Beiträge von Berny

    Hallo justra,

    "Nun ist für mich eine andere Lebenssituation eingetreten. Mein Mann ist gestorben und ich bin jetzt Alleinverdiener"
    - Mein Beileid, aber das Gesetz kennt keine "Sentimentalitäten", tut mir leid.

    "Zudem kommt, dass der Verbrauch enorm hoch ist. Die Wohnung ist in keinster Weise gedämmt"
    - Sie wurde bereits in diesem Zustand von Euch seinerzeit so angemietet...

    "die Fenster undicht."
    - Dichtungen bekommste im 1€-Shop.

    "Habe ich die Möglichkeit vom Vermieter zu verlangen, dass er ab sofort das Heizöl kaufen soll?"
    - Wie sagt Bohlen?: Ein klares Nein.

    Doro:

    "Sein Vermieter zwingt ihn quasi noch bis 2016 in der Wohnung zu bleiben.Frage zuerst ist ein mietverhältnis solange überhaupt rechtens?"
    - Wenn es rechtskräftig so vereinbart wurde, ja.

    "Die andere Sache ist diese,das wir nun versuchen Nachmieter zu finden.Der Vermieter selber will uns dann aber einen Aufhebungsvertrag machen und will 500 Euro von uns.Und Nein nicht überweisen. ....am besten in bar."
    - Sozusagen am Finanzamt vorbei...?

    "Und dann geht es noch um eine Zusatzvereinbarung im Mietvertrag:
    Mit dem Schreiben vom 11.10.2013 kündigte der Mieter das Mietverhältnis auf Grundlage der mietrechtlichen Regelung zum 30.4.2014 auf.Auf bitten des Mieters soll die Kündigung mit sofortiger Wirkung zurück gezogen werden.
    Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß die Kündigung für Nichtig zu erklären. Voraussetzung dafür,dass wechselseitig für die Dauer von 24 Monaten (beginnend ab dem 1.5.2014) auf das Recht der ordentlichen Kündigung verzichtet wird.Die ordentliche Kündigung ist somit erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes sodann ab 1.5.2016 mit gesetzlicher Frist möglich."
    - Halte ich für rechtskräftig, also kann ab dem 1.5.2016 frühestens erst zum 31.7.2016 gekündigt werden.

    Also es handelt sich ja um ein Haus, in dem ich ein Zimmer gemietet habe.
    Das Zimmer ist nicht möbliert, der Rest vom Haus schon, also Gemeinschaftsraum, Küche und Hauswirtschaftsraum schon.
    Die Vermieterin wohnt nicht in dem Haus, nur ihr Sohn.


    Also ein normaler Wohnraummietvertrag. Da hätte Deine VMn (Du hast noch nicht danach gefragt...) wenig Chancen zur Kündigung. Hast Du ihr denn bereits Deine LG vorgestellt?

    Hallo sbob,

    meinungsmässig bin ich da bei Dir, da ja wohl nicht ständig die Besucher wechseln. Weitere Infos siehe hier: https://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=+besuchsrecht+in+wg&gbv=2&oq=+besuchsrecht+in+wg&gs_l=heirloom-hp.13..0i22i30.2547.8860.0.12391.18.16.0.2.2.0.141.2109.0j16.16.0.msedr...0...1ac.1.34.heirloom-hp..0.18.2172.EOM7hchbgj0
    Wichtig wäre auch zu wissen, wie Du wohnst: Ist Deine Wohnung möbliert oder unmöbliert gemietet? Vermieterin wohnt im Haus?

    Hallo Daniel,

    "wir (WG) sind zum 30.06 aus unsere Wohnung ausgezogen. Wir warten von diesem Datum ab auf unserer Kaution. Das sind nun mehr 7 Monate."
    - Nein, jedoch >6 Monate, damit ist schon mal eine wichtige Voraussetzung für Eure Rückforderung erfüllt.

    "Wir haben schon einige Male mit unseren Vermiertern kommuniziert, uns wurden ständig neue Überweisungsdaten genannt, jedoch wurde das Geld nie überwiesen. Wir haben mehrere male angefragt und um Transperenz gebeten, speziell in Bezug auf offene Abrechnungen. Jedoch wird mittlerweile nicht mehr auf unsere Anfragen reagiert."
    - Eure Art von Kommunikation war rechtlich fragwürdig, zumal es wohl auch innerhalb der 6 Monate war.

