Beiträge von Berny

    Hallo Biofer,

    "Nun Möchte ich einem meiner Untermieter Kündigen. Muss ich einen Grund in der Kündigung angeben?"
    - Das solltest Du. Ausserdem fragen Richter bei solchen Prozessen stets, ob vorher bereits (schriftlich, nachweisbar) abgemahnt wurde. Selbst neulich noch erlebt. Wenn Du jetzt (schriftlich, nachweisbar) kündigst, wäre das dann zum (frühestens) 31.10.2017. Wohnraum-Mietverhältnisse enden stets zum Monatsende.

    Sinngemäß bedeutet es ja das, wie sie oben schon geschrieben haben, nämlich dass an die vier Jahre sich weitere drei Monate hängen und somit die maximale Laufzeit von 4 Jahren überschritten wird. Und da gibt es wirklich nichts zu Rütteln und würde vor jedem Gericht standhalten?��
    Ich bin gerade wirklich sehr glücklich. Vielen Dank!


    Ja, so wie geschrieben wurde, ist es rechtlich richtig. Freut uns, dass Du glücklich bist (ehrlich!).

    Hallo Kuharms,
    was Du da (be)schreibst, ist derart hanebüchen, dass sich ein Fachanwalt mal damit befassen sollte. Das war meine erste Reaktion. Ich versuche es trotzdem mal:

    "habe Ende 2015 einen unbefristeten Mietvertrag unterzeichnet in dem eine bestimmte Kündigungsfrist von ca 4 Jahren festgehalten ist."
    - Gibt es nicht bei Wohnraummietverträgen, damit also drei Monate Kündigungsfrist.

    "Nur ist bei dem Datum, wann die Frist endet ein Fehler unterlaufen, dort Endet die Frist bereis wieder 2015."
    - Damit würde er automatisch unbefristet mit 3-monatiger Kundigungsfeist gelten.

    "Ich habe den Mietvertrag unterschrieben und an dem Mieter zurückgeschickt."
    - An den VERmieter?

    "Nun ist mit beim Durchsehen des Mietvertrages gestern Abend aufgefallen, dass mein Vermieter das Datum handschriftlich abgeändert hat ohne mich daraufhinzuweisen. Wie gesagt, es ist mir jetzt aufgefallen. Des Weiteren ist aber das Datum so verändert, dass es unleserlich ist."
    - Urkundenfälschung...?

    "Jetzt müsste der Vertrag doch ungültig sein, oder?"
    - Ich meine nicht, sondern er ist automatisch unbefristet mit 3-monatiger Kundigungsfeist.

    "In Vorgesprächen mit dem Vermieter in den letzten Tagen, hat er Bedingungen gestellt und total utopische Voraussetzungen in einem Aufhebungsvertag festgehalten, die meiner Meinung nach sittenwidrig sind.
    Darin fordert er den Erlass der gesamten Kaution und das gesamte Streichen der Wohnung vom Fachmann, sowie das Einbestellen einer Unternehmensspediton für den Auszug, damit keine Schäden am Haus entstehen. Ich soll außerdem Vermittlungsgebühren für den Nachmittag übernehmen und die Schufa-Auszüge bezahlen!"
    - Würde ich ablehnen, da rechtswidrig.

    "Und zu guter Letzt Nebenkosten im Voraus bezahlen."
    - Kommt auf die MV-Vereinbarungen an.

    "Laut Aufhebungsvertrag sind 2 Monate gemeint. Meiner Meinung nach ist das Nötigung, oder nicht?"
    - Zwei Monate was?
    Übrigens, wenn Du jetzt kündigst, wäre der kürzeste Termin zum 31.07.2017. Latürnich per Einwurfeinschreiben oder durch Boten, Zeugen, Quittung auf Deiner Kopie.

    Ist dieser Vertrag somit erloschen? Weil ich möchte jetzt gerne ausziehen aber mein Vermieter meint ich hätte ihm 12 Monate vorher bescheid geben müssen.


    Hallo Ahmad,
    aufgrund welcher rechtlicher Bestimmung/Vereinbarung?
    Beruhige Dich: Du kannst jederzeit "zum nächstmöglichen Termin" (der Wortlaut genügt!) kündigen.
    Jetzt wäre dies automatisch zum 31.07.2017 der Fall.

    Eingezogen sind wir auch nicht weil der Vermieter immer gesagt hat dass die Wohnung die kommenden Tage fertig sein wird.
    Der Vermieter hat uns selber gesagt dass da sehr wahrscheinlich Schimmel drin ist, da die Filter nicht ausgewechselt wurden. Natürlich sollen nur die Filter gewechselt werden und nicht der gesamte Lüfter.


