Beiträge von Berny
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Weiß jemand, wie hier die Rechtslage ist?
Hallo Luisa,
eigentlich dürfte der Raum nach den Arbeiten nicht schlechter aussehen als vorher.
Ich sehe da zwei Möglchkeiten, falls Du Dich mit dem VM nicht einigen kannst:
1. Du nimmst einen Eimer Farbe, eine Farbwalze und einen Pinsel und machst es selbst, oder
2. Du nimmst Dir einen Rechtsanwalt, e.F. Gutachter, und Ihr strengt einen Prozess an mit vierstelligem Kostenrisiko. -
Hallo Golum,
ich würde dies dem VM schriftlich melden und ihn bitten, den Sachverhalt mit der Gemeinde zu klären und Dir letztendlich zuviel gezahlte Gebühren zurückzuerstatten, auch für vergangene Zeiträume.
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Hallo Winetown,
"toll", was Ihr Euch so gefallen lasst... Ich hätte dem VM bereits vor längerer Zeit die Pistole auf die Brust gesetzt.
"bei uns funktioniert die Heizung durch irgendwelche Bauarbeiten seit März nicht mehr, was wir damals natürlich gleich gemeldet haben.Unserem Vermieter hatte es jedoch nicht interessiert."
- Nachweislich? Und die Warmwasserbereitung??"Nun haben wir im August im dies nochmal gemeldet"
- Nachweislich?"Laut ihm kann die Heizung technisch gesehen jedoch nicht mehr repariert werde,"
- Hat den Mieter nicht zu interessieren."Immerhin hat er uns Elektroheizungen zur Verfügung gestellt. Jedoch wurden diese diese Woche das erste Mal richtig gebraucht: Funktioniert das so gut wie gar nicht. Mit Mühe und Not hatten wir gestern 17 Grad. Im Zimmer unseres Sohnes(unterm Dach und ziemlich groß) hat es sich über Nacht gerade so auf 12 Grad erwärmt."
- Hier halte ich fachanwaltliche Beratung für angebracht."Hinzu kommt, dass das ganze umgerechnet mit allen Heizungen und nur bei 12 Stunden Nutzung schon 20€ am Tag kosten wird.
Können wir dies dem Vermieter geltend machen?
Können wir dennoch auch Mietkürzungen vornehmen."
- 2x ja.
- Und vor allem, Tipp: Frage den RA, ob eine Einstweilige Verfügung dem VM ein ungeahntes Beschleunigungsvermögen verpassen könnte (Androhung eines Ordnungsgeldes iHv bis zu 250t€)."Wir sind ja schon gekündigt, weswegen dies jetzt der Versuch ist uns rauszuekeln. Wenn wir könnten würden wir auch sofort ausziehen. Haben aber seither ganz normal die Miete bezahlt und sogar noch an NK 140 Euro draufgeschlagen."
- Bitte mit dem Anwalt erörtern. -
Hamburger, dass kann nicht richtig sein, die 50€ gesondert zu überweisen!
Der Mieter schuldet im laufenden Mietverhältnis regelmäßig einen Mietzins und ggf. eine Pauschale oder Vorauszahlung für die Betriebskosten und mehr nicht.
Eben - und dafür reicht EINE Überweisung.
Ich vermute eher, dass der VM-Wunsch etwas mit dem Finanzamt zu tun haben könnte... -
Tja, das bestätigt leider meine Meinung als Nachplapperer über dich. Denn scheinbar bist du noch nichtmal in der Lage die richtigen Suchbegriffe in die Suchmaschine deiner Wahl einzugeben.
Du hast völlig recht. -
Wenn ich jetzt auf das Schreiben antworte, sollte ich dann mehrfach argumentieren, oder mich nur auf die Nachbesserungsfrist berufen, die nicht gestellt wurde? Was kann mir schlimmstenfalls passieren, kann der Vermieter die Kosten doch noch geltend machen, wenn er einmal darauf verzichtet? Auch wenn ich jetzt schreibe, ich widerspreche dem und will meine Kaution?
Letzteres würde ich machen mit der von mir genannten Begründung. Leider finde ich jetzt keine Rechtsvorschrift bzgl. der Frist von max 6 Monaten. Die Angelegenheit wird bestimmt vor Gericht gehen. Ich wäre da aber ganz entspannt. -
Hallo Lametta23,
bei der Rückgabe der Mietsache versteckte Mängel hätte der VM noch bis zum 15.07.2014 reklamieren können. Da dies nicht geschah, besteht die Forderung zu unrecht.
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Offensichtlich war der Vermieter kein Profi auf dem Gebiet des Mietvertragausfüllens.
Bei Schönheitsreparaturen steht zwar handschriftlich "bei Bedarf", aber leider nicht wer sie durchzuführen hat. In dem Fall Pech für den Vermieter.
Auch bei den Nebenkosten wurde nicht angekreuzt, ob es sich um eine Pauschale oder um eine Vorauszahlung handelt.
Bei einer Pauschale kann er nicht extra Geld verlangen und bei einer Vorauszahlung müsste er die Betriebskosten komplett abrechnen.
Ist das geschehen?
Bei der Aufzählung bin ich mir nicht sicher, ob da was angekreuzt oder durchgestrichen wurde.
... und was mag das durchgestrichene Kästchen bedeuten? -
Denise:
"Entgegen kommen?"
