Beiträge von Berny

    Ach und die Kosten für den Gutachter Heizung hab ich vergessen bei der Erstaufstellung


    Um zu vermeiden, dass Du andauernd neue Postings initiierst, kannste auch etwas mit Bedacht schreiben und erst dann, wenn Du Deinen Schrieb kontrolliert hast, abschicken. Falls Dir danach noch etwas Nennenswertes einfallen sollte, kannst noch eine kurze Zeit ...

    ... später bearbeiten. Wird auch Dir gelingen...:cool: und dann "Änderungen speichern" drücken.

    Juhu Berny,

    natürlich kennst du die Örtlichkeiten und den Mietvertrag nicht - letzteres stell ich hier ja nicht ein. Die Antwort hilft leider nicht und ist eigentlich auch völlig redundant.

    Freu mich auf eine Antwort von jemanden der sich in Sachen Gemeinschaftsflächen bei Vermietung etwas besser auskennt. Geht mir nicht darum zu lesen was ich lesen will (wie Berny gerne mal unterstellt) sondern eine Antwort die etwas mehr Hand und Fuss hat.


    Die wirst Du vielleicht von anderen Usern bekommen, im Zweifelsfalle von einem versierten Rechtsanwalt oder Richter.

    Hallo Melon5,
    eine Ortsbesichtigung wird e.F. wohl ein Gericht, falls sinnvoll, durchführen.
    Wir kennen die Örtlichkeiten UND auch die Mietverträge nicht.
    Jedenfalls Haben die Mieter die Kosten zu bezahlen, die in ihren MVn genannt sind., unter Beachtung der Betriebskostenverordnung (falls vereinbart).

    "Und ab wann ist ein Parkplatz/Stellplatz eigentlich ein Parkplatz? Kann man den einfach auf einer Wiese ohne richtige Befestigung so lassen und vermieten?"
    - Dürfte kein Mietrecht sein.

    Hallo Fragender33,

    merkst Du bzw. Ihr nicht, dass das ganze Hin und Her nur Geldverbrennerei ist? Die armen armen Anwälte wollen ja schliesslich auch leben...
    Gibt es denn keine Ideen für gangbare Kompromiss-Lösungen?

    PS: Zum Sachverhalt werde ich mich nicht äussern, da ja hier bereits Anwälte tätig sind.

    Rey82,
    ich habe Dir ausreichend verständlich geschildert, welche Art von Troll- oder Fake-Postings hier ab und zu landen.
    Wenn Du allerdings fünf- oder noch mehrmals (fast) hintereinander nur mit Einzelsätzen postest, kann man das schon als Trollen bezeichnen. Um sowas zu vermeiden, solltest Du Dir mehr Mühe geben und Fragen umfassender beantworten.
    Übrigens schliesse ich mich @ Banane an.
    Wen interessiert heute noch, was Du Dir alles hättest leisten können... Die Karre ist nun mal definitiv im Dreck.

    Er verklagt mich zusätzlich auf Mietausfallschaden weil der Zeitmietvertrag noch zwei Jahre gelaufen wäre. Das habe ich jetzt erst gelesen und verstanden.


    Verstehe.
    Ist der von Dir geschilderte Sachverhalt auch wirklich zutreffend? Ich frage deshalb, da es Mitleser gibt, die auf Fakes oder Trollpostings warten (oder auch absichtlich hier in die Welt setzen...:p:o)

    Rey82:

    "Aufgrund mietrückstand zwei Monatsmieten,"
    - Halte ich für rechtmässig.

    "der Bestellung eines Handwerkers ohne Rücksprache..."
    - Du hast Fremden Eingriff in Vermietereigentum gewährt...

    "Hört sich so an als wäre es ausweglos."
    - richtig.

    "der Handwerker hat alles aufgeschrieben was er nur konnte was er nur konnte weil es ja eh der Vermieter bezahlt."
    - Irrtum.

    "Jetzt bestellt der Vermieter einen Gutachter um dies zu prüfen."
    - Würde ich auch machen.

    Ich habe Ihn aber in Verzug gesetzt und er hat nicht reagiert. Er bestreitet den Brief jemals erhalten zu haben. Die Heizung hätte eh früher oder später erneuert werden müssen. Sie war schon sehr alt und ich habe deswegen sehr viel Heizöl verbraucht.


    Tja, am falschen Ende (für das Einwurfeinschreiben) gespart? Hättest besser bei Bekanntwerden der Heizungsmängel hier gepostet...

    Hallo an das Forum
    Die Heizung in dem von uns gemieteten Haus funktionierte nicht mehr. Daraufhin habe ich den Handwerker bestellt und seine Rechnung in Höhe von Euro 2000 bezahlt und jetzt versucht dies vom Vermieter durch Einbehalten der Miete zurück zu holen.
    Jetzt habe ich die fristlose Kündigung erhalten. Ist dies rechtens?


    Ja, es ist rechtens, falls Deine Mietrückstände zwei Bruttomonatsmieten erreicht haben.

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