    Ich würde da auch nicht mieten, da dem VM der Zustand seiner Mietsache wohl offensichtlich egal ist und Einnahmen durch Vermietung ihn wohl auch nicht interessieren...:eek:

    Hallo Asterix,
    nicht jeder erreicht dieses Alter, und ich weiss nicht, welchen mietrechtlichen Rat Du erwartest...
    Du und ich könnten ja auch mal in diese Situation geraten...:rolleyes:

    Hallo Marcel G.,

    "Meine Freundin und ich fühlen uns in unserer jetzigen Wohnung sehr unwohl und würden gerne so schnell wie es geht wieder ausziehen"
    - Ihr könnt latürnich jederzeit ausziehen, bloss die Miete (in voller Höhe) habt Ihr bis zum Endes des Mietvverhältnisses zu zahlen.

    "Nachdem wir unseren Wunsch nach einer Kündigung geäußert haben wurde uns angeboten ,dass wir eine ordentliche Kündigung einreichen können und dann jederzeit(wichtiges Wort) einen Mietaufhebungsvertrag unterschreiben könnten."
    - Mit dem Problemchen, dass der Mietaufhebungsvertrag erst mit der VM-Unterschrift gilt.

    "Gerne auch für den 30.04. Nachdem uns dies bereits zugesichert wurde haben wir den Mietaufhebungsvertrag fertiggestellt und unterschrieben dem Vermieter überreicht. Er möchte den Vertrag nun aber doch nicht unterschreiben."
    - Aha...

    "Haben wir jetzt rechtlich überhaupt was in der Hand."
    - Ja, Ihr könnt den MV jederzeit "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" (diese Formulierung genügt!) kündigen. Bei einem normalen Mietverhältnis wäre das dann zum 31.07.2017.

    "Er hat uns die Zusage schriftlich per Whatsapp gegeben."
    - WhatsApp, sms etc. kannste alle klemmen. Was nach wie vor "zählt", sind Einwurfeinschreiben.

    "Desweiteren würde ich gerne wissen ob er den Mietaufhebungsvertrag jetzt einfach behalten kann
    und am 29.04 unterschreibt um uns aus der Wohnung zu werfen?"
    - Wieso sollte er? Sollte er Euch "rauswerfen UND dies Euch passen, seid doch zufrieden! Dann endet Eure Zahlpflicht am 29. bzw. 30.04.2017.

    Darecloud:

    "Kann denn mein Vater ..."
    - Entschuldige, aber Mietrecht kennt nur Mieter und Vermieter...

    "...dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ein altes Abflussrohr an mehreren Stellen leckt und bestimmungswidrig Wasser austritt?"
    - Ich vermag nicht zu beurteilen, ob der VM dafür verantwortlich zu machen ist, jedoch:

    "Müsste nicht eher aufgrund des kaputten Rohres alle Kosten die aufgrund des Austausches (also sowohl die Arbeitskosten als auch Teile des Materials, da ja die Wand aufgerissen werden musste und nach Austausch ja wieder neue Fließen hinmüssen) entstehen die Gebäudevers. tragen?"
    - Der VM auf jeden Fall. Der kann ja versuchen, sich Kosten von der GebVers erstatten zu lassen.

    "Und wie hoch kann ich die Mietminderung ansetzen? Ist bei "Nicht-Benutzbarkeit" des Bades eine 100% Mietaussetzung für die Dauer der Arbeiten gerechtfertigt?"
    - Ich würde da mal googeln...: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…mer+unbenutzbar

    Hallo Darecloud,

    "Da das Bad sowieso ziemlich alt ist haben wir dann beschlossen, gleich alles rauszureisen und ein neues Bad einzubauen (und eben in diesem Zuge auch das angebliche "leck" zu beseitigen)."
    - Halte ich in diesem Fall für Vermieterangelegenheit.

    "Am 02.04. bin ich dann aus meiner Wohnung ausgezogen, da am 03.04. die Abbruchmaßnahmen losgingen. Nach 2 tagen war dann alles draußen, allerdings stellten die Handwerker dann fest, dass das Abflussrohr (welches vom 5. Stock bis in den Keller geht) mehrere Risse hat an denen es raustropft (auch auf der Höhe von anderen Stockwerken). Desweiteren handelt es sich natürlich auch noch höchstwahrscheinlich um ein Asbestrohr (dies wird gerade geprüft...)"
    - Dito.

    "Jetzt wohne ich seit Wochen bei Freunden und meinen Eltern und ein Ende ist nicht in Sicht, da ja erst das Rohr raus, dann ein neues rein und dann erst wieder mit der Sanierung meines Bades weitergemacht werden kann..."
    - Hast aber wohl Photos mit eingeblendetem Datum gemacht?

    "Die Wohnung ist nicht benutzbar, das Bad ist komplett rausgerissen worden und der Gang ist eine halbe Baustelle.
    Was habe ich Mietrechtlich für Möglichkeiten (Mietminderung,"
    - Ja.

    "Ausquartierung)"
    - Weiss ich nicht...

    "kann diese mein Vater (Vermieter) an die Gebäudeversicherung des Hauses weitergeben?"
    - "Weitergeben" kann er zwar, aber sollte sich mal bei geeigneter Stelle erkundigen.

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