Beiträge von Berny

    Hallo Hannes-Mann,

    leider hast Du alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Dein Vermieter hat (leider) recht.

    "Ich werde die Wohnung auf jeden Fall kündigen. Muss ich drei Monate zahlen?"
    - Wenn Ihr keinen Kündigungsausschluss oder Mindestmietzeit vereinbart habt, kannst Du jetzt zum nächstmöglichen Termin, also zum 28.02.2015, kündigen. Bis dahin musst die vollen Mieten zahlen, evtl. auch vereinbarte Kaution/en.

    David:

    "mir wurden von den handwerkern zum 2ten mal die kompletten tv kabel entfernt."
    - Gestohlen? Arbeitsfehler?

    "habe ich beim ersten mal über 2 wochen warten müssen bis ich wieder angeschlossen war!muss ich evt. wieder so lange warten oder besteht die möglichkeit nach gewisser frist einen techniker auf kosten des vermieters oder aber des verursachers zu bestellen ?"
    - Dein Ansprechpartner ist Dein Vermieter (Dein Vertragspartner).

    Hallo Melly81,

    "Hallo, leider hat es nicht geklappt ein eigenes Thema zu erstellen,"
    - Das liegt an einem Software-Fehler des Forums.

    "in meinem Mietvertrag steht nur die folgende Klausel:
    der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit auf seine Kosten alle Schönheitsreperaturen in den Mieträumen fachgerecht auszuführen bzw. ausführen zu lassen."
    - Das ist üblich.

    "... hab die Wohnung unrenoviert übernommen. Der neue Eigentümer beabsichtigt jetzt sowieso die Wohnung komplett zu renovieren"
    - Das kann er gerne auf seine Kosten machen.

    "Er will jetzt Geld von mir haben."
    - Wofür? Gibt es bereits eine schriftliche Forderung mit Begründung und Berechnung?

    "muss ich was machen oder reicht es die Wohnung besenrein zu übergeben."
    - Wozu übergeben? Ziehst Du aus?

    asrael69:

    "Und was soll ich dem Vermieter jetzt schreiben?"
    - Das wird Dir nur ein Fachanwalt raten dürfen.

    "Ich habe schon diverse Urteile bezüglich Rauchen auf dem Balkon gefunden aber ein Balkon ist eben keine Terrasse.
    - Spielt m.E. keine Rolle. Auch ich würde das Ansinnen des Nachbarn bzw. VM zurückweisen und es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen (selbst natürlich Buch führen).
    Kein Wunder, dass die Wartezeiten für gerichtliche Entscheidungen soo lang sind, anscheinend sind wir wohl Prozessierweltmeister...

    Es ist kein alter Rippen-Heizkörper, sondern die "neue" Variante mit Gitterchen oben drauf.
    Nach Ansicht des Vermieters so verschmutzt, dass der Vermieter diesen Heizkörper innen (also unter dem Gitter das komplette Innengerippe) mit einem Dampfreiniger sauber gemacht hat.


    Hierfür wäre Werkzeug (ein Schraubendreher) erforderlich, um das Gitter zu entfernen. Die inneren Staubablagerungen entstehen zwangsweise durch den Betrieb (die Konvektion) der darin aufsteigenden Luft.
    Werde mal im VM-Forum um die Meinungen derer User zu erfahren.

    Mir wurde wegen Eigenbedarf fristgerecht zum 310115 das Mietverhältniss gekündigt.
    Ich habe nun eine neue Bleibe gefunden, allerdings schon zum 011214. Müsste ich, wenn ich
    die neue Wohnung nehme, weiter für die alte Wohnung Miete bezahlen oder kann ich mir das sparen, weil
    mir ja gekündigt wurde ?


    Anstatt bis zum 310115 brauchst Du die Miete nur noch bis zum 31.01.2015 zu bezahlen.

    Welche Konsequenzen hat es, wenn ich einen weiterhin bestehenden Mangel dem Vermieter nicht anzeigt habe ? Kann er einfach so kündigen ?


    Naürlich nicht. Du könntest Dir bei einem nicht gemeldeten Schaden evtl. vorwerden lassen, nicht Deiner Schadenminderungspflicht nachgekommen zu sein.
    Hast Du evtl. aus diesem "Freundekreisproblematik" etwas gelernt...?

    ..., dass der Vermieter vor etwa einem halben Jahr auch in der Wohnung war um Rauchmelder einbauen zu lassen und dabei hatte er am Zustand der Wohnung nichts! auszusetzen und an dem Zustand hat sich nichts! geändert...
    Will mich mein Vermieter dann einfach nur aus der Wohnung raushaben oder wie darf ich das ganze dann verstehen?


    Ich meine, dass der VM evtl. noch nicht begriffen hat, dass sich die Zeiten geändert haben.

    ... der Betrag, der letztlich noch gezahlt werden muss:
    Der Betrag, der hinter "Ihre Nachzahlung per 31.12.2012" oder der Betrag, der hinter "Abrechnungsergebnis - Fehlbetrag" steht?


    Scheint m.E. beides der Betrag zu sein, den der Mieter noch nachzuzahlen hat. Sollten sie unterschiedlich sein, müsste man mal die Abrechnung sehen.

    Das kann man mit dem Urteil vom BVG zum Eigentbedarf vergleichen. Auch hier genügt allein der
    Wille des Vermieters sein Eigentum zu bewohnen. Egal wie viel Wohnraum er schon hat.

    Hier ist es der Wille es Eigentümers sein Haus abzureißen. Daher muss der Mieter gekündigt werden können.


    Beides bezweifele ich.

    Berny:
    was ist denn das für ein Rat?
    Die sollen die Miete nicht bezahlen, damit sie gekündigt werden?
    Und was kommt dann? Mahnbescheide, zusätzliche Kosten für Mietausfall und eine Eintragung in irgendeine Mieterdatenbank. Ich denke das ist die schlechteste aller Möglichkeiten. Spricht grundsätzlich gegen dich, so etwas überhaupt vorzuschlagen (nenn mich ruhig wieder Moralapostel).


    Ich habe nichts vorgeschlagen, sondern nur zitiert, Herr Moralapostel.

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