Beiträge von Berny

    Nachdem ich den Vermieter gestern vor 1 Woche (24.01.) angerufen habe, dass die Heizung wieder nicht richtig funktioniert, sagte dieser, dass er sich drum kümmert. Dienstag drauf (27.01.) schickte ich per Einschreiben meinen Brief. Heute (01.02.) habe ich immer noch nicht gehört und die Heizung geht jetzt 1 Woche am Stück nicht. Gemeldet hat sich der Vermieter weder wegen der nicht funktionierenden Heizung noch auf mein Schreiben.
    Frage: Soll ich den jetzt NOCHMAL kontaktieren und bitten????
    Und um wieviel kann ich überhaupt kürzen?


    Würde ich nicht mehr, da Du die erfolgten Kontaktierungen nachweisen kannst.
    https://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=mietminderung+wenn+heizung+nicht+funktioniert&gbv=2&oq=mietminderung+heizung+funktioniert+nicht&gs_l=heirloom-hp.1.3.0l2j0i22i30l5.2984.17156.0.24656.40.31.0.9.9.0.188.4066.0j30.30.0.msedr...0...1ac.1.34.heirloom-hp..1.39.4302.AvBOMnKvlLA

    Rico:

    "Er macht die Abrechnung für 2014 weil wir doch Mitte Dezember schon raus sind."
    - Das MVerh endete am 31.12.?

    "Was das mit dem Heizöl ist, weiß ich auch nicht. Er hat ja die ganze Abrechnung gemacht. Ich denke das ist halt das Öl für die Heizung was verbraucht wurde."
    - Ja, ebenso für die WWAufbereitung.

    "Im Mietvertrag hab ich nie was von Aufteilung gelesen, also das mit den 70/30 was er da behauotet hat."
    - Achtung: 50/50 Aufteilung der Kosten ist etwas anderes als Berechnung der Heizkosten: 30% nach anteiliger Mietfläche, 70% nach Verbrauch.

    "Er sagt aber es gab beim Mietvertrag ein Zusatzblatt dazu, wo alles aufgelistet war wie alles berechnet wird. Daran kann ich mich aber nicht erinnern, vielleicht habe ich das Blatt auch verloren, auf jeden Fall habe ich es nicht."
    - Wird im MV ausdrücklich darauf hingewiesen?

    "In dem Vertrag den ich habe steht nicht von Umlage oder Verteilung, nur welche Posten generell zu Zahlen sind. Also Heizung, Müll, Grundsteuer etc. Da ist einfach nur so ne Auflistung."
    - Wichtig zu wissen.

    "Was soll ich jetzt machen?"
    - Hier darf man Dich nicht rechtsberaten.

    Hallo zusammen,
    kann mir jemand sagen, welches Datum relevant ist, welches Gültigkeit hat?
    *danke* und Gruß,
    redrose :)


    Welches schlüssiger ist, aber letztendlich entscheidet sowas der Richter.
    Denn ein Volk, welches sich seine Richter, Rechtsanwälte, Wirte usw. nicht leisten kann, ist es nicht wert, sich Nation nennen zu dürfen.

    svenstorch:

    "Meine Wohnung hat eine Größe von 50,72 m². Der Vermieter setzt jetzt mein Wohnung in die Größenkategorie von 25-50 m². Sollte ich aber nicht rein Rechnerisch in die nächste (51-75 m²) und günstigere Größenkategorie eingeordnet werden?"
    - Ja, wenn die 50,72m² "wasserdicht" sind.

    "Meine Zweite Frage bezieht sich dann darauf, das er im Schreiben die monatliche Kaltmiete Preis y mit aufgeführt und Anhand dieser meinen aktuellen Quadratmeterpreis beziffert hat."
    - Im MV ist aber KEIN Quadratmetermietpreis angegeben?

    "Ich habe in meinem Wohnungsmietvertrag eine Nettomiete Preis x plus neben Nettomiete zu entrichtende Kosten für ein Einbauküche Preis x und natürlich normale Nebenkostenvorrauszahlungen."
    - OK.

    "Und dann besitze ich noch einen weiteren Mietvertrag (später abgeschlossen und gesondert/unabhängig Kündbar) für einen Tiefgaragen Stellplatz Preis x"
    - OK.

