Beiträge von Berny

    Destroya:

    "Miserabel verlegt durch Hobbyhandwerker... Teilweise Lücken zwischen den einzelnen Paneelen wo sich natürlich schön die Feuchtigkeit reinsetzen kann. bin natürlich kein Fachmann, aber denke mal das ist die Ursache."
    - Solche eklatanten Sachen sollten unbedingt bei Übernahme der Mietsache protokolliert werden.

    "Wie hält man das Ganze beim Wohnungsübergabeprotokoll zum Auszug fest?"
    - Schriftlich...

    "Es gibt ja einige Mängel an der Wohnung, die wahrscheinlich auch so ins Übergabeprotokoll eingetragen werden. Aber wenn die Mängel dort erwähnt sind, wie verhält es sich dann mit der Haftung des Mieters?"
    - Das ergibt sich aus dem Tatbestand. Ein ÜP ist kein Freibrief, sondern er dient lediglich... na, wozu denn wohl...?

    "Kann der Vermieter dann automatisch die Kaution kürzen?
    Oder muss dafür explizit erwähnt sein, dass der Mieter diese Mängel in einer gewissen Frist beseitigen muss?"
    - Nein
    - Ja

    "Wie verhält es sich wenn man die Mängel zwar aufführt, zusätzlich aber das Feld "in Ordnung" ankreuzt? Bzw. nicht angibt, dass der Mieter noch ausbessern muss. Wäre man dann aus der Sache raus?"
    - Yes.

    "Habe eben auch noch eine Protokollvorlage gefunden, bei der ein Feld "Die Übergabe erfolgt ohne Vorbehalt" vorhanden ist. Damit wäre man doch aus der Sache raus, oder?"
    - Oui.

    Es geht nicht um den Befriff:"Allgemeinstrom"!!! Es geht viel mehr um die Frage ob er als Zwischenhändler auftritt oder nicht.


    Na schön, und damit wären wir nicht mehr direkt beim Mietrecht...
    Der VM kann Dir nur die Kosten in Rechnung stellen, die ihm selbst entstanden sind.
    Wenn ein Stromkreis "falsch" geschaltet sein soll, soll der VM ihn i.O. bringen. Macht er es nicht freiwillig, kannste Dich des Rechtsweges bedienen - oder ausziehen.

    Allerdings steht in unserem Mietvertrag ein Paragraph zu "Personenmehrheiten", der besagt, dass, "die Erklärungen von einem oder an einen Mieter für die anderen rechtsverbindlich [sind]. Die Mieter gelten insoweit als gegenseitig bevollmächtigt, ausgenommen bei Kündigung und Mietaufhebungsvereinbarungen."


    So isses. Man kann Dich also nicht verpflichten, irgendwas zu unterschreiben.

    Hallo familiek,

    "Hallo tut mir leid das ich jetzt dieses thema benutze aber ich kann irgendwie kein eigenes thema erstellen obwohl ich angemeldet bin:("
    - Macht nix. Wegen eines Softwarefehlers zwischendurch immer mal F5 drücken.

    "Wir haben eine super wohnung gefunden die ab märz frei ist und haben sie gefragt ob wir online einen nachmieter suchen dürfen zum nächstmöglichen termien das wir nich 2 monate die miete doppelt zahlen müssen. also das wir ein paar leute raussuchen und sie dann halt entscheidet wer in frage kommt (wenn ihr keiner passt dann halt nich ). Sie meinte nur das sie das nich möchte und wir in keiner art und weise einfluss auf den neuen mieter haben sollen und das es ja unser problem sei wenn wir so kurzfristig einen neue wohnung mieten. Also da sie uns kein stück entgegenkommen möchte"
    - Ist ihr gutes Recht.

    "und sie wohl schon einen neuen interessenten gefunden hat will sie die wohnung nun schon besichtigen da die interessentin ja auch ihre jetzige wohnung kündigen muss."
    - Ich könnte jetzt mal von Revanche sprechen...

    "Müssen wir sie rein lassen obwol wir noch keine kündigung abgeschickt haben"
    - Klares Nein.

    "das geht ja bis zum 3 werktag des monats:p."
    - Richtig. Bis zum 3. Werktag d.M. zum Ablauf des übenächsten Monats.

