Ich dachte diese Betrugsmasche hat sich inzwischen herumgesprochen.
... sicherlich auch bei der Nigeria Connection, but who cares...?:o
Ich dachte diese Betrugsmasche hat sich inzwischen herumgesprochen.
... sicherlich auch bei der Nigeria Connection, but who cares...?:o
paulaner:
"Werde demnächst umziehen - alles gut und schön...aber der Vermieter möchte nun ca. 3.000 Euro für einen halben Monat Miete = 275.- (ist ja ok)...und den Rest legt er auf die Ölkosten an"
- Meinst Du vielleicht: Er möchte 275€ für den halben Monat Miete plus 2.725€ Heizkostenvorschuss?
"wobei er nicht mal richtig sagen kann, wie viel im Öltank ist... auf der Öltankuhr steht 125 cm...der Öltank umfasst ein Volumen von 2x2000 Liter...Ist der Preis nun gerechtfertigt?"
- Woher sollen wir das wissen...?
"Vor allem sollte er ja auch Angaben und eine genaue Auflistung abgeben müssen, wie die Aufstellung der rund 3.000.- Euro ist..."
- Du sagst es.
- Von solch einem Fal wie diesem habe ich noch nie gehört.
Waldmops,
nimmste den Spam etwa ernst...?
Nun haben sie uns verklagt und der Richter merkt doch allen ernstes an, das die Kläger ...
Erwartest Du hier allen Ernstes Stellungnahmen zu laufenden Gerichtsverfahren...?
Sebbel:
"Mich stört ja nicht das die Reinigung was kosten soll und wird,"
- Na, das ist ja prima.
"es ist nur die Art und Weise des Vermieters das ich als Mieter vor vollendete Tatsachen gesetzt werde, mir keine eindeutigen Kosten genannt werden können und das ja nicht nur meine Füße sondern auch die Füße meiner Nachbarn mit kleineren Wohnungen den Hausflur schmutzig machen.
Kann man da wiederspechen, Einspruch einlegen......muss der Vermieter das berücksichtigen oder sollte man sich gleich Rechtsbestand nehmen??"
- Da darf ich Dir empfehlen, den besten und teuersten Fachanwalt für Mietrecht zu engagieren, der dem bösen Vermieter mal Benimm beibringt und die gesetzlichen Möglichkeiten voll ausschöpft...
Das Mietshaus in dem ich zur Zeit wohne ist leider noch eine kleine Baustelle
Ja und? Wird dort zum Spass gebaut?
Deepmind,
dies ist kein Mietrecht, wie bereits gesagt.
Dein VM kann tatsächlich nur die Auslagen auf die Mieter abwälzen, die ihm selbst bei Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes tatsächlich und belegbar entstanden sind.
Sollte hier allerdings etwas "müffeln", so wäre die Staatsanwaltschaft eher Dein Ansprechpartner.
Hallo , ich suche ne Wohnung und ich habe schon zwei mal vernünftige Wohnung gefunden.
Dann haste doch, oder?
Bfmv_04,
Euer ehem. VM kann die Abrechnung an jeden von Euch stellvertretend für alle anderen Mieter schicken zwecks Ausgleich.
FairMieter:
"Eine abgestellte Heizung hat keine Verbrauchskosten,"
- Falsch.
"Für die Verteilung der Grundkosten werden andererseits auch Räume berücksichtigt, die über keine Heizkörper verfügen, beispielsweise Wohnungsflure oder Abstellkammern."
- Eher weniger.
"@ Berny: Wären Deiner Argumentation folgend also im Beispiel die Grundkosten im ersten Jahr komplett von der ersten Wohnung zu tragen?"
- Nein, lediglich Mietflächen-anteilmässig.
Es geht wohlgemerkt nur um die verbrauchsunabhängigen Kosten, die eben nicht nach Nutzer oder Verbrauch sondern nach Wohnfläche aufgeteilt werden. Die Zentralheizung ist für alle fünf Wohnungen dimensioniert. Sollten Wohnungen, die noch keine Heizung haben, nicht ebenso behandelt werden wie leerstehende Wohnungen, in denen die Heizung abgestellt ist?
Nein, denn eine leerstehende Wohnung ist ja wohl an die ZH angeschlossen, sodass Grundkosten entstehen, jedoch weniger bzw. kaum Verbrauchskosten.
Hi,
eine hypotetische Annahme,
Person A
Person C
Person B
Person C
Maler
Person A
Person A
Wolken
Person A
Kopie des alten Mietvertrages
Blubberfisch
Hast noch ein paar Buchstaben vergessen...
Erstaunlich...
Ich weiss genau, worauf Du aus bist. Dein Ansprechpartner ist Dein Vermieter. Brunata u.dgl. sind nicht verpflichtet, eine Plausibilitätsprüfung der ihnen übermittelten Daten zu machen.
bennyme:
"Seid ihr hier alle Vermieter oder was?"
- Richtig, und nebenbei auch noch Millionäre.
"Ebenso werde ich sicher für 12€ kein Fass aufmachen. Aber es ist doch mein Recht das abzuklären oder?"
- Natürlich ja, und deshalb sollteste Dich an einen im Mietrecht erfahrenen Anwalt wenden.
Meine Frage ist nun wie ich vorgehen kann.
Man nehme ein Blatt Papier und eien Stift und schreibe:
"Sehr geehrte Vermieter,
hiermit kündigen wir unseren Mietvertrag zum nächstmöglichen Termin.
Wir werden Ihnen die Mietsache am 28.02.2015 rurückgeben.
(gez. Unterschriften)"
Diesen Brief gebt Ihr dann bis spätestens 03.12.2014 nachmittags bei den Vermietern ab.
hallo,
die Miete ist schon ziemlich hoch
667€ alte
710€ neue Miete für 3 Zimmer 67m²
Ist es also zulässig?
Muss ich zustimmen?
Letzteres werde ich Dir hier nicht beantworten können, besonders, ob bei Rechtmässigkeit der MEH auch noch die Miete nach soo kurzer Mietdauer erhöht werden darf.
Es steht Ihnen zusammen mit dem Vermieter frei, den Mietvertrag so zu modernisieren, das beide Kostenarten getrennt werden.
Würde ich jedenfalls (auch) machen. Meine Mietverträge kennen nur Nettomieten und Betriebskosten (also Neben- und Heizkosten).
angelus:
"Dieser sagte auch das er mit der Vermieterin telefoniert habe und er ihr angeboten hat das bisschen mit Farbe über zu malen,"
- Das war doch nett und i.O.
"sie möchte nicht das er das tut sondern dieses von einem maler gemacht werden sollte."
- Dann soll sie das auf ihre Kosten von einem Maler machen lassen.
"darf sie das auf die Nebenkosten umsetzten?"
- Nein. Nebenkosten sind ständig wiederkehrende Kosten.
Schlesse mich meinen Vorbetern an.
Bisher wurde der Schriftverkehr allerdings immer von der Ehefrau abgewickelt, also habe ich auch die Mahnung namentlich "nur" an die Ehefrau gerichtet und den Mann nicht aufgeführt. War das ein Fehler?
Ja. Ich würde nochmals an beide per Einwurfeinschreiben schicken. Frist 14 Tage ab Zugang.
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