svenstorch:
"Meine Wohnung hat eine Größe von 50,72 m². Der Vermieter setzt jetzt mein Wohnung in die Größenkategorie von 25-50 m². Sollte ich aber nicht rein Rechnerisch in die nächste (51-75 m²) und günstigere Größenkategorie eingeordnet werden?"
- Ja, wenn die 50,72m² "wasserdicht" sind.
"Meine Zweite Frage bezieht sich dann darauf, das er im Schreiben die monatliche Kaltmiete Preis y mit aufgeführt und Anhand dieser meinen aktuellen Quadratmeterpreis beziffert hat."
- Im MV ist aber KEIN Quadratmetermietpreis angegeben?
"Ich habe in meinem Wohnungsmietvertrag eine Nettomiete Preis x plus neben Nettomiete zu entrichtende Kosten für ein Einbauküche Preis x und natürlich normale Nebenkostenvorrauszahlungen."
- OK.
"Und dann besitze ich noch einen weiteren Mietvertrag (später abgeschlossen und gesondert/unabhängig Kündbar) für einen Tiefgaragen Stellplatz Preis x"
- OK.
"Nun hat der Vermieter die aktuelle Kaltmiete anhand der Summe von Nettomiete Preis x + EBK Preis x + TG Preis x angegeben und so meinen aktuellen Quadratmeter (5,92€/m²) Preis bestimmt. Ist das so rechtens oder hab ich einen falschen Gedanken dazu?"
- Ist falsch.
"Wenn ich das sonst richtig verstehe hätte ich aktuell mit der im Mietvertrag stehenden reinen monatlichen Nettomiete einen Quadratmeterpreis von 5,14 €/m² und damit ist seine Rechengrundlage falsch und wäre auch der angezielte Wert von 7,10 €/m² oberhalb der Kappungsgrenze oder?"
- Sieht so aus.
"Man muss noch dazu sagen, das der Vermieter die Wohnung vor ungefähr 1,5 Jahren von meinem Vorvermieter gekauft hat und er somit vielleicht nicht die komplette Unterlagen besitzt..."
- Sein Problem.
"Wie sollte ich jetzt am besten Verfahren bzw. wie sollte ich mich Verhalten? Ich bin für Tipps und Meinung sehr dankbar :)"
- Ich würde dem MEVerlangen wegen sachlicher Fehler widersprechen. Diese musst Du ihm nicht mitteilen, da Du für Nachilfeunterricht nicht zuständig bist.:p