    "Was noch dazukommt hier fällt ständig die heizung aus und warmwasser .wasser ist ständig nur 30-35 grad heizung fällt ca einmal die woche aus wird zwar meistens sofort behoben braucht aber auch ca 24 stunden bis es wieder 20 grad sind und die anschlüsse sind nicht richtig angeschlossen wenn wir im wohnzimmer anmachen wird ein teil vom kinderzimmer warm und vom bad aber nich das wohnzimmer usw(fussbodenheizung) ."
    - Das kommt nicht dazu, sondern ist ein anderes Thema. Ich würde der VMn per Einwurfeinschreiben tabellarisch die Mängel aufzählen, seit wann sie ihr bereits bekannt sind, und sie unter Verweis auf § 535 BGB auffordern, sie zeitnah zu beheben, um Mietminderungen zu vermeiden.

    Auf Nachfrage bei meinem Vermieter zu den Abwasserpreis habe ich als Antwort erhalten:
    " Die Wasser/Abwasserkosten werden durch einen externen Dienstleister berechnet. Als Grundlage dienten die Kosten der Trink- und Abwasserversorgung welche für ihre Objekte angefallen sind. Diese Kosten wurden dann nach Verbräuchen der jeweiligen Mietpartein aufgeteilt. Die Umlage dieser Kosten nach tatsächlichen Verbrauch ist im Sinne der Betriebskostenverordnung und begründet daher keinen Widerspruch."


    Ich kann rechnerisch keinen Fehler feststellen - ausser, dass der angebliche Wasserverbrauch recht hoch ist und der Preis für Frisch- und Abwasser ebenso. Letzteres festzustellen kostet Dich morgen ein Telefonat beim Versorger. Anschliessend wirst Du sicherlich berichten.

    kriss:

    "Das ist ein Batzen. Der Hebesatz hier liegt bei 560% ."
    - Bei meinem Vermietungsobjekt 520%, in meinem Wohnort weiss ich es nicht.

    "habe hier im Forum ständig Probleme mit der Anmeldung"
    - Wegen eingebautem Suffwarefehler gelegentlich öfters F5 drücken.

    pineappLE90:

    "Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 1 Jahr ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des bezeichneten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig."
    - Also müsste die schriftliche Kündigung zw. dem 01.04. und dem 03.04.2015 18:== in den Machtbereich des VM gelangen, um frühestens zum 30.06.2015 wirksam zu werden.

    "Wir haben heute die Kündigungsbestätigung von unserem Vermieter erhalten. Sie schreiben, dass aufgrund dieser Klausel das Mietverhältnis erst am 30.06.2015 endet."
    - Er hat recht.

    "Uns ist es allerdings nicht möglich länger in dieser Wohnung zu bleiben."
    - Müsst Ihr auch nicht, jedoch die Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses endet erst am 30.06.2015, es sei denn, Ihr einigt Euch...
    Es könnte ja sein, dass der VM einen adäquaten Mietinteressenten schon vorher findet.

    silberkissen,

    Der Wasserverbrauch von knapp 139m³ entspricht dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von vier Personen. Lass Dir von Deinem VM mal die Originalrechnungen des EVU zeigen. Er darf an Betriebskostenabrechnungen NICHTS verdienen, ansonsten nennt man das Betrug, strafbar gem. § 263 BGB.

    Wenn berni oben sagt er zahle für eine ähnlich große Wohnung 3€ und ich zahle 35€, dann ist das doch ein Unterschied den man als eklatant bezeichnen kann.


    Und wenn Berny sagt, dass er heute den Grundbesitzabgabenbescheid für 2015 bekommen hat, kann er feststellen, dass sein Mieter E. mit seiner 39m² Wohnungt mtl. genau 2,70€ zahlt, wären also bei 40m² mtl. 2,77€, in meiner Stadt 4,41€.

    Ein bisschen Spaß muß schon sein. Kabarettisten und Spassmacher sollte man nicht gkeich unter der Brücke einquartieren, da würde mir das Schmunzel bloß vergehen.


    Die kakalake erinnert mich an jemanden aus dem VM-Forum, die die Controlle verloren hat...:cool:

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