. Es wurde am 28.02.2014 Abgelesen. Bis wann muss sie mir die Abrechnung zukommen lassen und das Guthaben was ich von Ihr bekomme zurückzahlen?"
    - Die BetrkAbrechnung hat der Mieter spätestens ein Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraums der Immobilie zu bekommen.

    Nach § 573a (BGB nehme ich an?) habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, im MV stehen aber 3 Monate... Gilt in diesem Fall dann nicht das, was im Mietvertrag steht?? :confused:


    Für M 3 Monate, für VM 6 Monate.

    Ich wollte mich eigentlich darauf einigen, dass der Vermieter keine Renovierung mehr machen braucht, ich aber dafür Kündigungsfrist-Verkürzung haben möchte.


    Hast Du denn bereits mit dem VM darüber gesprochen? Unabhängig davon: Wenn Du jetzt "zum nächstmöglichen Termin" kündigst, wäre das dann zum 31.01.2015.

    Die Vermieterin, die dann unter mir wohnen würde (es handelt sich um ein 1-Familienhaus) meinte, dass mir das Rauchen nur am Fenster gestattet sei.


    Verständlich, wenn Du solch' schweren Knaster quarzt, dessen Qualm nach unten zieht...:mad:

    Naja sie hat ja den Hof vorgeschlagen, beim letzten Mal meinte Sie allerdings noch, rauchen könne ich am Fenster.. im Mietvertrag (Standardmietvertrag)steht die Kündigungsfrist von 3 Monaten. Also unterschrieben haben wir ihn gemeinsam gestern, ich hab ihn mitgenommen um mir ne Kopie zu machen..


    Ein Vertrag besteht immer aus je einem Exemplar mit Originalunterschriften für jede Partei.

    Meine Frage ist nun bin ich bei nicht ausreichender Dämmerung dafür verantwortlich wenn Geräusche welche bei einer normalen Nutzung einer Mietwohnung entstehen durch unzureichende Dämmerung des Hauses zu Lärm führen?
    Prinzipiell sind es 3 Wohnungen, allerdings sind bis auf eine (unserer) Mietpartei alle in Familiären (o.ä.) Verhältnissen... Ist dies Mietrechtlich relevant?


    Dies ist schon relevant, auch wenn Du Dir friedliche Missverhältnisse (Posting #7) in der Dämmerung wünschst.

    Hallo Sylvie,

    "Mieterin A: bei Ihr steht die Schnee- und Eisbeseitigung im Mietvertrag unter abzurechnende Nebenkosten. Sie meint aber, Sie will das nicht und daher dürfe ich dies nicht."
    - Spielt keine Rolle, sie muss sich finanziell beteiligen.

    "Mieterin B: hat einen Mietvertrag von 1998. Hier steht nur die Straßenreinigung in den abzurechnenden Nebenkosten und unter Reinigung und Winterdienst:
    Der Mieter verpflichtet sich, an der Reinigung des Bürgersteigs einschließlich der Beseitigung von Schnee und Eis mit den übrigen Parteien in einem bestimmten Turnus mitzuwirken.
    Sie meint Solange sie das selber kann, dürfe ich k[l]eine Firma beauftragen."

    - Sie hat recht.

    "Dieses Haus ist in einem Dorf und die Firma vor Ort macht entweder den ganzen Winter oder nichts."
    - Tja, vielleicht findest Du evtl. eine weniger arrogante Firma.

    "Darf ich die Kosten für die Schnee- und Eisbeseitigung in den Nebenkosten auf alle Mieter umlegen?"
    - Nein.

    "Gibt es irgendein Gesetzt indem sich die Mieter der Mehrheit in einem Mehrfamilienhaus anpassen müssen?"
    - Nein, m.W.

    "Es geht hier um einen Betrag von ca. 70 € pro Mietpartei/Jahr."
    - Vielleicht kannste den selbst übernehmen, sind steuerabzugsfähige Werbekosten.

    "Gibt es irgendeinen Weg, der mir ermöglicht diese Firma zu beauftragen und die Kosten auf alle Mieter umzulegen?"
    - Nein, m.W. Es sei denn, ddie Mieterin kommt ihrer Reinigungspflicht trotz Abmahnungen nicht nach. Dann hätte sie Schadenersatz in gleicher Höhe zu zahlen.

    Meine Hausverwaltung hat die Nebenkosten bisher immer nach m2 oder Personenanzahl abgerechnet. Die Hausverwaltungen habt gewechselt und die Berechnen nun alles nach m2 ab. Was bei mir eine hohe Nachzahlung als Folge hat.
    Nun meine Frage. Ist die neue Hausverwaltung berechtigt diese Abrechnungsart ohne vorankündigung zu ändern?


    Ein Blick in den Mietvertrag erleichtert den Durchblick...

    Hallo tombay1969,

    "Treubau Verwaltung GmbH, Reip P-Second, Capera Immobilien service GmbH
    Ich werde nun denk ich mal Morgen zur Verbraucherzentrale gehen,"
    - Das empfehle ich Dir ebenfalls, mglw. bist Du nicht der einzige Beschwerdeführer. Wichtig ist, dass Du alle Unterlagen mitnimmst, v.a., dass Du mal vorher im MV abcheckst, was Du an Betriebskosten überhaupt zu übernehmen hast. Wenn da steht "Gemäss Betriebskostenverordnung", sind die genannten Posten alle auf Dich umlegbar, jedoch nur dann, wenn der VM bzw. die von ihm beauftragte Verwaltung diese auch tatsächlich erbracht bzw. bezahlt hatte. Das hat sie Dir auf Verlangen anhand der Originalbelege in ihren Geschäftsräumen zu beweisen.
    Da die Verwaltungen wohl öfters gewechselt hatten, wundert mich in Anbetracht Deiner Zustandsbeschreibung garnichts - es darf sich jedoch nichts(!) zu Deinem Nachteil auswirken.

    Bitte halte uns über den Fortgang der Angelegenheit auf dem laufenden.

    (PS: Widerspruch ohne "e":))

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