    "Nun hat der Vermieter die aktuelle Kaltmiete anhand der Summe von Nettomiete Preis x + EBK Preis x + TG Preis x angegeben und so meinen aktuellen Quadratmeter (5,92€/m²) Preis bestimmt. Ist das so rechtens oder hab ich einen falschen Gedanken dazu?"
    - Ist falsch.

    "Wenn ich das sonst richtig verstehe hätte ich aktuell mit der im Mietvertrag stehenden reinen monatlichen Nettomiete einen Quadratmeterpreis von 5,14 €/m² und damit ist seine Rechengrundlage falsch und wäre auch der angezielte Wert von 7,10 €/m² oberhalb der Kappungsgrenze oder?"
    - Sieht so aus.

    "Man muss noch dazu sagen, das der Vermieter die Wohnung vor ungefähr 1,5 Jahren von meinem Vorvermieter gekauft hat und er somit vielleicht nicht die komplette Unterlagen besitzt..."
    - Sein Problem.

    "Wie sollte ich jetzt am besten Verfahren bzw. wie sollte ich mich Verhalten? Ich bin für Tipps und Meinung sehr dankbar :)"
    - Ich würde dem MEVerlangen wegen sachlicher Fehler widersprechen. Diese musst Du ihm nicht mitteilen, da Du für Nachilfeunterricht nicht zuständig bist.:p

    alex:

    "Haus ist nunmal aus der Nachkriegszeit, keine Außendämmung oder Kellerdeckendämmung (dachte das ist seit 2015 Pflicht?!)"
    - Bin mir da nicht so sicher, denn ältere Häuser haben Bestandsschutz. Ausserdem hätteste Dir relevante Infos bei Besichtigung der Mietsache einholen sollen/können. - Unser Haus ist übrigens von 1950.

    "schlechte Fenster...."
    - Dichtungen gibt es im 1€-Shop.

    Juke:
    "Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2012.
    Beide Parteien verzichten Wechselseitig 4 Jahre auf das ordentliche Kündigungsrecht. Eine Ordentliche Kündigung ist somit frühestens zum 01.06.2016 möglich.
    Da der Vertagsabschluss ja schon am 13.3.2012 war, sind es mehr als 4 Jahre Kündigungsverzicht.
    Ist diese Klausel nun unwirksam?"
    - Ich meine ja, aber zum 31.05.2016.

    Montegobay:

    "Eine Beschwerde beim Vermieter brachte mir nur beschimpfungen ein, in dem die untere Mieterin mich als alte Sau bezeichnet die ihren KIndern nichts gönnt."
    - Zeugen beschaffen und dann Anzeige wegen Beleidigung.

    "Falls ich mich nochmal beschweren sollte, würde sie mich schlagen."
    - Zeugen beschaffen und dann Anzeige wegen Ankündigung einer Straftat.

    "Ich lass mir trotzdem nichts gefallen . Wir arbeiten jeden Tag nd wollen wenigstens Sonntags unsere Ruhe haben. Der Vermieter hat anscheinend auch Angst und stelltsich hinter die Ruhestörer."
    - Kündigen.

    "im Kellerwurde mein neues Fahrrad beschädigt und niemand kann ausser denen ins Haus."
    - Zeugen beschaffen und dann Anzeige wegen mutwilliger Sachbeschädigung.

    "Mülltonnen werden nur voll gestopft aber nicht vors Haus gestellt."
    - Dem VM melden.

    Ihr habt es also bemerkt. :) *hehe* Mal sehen was der Anwalt dazu Morgen früh sagt.
    Ja diese Leute glauben auch tatsächlich dran, mir was von Ruhezeiten zu sagen, wenn auch die Hausordnung im Vertrag fehlt (es gibt wirklich keine).


    ... und ich Traumtänzer dachte schon, Du würdest die von mir an Dich gestellten Fragen beantworten... - Keine Courage...?

    Dieses Stück Papier mit Buchstaben bedruckt ist natürlich keine Kündigung, noch nicht einmal ansatzweise. Soll doch der Vermieter rechtliche Schritte einleiten, dann wird er merken, dass dazu die Rechtsgrundlage fehlt. Wenn mittlerweile das Mietkonto ausgeglichen ist und du dir keine anderen "Ausrutscher" erlaubst, kannst du weiteren Schreiben der Vermieterseite gelassen entgegen sehen.