- Richtig, damit Dein Mietverhältnis endabgerechnet werden kann."Bitte versteh mich jetzt nicht falsch...aber das ist ja wohl ne Lachnummer!"
- Wer zuletzt lacht, ..."Ich habe nachdem letztes Jahr im März die Heizung abgelesen wurde, diese nie wieder eingeschaltet ...
Und jetzt soll ich doch für 5 Monate die Benutzung der Heizung bezahlen?! Das kann man doch nicht machen...!"
- Doch, he can. Der HV hat sich lediglich die Arbeit insofern erleichtert, als dass er Heizkosten iHv 5/12 des Vorjahres berechnete. Richtiger wäre eine Abrechnung nach der Heizgradtagestabelle (bspw.: Januar ist teurer als Juli). Dann wären vom 1.4.-31.8. lediglich 160/1000 zu berechnen (plus evtl. ein Sicherheitsaufschlag von ~5%).Trotz allem: Dir und dem Baby die besten Wünsche!
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minime85:
"Das scheint ihn grade herzlich wenig zu interessieren."
- Na bitteschön..."Er hat wohl alles an diesen "Handwerker" weitergegeben, da er jetzt 4 Wochen im Ausland ist, und dieser kann ja nur die Fugen neu machen."
- Wenn das sein Auftrag ist... Dürfte jedoch der falsche Weg sein, denn durch dichte Fugen und mangels anderer Luftzufuhr wird ein Austrocknen der Schadenstelle erfolgreich verhindert."Und er würde uns Leute schicken zum neu Tapezieren."
- Soll er (wenn das man nicht nur Gerede ist...)."Aber dazu muss doch die Wand erst einmal wieder trocken sein oder nicht?"
- Eben!"Wir haben ja sonst auch null Informationen bekommen, ob wir nun noch was tun können/müssen."
- Das liegt ja wohl nun an ihm. Aber beruhige Dich, hier im Forum wird öfters über VM Klage geführt, die sich herzlich wenig um ihre Immobilie kümmern. -
Letztendlich ist es so, dass der Preis pro Einheit sinkt, wenn viel verbraucht wird. Ein niedriger Gesamtverbrauch verursacht also einen höheren Preis pro Einheit.
Das ist nicht richtig, zumindest bei (m)einem grossen EVU in Westdeutschland. -
Es ist keine Abrechnung, es ist eine Mieterhöhung.
Darauf läuft's wohl hinaus; hast recht. Und unwirksam ist dieses Konstrukt sowieso allemale. -
Die Tatsache, dass es sich mit der Erneuerung der Silikonfugen für ihn erledigt hat.
Dann frage doch mal den VM, ob es ihm gefällt, dass die Schäden ständig grösser werden. -
Hab ich das Richtig verstanden, dass ab drei Wohnungen Pauschalregelungen generell nicht erlaubt sind? Gilt das sowohl für Strom, Wasser und Heizung? Oder bezog sich das nur auf die Heizung.
Siehe mein Posting #5. -
Ich versteh auch nicht, wie ich es geschafft haben soll, meinen Jahresverbrauch an Warmwasser von 2009 zu 2013 zu verdoppeln. Das der Verbrauch schwank ist ja normal. Aber einen ganzen Jahresverbrauch um 100% zu erhöhen??
Das erscheint mir absurd.
Nicht absurd war die Tatsache, dass ich mal eine Mieterin hate, die 4x soviel Warmwasser verbrauchte wie die anderen Mieter durchschnittlich. -
Falsch erklärt...es geht darum das ich die 50€ nicht zusätzlich zu der Miete zahle/überweise. Die Vermieterin verlangt das ich die 50€ gesondert Überweise mit Vermerk Hausmeistertätigkeit.
Das mir die Minderung nicht mehr zusteht ist ja klar aber die 50€ wurden vorher ja auch einfach von der Miete abgezogen also warum nicht einfach wieder dazu rechnen und einfach eine Überweisung?
Bevor Du hier weiter herumeierst, schau' doch einfach mal in Deinen Mietvertrag. -
Im Brief steht:
Ab 01.01.2015 wird die Miete um 20€ angehoben.
Lautet wie folgt!
Grundmiete 605€ kalt
Betriebsk. 90€
695€
50€ f. Hausmeistertätigkeiten (soll ich extra überweisen)
645€
Dieser komischen Abrechnung würde ich widersprechen wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit. -
Eiszeitkäfer:
"mein Vermieter hat mir eine ganz offensichtlich falsche Betriebskostenabrechnung geschickt. (Mehr Heizungszähler aufgelistet als es Heizungen in unserer Wohnung gibt und beim Warmwasser einfach den Anfangswert 0 genommen obwohl ein anderer Zählerstand belegt werden kann).
Der Abbrechnung wurde fristgerecht wiedersprochen und Einsicht in die Dokumente des Vermieters gefordert."
- Dass Du widersprochen hast, ist gut so. Die Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege in deren Geschäftsräumen steht Dir zu."Mittlerweile sind 2 Zahlungsaufforderungen eingetroffen mit Vermerk auf das Recht des Vermieters auf fristloser Kündigung bei Nichtbegleichung."
- Ist Quatsch, geht nur bei offenen Mietezahlungen, nicht jedoch bei BetrkAbrechnungen.
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