Beiträge von Berny

    Hallo steveo282,

    ich würde die Mängel - so ähnlich wie hier bereits geschehen - schriftlich mit Datumsangaben (seit wann sie dem VM bekannt sind) dem VM per Einwurfeinschreiben mitteilen, auf § 535 BGB verweisen und ihn auffordern, sie zeitnah zu beheben, um Mietminderungen zu vermeiden.

    Hallo Volker,

    diese Probleme sind so alt wie es Wohnungen gibt und wurden hier schon hundert mal gepostet.
    Du hattest diese Wohnung seinerzeit im Ist-Zustand angemietet und ihn damit akzeptiert. Hast Du schriftlich vom VM, dass er den Schimmel innerhalb angemessener Zeit NACHHALTIG entfernen wird?
    Gugel mal nach Schimmel, und Du findest Lesestoff bis Ostern.

    Minn:

    "Der Vermieter hat durch den Anwalt schon die Aufrechnungserklärung mitgeteilt-ist dies so überhaupt zulässig?"
    - Grundsätzlich kannst Du jedem "Erguss" widersprechen, ich würde es tun.

    "Der Anspruch, den der Vermieter stellt, ist doch in keiner Weise mietrechtlich gesichert."
    - Eben...

    "... oder einfach erstmal eine Zahlungsaufforderung bzgl. der Kaution aufsetzen?"
    - Kannst Du machen.

    "Was ich über Aufrechnungserklärungen herausgefunden habe. klingt ja tatsächlich so, als sei somit mein Anspruch auf Auszahlung der Kaution erloschen."
    - Lachhaft. So könnte ich ja jede (berechtigte) Forderung abblocken...
    Grundsätzlich bleibt mein Tipp zur anwaltlichen Beratung.

    Andy09:

    "Es gibt eine Heizungsanlage für alle Wohnungen. Was kann man machen, wenn VM zeitnah die restlichen Wohnungen nicht mit neuen HKV ausstattet?"
    - Mal den Provider fragen, denn DER montiert grundsätzlich (im Auftrag des VM) die HKVs, und das ist fast kostenlos. Denn nur dann kann der Provider ordnungsgemäss berechnen. Es gäbe aber noch eine Möglichkeit, nämlich die Vorabtrennung durch WMZ in zwei Heizkreise mit jeweils unterschiedlichen HKVs. Nach dem Motto. Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht?

    "Dann wäre die Erfassung und die draus erfolgte zukünftige)Abrechnung ja nicht rechtens. Wieviel könnte man dann eventuell kürzen? Aber ich denke mal, das lässt sich nicht so pauschal sagen."
    - Bei Fehlern in der HK-Abr. bis zu 15% vom HK-Rechnungsbetrag.

    "Was man vielleicht noch erwähnen muss: 1 Whg. wird gewerblich vom VM genutzt und dort sind auch noch die alten Verdunstungsröhrchen dran."
    - Wenn das richtig grosses Gewerbe ist (Fabrik o.dgl.) wäre eine Vorabtrennung angebracht oder gar vorgeschrieben. Bei Büro o.ä. egal.

    pm2006:

    "Bzgl. der unterschiedlichen Summen denke ich auch - zumindest mit dem etwas Restwissen unserer Rechtsfächer im Studium - dass die Klausel im Zweifel eben nicht einfach auf die niedrigerer Summe angewandt werden kann."
    - Lt. BGB - und so urteilen auch die Gerichte regelmässig - sind Benachteiligungen des Mieters ungültig.

    "Wie berechnet sich denn die Jahresnettomiete? Mit meiner Bauernschläue würde ich wie folgt rechnen: (Monatliche Kaltmiete * 12) * 8%. Alternativ - im Wortsinne - ((Monatliche Kaltmiete / 119) * 12) * 8%."
    - Deine Bauernschläue ist zutreffend, bei der Alternativformel komme ich mit der / 119 nicht klar.

    Vielen dank für die Antworten, dann muss ich wohl leider umziehen. Schade.
    Dass die Küche so krass anfängt zu schimmeln war für mich ja nicht abzusehen bei der Besichtigung im Spätsommer. Ich hatte gehofft, dass ich das nicht einfach so hinnehmen muss :(


    Tipp: Wenn Du in eine nicht frisch renovierte Wohnung ziehst, könnten vorhandene Schimmelstellen auch nicht überpinselt worden sein.

    H Hamburg:

    "Ich finde dein Angebot eine neue Armetur zu kaufen und diese gleich einbauen zu lassen."
    - Kauf Dich Deutschbuch, hat mich auch gehelft.

    "Mach ihm doch mal einen Vorschlag. z.B. Du die Armatur, er den Einbau."
    - Es ist doch eher umgekehrt, Nachdenken kann sich lohnen.

    "P.S. ärgere dich nicht über Berny und Kolinum das sind die Forumdinos. Die benehmen sich wie Waldorf und Statler, die Opas aus der Muppetshow. Wenn denen eine Frage nicht passt, gibt's nette Kommentare."
    - LOL.

    tokenDE:

    "Der Hauptmieter hat die Wohnung gekündet und das Mietverhältnis zwischen Eigentümer und Hauptmieter endet zum 30.03."
    - Meinst wohl den 31.03.?

    "Den Untermietern, die ja nun an einen mündlichen Mietvertrag gebunden sind, haben keine rechtzeitige Kündigung erhalten. Was ist nun für den Hauptmieter zu beachten?"
    - Dann sollte er mal Gas geben... und seinen Mietern zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, mit Begründung also zum 30.04.

    "Es gib bei uns 10 Wohnungen wovon in nur 5 Wohnungen die neuen HKV eingebaut wurden. In den restlichen Wohnungen befinden sich noch andere (alte) HKV nach dem Verdunstungsprinzip."
    - Dieses müsste aber noch geklärt werden. Gibt es in dem Haus nur EINE Zentralheizungsanlage? Oder Fernwärmeversorgung?

    Hallo Andy09,

    gute Frage - nächste Frage bitte...
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einer Immobilie unterschiedliche Heizkostenerfassungssysteme abrechnungssicher arbeiten können. Hier wäre mal eine Anfrage bei dem Abrechnungsprovider angebracht.

    Damit Du Dich unmissverständlich(er) artikulieren kannst, bitte beachten:
    "Bei uns wurden jetzt digitale HKV eingebaut. Dabei handelt es sich wohl um Wärmezähler."
    - AN HK werden HKVs angebracht. Diese gibt es als Röhrchen, elektronische und als funkende elektronische HKV.
    Mit Wärmezählern meinst Du wohl eher Wärmemengenzähler (WMZ)? Diese werden in Vor- und Rückläufe eingeschleift, jedoch vorzugaweise in der Nähe von Heizungsanlagen selbst.

    Der VM hatte ja die Möglichkeit gehabt, die erhöhte Miete zu vereinbaren. Jetzt damit anzukommen, verstösst m.E. auch gegen Treu und Glauben. Also MEH z.Zt. nein.
    Daran, dass er noch ein Zettelchen beigelegt hatte, gibt er ja selbst seine Unsicherheit zu.

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