Hallo Kuharms,
was Du da (be)schreibst, ist derart hanebüchen, dass sich ein Fachanwalt mal damit befassen sollte. Das war meine erste Reaktion. Ich versuche es trotzdem mal:
"habe Ende 2015 einen unbefristeten Mietvertrag unterzeichnet in dem eine bestimmte Kündigungsfrist von ca 4 Jahren festgehalten ist."
- Gibt es nicht bei Wohnraummietverträgen, damit also drei Monate Kündigungsfrist.
"Nur ist bei dem Datum, wann die Frist endet ein Fehler unterlaufen, dort Endet die Frist bereis wieder 2015."
- Damit würde er automatisch unbefristet mit 3-monatiger Kundigungsfeist gelten.
"Ich habe den Mietvertrag unterschrieben und an dem Mieter zurückgeschickt."
- An den VERmieter?
"Nun ist mit beim Durchsehen des Mietvertrages gestern Abend aufgefallen, dass mein Vermieter das Datum handschriftlich abgeändert hat ohne mich daraufhinzuweisen. Wie gesagt, es ist mir jetzt aufgefallen. Des Weiteren ist aber das Datum so verändert, dass es unleserlich ist."
- Urkundenfälschung...?
"Jetzt müsste der Vertrag doch ungültig sein, oder?"
- Ich meine nicht, sondern er ist automatisch unbefristet mit 3-monatiger Kundigungsfeist.
"In Vorgesprächen mit dem Vermieter in den letzten Tagen, hat er Bedingungen gestellt und total utopische Voraussetzungen in einem Aufhebungsvertag festgehalten, die meiner Meinung nach sittenwidrig sind.
Darin fordert er den Erlass der gesamten Kaution und das gesamte Streichen der Wohnung vom Fachmann, sowie das Einbestellen einer Unternehmensspediton für den Auszug, damit keine Schäden am Haus entstehen. Ich soll außerdem Vermittlungsgebühren für den Nachmittag übernehmen und die Schufa-Auszüge bezahlen!"
- Würde ich ablehnen, da rechtswidrig.
"Und zu guter Letzt Nebenkosten im Voraus bezahlen."
- Kommt auf die MV-Vereinbarungen an.
"Laut Aufhebungsvertrag sind 2 Monate gemeint. Meiner Meinung nach ist das Nötigung, oder nicht?"
- Zwei Monate was?
Übrigens, wenn Du jetzt kündigst, wäre der kürzeste Termin zum 31.07.2017. Latürnich per Einwurfeinschreiben oder durch Boten, Zeugen, Quittung auf Deiner Kopie.