Beiträge von Berny

    Adriano1988:

    "Wir haben unsere Wohnung gekündigt. Anschließend sind wir aber drin geblieben, da unser gekauftes Haus
    noch nicht fertig war. Der Vermieter hat geschrieben, dass wir weiterhin drin bleiben können, da er noch keine Nachmieter habe."
    - Der schriftliche MV war abgelaufen, und der VM hat Euch einen mündlichen angeboten, den Ihr akzeptiert hattet.

    "Ein paar Wochen später schrieb er nochmal, dass der Vertrag weiterhin gilt, da wir nicht rausgegangen sind. Wir haben daraufhin gesagt dass wir nicht daran interessiert sind da wir ausziehen wollen."
    - Damit kann also nur der mündliche MV gemeint gewesen sein.

    "Nun behauptet er dass wir weiterhin zahlungspflichtig sind und der Vertrag nicht gekündigt ist."
    - Er hat recht, Ihr müsstet den mdl. MV SCHRIFTLICH kündigen; die kürzeste gesetzliche Frist würde also zum 31.05.2015 sein.

    "Ist das so richtig, dass wir nochmal kündigen müssen ?"
    - Ja.

    "Er hatte doch anfangs geschrieben, dass wir weiterhin drin bleiben könnten, da er keine Nachmieter hätte.."
    - Das war lediglich ein Angebot.

    Hallo Gans,

    "Als ich vor 5 Jahren eingezogen bin, war die Wohnung frisch gestrichen, wobei die Küche der Vormieter gestrichen hat (sehr schlampig) und der Rest ein Maler (auch nicht besonders gut, aber OK)."
    - Gibt es ein Übernahmeprotokoll?

    "Nun habe ich im Mietvertrag diese Auflistung, dass Küche und Bad nach 5 Jahren getrichen werden müssen, alle anderen Räume bei längerer Mietzeit."
    - Feste Fristenpläne benachteiligen den Mieter und gelten deshalb nicht.

    "Beim Bad sehe ich wenig Grund weshalb dieses gestrichen werden müsste. Bei den anderen Räumen, ausser der Küche vielleicht auch weniger,"
    - Schon mal mit dem VM eine Vorabnahme gemacht?

    "es gibt hier und da einen kleinen Fleck an der Wand und "dummerweise" haben meine Kinder in der Küche und an einer Säule im Wohnzimmer mit Holzstiften an die Wnad gemalt, denke das muss ich also streichen, aber wie sieht es im allgemeinen aus und muss ich nur die "beschädigten" Stellen ausbessern?"
    - Beschädigungen, auch deutliche(re) Farbanstriche, sind zu beseitigen, und die Mietsache ist besenrein zurückzugeben.
    Hier wird es sicherlich noch andere Meinungen geben, genauso wie die Rechtsprechung nie hundertprozentig übereinstimmend ist. Um grössere Kosten (Gutachter, Anwälte etc.) zu vermeiden, sollteste dringend mit dem VM eine Vorabnahme machen und schriftlich festhalten, wer was auf wessen Kosten inerhalb welcher Frist zu machen hat.
    Das Internet ist übrigens voll von Infos über dieses Dauerthema.

    Hallo Gast,
    im (Miet-)Recht gibt es keine Sentimentalitäten. Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem MV und dem BGB. Wenn Du zu einem RA kommst, streckt er Dir zwei Hände entgegen: Die rechte für die Begrüssung, und die linke für den MV. Dann hört er Dir (Geldbringer) noch eine Zeitlang geduldig zu... (ich hoffe, dass Du mich "richtig" verstehst).
    Dieses Forum hat leider einen Softwarefehler; Du solltest zwischendurch immer mal F5 drücken - falls Du dich dazu entschliessen kannst, Dein Problem in wenigen knackigen Sätzen vorzutragen.

    Muss dazu sagen, dass wir den Ofen unentgeltlich vom Vormieter übernommen haben. Lt. Vermieter wird der Ofen "aus Tradition von Mieter an Mieter weitergegeben".


    Dann mach' das doch. Falls Du bis zum Geplanten Auszug einen anderen eigenen anschliessen möchtest, müssteste den vorhandenen bis dahin, zum Rückbau eben, irgendwo zwischenlagen.

    der vermieter das letzte wort hat. ich dachte, dass es der makler hat und er quasi dem vermieter sagt wen er nehmen soll.


