Wie groß ist die Wohnung?
Miete für die Heizungsanalage? Sowas habe ich noch nie gehört und dürfte auch nicht umlagefähig sein.
Was hinsichtlich der Heizkosten umgelegt werden darf, ergibt sich aus § 2 Pkt. 4a Betriebskostenverordnung. Da steht nichts von der Miete der Heizungsanlage.
In diesem Paragraphen steht unter Punkt 4 folgendes geschrieben:
Zitat https://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/BetrKV
"die Kosten
a)des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung."
- die Kosten des Betriebs können m.E. nicht die Mietkosten sein.
Und bei der nicht zulässigen Berechnung nach Mietfläche kann der Mieter von der Heizkostenabrechnung 15% abziehen. Ich würde der HK-Abr. widersprechen.