    Leider hast Du vergessen, dieses Wort mit "" zu versehen...:eek:

    Minka,
    dieses "Schreiben" ist rechtsunwirksam. Du brauchst noch nicht mal darauf zu reagieren.
    Nebenbei: Hat der VM wenigstens die Grundschule bis zu Ende besucht...?
    Hast Du die Mietrückstände inzwischen ausgeglichen?
    Bist Du nicht auf die Idee gekommen, diese ab Mai/Juni 2014 abzustottern...? Das konnte doch wohl nicht soo schwer gewesen sein...:eek:

    Rico:

    "Aber es ist doch unwirtschaftlich zwei Versicherungen zu haben, anstatt mit einer gleich alle Risiken abzudecken."
    - Nein, ist es nicht unbedingt. Es ist nämlich "Geheimnis" von Versicherungen, mischzukalkulieren um dem Kunden den Eindruck zu erwecken, dass sie besonders preiswert ist. Lass' Dir die Unterlagen zeigen.

    "Einen Fehler habe ich noch: die Geb.Versicherung für Brandschäden etc. kostet mich selber 92€. Es handelt sich um ein 2 Familienhaus. Die für Leitungswassr aber ca. 200€."
    - Du hast da keinen Fehler, sondern eine Frage... Nochmal: Lass' Dir die Unterlagen zeigen UND natürlich den Berechnungsweg erklären, falls aus der BK-Abr. nicht klar ersichtlich.

    "Zu der Warmwassergeschichte: Es sind doch jeweils für Warmwasser und Kaltwasser Zähler vorhanden. Wieso muss da irgendwas nach Wohnfläche und so berechnet werden?"
    - Wie bereits erwähnt: Die WW-Aufbereitung.

    "Wenn es keinen Warmwasserzähler gibt, ist das ja verständlich."
    -Nää, eben nicht...

    "Ich versuche mal die Abrechnung einzuscannen."
    - Tu' das.

    "wegen meinen ständigen Nachfragen bei ihm, will er zum Anwalt gehen,"
    - Etwas frische Luft würde ihm gut tun.

    "wenn am Dienstag kein Geld auf seinem Konto ist, obwohl auf der Abrechnung noch nichtmal ein Zahlungsziel angegeben ist, naja."
    - Von wann ist die Abrechnung?

    Rico:

    "... hat er eine doppelte Wohngebäudeversicherung. Eine für Brandschäden und Sturm und so, und noch eine nur für Leitungswasserschäden."
    - Ich kann keine doppelten Risiken erkennen.

    "Die für Brandschäden etc. kostet mich ca 184€ im Jahr und die für Leitungswasser nochmal um die 200€. Ist der Vermieter nicht zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet?"
    - Yes, he is.

    "So wie ich es kenne, sagt man einfach bei der Versicherung bescheid, dass man eine Zusatzleistung will und zahlt dann vllt 20% mehr, je nach dem. Stattdessen hat er eine zweite nur für Leitungswasser, ist das rechtens?"
    - Mit Bescheidsagen ist es wohl nichts. Lass' Dir vom VM die Originalbelege zeigen; das steht Dir zu.

    "Für die Warmwasseraufbereitung möchte er für ca 20m3 Warmwasser 346€. Was mir auch sehr hoch vorkommt."
    - Gibt es (k)eine schriftliche nachvollziehbare Berechnung?

    "Auf meine Nachfrage hin, hat er mir erzählt, er hat das mit einem schlüssel 70:30 umgelegt."
    - Das ist wohl korrekt, also: 70% der Gesamtkosten werden nach Verbrauch, 30% nach anteiliger Mietfläche berechnet.

    "Kaltwasser war übrigens 25m3 und Waschmaschine im Keller 5m3, falls das wichtig ist. Es handelt sich um eine 75 m2 Wohnung."
    - Das sind nachvollziehbare durchschnittliche Jahresverbräuche.

