Beiträge von Berny

    jessica77,

    "Vor ein paar Tagen teilte mir mein neuer Vermieter mit, dass ich einen neuen Keller bekomme. Da meiner in einem Raum durch einen Zaum/Gitterkonstruktion geteilt ist."
    - Ist der Kellerraum lt. MV mitgemietet?

    "Desweiteren fand ich gestern Nachmittag einen Handwerker auf meinen Balkon vor, der anhand eines Fahrbaren Gerüsts (Fassade wird gestrichen) dort hingelangte und an der Regenrinne rumbohrte."
    - "'Rumbohren" tut man in der Nase. Der Handwerker wurde sicherlich für die Erledigung der Arbeiten bezahlt.

    "Meine Balkontüre kann ich nicht abschließen."
    - Du hattest die Wohnung so angemietet.

    "Und muss der Vermieter für so Sachen nicht mit mir einen Termin vereinbaren?"
    - Wurdest Du von den Umbauarbeiten im und am Haus überrascht?

    "Diverse Handwerker rennen da auch noch ständig rum."
    - Die werden sicherlich nach Kilometern pro Stunde bezahlt.

    "Kann mir bitte einer einen Tipp geben - wie ich mich verhalten soll/kann?"
    - Sprich' mit Deinem Vermieter.

    ich habe einen Mietvertrag bekommen und da stehen Sachen für Mietdauer und Kündigung, die ich gerne mit Ihnen diskutieren möchte. Ist hier eine Kündigung bevor die angegebenen 24 Monate möglich?


    M.E. ja, denn ansonsten müsste da stehen, dass während der 24 Monate Mieter und Vermieter auf ihre Rechte der Kündigung verzichten, von ausserordentlichen Kündigungen abgesehen.

    Darf der Vermieter allgemein eine Firma damit beauftragen, das komplette Haus auf Kosten der Mieter zu reinigen, Schnee zu beseitigen und Mülltonnen raus zu bringen??


    Schon mal in Deinem MV nachgesehen, wie das dort geregelt ist?

    Das altbekannte Problem...
    Wenn Du nur mit dem Hauptheizkörper heizt (welcher vermutlich auch der größte ist und den größten Bewertungsfaktor hat), sind hohe Heizkosten in der Regel vorprogrammiert.


    Das Argument "Ich habe doch kaum geheizt" lesen wir hier permanent, wenn sich jemand über anscheinend zu hohe Heizkosten beschwert.

    Ich habe im Monat mit Lohn, Unterhalt und Kindergeld ca 1800 Euro. Davon zahle ich Miete 848 Euro. Dazu kommt Strom, Telefon und Fahrkarten für mich und die Kinder. Wie soll ich da eine Miete für den nächsten Monat zurück legen.
    ich wohne seit 16 Jahre hier


    ... also seit 192 Monaten.
    Hätteste monatlich 4,42€ bzw. damals 8,64DM zurückgelegt, hätteste zumindest jetzt keine Probleme bekommen.
    Ich vermute, dass hinter der Kündigung etwas mehr bzw. anderes steckt - aber das musste selbst herausfinden...

    Hallo Leonie,

    auch in Deiner persönlichen Situation hättest Du es irgenwie innerhalb einer angemessenen Zeit auf die Reihe kriegen können und müssen, die Miete vertragsgerecht (steht das auch im Vertrag so drin mit den ersten drei Werktagen d.M.?) zu zahlen.
    Ich würde der Kündigung widersprechen mit der Begründung, dass ich keine vorherige Abmahnung bekommen habe und zusagen, dass ich zukünftig pünktlich zahlen werde, soweit es mir bei meinen angespannten wirtschaftlichen Verhältnissen, welche ja dem VM bekannt sind, möglich ist.
    Dass dies rechtlich wenig wirksam sein dürfte, ist (auch) mir bekannt. Aber warten wir doch erst mal die Reaktion des VM ab, worüber Du uns dann bitte informieren wirst.

    Das grosse Problem ist hier doch schonmal, dass reine Warmmieten fast nirgends mehr zulässig sind.
    Vielleicht hilft dir der folgende link (unter Punkt 2)weiter:
    Mieterh
    Sollte eine Nachrüstung von Ablesevorrichtungen möglich sein, so könntet ihr die meiner Meinung nach verlangen.
    Mindestens aber müsste der Vermieter den rechnerisch ermittelten Heizkostenanteil abziehen und von diesem die Kappungsgrenze errechnen.


    Verstehe sogar ich...:rolleyes: und auchder Link dürfte weiterhelfen.
    Und ja, die Heiz- und WW-Bereitungskosten müssten m.E. gem. HeizkVO ermittelt werden, sie hätten bei der MEH aussen vor bleiben müssen.

    Meine letzte frage nun und ich bitte um eine nette und konkrette andtwort wenn dienstag die verhandlung ist wegen güteversuch und aufklärung zum sachverhaltes kann ich dann mittwoch ohne räumungstitel auf die strasse gedsetzt werden weil der hv meint er könnte mittwoch dann ohne gerichtsvollzieher und ohne räumungstitel meine türe auf machen


    Bitte lies' noch mal die Postings #6 und #7 nach. Falls der HV vor der Tür steht und will räumen, schliesst Du die Tür und rufst die Polizei.

    Wir haben nur bis zum 12.03. Den Vertrag gehabt und die Nachmieter sind direkt eingezogen.


    Ist es denn soo schwer, der Abrechnung schriftlich zu widersprechen mit der Begründung: "Wir sind am 12.3. ausgezogen, und der Nachmieter ist am 13.3. eingezogen. Doppelt kassieren ab dem 13.3. is nich..." ?

    MmeMiez:

    "ich habe Thermostatventile. Warum arbeitet das Thermostat doch korrekt, wenn die Heizung lauwarm läuft obwohl sie auf 0 steht?"
    - So richtig kannst Du Thermostatventile garnicht auf Null Durchlass stellen. Sie richten sich grundsätzlich nach der sie umgebenden Temperatur.

    "Welche Werte soll ich denn vergleichen?"
    - Die der einzelnen (Vor-)Jahresabrechnungen.

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