Beiträge von Berny

    Ich würde dem VM die IBAN mitteilen, damit er die "Anzahlung" kurzfristig erledigen kann.
    Für den Rest würde ich erst einmal stillhalten, da die Rückgabe der Mietsache noch kein halbes Jahr her ist, und er in dieser Zeit noch versteckte, also bei Rückgabe nicht erkennbare, Reklamationen anmelden kann.
    Wer war bei der Rückgabe anwesend?
    Wurde ein zweifaches schriftliches Protokoll angefertigt?

    Ich rate dennoch zur Vorsicht:
    Im § 19 Abs.3 sind aber spätestens beim Auszug Schönheitsreparaturen vorzunehmen.
    Da ist keine Frist gesetzt und müssten bei Erfordernis durchgeführt werden.


    Nur, sind Schönheitsreparaturen im MV näher definiert?

    Betriebskostennachzahlung würden bestimmt nicht kommen. Mein Freund zahlte Betriebskosten 6 Monate voll ohne einmal das Zimmer betreten zu haben. Heizung funktionierte den ganzen Winter über nicht. Strom kaum, weil er selten vor Mitternacht nach Hause kam.


    Vorsicht!
    Falls lt. MV BK-Abr. zu machen sind, kann ihm immer noch eine Nachzahlung blühen.
    Wie war der übliche einjährige Abrechnungszeitraum dieses Hauses?
    Wann zog er aus?

    [QUOTE=Dirk7110:

    '[user='451']Berny[/user] gibt es da aktuelle Rechtsprechung die meine Klauseln ausser Kraft setzten?'
    - BGH: starrer Fristenplan f

    "Wenn die Klausel ungültig ist, heisst es das ich theoretisch gar nichts machen muss?"
    So ungefähr, also die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen zurückgeben.

    Ich habe den Vermieter die schwammige Frist bis Weihnachten gegeben zu antworten. Mir ging es erstmal um die Auflistung der Mängel, weil ich überhaupt nicht nachvollziehen konnte wie diese Summe zustande kommt. Dann hat er mir die Mängel aufgelistet und selbst meinen Freund aufgefordert bis 14.12. die Bankverbindung rauszurücken wegen den restlichen €*200. € 300 will er behalten. Aber gerne holt er noch Fachfirmen wo dann € 300 nicht ausreichen würde seiner Meinung.


    Ich würde dem VM die IBAN mitteilen, damit er die Anzahlung kurzfristig erledigen kann. Für den Rest fürde ich Ihm eine Frist bis zum 31.12.2014 einräumen. Bei Verzug Mahnbescheid androhen.

    Die Mängel hätten bei der Übergabe moniert und festgehalten werden müssen. Da das nicht erfolgt ist, muß man davon ausgehen, dass die Übergabe mängelfrei erfolgte. Da hier keine verdeckten Mängel vorliegen, ist die Suppe gelöffelt. Für mich wäre die Sache abgeschlossen.


    So isses bzw. wares. Dein Freund kann m.E. zurecht die ganze Kaution fordern, falls nicht noch Betriebskostennachzahlungen kommen könnten.

    letzte Woche wurden wir von unserem Vermieter darüber informiert, dass der bestehende Unitymedia-Vertrag (von dem wir zu diesem Zeitpunkt das erste Mal gehört hatten...) gekündigt und dafür eine Satellitenanlage (Kosten werden auf uns umgelegt) installiert wird.


    Wurde die Entscheidung des VM von ihm begründet?
    Welche diesbzgl. Vereinbarungen sind in den Mietverträgen?

    Da ja bereits rund 420 Liter Öl in der Warmwasser-Berechnung enthalten sind, müssen wir doch nicht nochmal über 140 Liter Öl für die Bereitstellung des selben Wassers bezahlen, oder?


    Diese Werte kann ich in der Tabelle nicht wiederfinden.
    Ich kann nur erkennen, dass für die Brauchwassererwärmung Öl im Werte von 118,88€ verbraucht wurde, und für die Heizung Öl im Werte von 326,87€ verbraucht wurde. Das ist nicht annormal. Wo ist Dein Problem?

    Ich würde mich sehr viel sicherer fühlen, wenn ich wüsste welche Forderungen ich in diesem Fall geltend machen kann und welche nicht.


    Genauere Auskünfte kann Dir nur ein versierter Fachanwalt, der u.U. auch noch einen Sachverständigen hinzuziehen würde, geben.
    Ich sehe hier Mietminderung und Schadenersatz angebracht. Wenn Du das Angebot der vorübergehenden Nutzung einer anderen Wohnung ausschlägst, weiss ich nicht, ob Deine Begründung (trotz evtl. guten Willens) ausreicht.

    Ich habe einen Vertrag bei Unitymedia über Internet und Telefonie, der Anschluss läuft ja über Kabel.
    Dem Angebot über 12,50€ habe ich wiederschprochen,
    als Antwort habe ich bekommen, daß sie mir den Anschluss ganz kappen: Ich möchte aber mein Inet und Tel. bei UM behalten.
    Was soll ich tun.


    Du meinst wohl widersprochen...?
    Was Du tun sollst, Gregor, wird Dir hier niemand sagen dürfen, denn das wäre unzulässige Rechtsberatung. Ich sehe folgende Möglichkeiten:
    - Das UM-Angebot akzeptieren.
    - Versuchen, einen günstigeren Tarif auszuhandeln.
    - Dich einem anderen Provider zuwenden, denn andere Mütter haben auch Töchter.
    --- Übrigens, dies ist kein Mietrecht...

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