Beiträge von Berny

    Wie groß ist die Wohnung?
    Miete für die Heizungsanalage? Sowas habe ich noch nie gehört und dürfte auch nicht umlagefähig sein.
    Was hinsichtlich der Heizkosten umgelegt werden darf, ergibt sich aus § 2 Pkt. 4a Betriebskostenverordnung. Da steht nichts von der Miete der Heizungsanlage.
    In diesem Paragraphen steht unter Punkt 4 folgendes geschrieben:


    Zitat https://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/BetrKV
    "die Kosten
    a)des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung."
    - die Kosten des Betriebs können m.E. nicht die Mietkosten sein.
    Und bei der nicht zulässigen Berechnung nach Mietfläche kann der Mieter von der Heizkostenabrechnung 15% abziehen. Ich würde der HK-Abr. widersprechen.

    Also...ich packe heute Abend so ziemlich alles zusammen. Dürfte in einem Abend gehen. Meine Frage ist nun...kann ich auch ein paar Tage in meinen geplanten Urlaub fahren? Ich wollte über Neujahr weg, Fahrt ist gebucht, Bleibe ist geregelt, etc, etc. Muss ich Angst haben dass da was passiert?


    Du kannst Deinen normalen Lebenswandel fortführen. Bist Du sicher, dass der VM keinen Zweitschlüssel von Deiner Wohnung hat?

    NovaBee:

    "Eben waren Vermieter und Vermieterin da und meinten, es würde im Treppenhaus (und in meiner Wohnung) unangenehm riechen."
    - Ist subjektiv.

    "Ich gebe zu, ich habe mir einen Welpen und eine Katze dazu geholt. (Also zwei Hunde und eine Katze). Der Hund war abgesprochen, leider nur mündlich. Ich sagte "ich habe die Aussicht auf einen Border Collie Welpen" und die Aussage der Vermieterin war "So lange es kein Kampfhund ist, ist es mir Recht". Nun wird von ihnen behauptet, ich sagte ich hätte einen älteren Collie von meiner Mutter holen wollen"
    - Beweise? Mietvertragliche Vereinbarungen?

    "Nun wird mir gedroht, bis morgen raus zu sein. Er droht damit, mit einem Container zu kommen und mir alles an Hab und Gut rauszuschmeißen."
    - Lass' ihn doch kommen und merke Dir die TelNr. der Polizei: 110. Der Weg bis zur rechtlich einwandfreien Zwangsräumung kann bis zu einem Jahr dauern...

    "Es sind hier noch *einige* Baustellen in und an der Wohnung, auf die sie nicht eingegangen sind. (Haustürklingel defekt, Armaturen im Bad nicht abgedichtet und noch ein paar andere Kleinigkeiten). Ich wollte nach den Feiertagen zum Mieterbund wegen diesen Sachen."
    - Tu' das!

    "In wie fern können mich bis morgen rausschmeißen?"
    - Überhaupt nicht.

    "Er will morgen noch mal mit seinen Söhnen kommen, um ..."
    - Rollkommando? Polizei rufen!

    "muss ich ihm die Türe aufmachen?"
    - Nein.

    "Kann er das ganze einfach mündlich?"
    - Mündlich schon mal garnichts.

    Habe ich auch gefragt, und danach sagte der dass ich die sonstige Kosten nicht bezahlen muss nur die Stromkosten. Leider dachte ich dass ich musste bezahlen und hat gesagt ich würde es bezahlen erst wenn der die ganze Rechnungsunterlagen schicke.


    Bei solchen Angelegenheiten würde ich mir immer eine Aktennotiz machen: Wer hat wann was gesagt, wer war Zeuge?

    selianova:

    "Mann zog aus. Er ließ in einem Anwaltschreiben an mich die Entlassung aus dem Mietvertrag erbeten. Ich sprach mit der Vermieterin und sagte ihr, dass ich nun in der Wohnung bleiben werde (inkl. zwei Kindern) Die Vermieterin war damit einverstanden und seitdem zahle ich die MIete alleine.
    Eigentlich ist er doch nie richtig aus dem Mietverhältnis entlassen worden, oder?"
    - So sehe ich das auch.

    "es stellt sich die Frage der Kautionsrückzahlung mein Ex hat damals die Kaution überwiesen, ...
    - Eine Kaution ist immer an die Mietsache gebunden. In Euerm Fall sehe ich das so, dass die VMn die Kaution zurückzahlen kann an wen sie will. Ihr beiden, also Dein Ex und Du, habt Euch dann im Innenverhältnis über die Verteilung auseinanderzusetzen.

    hat der gesagt weil es mehr als ihren letzte Bezahlung war deshalb muss ich es bezahlen.


    Das ist m.E. kein belastbares Argument. Vor allem: In der mietvertraglichen Vereinbarung steht nicht über den erlaubten Höchstverbrauch.
    Betrifft der Rechnungsbetrag nur Deine Mietwohnung?

    chloe:

    "Wenn ich richtig verstanden habe kann der Vermieter eine Nachzahlung von mir verlangen, ausser wenn meine Miete eine Pauschale ist? Da es steht keine Pauschal bei meiner Vertrag, muss ich dann bezahlen?"

    - Pauschale umfast ALLES.
    Du brauchst nicht extra zu bezahlen:
    folgende Leistungen :
    Mitbenützung der Wohnräume: Küche, Bad, Wohnraum, Vorraum, 2 Balkone
    Hausbetriebskosten
    Heizungs- und Stromkosten (normaler Wohnbetrieb)
    Internetstandleitung

    chloe,
    auch ich kann nicht erkennen, dass Du diese nicht an Dich gerichtete "Rechnung", wo auch noch ein unbekannter Posten drauf ist, zu begleichen hast.
    Dein Stromverbrauch ist ja bereits im Mietpreis enthalten. Wer weiss, was sonst noch über diesen Zähler läuft... muss Dich aber auch nicht interessieren.
    Bitte informiere uns über den Fortgang der Angelegenheit.

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