    Denk' doch bitte mal nach: Was ist der Gelderwerb des Maklers? Wenn der seine Vermittlung erledigt hat UND Geld in seiner Kasse klingelt...: Tschüss.:eek:
    PS: Mein Posting #3 haste wohl nicht gelesen...?

    anna230492:

    "Wohne in einer Dachgeschosswohnung und der Druck der Heizungsanlage ist zu schwach, weshalb bei mir ständig die Heizung nicht geht"
    - Dann hättest Du bereits "ständig", d.h. früher, der VMn bei Untätigkeit ein Einwurfeinschreiben schicken sollen, worin Du Ihr mitteilst, seit wann sie bereits hiervon weiss und sie auffordern, die Heizungsanlage zeitnah instandzusetzen, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.

    Marv_Lee:

    Der für mich wichtigste Punkt ist, dass ich für den November die volle Miete zahlen musste, obwohl ich den Schlüssel zur Wohnung erst am Montag, den 03.11.14 bekommen habe."
    - Das ist ja hoch dramatisch. Ich werde das morgen früh gleich an RTL2 melden.

    "Am 01.11.14 war ein Feiertag (Allerheiligen), am 02.11.14 ein Sonntag."
    - und der 03.11. war dann der erste Werktag d.M. Übrigens, im umgekehrten Falle wäre eine Rückgabe der Mietsache an den VM am 03.11. rechtlich i.O.

    "Außerdem waren zum Einzugszeitpunkt die Kellerräume, für die eine Mietzahlung schließlich auch gilt,"
    - nur dann, wenn die Kellerräume im MV explizit mitgemietet wurden.

    "Aus meiner Sicht, kann es nicht sein, dass ich für zwei Tage Miete bezahle,"
    - Gib' mir Deine Kontonummer, damit ich Dich wieder glücklich machen kann.

    "Der Einzug muss gesetzlich geregelt spätestens bis zum ersten Werktag eines Monats erfolgen, was in Ihrem Fall der 03. November gewesen ist. Der 01.11. war bekanntlich ein Feiertag und der 02.11.2014 ein Sonntag, so dass an diesen Tagen keine Übergaben erfolgen konnten."
    - Das lese ich erst jetzt, bestätigt mich also.

    "Meine eigentliche Frage bezieht sich auf diesen Satz: Der Einzug muss gesetzlich geregelt spätestens bis zum ersten Werktag eines Monats erfolgen...
    Stimmt das? Wenn ja, heißt das also, dass ich in diesem Fall für zwei Tage Miete bezahlen musste, in denen ich den Schlüssel noch nicht hatte?"
    - So isses.:p :p

    "Auch auf die Gefahr hin, dass das Verhältnis zum VM zerrüttet wird, möchte ich ihm dennoch gerne eine Antwort schicken und diese Angelegenheit nicht einfach so hinnehmen."
    - Tu', was Du Ärmster nicht lassen kannst...

    Leipziger82:

    "Ich wiederhole meine Frage: Was willst Du hören?"
    - Er will das hören, was ihm passt.

    "Es gibt hier keine anderen "hilfreichen Tipps"!
    Mehr als einen Hinweis auf einen Härtefall kann niemand geben.
    Nochmal: Entweder Härtefall oder Auszug! Eine andere Regelung sieht das Gesetz nicht vor.
    Nur weil Dir die Antworten nicht passen, musst Du hier niemanden als "dreimalklugen Schlaumeier" abstempeln.
    Und daher: Troll Dich!"
    - und bitte möglichst weit weg.

    Werde das alles berücksichtigen und mich weiterhin im Internet darüber schlau machen


    Das kannste auch hier.
    Und noch etwas: Bedenke bitte, dass Du mir zwei Mietern zu tun hast (eingangs hattest Du ja nicht unterschieden, welche Verfehlungen wem zuzuordnen sind. Die Kündigungen müssen nicht den Mietern persönlich übergeben werden, sondern es genügt auch Durchschieben unter der Wohnungstür oder Einlegen in den Briefkasten. Mit Zeugen!! Formulierungshilfe: Kündigen fristlos mit Übergabe der Mietsache binnen 14 Tagen, hilfsweise fristgerecht.
    Wenn Du Dir einen RA nimmst, bitte einen mit Tätigkeitsschwerpunkten Miet- und Immobilienrecht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!