In dem Widerspruch würde ich vermerken, dass der Anwalt bzgl. seiner Honorarforderung sicherlich selbst weiss, wer die Musik bestellt hat.
Beiträge von Berny
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Ich glaube, A. wurde auch schon abgemahnt und damit wohl alle Mitglieder der Wohngemeinschaft und der Mietverzug von zwei Monatsmieten wäre auch gegeben, so dass der Vermieter grundsätzlich und im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen darf, oder?
Ja, bei 2 BruttoMM Rückstand sogar ohne Vorwarnung. -
9. die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs;
Aber inwiefern greift die Klausel denn eigentlich zu? Denn es stehen auch Wäschküche, Bodenräume und Fahrkorb des Aufzuges drin obwohl nichts davon vorhanden ist? Das heißt nur durch die Klausel ist doch nicht zwangsläufig davon auszugehen, das auch das was drin steht zutrifft?
Denk' nach! Meinste etwa, dass jedes Haus in der bunten Republik eine individuell abgestimmte Betriebskostenverordnung hat? -
Ganz sicher ist das Kindergarten. Ganz erhlich. Ich würde selbst einen euen Kabel verlegen.
Ich glaube das ist die einfachste Lösung des Problems. Vermutlich auch die Günstigste.
Würde ich auch versuchen zu machen. -
Ein mündlicher Mietvertrag zw. dem Vermieter und den jetzigen WG-Bewohnern besteht mMn nur, wenn tatsächlich ein Vertrag zw. diesen Parteien zustande kommen sollte und auch über die wesentliche Vertragspunkte (Mietgegenstand, Mietzins, Vertragsparteien) Konsens (=Einigkeit) besteht. Da aber einfach alles weiter gelaufen ist, glaube ich nicht, dass hier ein neues Vertragsverhältnis entstehen sollte. Vielmehr besteht das alte weiterhin.
Das sowieso, denn es wurde ja wohl noch nicht rechtswirksam gekündigt. -
Aber wenn ich es jetzt nicht überlesen habe, konnte ich nichts konkretes finden, zu Hausflurreinigung. Da müsste ja dann auch stehen wie oft die die angesetzt ist, also 1 mal in der Woche oder alle 2 Wochen etc. oder nicht?
Das wäre eine Angelegenheit, die bei Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag bzw. Übegabeprotokoll zu vereinbaren wäre.
PS: Koli hat es noch besser ausgedrückt. Es genügt also auch, wenn im MV steht, dass die BK nach der BKVO vom Mieter zu zahlen sind. -
Ist unser Mietvertrag noch gültig? Die beiden Personen auf die der Vertrag lief sind, wie gesagt, vor Ca 6 Monaten ausgezogen.
Natürlich ist der MV noch gültig, und zwar zwischen den Personen, die in ihm benannt sind UND unterschrieben haben. Da Ihr darin nicht benant seid, ist davon auszugehen, dass Ihr einen mündlichen MV habt. -
hallo, ja die Heizungen sind beide an die eine auf 1 die andere zwischen 1-2 sind dann immer so um die 19-21 grad wenn man die Heizung auf 2 dreht ist dann locker 25 und höher grad in dem kleinen zimmer und das ist zu warm im gesamten Wohnraum 85m² stehen die Heizungen zwischen 1-2 weil es sonst einfach zu warm ist

Bist Du sicher, dass die HK-Thermostaten i.O. sind? Ich würde alle mal auf 5 stellen, evtl. mit einer Rohrzange abschrauben, den Stift gängig machen, einen Tropfen Öl dran, Th wieder aufschrauben, ganz leicht anziehen, einige Male hin- und herdrehen. -
Baku:
"Im Vertrag wurden uns mindesten 5 Jahre zugesichert. D.h. bis 2017.."
- Max. sind vier Jahre gegenseitigen Kündigungsverzicht möglich, wenn explizit so vereinbart."Vor einigen Tagen haben wir vom Vermieter erfahren, dass er das Haus verkauft und wir bis Ende Juni ausziehen müssen."
- Ist kein ausreichender Grund."Der neue Eigentümer will das Haus als Unterkunft für Angestellte seines Hotels verwenden."
- Erst nach Eintrag im Grundbuch kann er versuchen, Euch wegen Eigenbedarf zu kündigen. Unterbringung Angestellter sind kein Eigenbedarf."Darf der Vermieter uns Kündigen?"
- (Vergeblich) versuchen kann er ja..."Obwohl kein Eigenbedarf vorliegt?"
- Eben, drum."Haben wir überhaupt noch Rechte, da die Hauptmieter ausgezogen sind und kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde?"
- Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Mietvertrag und dem BGB. -
Wenn ich WG lese, klingeln bei mir sämtliche Alarmglocken.
Zu Eurem internen Gemauschel werde ich mich nicht äussern.
Einzig und allein interessieren hier die mietvertraglichen Vereinbarungen zw. VM und (Haupt-)Mieter und (Haupt-)Mieter und (Unter-)Mieter. -
Ziemlich nah an der Wohnung verlaufen Bahnschienen. Gibt es eine Möglichkeit eine Auskunft zu bekommen zu welchen Zeiten die Strecke befahren wird?
Den Makler würde ich ganz bestimmt nicht fragen...:o -
valoo:
"Das hab ich unter Anderem hier gelesen: Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrages"
Ich auch, aber das gilt ausschliesslich für den Fall, wenn die Mieter eine explizite Vereinbarung für diesen Fall geschlossen haben. Hieran dürfte es bei Euch mangeln."Jedenfalls sieht die konkrete Situation so aus, dass Mieterin A u. A. mit ihrer besten Freundin zusammenziehen will und uns anderen deshalb rausschmeißen will. Sie ist aber nicht alleinige Hauptmieterin und will, dass sich die andere Hauptmieterin der Kündigung anschließt, ansonsten werde sie sich das einklagen..."
- Lass' sie doch (es versuchen)."Also meint Ihr, dass im Allgemeinen kein Anspruch besteht, an einer gemeinsamen Kündigung mitwirken zu müssen?"
- Ja, meine ich.
Zu Deiner Info: Sowas gibt es m.W. nur bei Scheidungen. Da kann dann auf Antrag einer Partei die einseitige Beendigung des Mietverhöltnissen mit verfügt werden. -
Hallo tobi_sommer,
ein Tipp von mir: Legt Euch vorsichtshalber monatlich mindestens 25 Euronen zurück, besser sogar an die 50.
Der 11 Monate Wasserverbrauch könnte in etwa hinkommen, nach meiner Kenntnis ist der Jahresdurchschnittsverbrauch pro Person ~35m³. Mit den Kilo Watt kann ich leider nichts anfangen, deshalb mein obiger Tipp. -
Die Verkabelung war so, wie sie jetzt ist,
Nur das wollte ich wissen.
Ich meine, dass der VM sie nicht zu Deinem Ungunsten abändern darf (denn diese Art von Verkabelung war doch schliesslich einer der Gründe, diese Wohnung anzumieten, oder...?
). -
dabinne,
war bei Besichtigung und Mietbeginn Deine Wohnung bereits funktionsfähig verkabelt? -
Hallo dabinne,
in allererster Linie interessieren hier die mietvertraglichen Vereinbarungen, welche wir noch nicht kennen. -
valoo:
"Haben mehrere Personen über eine Wohnung einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen, so können sie diesen nur gemeinsam kündigen."
- Tolle Erkenntnis, diese kommt uns Stamm-Usern sehr zugute, danke!"Allerdings habe ich gelesen, dass im Falle, dass einer ausziehen will, die anderen verpflichtet sind, gemeinsam zu kündigen."
- Wo hast Du das gelesen?"Wie allerdings sieht das ganze aus, wenn einer der Mieter nur kündigen will, um die anderen Mieter rauszuschmeißen und um mit anderen Personen einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter zu machen?"
- Kannst es ja mal versuchen."Kann man in diesem Falle als Mitmieter, der nicht rausgeschmissen werden will, das Einverständnis zur gemeinsamen Kündigung verweigern?"
- Versuche es doch mal und berichte uns über das Ergebnis. -
Wenn ich "Makler" höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an.
Dieser hier ist offensichtlich der Meinung, sich geschickt abgesichert zu haben. Es scheint wohl gute Verbindungen zu geben zw. Makler, Vermieter und Inkassounternehmen. Ich befürchte, das Ihr Lehrgeld zahlen werdet. -
Ausserdem fragte der Makler nach der Provision in Bar. Ist das üblich?
Bei seriösen Maklern ist das m.E. nicht üblich. Es wurde ja bereits angedeutet, dass vergessen werden könnte, die Einnahmen zu versteuern. Ausserdem: Wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat, müsste er (zumindest ab dem 01.05.2015) das Maklerhonorar zahlen.
In welchem Verhältnis stehen denn Vermieter und Makler zueinander? -
Hallo DieWildeHilde,
weshalb bietest Du Deinem Vermieter nicht an, in eine der noch nicht neu vermieteten sanierten Nachbarwohnungen umzuziehen?
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