    "Nun fragen wir uns welche Gründe eine Herauszögerung der Auszahlung haben könnte: offene Abrechnung"
    - Du meinst Betriebskostenabrechnung? Richtig, denn die muss, falls überhaupt im MV vereinbart, innerhalb eines Jahrs nach Beendigung des Abrechnungszeitraums Euch zugehen. Ist der AbrZeitraum dieser Immobilie das Kalenderjahr, hat der VM noch Zeit bis zum 31.12.2015.

    "+Mängel an der Wohung"
    - Die Reklamationsfrist lief am 31.12.2014 ab.

    "+Liquiditätsprobleme seitens der Vermieter"
    - Haben den Mieter nicht zu interessieren.

    "Ist es möglich eine schriftliche Mahnung an unsere ehemaligen Vermieter auszustellen um somit eine Auszahlung der Kaution zu forcieren. Wie ist der richtige Weg?"
    - Ja. Wie bereits angedeutet, würde ich den VM per Einwurfeinschreiben zur Abrechnung der Kaution (incl. Zinsen) und Auszahlung mit 14-tg. Frist auffordern.
    Zu Deiner Info: Der VM darf max. ~drei monatliche BK-Vorauszahlungen (verzinslich) zur Sicherheit bis zur BK-Abrechnung einbehalten.

    Am 1.8.14 habe ich einen Mietvertrag unterschieben mit dem Mietbeginn 1.2.15. Zu dem damaligen Zeitpunkt ist die Mietwohnung noch bewohnt durch eine Lebensgemeinschaft die ein Kind erwartet. Da der Vermieter das komplette Dachgeschoss noch als Etagenwohnung ausbauen möchte wollen die Mieter gerne in die Etagenwohnung ins Dachgeschoss unziehen. Somit wären eigentlich zum 1.2.15 die 2 Mietwohnungen vermietet. Nun habe ich mit dem Vermieter telefoniert und dieser teilte mir mit das die Dachgeschosswohnung nicht rechtzeitig fertig gestellt werden kann und somit ich nicht in die Wohnung, wo zur Zeit noch die Lebensgemeinschaft mit Kleinkind wohnt, einziehen kann. Auf Nachfrage wann denn nun ich in die Wohnung einziehen kann teilte dieser mir mit Mitte / Ende März. Ich perönlich habe zur Zeit kein Mietverhältnis und somit wäre ich auch nicht auf der Straße


    Ich würde zwecks Vermeidung von (unnützuen) Kosten den zukünftigen VM auffordern, mir übergangsweise eine Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen, da ich sonst in ein Hotel ziehen würde. Mehrkosten gingen dann zu seinen Lasten.
    Den letzten Satz verstehe ich nicht... Unter welcher Brü... wohnst Du denn z.Zt.?

    ja, hm. das ist eine ausgezeichnete frage. mehr als das was ich oben schrieb hat sie mir nicht verraten. kann man das denn anderweitig rausfinden?


    Hmm, könnte es der 01.09.-31.08. des Folgejahres sein?
    Edit: Über die Kaution ist spätestens sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache abzurechnen. Danach darf der VM nur noch soviel zurückbehalten, wie - aufgerundet - noch zu einer noch ausstehenden BetrkAbrechnung nachzuzahlen wäre.

    mfrohnapfel:

    "... machen sie beim Heimkommen im Treppenhaus (alkoholisiert) Theater, lachen, rauchen und lärmen auf den Balkons, sowie auch die Musikanlage dann noch mal aktiviert wird."
    - Hierüber solltet Ihr mal mit dem Vermieter sprechen.

    "Was können wir tun um die wieder loszuwerden"
    - Das steht Euch nicht zu, denn die sind nicht Eure Vertragspartner (verstehe natürlich schon, was Ihr meint...).

    "was ist überhaupt mit den erhöhten Nebenkosten (z, B. Wasser), welche ja auf alle anderen Mieter umgelegt werden??"
    - Nicht auf alle anderen, sondern auf alle, falls nicht separate Zwischenzähler vorhanden sind.

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