    Grigri:

    "Ich habe bereits im Februar'14 - zwei Wochen nach Einzug - meiner Hausverwaltung eine Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein geschickt, welches auch entgegengenommen wurde. Im Schreiben setzte ich eine Frist von 2 Wochen mit dem Hinweis, dass ich die Miete bis zur Beseitigung der Mängel unter Vorbehalt zahle. Es passierte nichts."
    - Ich nehme das zur Kenntnis.

    "Im November'14 wiederholte ich das Prozedere mit einer mittlerweile etwas längeren Mängelliste. Wieder keine Reaktion."
    - Auch dies nehme ich zur Kenntnis.

    "Im Januar'15 schickte ich, diesmal per Einwurf-Einschreiben, eine Abmahnung und drohte die fristlose Kündigung an. Wieder mit zweiwöchiger Frist. Am kommenden Montag läuft die Frist ab. Ich gehe stark davon aus, dass wieder keine Reaktion erfolgt, was mich zu meiner Frage führt:"
    - ... ob "es" jetzt kommt...?

    "Packe ich nächste Woche, nachdem ich die angedrohte fristlose Kündigung wahr mache, meine sieben Sache und ziehe aus?"
    - Warum nicht?

    "Wird die Sache ein böses Nachspiel haben? Was kann im schlimmsten Fall passieren?"
    - Wart's ab. Hier gibt es keine Hellseher.

    "Die Hauptmängel in den o.g. Schreiben waren eine defekte Heizung und massive Schimmelbildung."
    - Aaaaah, jetzt kommt's endlich... WIE Du die Mängel damals gemeldet hast, wissen wir immer noch nicht...

    "Im Dezember'15[???] hatte ich einen Brief im Briefkasten, der mich über einen Wechsel des Eigentümers und der Hausverwaltung informierte. Haben meine Mängelanzeigen an die alte Hausverwaltung dann noch Bestand?"
    - Die haben schon noch Bestand. War die alte Hausverwaltung auch Dein Vermieter (lt. MV)?

    alex:

    "Der Heizkörper im WZ steht immer auf 5, hier ist auch der Sensor für die Heizungssteuerung angebracht."
    - Korrekt. Der Raum, in dem die Heizungssteuerung ist, sollte einen nicht regelbaren HK haben, kannst also auch den Thermostaten abschrauben (haben wir bspw. so).

    "Die Heizungssteuerung ist programmiert und läuft von 5:30 bis 22:30 auf 21,5 Grad. Nachts auf "Sparflamme" mit 20,5 Grad."
    - Wir senken nachts um 2° ab (tags 21°).
    Unsere 60m² EG-Wohnung hat einen jährlichen Durchschnittsverbrauch f.d. Heizung von 844m³ (mal so als Info).

    anitari:

    "Eigentlich müßte die Info von allen ehemaligen Eigentümern kommen."
    - Ja, zur Sicherheit würde ich alle drei Nasen das unterschreiben lassen.

    "Mein Rat/Vorschlag, die ehemaligen Eigentümer nochmal anschreiben und darüber informieren das Du die Miete erst mal auf ein Sparkonto "legst", da Dir Namen und Bankverbindung des neuen Vermieters nicht bekannt sind."
    - und das Übernahmeschreiben des neuen Vermieters=Eigentümers abwarten.

    alex,
    auch meine Anrwort lautet; Nein.

    "Die Wohnung wurde vor meinem Einzug im August 2013 renoviert dabei wurden die Holzfenster neu gestrichen und leider auch die Dichtungen, im Mietvertrag steht geschrieben, dass keine Dichtungen angebracht werden dürfen (=Schimmelbildung)."
    - Also sind doch Fensterdichtungen drin...

    sabine564:

    "ich habe per 26.01.2015 zum 30.04.2015 fristgerecht gekündigt."
    - Bitte den genauen Text.

    "Sie erwarten eine persönliche Übergabe in 2-facher Ausfertigung. Das ist doch wohl völliger Quatsch, Oder ???!!!"
    - Hast wohl das rosa Schleifchen nebst Packung Pralinen vergessen?!:cool:

    "Ich möchte sowieso bereits zum 28.02.2015 raus."
    - Raus kannste, nur zahlen bis zum 30.04. musste.

    "Kann ich hier eine fristlose Kündigung hinter her schieben?"
    - Kann keine Kriterien erkennen, die dafür ausreichen.

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