Ich würde dem VM die IBAN mitteilen, damit er die "Anzahlung" kurzfristig erledigen kann.
Für den Rest würde ich erst einmal stillhalten, da die Rückgabe der Mietsache noch kein halbes Jahr her ist, und er in dieser Zeit noch versteckte, also bei Rückgabe nicht erkennbare, Reklamationen anmelden kann.
Wer war bei der Rückgabe anwesend?
Wurde ein zweifaches schriftliches Protokoll angefertigt?
Beiträge von Berny
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Ich rate dennoch zur Vorsicht:
Im § 19 Abs.3 sind aber spätestens beim Auszug Schönheitsreparaturen vorzunehmen.
Da ist keine Frist gesetzt und müssten bei Erfordernis durchgeführt werden.
Nur, sind Schönheitsreparaturen im MV näher definiert? -
Wann werden endlich mal Leute verstehen, das sowas kein Mietrecht ist.
So isses. Er sollte aber VOR dem Fällen von Bäumen die Gemeinde, Grünflächenamt, Ordnungsamt o.ä. kontaktieren. -
Der Vermieter müsste eigentlich von der Materie Ahnung haben. Er uns sein Vater betreiben zusammen ein Makler- und Vermietungsbüro.
Wenn ich Makler höre, gehen bei mir Warnlampen an. Höre ich VM+Makler, sämtliche Alarmlampen. -
Betriebskostennachzahlung würden bestimmt nicht kommen. Mein Freund zahlte Betriebskosten 6 Monate voll ohne einmal das Zimmer betreten zu haben. Heizung funktionierte den ganzen Winter über nicht. Strom kaum, weil er selten vor Mitternacht nach Hause kam.
Vorsicht!
Falls lt. MV BK-Abr. zu machen sind, kann ihm immer noch eine Nachzahlung blühen.
Wie war der übliche einjährige Abrechnungszeitraum dieses Hauses?
Wann zog er aus? -
Ich stimme Leipziger zu
Ich stimme toffer zu. -
[QUOTE=Dirk7110:
'[user='451']Berny[/user] gibt es da aktuelle Rechtsprechung die meine Klauseln ausser Kraft setzten?'
- BGH: starrer Fristenplan f"Wenn die Klausel ungültig ist, heisst es das ich theoretisch gar nichts machen muss?"
So ungefähr, also die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen zurückgeben. -
Wegen starrer Fristenpläne (§10) halte ich diese Passage/n für nicht rechtens.
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Ich habe den Vermieter die schwammige Frist bis Weihnachten gegeben zu antworten. Mir ging es erstmal um die Auflistung der Mängel, weil ich überhaupt nicht nachvollziehen konnte wie diese Summe zustande kommt. Dann hat er mir die Mängel aufgelistet und selbst meinen Freund aufgefordert bis 14.12. die Bankverbindung rauszurücken wegen den restlichen €*200. € 300 will er behalten. Aber gerne holt er noch Fachfirmen wo dann € 300 nicht ausreichen würde seiner Meinung.
Ich würde dem VM die IBAN mitteilen, damit er die Anzahlung kurzfristig erledigen kann. Für den Rest fürde ich Ihm eine Frist bis zum 31.12.2014 einräumen. Bei Verzug Mahnbescheid androhen. -
Sehe ich auch so!
Ich auch, und im Grunde genommen ist dies (noch) kein Mietrecht. -
Die Mängel hätten bei der Übergabe moniert und festgehalten werden müssen. Da das nicht erfolgt ist, muß man davon ausgehen, dass die Übergabe mängelfrei erfolgte. Da hier keine verdeckten Mängel vorliegen, ist die Suppe gelöffelt. Für mich wäre die Sache abgeschlossen.
So isses bzw. wares. Dein Freund kann m.E. zurecht die ganze Kaution fordern, falls nicht noch Betriebskostennachzahlungen kommen könnten. -
Belege abwarten,die ich noch angefordert habe ...
Du hast darauf kein Recht, sondern lediglich, beim VM Einsichtnahme in die Originalbelege dort. -
gregor007,
wichtig wäre m.E. wie die mietvertraglichen Vereinbarungen sind, und wie Du die Wohnung seinerzeit angemietet hattest.
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Als ich am 1.06.2013 hier eingezogen bin , war schon Schimmel hier in der Wohnung im Schlafzimmer .
... und da hat es bei Dir nicht alarmgeläutet...? -
Muss ich diese Klausel unterschreiben?
Niemand kann Dich zwingen, irgendetwas zu unterschreiben.
Dein Mietvertragspartner ist Dein Vermieter, nicht jemand sonst.
Und wenn ich schon Makler höre, gehen bei mir sämtliche Warnlampen an. -
letzte Woche wurden wir von unserem Vermieter darüber informiert, dass der bestehende Unitymedia-Vertrag (von dem wir zu diesem Zeitpunkt das erste Mal gehört hatten...) gekündigt und dafür eine Satellitenanlage (Kosten werden auf uns umgelegt) installiert wird.
Wurde die Entscheidung des VM von ihm begründet?
Welche diesbzgl. Vereinbarungen sind in den Mietverträgen? -
Und bei der kalten Außenluft während des Duschens solltest du aufpassen, dass dir die Beine nicht abfrieren.
Hier könnten dicke Wollkniestrümpfe helfen... -
Da ja bereits rund 420 Liter Öl in der Warmwasser-Berechnung enthalten sind, müssen wir doch nicht nochmal über 140 Liter Öl für die Bereitstellung des selben Wassers bezahlen, oder?
Diese Werte kann ich in der Tabelle nicht wiederfinden.
Ich kann nur erkennen, dass für die Brauchwassererwärmung Öl im Werte von 118,88€ verbraucht wurde, und für die Heizung Öl im Werte von 326,87€ verbraucht wurde. Das ist nicht annormal. Wo ist Dein Problem? -
Ich würde mich sehr viel sicherer fühlen, wenn ich wüsste welche Forderungen ich in diesem Fall geltend machen kann und welche nicht.
Genauere Auskünfte kann Dir nur ein versierter Fachanwalt, der u.U. auch noch einen Sachverständigen hinzuziehen würde, geben.
Ich sehe hier Mietminderung und Schadenersatz angebracht. Wenn Du das Angebot der vorübergehenden Nutzung einer anderen Wohnung ausschlägst, weiss ich nicht, ob Deine Begründung (trotz evtl. guten Willens) ausreicht. -
Ich habe einen Vertrag bei Unitymedia über Internet und Telefonie, der Anschluss läuft ja über Kabel.
Dem Angebot über 12,50€ habe ich wiederschprochen,
als Antwort habe ich bekommen, daß sie mir den Anschluss ganz kappen: Ich möchte aber mein Inet und Tel. bei UM behalten.
Was soll ich tun.
Du meinst wohl widersprochen...?
Was Du tun sollst, Gregor, wird Dir hier niemand sagen dürfen, denn das wäre unzulässige Rechtsberatung. Ich sehe folgende Möglichkeiten:
- Das UM-Angebot akzeptieren.
- Versuchen, einen günstigeren Tarif auszuhandeln.
- Dich einem anderen Provider zuwenden, denn andere Mütter haben auch Töchter.
--- Übrigens, dies ist kein Mietrecht...
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